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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1891-05-01 · Heft 13 (1.5.1891) · p. Seite 6

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
11 (1891)
Issue
Heft 13 (1.5.1891)
Date
1891-05-01
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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s heidnischen Unterdrücker auf ihre christlichen Peiniger anwaudten, ist nicht zu verwundern, denn von wem sollten sie gelernt haben, sie als Brüder zu behandeln? Es wäre höchst unbillig, das Vorgeben der Christen gegen die Juden außer Acht zu lassen, wenn man die Maximen und das Betragen der Inden den ,Gojim* gegenüber bcnrrheilcn will. (Fortsetzung folgt.) Kleine Chronik. Wien- 24. April. (Vom Reichsgerichte.) Mit dem heute verkündeten Erkenntniße hat das Reichsgericht die Beschwerde des Dr. Dorazil auS Göding in Angelegenheit des Reichsrathswahlrechtes der Israeliten- Gemeinde Straßnitz zurückgewiesen. In der Begründung wird gesagt: Jnsoseru sich die Beschwerde gegen die abgesondert? Anfertigung der Wählerlisten und die abgesonderte Durchführung der Wahl in der Stadt- und in der Jsraeliten-Gemeiude Straßnitz richtet, entzieht sich die Beurtheilung der Gesetzmäßigkeit dieses Vorganges der Competenz des Reichsgerichtes. Was aber das Begehren der Beschwerde anbelangt, dass sämmtliche Wahlberechtigte aus der Liste der Zsraeliten-Gemeinde gestrichen werden, weil ihnen das NeichsrathSwahlrecht für die Stadt Straßnitz mangelt, so wäre es Sache des Beschwerdeführers gewesen, die Berechtigung dieses Begehrens hinsichtlich jedes einzelnen Wahlberechtigten nachzuweisen; er hat dies aber nicht gethan, sondern sich begnügt, ihnen im Allgemeinen das Wahlrecht in der Stadt Straßnitz abzusprecheu. Daraus, dass sie in eine besondere Wählerliste eingetragen wurden, könne nicht gefolgert werden, dass ihnen sämmtlich das Wahlrecht in der Stadt Straßuitz nicht zukomme. Mit Recht wurde daher ansgesprochen, dass das gestellte Begehren im Sinne des §. 26 der NeichSraths-Wahlordnung nicht Gegenstand der Neclamation sein könne. Wien. Montag den 26. April kam cs im Abgeordnetenhause zu einer erregten Controverse zwischen den Abgeordneten Dr. Bloch und Mechaniker Schneider, welche letzterem eine schmähliche Brand« markung durch Dr. Bloch eintrug. Der Fall war folgender: Während Abg. Siegmnnd die liberale Partei gegen die Anwürse der antisenritschen Redner vertheidigte. lachten und störten die Abg. Schneider, Geßmann und Troll durch ihre Zwischenrufe. Namentlich der Abg. Schneider belustigte sich mit den Zwischenrufen: ,Die Juden! Die Mitglieder der Alliance israelite!' woraus ihm von verschiedenen Abgeordneten zugerufen wurde: ,Schweigen Sie! Benehmen Sie sich anständig!* Die Folge war nur, dass Schneider noch öfter dazwischen ries. Als nun in seiner Nähe Abg. Bloch ihm gleichfalls zuries: ,Ruhe, benehmen Sie sich anständig!* ries Abg. Schneider zurück: Sie gehören nicht hieher, Sie ge! ören nach Kolomea! ,Und Sie/ replicirte Abg. Bloch ,gehören ins Zuchthaus!* Woraus Schneider lachend wieder zurückries! ,Und Sie nach Kolomea!* Minister Bacqnehem. der in der Nähe stand, trat eiligst zurück, um nicht in eine Scene verwickelt zu werden, da Abg. Bloch dem Abg. Schneider noch zuries: ,Sie verdanken eS nur der Nachsicht des Sraatsanwaltes, dass Sie hier im Hause sitzen!