Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 11 (1891)
- Issue
- Heft 23 (11.9.1891)
- Date
- 1891-09-11
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
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scheu "Vereine, welche das. Arrangement für den Empfang und die Bewirthung der Prager trafen, den zu ihnen entsandten Unterhändlern der Antiscmitenpartei kategorisch erklärt, dass sie mit den Antisemiten nichts zu thun haben wollen, und die im Besuche der Prager gelegene Demonstration״ keinen antiseMitischeu Eharakter trage, noch erhallen solle. In Folge dessen war sowohl beim Empfange der Gäste, als auch bei den diesen zu Ehren veranstalteten Festlichkeiten nicht ein Mann von der a unsemitischen Clique zu sehen. Wien. Nach den Ergebnissen der letzten Volkszählung waren in Wien der Religion nach 876׳ Percent römisch-katholisch, 8*7 Perccnt israelitisch, 31 Percent evangelisch und 06׳ Percent gehörten den anderen Confessionen an oder waren cousessionslos. Die größte Zahl der Israeliten findet sich im II. (310 Percent), I. (191 ׳ Percent) und IX. Bezirk (147׳ Perceut), die geringste Zahl im XIII. Bezirk (Hietzing 15׳ Percenr) und im XI. Bezirk (Simmering 16׳ Percent). Die Zahl der Evangelischen steigt im IV. Bezirk auf 58׳ Percent und im I. Bezirk auf 52־ Percent. MrüNtt. Der Minister für Cultus uno Unterricht hat ti:: die deutschen Gemeinden in Mähren nachstehenden Erlaß betreffend das für das Amt eines Rabbiners in Mähren erforderliche Maß allgemeiner Bildung gerichtet: Auf Grundlage des §. 11, alinea 4 des Gesetzes vom 21. März 1890, R.-G.-Bl. Nr. 57, finde ich zu vernrönen, wie folgt: 1. Die Candidaten für das Amt eines Rabbiners in Diahren haben in Beziehung auf ihre allgemeine Bildung nachzuweifen, dass sie zum mind.-sten das Oberghmnasium vollständig mit gutem Erfolge zurückgelegt haben. 2. Den gegenwärtig in Mähren fungirenden Rabbinern, welche als solche bereits vor dem Tage der Kundmachuug des citirten Gesetzes, das ist, vor dem 15. April 1890, bestellt waren, und deren Bestellung in der Eigenschaft als Rabbiuer der staatlichen Cultusbehörde zur Anzeige gebracht und von dieser Behörde ohne Einsprache zur Kenntniß genommen wurde, wird in Anwendung des vorletzten allnea §. 11 . des citirten Gesetzes die im Absätze 1 dieser Verordnung erwähnte Nachweisung erlassen. 3. Dagegen haben alle übrigen, gegenwärtig angestellten Cultusfunctionäre, welche sei es unter dem Titel Rabbiner, sei es unter anderen Titel (als Religionslehrer und dgl.) selbstständig Rabbinationsfunctionen ausüben — im Falle sie als Rabbiner weiter fungieren wollen, binnen sechs Monaten vom Tage der Kundmachung der vorliegenden Verordnung im Landesgesetzblatt für Mähren — die oberwähnte Nachweisung über die erlangte allgemeine Bildung beizubringen, es sei denn, daß ihnen über ihr diesbezügliches Einschreiten diese Nachweisung vom Cultusminister erlassen wird. Gautsch na. p. Gobitschau. Der Gemeindcrath der Stadt Tobitschau hat den Architekten Herrn Max Fleischer, Vorstandsmitglied der Wiener Cultusgemeinde und Obmann des Tempelvereines im VI. Bezirke, in Würdigung der hervorragenden Verdienste, welche sich derselbe um die hiesige Stadtgemeinde erworben hat, zum Ehrenbürger von Tobitschau ernannt. Wrag. Die ifrael. Gemeindeztg. bringt unter dem Titel ״Ein konsequenter Rabbiner" nachfolgende Notiz über den durch seine zahlreichen giftigen Ausfälle gegen die Cantoren sattsam bekannten Herrn Rabbiner Dr. Caro:. ״Das Gesetz zur Regelung der äußeren Rechtsverhältniße der israelitischen Cultusgemeinden schreibt unter Anderem auch vor, dass jede Cultusgemeinde einen Rabbiner anstellen müsse und dass die Gemeinden, welche nicht in der Lage wären, einen solchen aufnehmen zu können, sich in dieser Beziehung den materiell leistungsfähigen größeren Gemeinden anschließen, demnach zur Erhaltung des ihnen dann gemeinschaftlichen Rabbiners beitragen müssten. Um diesem Postulate gerecht zu werden und aus Ersparungsrücksichten dennoch nicht von der etwaigen Willkür einer größeren Gemeinde in der Pauschalierung abhängen zu müssen, hat sich in mancher kleinen Gemeinde über Nacht der Lehrer in einen Rabbiner verwandelt. Seinen Unwillen über diese Eskamotage hat Herr Rabbiner Dr. Caro, früher in Pilsen, nunmehr in Lemberg, in diversen jüdischen Blättern durch geharnischte Artikel zum Ausdrucke gebracht, er