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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1891-08-15 · Heft 21 (15.8.1891) · p. Seite 3

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
11 (1891)
Issue
Heft 21 (15.8.1891)
Date
1891-08-15
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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3 lehrte: Die Thora wird nur durch mnemotechnische Zeichen erworben; machet euch Zeichen zur Thora (Erub. ibid). Ebenso wurde das Wiederholen mit anderen Collegen auf das Angelegentlichste empfohlen. (Taanit ^.) Wenn ein Schüler in der einen Schule keine rechten Fortschritte macht, soll er dieselbe verlassen, um eine andere zu besuchen. Ueberhaupt wurde das Wechseln der Lehranstalten als bewährtes Mittel zur Erwerbung reicher Kenntniße wärmstens empfohlen. (Taanith 8.) Ueber den Schulbesuch im Mittelalter berichtet Zunz folgendes: ״In dem Alter zwischen dem fünften und siebenten Jahre fieng der regelmäßige Schulbesuch an. Der ganze Tag, selbst ein Theil der Nacht, ward in der Schule zugebracht. Dem Lehrer war es verboten, mehr als vierzig Knaben zusammen zu unterweisen, oder sich eines anderen Züchtigungsmittels, als eines kleinen Riemens zu bedienen; einem Jähzornigen wurden die Kinder abgenommen, einem Unverheirateten gar nicht anvertraut. Gegenstände des Unterrichts waren: Hebräischlesen, Uebersetzen der täglichen Gebete, Auswendiglernen der üblichsten Segenssprüche, Uebersetzen des Pentateuchs, auch der Psalmen, Vortrag des accentuirten Textes, Verständnis der leichtern Commentarien, Einübung der Mischnah, wohl auch einzelne Gemara-Abschnitte. Für Schreiben, Grammatik und anderweitige Fertigkeiten musste in der Regel sonst wie gesorgt werden, und für die Studien des vorgerückten Alters gab es eine Talmudschule, ein Beth-Hamidrasch, wo die Jünglinge theils aus eigenen Mitteln, theils durch die Unterstützung von Wohlthätern und Thora-Vereinen, bei einem oder mehreren Gesetzlehrern sich in den talmudischen Kenntnißen tüchtig zu machen strebten; denn die Gesetzstudien galten nicht nur als Pflichtmäßig, heilbringend, für eigene und fremde Vervollkommnung unentbehrlich, sie bahnten allein den Weg zu dem Lehrer-, Rabbiner- und Richteramt. Der Talmudlehrer, Moreh, bisweilen Moreh Zedek genannt, war das Oberhaupt der Talmudschule, oft auch des Gerichts rc." ״War auch nicht die gesammte jüdische Jugend solchen Studien zugethan, so hat es doch von jener der Religion allein zugekehrten ersten Erziehung nur wenig Ausnahmen gegeben; in der Heranbildung der Knaben zur Kenntnis des Hebräischen und des väterlichen Glaubens machte Reich und Arm so wenig einen Unterschied, wie gelehrte und ungelehrte Bestimmung. Die Mädchen erhielten freilich keinen eigentlichen Unterricht, und ihnen Talmud zu lehren, war sogar verboten; dennoch lernten sie hebräisch lesen, viele selbst den Pentateuch, und zur Uebung der jüdischen Gebote wurden alle von frühester Jugend angehalten, dass auch die Frauen in der Glaubenstreue den Männern nicht nachstünden. Das ganze häusliche Thun und Lassen war nach strengen Formen geregelt, und in dem Familienleben, welches das Judenthum gewissermaßen plastisch darstellte, wisse» wir uns kaum mehr zurechtzufinden." Wie betreffs der Schule, ebenso finden wir in der Bibel wie im Talmud betreffs der Lehrer und der Schüler äußerst treffliche Vorschriften und Grundsätze, die heute noch als mustergiltig betrachtet und beherzigt werden mögen. Der Lehrer muß vor Allem sich durch Reinheit der Sitten, wahrhafte Frommigkeit, Charakterfestigkeit und sonstige Tugenden auszeichnen, denn es heißt: ״Die Lippen des Priesters bewahren die Kenntnis, aus seinem Munde sollen sie alle belehrt werden, denn er ist ein Engel des Ewigen Zebaot" (Sacharia 1, 6); worauf der Talmud bemerkt: Nur wenn der Lehrer einem