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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1891-07-11 · Heft 18 (11.7.1891) · p. Seite 3

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
11 (1891)
Issue
Heft 18 (11.7.1891)
Date
1891-07-11
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Wächter der Stadt", antworteten die Cchnlinspectorcn, denn es steht geschrieben: ״Wenn Gott nicht die Stadt bewacht, ist das Bemühen der Wächter vergeblich", d. h. mit anderen Worten, der Umstand, dass ihr für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit so riesig große Opfer bringen müßt, beweist zur Genüge, dass ihr es unterlassen habet eine Schule zu gründen eine Schule, in der die Jugend frühzeitig, und zwar durch einen gründlichen rationellen Religionsunterricht, das Gute und Treffliche, das Hohe und Erhabene schätzen, ackten und würdigen, das Niedrige, Gemeine und Lasterhafte verachten und verurtheilen lernt." (Jer. Chag. 1.7). (Fortsetzung folgt.) Nrflrxionkn. Von M. Tintner, Cantor und Lehrer in Bunzlau, Schlesien. in. Es ist etwas Allbekanntes, dass der Mensch in seinem Herzen eine Stimme hat, die über sein Thun und Lassen zu ihm redet, die ihm Gesetze für dasselbevorschreibt, die nach diesen Gesetzen über ihn urtheilt, die ihren Urtheilsspruch geltend macht, und je nachdem sie ״entschuldigen" oder ״verklagen" muß, Freude oder Leid bereitet. Diese innere Stimme ist jedoch kein Nachhall fremder Meinung und lässt sich durch das Urtheil Anderer nicht bestechen. Wir wissen, dass unsere Lage eine erbärmlich klägliche ist, und wenn auch allgemein zugegeben und anerkannt wird, dass die bessernde Hand hier thatkräftig ein--, greifen muß, so sind es nur immer wieder leere Phrasen. Die herrschenden Mißstände müssen doch endlich beseitigt werden, wie lange noch soll uns der Bitterkelch credenzt werden, den wir bereits bis zur Neige geleert haben? In allen Beamtenclassen ist eine Besserung wahrnehmbar, für den jüdischen Cantor über ist etwas Derartiges ein nolime tangere. Wann werden auch wir rufen können wie einst Josua: ״Hajom galosi es cherpas Mizrajim m’alechem“. Ich meine nicht nur die kräukende Schmach der Ausschließung und Zurücksetzung, die Schmach pharaonischer Gesetze, die wir Jahrhunderte lang um unseres Glaubens willen haben dulden müssen, nein, ich meine jene Schmach, die uns noch tiefer verletzte und verletzt, weil sie uns von unseren eigenen Glaubensbrüdern widerfuhr, jene Schmach, die man unseren edelsten Bestrebungen anheftet, weil wir die Verbesserung unserer materiellen Wohlfahrt und eine Sicherstellung unserer Zukunft anstreben, weit wir nicht um die Gunst buhlen, Und um ein Stückchen Brot unsere Menschenwürde feil bieten wollen. Wie dürftig ist das Gehalt vieler ergrauter Cantoren! Und welche Anstrengungen werden ihnen ztlgemuthet, welche Anforderungen an sie gestellt. Man verlangt, dass der Cantor ein ״ganzer Mann" sei, ein hohes Maß von Kenntnkßen und Fähigkeiten, hohe moralische und sittliche Eigenschaften und, weiß Gott, was noch alles besitzen soll. Diese Anforderungen setzen jedoch ein Lebensniveau voraus, welches nur mit größerem pecuniären Aufwande herzustellen ist, der dem Cultusbeamten selten zu Gebote steht; denn die meisten Stellen gebieten strenge Einschränkungen, soll nicht das Gleichgewicht zwischen ״Soll und Haben" schwankend werden. . Auch bei der Besetzung der Vacanzen bleibt viel zu wün-- scheu übrig. Zu unserem Erstaunen sehen wir oft junge unerfahrene, kaum dem Schnlstaube entronnene - Seminaristen zu ״Obercantoren" befördert, während die Gemeinden durchgebildete, praktische, mit guten Stimmmitteln begabte Herren, weil sie in kleinen Gemeinden amtiren, übersehen. 