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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1891-06-01 · Heft 14 (1.6.1891) · p. Seite 2

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
11 (1891)
Issue
Heft 14 (1.6.1891)
Date
1891-06-01
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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2 wegen ihres Einflusses aus die öffentliche-Ordnung und Sicherheit für das Wohl derselben zu beten. Was sind wir nicht erst unserer Regierung schuldig, unserm väterlich gesinnten Kaiser, der uns bürgerliche Gleichberechtigung ertheilt, unfern Glauben Ichützt, und überhaupt das Wohl aller seiner Landeskinder, ohne Unterschied des Glaubens, Ranges und Standes zu fördern Bestrebt ist. Aber nicht nur im Gebete auch in unfern Hand- Zungen sollen wir unsere Treue und Hingebung an Vaterland und Landesvater zu erkennen geben. ״Fürchte Gott, mein Sohn und den König und mische dich nicht unter die Aufwiegler." (Spr. 24, 21.) So hat der Prophet Jeremias an die Juden in der babylonischen Gefangenschaft geschrieben: ״Fördert das Wohl der Stadt, und betet für sie zu Gott, denn in ihrem Wohle ist auch euer Wohl begründet." (Jer. 29, 7.) (Ab. 3, 4.) ״Rabbi Chanina sprach: Wer bei Nacht wachet, einen Weg allein geht, sein Herz nichtswürdigen Dingen zuwendet, der setzt sein Leben in Gefahr". Das erste, was die Zugend am Wege des Lebens beobachten muß, ist strenge Ordnung in allen Dingen, ein gleiches einander entsprechendes Benehmen, das Befolgen eines gewissen Planes, um zum Ziele, das man sich vorgesteckt, sicherer zu gelangen, wie eine genaue Eintheilung zur Benützung der Zeit. Was aber der Ordnungsliebe die Krone aufsetzt, ist die Pünktlichkeit in Erfüllung der Pflichten, welche der Jugend den Eltern und Lehrern gegenüber obliegen. Am störendsten für das geistige Gedeihen der Jugend ist der Hang zum Müssiggange, Mangel an Geduld, das Feld ihrer Bestimmung zu bearbeiten. Eben so wahr als einfach derweiset unser Rabbi die leicht irrende Jugend, indem er sagt: ״Der bei Nacht wachet, das heißt, der die sittliche Ordnung verletzt, die Nacht zum Tag und den Tag zur Nacht macht, ״der eigene Wege geht", die leicht irre führen, und die ersahrenen Wegweiser von sich stößt, ״der sein Herz nichtswürdigen Dingen zuwendet", der jugendlichen Eitelkeit Nahrung zuführt, der setzt sich in Gefahr, den wahren Zweck des Lebens zu verfehlen. Denket keusch und fühlet rein, so werden auch euere Thateu schön sein, und ihr werdet einst sprechen können mit dem Psalmdichter: ״Erforsche mich, o Gott, und erkenne mein Herz; prüfe mich und erkenne meine Gedanken, ob in mir ist ein Weg des Urtheils und führe mich aus die Bahn der Ewigkeit." (Ps. 139, 39.) (Ab. 3, 10.) ״Rabbi Dostai sagt im Namen des Rabbi M4ir: Wer etwas von dem, was er erlernt hat, muthwillig vergisst, dem rechnet es die Schrift an, als hatte er sich gegen feine Seele verschuldet, denn also heißt es (5. M. 4, 9): Sei auf deiner Hut und wahre deine Seele wohl, dass du die Dinge nicht vergissest, welche deine Augen gesehen haben." Eine eindringliche Mahnung ergehet hier an die Schuljugend. Wer muthwillig vergisst das Erlernte, gefliffentlich der Erkenntniße sich entschlagt, die er in der Schule erlernt, und die ihm gelausig geworden, verschuldet sich in strafbarer Weise gegen sein Seelenheil. ״Er gleicht dem SLemann, der Saaten ausstreut, sie aber, wenn sie reif geworden, selbst zertritt. Gleich einer Rabenmuttter, welche mit eigener Hand die Kinder mordet, denen sie das Leben gegeben" (Sanhedr. 