höheren Wesen gleicht, wenn er sich nicht nur durch gediegene Fachkenntnis, sondern auch durch treffliche Tugenden und Eigenschaften auszeichnet, ist er Werth und würdig, das heilige Amt eines Lehrers zu bekleiden, sonst aber soll man sich von ihm nicht unterweisen lassen. (Moed. Kat. 15, Chag. 14, Joma 72.) Wie die Bundeslade von innen und außen mit Gold belegt war, ebenso soll der Lehrer innerlich und äußerlich rein und makellos dastehen. Sanftmuth, Herzensgüte, Demuth und Bescheidenheit seien die schönsten Blumeu in dem Kranze der Tugenden, der sein Haupt schmücken soll. Er sei nicht gallsüchtig, denn der Jähzornige ist kein Lehrer. (Abot 2, 8.) Bei der Aufnahme eines Lehrers nahm man mehr auf den inneren Gehalt als auf die äußere Form Rücksicht. So So sprach R. Meir: Siehe nicht auf den Krug, sondern auf das, was er enthält. Denn es gibt manchen neuen Krug voll alten Weins, dagegen manchen alten Krug, der nicht einmal jungen Wein enthält. (4, 26.) Betreffs des Schülers wurde angeordnet, dass er, wenn er irgend einen Lehrgegenstand nicht so leicht auszufassen im Stande sei, sich nicht schämen soll, den Lehrer zu wiederholten Malen um deutlichere Aufklärung zu bitten. ״Der sich Schämende lernt nicht." (Abot 2, 5.) Der Schüler muß sich durch Fleiß, Emsigkeit und Genügsamkeit auszeichnen (Abot 2, 4, 12, 18) und seinen Lehrer hochachten, verehren und feiern (Bab. Mez. 33, Horioth 13.) Diese Vorschrift wurde stets im Judenthum bis auf die moderne Zeit hochgehalten. Die würdigen Lehrer der Thora, die die Jugend wie die Erwachsenen belehrten, unterrichteten und unterwiesen, erfreuten sich immer der allgemeinen Hochachtung und Verehrung. Das religiöse Oberhaupt der Gemeinde, der Rabbiner oder Volkslehrer wurde, obgleich weder die inneren noch die äußeren Rechtsverhältniße der Juden gesetzlich geregelt waren, als ״Mara deatra“, Herr des Ortes betrachtet, hochgeschätzt und gefeiert. Er nahm überall den ersten Rang ein, und genoss immer viele Privilegien. Von allen Steuern und Abgaben war er verschont, und an die Obrigkeit entrichtete die Gemeinde für ihn die üblichen Abgaben. (B. B. 7, 22.) Einer besonderen Hochachtung erfreuten sich die Rabbinen im Mittelalter bei den Sesardim. ״Die Rabbinen," sagt Jost, ״waren bei den Sefardim hochverehrte geistliche Oberhäupter, auch von den Regierungen anerkannte Vertreter des Gesetzes, sowohl um Recht zu sprechen, als um das Gesetz aufrecht zu halten. Bei den Aschkenasim waren sie durchweg nur Gemeindebeamte, theils um Gewissenssragen zu beantworten, theils um Acte in gesetzlicher Weise zu vollziehen, theils um junge Leute im Talmud und dessen Verzweigungen zu unterrichten." (Gesch. 3. Thl. 210.) Man sieht also, dass die Aschkenasim schon in früheren Jahrhunderten betreffs der Derehrung der religiösen Oberhäupter ihren sefardischen Stammesgenossen weit nachstanden, ein Uebel, das sich bis aus die moderne Zeit fortgepflanzt. (Fortsetzung folgt.) Der Colonilationsptan -es Mron Hirsch. n. ״Ich genoß auf meiner Reise", so berichtet Mr. White, an Baron Hirsch ״große Vortheile. Pobedonoszew, der Ober- Prokurator der heiligen Synode, gab mir einen eigenhändigen Brief, in welchem er meine Mission und den Zweck, den Sie mit derselben im Auge haben, auseinandersetzte, und der Minister des Innern schrieb allen Gouverneuren. Sie ersehen daraus, dass ich mich außergewöhnlicher Vortheile erfreute, indem ich die Ansichten officieller Kreise über die Angelegenheit kennen lernte. Ich bemerke, dass die höheren Beamten, obwohl ich dieselben freimüthig und zuvorkommend fand, mit wenigen Ausnahmen sich in ihren Ansichten nach Petersburg richten, und ich lege deshalb ein größeres Gewicht den Meinungen der Tschinowniks bei, die nicht so hoch gestellt sind, als dass sie unter dem directen Ein-

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