0 tempora l O mores! Für schlechte Gehälter tüchtige Cnliusbeamten zu verlangen ist mindestens nicht human, denn cs gehört dazu das Gewissen, vorsätzli ch einen Menschen ohne gleichmäßige Entschädigung auszunützen. Die Alten sind allerdings an die Scholle gebunden und nur unerträgliche Chicane kann sie zwingen, ihre magere Stelle zu verlassen; ihnen kann daher unendlich viel anfgebürdet werden, sie sind oft der Abkühlungsapparat für den allmächtigen Gemeinderegenten, und sind sie nicht willig, Folge zu leisten, dann heißt es: ״Apage!* Und doch singen diese Geduldigen: ״Ilasorim bedimmoh berinno jikzoru“, ״die mit Thränen und Kummer aussäen, werden mit Freuden ernten"', ״bo jo wo berinno noseh alumausow“, schon schwingt er freudig feine Sichel, bindet mit frohem Liede seine reichen Garben". Die übermäßige. Ausbeutung dieser Beamten hat den allgemeinen socialen Nachtheil, dass nach deren Ableben die Familien sich selbst überlassen bleiben, denn Altersversorgung, Krankengelder, Pension kennt man im Allgemeinen für den Cultusbeamten nicht. Sollen etwa die Bettelgroschen der Vereinscassen genügen? Allerdings sind die großen und einige mittlere Gemeinden schon seit Jahr und Tag erfolgreich bestrebt gewesen, die materialen Derhältniße ihrer Angestellten zu verbessern und für deren Zukunft zu sorgen, ohne dieselben über Gebühr mit Aemtern als neben dem Cantorate mit Schechita und Schule rc. zu belasten. Von dem von dieser Seite gepflegten guten jüdischen Geist profitiren die Gemeinden mit, welche in ihren Beamten keine Schablone oder Maschine erblicken. Solche Cultusbeamten können sich vollständig dem Vorbeteramte und der Schule widmen, und das ist ein großer Gewinn für die Zukunft der Gemeinden und deren Glieder. Bei Gelegenheit möchte ich noch kurz die Gewährung von Ferien seitens der Gemeinden erwähnen. Es ist hart, Jahr aus Jahr ein, Wochentags und Festtags anstrengende geistige und körperliche Functionen zu verrichten, mit Aufreibung der Kräfte und nervenerregender Hast im Dienste des Berufes zu stehen. Wenn der Beamte sein ganzes Sinnen und Trachten dem Amte widmet, so sind ihm mindestens 14 Tage zur Erholung zu gönnen, in denen er irgend eine Reise oder Cur unterttehmen kann. Ein solches Entgegenkommen würde stets nur Freude und Dank erwecken und fördernd auf die Interessen des Gemeindelebens einwirken. Abfällige Beurtheilungen und Bemängelungen unserer Wünsche werden zwar nicht fehlen, aber wir appelliren an die Großherzigkeit und Biederkeit unserer Reichen, die doch manche Summe der Humanität opfern. Diese mögen auch der jüdischen Cultusbeamten gedenken, deren Witwen und Waisen unterstützen, damit die schon bestehenden kleinen, freien Hilfscasfen der Noch wirksam entgegentreten könnten, dann würde auch das Contractwesen mit der Zeit schwinden^ denn eine solche Abmachung ist für beide Theite höchst unwürdig. Bei Streitigkeiten oder Disciplinarvergehen könnte eine Ehrenbehörde entscheiden und auf diese Weise eine Kündigung vermieden werden. Der Ustts, Vertragsverhältniße einzugehen, kann bei jugendlichen, angehenden Cultusbeamten, die aus dem Seminar abgehen, auf 1—3 Jahre innegehalten werden; später jedoch müsste, das triviale Engagementsverhältnis aufhören, und die Anstellung eine lebenslängliche bleiben. Die wirchschaftliche Lage des Cultusbeamten ist keine derartige, um nach Ablauf des Contractes zu wandern, ihm stehen weder Ersparniße noch sonstige Zuschüsse zur Versügung. Wir wollen nicht comfortabel leben, aber wenigstens ruhig.und standesgemäß. Mit Utopien und ähnlichen Träumereien befassen wir uns nicht, unser Glück finden wir in der Ausübung unseres Amtes.

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