99). Darum hüte dich, dass du nicht muthwillig vergissest, schlage dir's nicht absichtlich aus dem Sinne, da ist Wiederholung am Platze, das kann nicht genug wiederholt werden. Wohl manche Erinnerung muß gewaltsam unterdrückt werden, wenn sie das Leben nicht verbittern soll. Auch das ist aus der Weisheit und Liebe Gottes gekommen, dass die Zeit uns ihren wohlthatigen Schleier birgt, um früheres Ungemach zu verhüMs. Vergessen aus Schwache, ohne Selbstverschulden, das ist nicht strafbar; aber wer geflissentlich, muthwillig, aus Leichtsinn Erkenntniße von sich weist, Wahrheiten sich aus dem Sinne Mägt, um an Pflicht und Beruf nicht gemahnt zu werden/ mn nicht gestört zu fern in seinem Leichtsinne, in seiner Bequemlichkeit, der verfehlt seine Bestimmung und zerstört seine ganze Zukunft. W __r. (Fortsetzung folgt.) Zur SchLchlfkAge. Durch die Thierschutzvereine angeregt, hat sich, namentlich in der Schweiz, eine heftige Agitation gegen das rituelle Schächten gebildet, die jedoch auch von.Seiten der Israeliten nicht ohne Erwiderung geblieben ist. Hervorragende Journale beschäftigen sich mit dieser Angelegenheit, die durch eine bevorstehende Entscheidung der Bundesversammlung der endgiltigen Lösung entgegengeht. Die Kantone Bern-Aargau wollen nämlich den Israeliten das Schächten verbieten. Nachdem der Bundesrath den Israeliten durch Entscheid vom 17. März 1890 Recht gegeben, richteten die beiden Regierungen einen Recurs an die Bundesversammlung, in welchem sie aus das Verbot beharren. Im Namen der israelitischen Cultusveröine der Schweiz hat nun Alt-Ständerath Sahli, Fürsprecher in Bern, ein bemerkenswertes Memorial an die Bundesversammlung gerichtet, in welchem er das Schächten warm in Schutz nimmt. Sahli sagt am Schluffe seiner Rechtsschrift: ״Wenn es festsieht, dass das jüdisch-rituelle Schlachten überall geduldet und ׳ geübt wird, so darf man denn doch billig fragen: Wie kommen die Kantone Bern und Aargau dazu, ganz allein in dieser Frage eine judenseindliche Stellung einzunehmen? Sind sie wirklich der ganzen.Welt so weit voraus, dass es ihnen zukommt im Namen der Humanität gegen die Inden vorzugehen? Sind etwa unsere europäischen Nachbarn, die Deutschen, Franzosen u. s. w. uud auch die übrigen Eidgenossen so bedenklich hinter uns zurückgeblieben, dass sie den humanen Geist des Jahrhunderts nicht gleich uns zu erfassen vermögen? Wir bitten, doch ein wenig über diese Frage nachzudenken. Nein, der finstere Geist des Mittelalters schleicht herum und sucht, wie er die Juden verschlinge. ״Die Juden werden sich stets mit größter Gewissenhaftigkeit allen staatlichen Anforderungen unterziehen, welche mit ihren Glaubenslehren vereinbar sind. Hinwieder dürfen sie von den obersten Behörden der Eidgenossenschaft denjenigen Schutz erwarten, den die Artikel 49 und 50 der Bundesverfassung allen schweizer Bürgern zusichern. Sie werden den Geist der Humanität und Toleranz, der diese Gewährleistungen hervorgerufen, auch gegenüber Ihren Mitbürgern israelitischen Glaubens nicht verleugnen und keine Zwangsmaßregeln gegen sie gutheißen, welche, wie wir gesehen haben/empfindlich in ihren Cultus eingreifen und einem Verbote des Fleischgenuffes gleichkommen würden." Im Gegensätze zu dieser warmen Fürsprache lasen wir jüngst einen bemerkenswerthen Artikel in der ״Züricher Zeitung", der unter dem Deckmantel der Humanität mtd Sittlichkeit gegen das Schächten plaidirt. Der Autor versteht, es, seine Ausführungen in eine bestechende Form einzukleiden, und da wir eine Erwiderung auf dieselben für angezeigt halten, wollen wir unsere Leser mit dem Inhalte des Artikels bekannt machen. Es heißt daselbst: ״Aus israelitischer Feder bringen die ״Basler Nachrichten"

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