ist über jene gemachten Rabbiner mit Berserkerwuth hergefalleu, er hat die Gemeindevorsteher, welche d iese Nabbinerfabrication unterstützten, in Acht und Bann erklärt und sich auf diese Weise zum Anwalt aller wirklichen. Rabbiner in Böhmen aufgeworfen. Es ist selbstverständlich, dass mancher derselben diese Heldenthat des Dr. Caro gepriesen und diesen selbst gebenedeit hat. Herr Dr. Caro hat aber einen Januskopf, dessen eine Seite den Krieg erklärt, die andere, hingegen den Frieden schließt. Diese andere Seite kehrte er dem Lehrer A. in B. zu, demselben, dem er einmal ^.kraft seiner rabbinischen Autorität den Morenutitel verliehen hat. Von diesem Lehrer hat nun, vor nicht langer Zeit, Herr Dr. Caro״ so wird uns geschrieben, das Morenudecret zurückverlangt mit dem freiwilligen Anerbieten, dieses Schriftstück zu einer Hatarah (Rabbinatsbrief) zu ergänzen. Der betreffende Lehrer, dem dieses frewillige Entgegenkommen auffallend war, ist. vorsichtig genug gewesen, den bereitwilligen Rabbiner auf die Probe zu stellen. Zu diesem Zwecke schloß er seinem Dankschreiben und dem zurückgesandten Morenudecrete quasi als Beweis seiner Erkenntlichkeit 15 ff. bei. Herr Dr. Caro soll jedoch auf den Leim gegangen sein und der Rückantwort die Bemerkung beigefügt haben, dass ihm 25 fl. gebühren". (Wir sind neugierig, wie sich Herr Dr. Caro dieser mit aller Reserve gebrachten Mittheilung gegenüber verhalten wird. Die Red.) Budapest. Bei der Leichenfeier für den verstorbenen Ober- Cantor Professor Moriz Friedmann kam es zu skandalösen Scenen. Von Polizisten waren im Ganzen sechs Mann, zu Fuß und einer zu Pferd anwesend. Diese waren aber nicht im Stande, die Ordnung aufrechtzuerhalten, denn in der Tabakgaffe drängten bereits um neun Uhr morgens schon tausende Menschen, gegen das Gitter und die Thore des Vorhofes des Tempels. Und bei beiden Thoren, von denen das linksseitige gar nichtversperrt werden konnte — man konnte den Schlüssel zu demselben nicht finden — sollte je ein Constabler eine nach Tausenden zählende, sich drängende und stoßende Menschenmaffe aufhalten! Das war unmöglich. Die Arrangeure der Trauer- Ceremonie hatten über das ganze, nach der Straße gehende Gitter ein schwarzes Tuch gespannt und dadurch den draußen Stehenden selbst den Einblick in den Vorhof genommen, was den Lärm und den Spektakel noch vergrößerte. Man riss von draußen mit Händen und Stöcken an dem Tuch herum, ,so lange, bis es zerrissen zur Erde fiel; an den Thoren drängle und stieß sich die Menge, lärmend, schreiend, johlend und heulend; ganzen Scharen gelang es unter großem Geschrei, sich den Eingang in den Vorhof zu erzwingen, wo sie von den ebenfalls schreienden und lärmenden Ordnern mit den Fäusten und Schimpsworten begrüßt wurden. Die Leute, weder Publicum noch Ordner, achteten darauf, dass es eine Todtenfeier sei, die hier stattfinden sollte, und balgten sich förmlich, bearbeiteten sich! mit Händen und Füßen und all' das geschah schreiend, schimpfend und fluchend. Um halb 10 Uhr kam der Leichenwagen mit der im Sarge ruhenden Leiche Vorgefühlen, der Sarg sollte in den Vorhof getragen werden, doch dauerte es eine geraume Weile, bis es möglich wurde, die im Vorhose befindliche Tragbahre auf die Straße zu dem Leichenwagen zu bringen. Als man den Versuch machte, das Thor zu öffnen, um die Leichenträger mit der Bahre hinauszulasfen, drängten Hunderte von draußen in den Hof. Das schwarze Tuch wurde von der Tragbahre gerissen und Prediger Dr. Kayserling, der gerade anlangte und mit Mühe in den Vorhof hineingeschoben wurde, wurde von den ihm nachdrängenden Massen förmlich auf die Tragbahre geworfen. Das dauerte so volle drei Viertelstunden. Erst als Polizeirath Baron Splenyi, der 6n pleine parade mit allen Ordenszeichen gekommen war, um Friedmann die letzte Ehre zu geben, sah, was es gebe, und'fofort um Assistenz telephonierte, wurde es möglich, die Ordnung einigermaßen herzustellen. Doch gieng das erst, als noch 12 Constabler zu Fuß und sechs zu Pferd unter Commaudo des Oberinspectors Baranyi am Platze erschienen. Baron Splenyi kam beim Herstellen der Ordnung selbst so sehr ins Gedränge, dass ihm ein Theil seines Säbelkorbes abgebrochen wurde. Galgocz, 9. September. Der Kaiser empfieng heute eine Deputation der hiesigen israelitischen Cultusgemeinde und erwiderte die Huldigungsansprache derselben mit folgenden Worten: