Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 11 (1891)
- Issue
- Heft 21 (15.8.1891)
- Date
- 1891-08-15
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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die gleiche Maßregel' in Petersburg zur Anwendung gelangen. Grundsätzlich war sie ja längst beschlossen. Allein es wurde den in Petersburg seit Jahren unter den Augen der rassischen Be- Hörden lebenden Juden eine dreimonatliche Gnaden nt zur Ab- Wickelung ihrer Geschäfte, zur Regutirung ihrer Vermögens- Verhältnisse bewilligt Diese Frist läuft nun am 8. August ab. Von diesem Tage an müssen alle in Petersburg nicht aufenthaltsberechtigten Juden, gleichviel, ob sie daselbst seit Jahrzehnten ansässig gewesen sind, die Hauptstadt verlassen. Wenn man bedenkt, dass unter den Angelt der russischen Behörden in Petersburg Synagogen erbaut, Kranken- und Waisenhäuser errichtet worden sind, so müsste man doch annehmen, dass die Behörden von der Existenz einer, organisirten jüdischen Gemeinde in Petersburg Kenntnis hatten. Sie ließen ein gesetzliches Unrecht bestehen; sie nahmen von dessen Bestrafung im Derwaltungswege Abstand. Man kennt ja die Vorliebe der russischeu Beamten für dargebotene Geschenke! Zuletzt gewöhnte man sich förmlich daran, auf die Nichtanwendbarkeit jener Gesetze aus der voralexanderschen Zeit sicher zu bauen. Und nun rächt sich diese russische Beamtenthümlichkeit an den armen Petersburger Juden so bitter! Werden sie jetzt ansgetrieben — so geschieht ihnen nur ihr Recht. Warum haben sie sich gegen das ausdrückliche gesetzliche Verbot in die Hauptstadt eingeschlichen? Warum haben sie redliche russische Beamte verführt, durch Geldspenden bestochen, damit sie ihren Aufenthalt in Petersburg gestatten oder stillschweigend dulden sollten? Die Petersburger Juden haben es sich also nur selber zuzuschreiben, wenn sie jetzt die ganze Strenge des unbeugsamen russischen Rechtes zu spüren bekommen! ״Theologie der Hölle!" sagt Jago. Fürwahr, nach solcher höllischen Theologie schmecken die Erörterungen dieser Frage, welche man in vielen russischen und leider auch in den deutschen Judenhetzblättern antrifft. Indem also die russischen Be öroen jetzt die Austreibung der Juden aus Petersburg anordnen, thun sie gewissermaßen nur ihre verfluchte Pflicht und Schuldigkeit vom Standpunkte der Verwaltung aus. Welche Nichtswürdigkeit einer despotischen Regierung gäbe es, die sich nicht mit dem Wortlaute irgend eines Gesetzes, rechtfertigen ließe? Wir werden daher demnächst von neuen und verstärkten Durchzügen ausgetriebener russischer Juden durch Deutschland erfahren müssen. Die fromme ״Krzztg." nennt diese Austreibungen der russischen Juden ״die Rückfluth der jüdischen Welle von Ost nach West"! Amsterdam. Das bedeutendste Journal Hollands, die Amsterdamer Haudelszeitung, veröffentlicht den Aufruf eines Comites, welches sich in Amsterdam zur Unterstützung der russi- 'scheu Juden bildete. Diesem Comite, an dessen Spitze der ehemalige Bürgermeister von Amsterdam, G. van Tienhoven, der Berather der Königin-Regentin und gegenwärtige Minister- Präsident, steht, gehören die ersten Persönlichkeiten Amsterdams, unter ihnen mehrere christliche Geistliche: Dr. P. Deetmann, Dr. E. Laurilla^d, Dr. M. A. Perk, und Andere an. In dem .Ausrufe wird der barbarischen Verfolgung der Juden in Rußland erwähnt und darauf hingewresen, dass von jeher Holland das Land der religiösen Toleranz, das Land, welches sich der um ihres Glaubens willen Verfolgten angenommen, gewesen sei. Dem Beispiele Amsterdams folgend, sind auch in anderen größeren holländischen Städten derartige Hilfscomites in Bildung begriffen. London. Bei der jüngsten Preisvertheilung an der hiesigen Musik-Academie wurden folgende Glaubensgenossen ausgezeichnet: Frl. Carlotta Lynne erhielt die goldene Medaille für Gesang; Frl. Fanny Darling Jacobs die silberne Medaille für Violin- und die silberne Medaille für Clavierspiel; Fräulein Blanche Beyfuß die bronzene Medaille für Clavierspiel und eine andere für Harmonie. Mteratur. Die Wette Wnstk-Zeitnng (Verlag von Carl Grüninger in Stuttgart), eine Zeitschrift, welche sich das Ziel gesteckt hat, die Tonkunst volksthümlich zu machen, bringt in ihren neuesten Nummern 13 und 14 ein reiches Material gediegener Beiträge. Dieselben bestehen aus Biographien mit Porträts (Henry Litolff und Louise von Ehrenstein), ernsten und heiteren Novellen: ״Wie im Märchen" von B. Herwi, ״Die gestohlene Oper" von R. Limberger, ״Eine Widmung mit Hindernißen" von R. von Hagen, sowie eine Reihe von interessanten Fachartikeln, aus denen wir hervorheben: ״Die Klavierwerke von Joh. Brahms" von O. Linke, ״Vincenz Lachner" von F. Schweikert, ״Der Böhmerwald-Musikant" von I. Peter, ״Aus dem Leben einer Künstlerin" von M. Hamann u. a. Neu erschienene Chorwerke, Jnstrumentalschulen, Lieder, Musikstücke für Violine werden kritisch besprochen. Als Extrazugabe erhalten die Abonnenten ein reizendes Clavierstück״Marionetten-Ballet" von Robert Goldbeck, ein Lied: Arie aus H. Litolffs Oper ״Die Tempelherrn" sowie Bogen 26 von Dr. Svobodas Illustrierter Musikgeschichte. ויכתוב משה את השירה הזאת Unter diesem Titel ist vor Kurzem ein jüdisch-liturgisches Gesangswerk von Obercantor Moritz Sonntag in Temesvar erschienen. Dieses Werk enthält außer einem vollständigen Recitative des מלכיות זבמנות ושומרות noch mehrere diesem Recitative angepasste Chorsätze, die gleich jenem vom Geiste echt jüdischen Gesanges durchweht sind, und hat einem längst laut gewordenen Bedürfniße abgeholfen, da in keinem der bisher erschienenen Synagogengesangswerke das Malchios, Sichronos, Schofros vollständig durchgeführt war. Ich begrüße daher diese Arbeit mit Freuden und empfehle sie allen meinen Collegen auf's Wärmste. Diese werden darin gar vielen schönen Wendungen und mündlich überlieferten Gebewährter Chasanim begegnen, die sie gerne bei ihren Recitativen verwerthen werden. Löwenherz, Temesvar. Gorfn, Vortrag gehalten am 28. Mai 1891 von Rabbiner Dr. M. Horovitz. (Verlag I. Kauffmann, Frankfurt a. M. 1891.) Die traurigen Ereigniße auf der Insel Corfu gaben dem Verfasser Anlass, in einem geistreichen Vortrage die Entstehung und die Geschichte des Blutmärchens, das über das jüdische Volk schon so viel Unglück gebracht, eingehend zu behandeln. Das Schriftchen erhält ein erhöhtes Interesse durch die im Nach-, trage angefügten Zeugniße, Atteste und Amtserklärungen des Präfecten, Molizeiinspectors, Oberrabbiners und anderer amtlicher Persönlichkeiten in Corfu, in welchen die Haltlosigkeit der gegen die Corfuer Juden gerichteten Blutbeschuldigung dargethan wird. Israelitische Glaubens- und WMchlenleHre, in Katechesen bearbeitet von Rector Emanuel M a n d u s. —Im Verläge von I. Kauffmann in Frankfurt a. M. ist soeben die 4. Auflage dieses ebenso bekannten als trefflichen Katechismus der jüdischen Glaubens- und Pflichtenlehre erschienen. Dieselbe hat besonders durch Hinzufügung der hebräischen Ausdrücke bei Ver- Zeichnung der Bücher der heiligen Schrift, der Fest- und Fasttage, sowie der ״Grundsätze der jüdischen Sittenlehre" in der vom Deutsch-Israelitischen Gemeindebund veranlassten Bearbeitung eine willkommene Erweiterung erhalten und ist für den jüdischen Religionsunterricht bestens zu empfehlen. Aufruf. An die Wilgkieder des österr.-ungar ßantoren-Wereines. In Folge Ablebens unseres Collegen und Vereinsmitgliedes, Herrn David Beutler in A u s ch a, werden die geehrten Mitglieder hiemit aufgefordert, den in den Statuten für Todesfall normirten Pflichtbeitrag von 1 fl. ö. W. an den Vereins- Cassier, Herrn Cantor Moriz Blatt, Wien, II., Tempelgaffe 3, umgehend einzusenden, damit der Vorstand baldigst in die Lage komme, für die Witwe und die Hinterbliebenen Kinder den Witwenbeitrag zu bestimmen. Ueberzahlungen und Spenden von außerhalb des Vereines stehenden Collegen und Privaten werden dankbarst angenommen und in der österr.-ungar. Cantoren-Zeitung veröffentlicht. Wien, am 12. August 1891. Aer Worstanh. COXCURS. In der israelitischen Cultnsgemeinde zu Auscha in Böhmen ist in Folge Ablebens des bisherigen Funktionärs die Stelle eines geprüften Religionslehrers, musikalisch gebildeten Cantors »קור und שוהם sofort zu besetzen. Mit der Stelle ist ein Jahresgehalt von fl. 600, Heizbeitrag fl. 50, freie Wohnung, Erträgnis der שחיטה und die üblioben Emolumente verbunden. Bewerber, welche das 50. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, wollen ihre, mit Zeugnissen belegten Gesuche an den gefertigten Cultus- Vorstand längstens bis 1. Sept. 1. J. einsenden. Nur dem Acceptirten werden die Reisespesen vergütet. Der Caltasvorsteher: Karl Schwärz.