* Dem Minister Prazak, der über die Ursache des Lärmes sich erkundigen kam,׳sagte Abg. Bloch: ,Das ist wieder wegen des Schneider. Excelleuz wissen es ja, dass er es ja nur der Nachsicht des Staatsanwaltes verdankt, wenn er hier im Hause sitzt." Die Asfaire war jedoch hiermit nicht erledigt, sondern fand in der Dienstag-Sitzung eine weitere Fortsetzung. Zu Beginn der Sitzung sagte nämlich der Präsident: ,Ich wurde von einigen Abgeordneten ersucht, dem Abgeordneten Bloch den Ordnungsruf zu ertheilen, weil er dem Abgeordneten Schneider zugerusen haben soll, er gehöre ins Zuchthaus. (Rufe der Anli'emiten: Skandal!) Hätte Bloch das wirklich gethan, dann wurde ich ihm den Ordnungsruf ertheilen, nachdem jedoch das Stenographenprotokoll diesen Zuruf nichr enthält, so ist die Behauptung unrichtig, was ich konstatiren muß/ (Heiterkeit.) Abgeordneter Bloch: Ich muß über die Art der Geschäfts- und Protokollsührung des Hauses Beschwerde führen. Die Gleichberechtigung in der Geschäftsordnung gegenüber den Abgeordneten israelitischer Consession ist geradeso, wie die Gleichberechtigung im Staarsgruudgesetze. Es herrscht nämlich die Gepfiogenheit, Lass nur alle antisemitischen Zwischenrufe im Protokoll verzeichnet stehen. Letzthin sagte der Abgeordnete Schneider, die Juden beuten das Volk auS, ohne einen Ordnungsruf zu erhalten, und in der letzten Session erhielt der Abgeordnete Jerjantsik einen Ordnungsruf, weil er angeblich das i italienische Volk beleidigte. Den Juden hat man aber sechs Jahre hindurch die infamsten Insulten und Beleidigungen ins Gesicht geschleudert und nie hat es einen Ordnungsruf gegeben; da haben wir׳ den Schutz des Präsidenten vermisst. Als gestern die verschiedenartigsten Jnvectiven den Inden ins Gesicht geschlendert wurden, da hat man es im Protokoll vermerkt; als ich aber dem Abgeordneten Schneider auf seinen Zuruf, ich gehöre zu den Juden nach Kolomea, erwidert: habe, dass der Mann dorthin gehört, wohin er gehört, nämlich ins Zuchthaus . . . (Rufe der Antisemiten: Unerhört! — Ruhe! Scandal! Beifall und Händeklatschen ans der Galerie. — Rufe der Antisemiten: Galerie!) Dr. Bloch sortsahrend: Ich verlange für mich dasselbe Recht, wie jedes andere Mitglied des Abgeordnetenhauses; ich verlange keine Nachsicht, sondern was ich gethan und gesprochen habe, soll ins Protokoll kommen. Präsident (unterbrechend): Nachdem Sie ausdrücklich gesagt haben, dass Sie diese Worte dem Abgeordneten Schneider wirklich zugerusen, muß ich Sie zur Ordnung rufen. (Applaus der Antisemiten.) Schneider meldet sich zum Worte. Dr. Bloch will weiter sprechen. Präsident (zu Dr. Bloch): Ich entziehe Ihnen das Wort. (Stürmischer Applaus der Antisemiten) Schneider: Ich verzichte auf das Wort, es ist ja nur ein Jude, der gesprochen. (Beifall der Antisemiten, Entrüstungsrufe links.) Präsident: Nun eltheile ich Ihnen gleichfalls den Ordnungsruf. (Beifall links.) Dem Abgeordneten Dr. Bloch gebührt die vollste Anerkennung einerseits für die gebührende Abfertigung des Antisemiten Schneider, andererseits für die offenen und sreimüthigen Worte an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses. Wrag, 6. Mai. Heute Nachts verstarb hier im Alter von 79 Jahren der Nestor der Prager Cantoren. der seiner Zeit so sehr beliebte Chasan der Pinkas- und Zigeuner-Synagoge in Prag, Herr Angelus Popper, Vater des berühmten Musikers, Professor David Popper . in Budapest. Der Verstorbene war eine sehr sympathische Person, der seinem Berufe bis zu der vor zwei Jahren erfolgten Pensionirung mit treuer Pflichterfüllung oblag. Seine schöne Stimme, sowi: sein Verständnis- und andachtsvoller Vortrag begeisterte ftetS die Zuhörer, und die Synagogen, in welchen er fungirte, waren immer von zahlreichen Betern erfüllt. Sein menschenfreundliches, bescheidenes Wesen erwarb dem nun leider Verstorbenen die größte Achtung Aller, die mit ihm in näheren Verkehr traten; nie hat ein verarmter oder verunglückter College ohne Trost und Hilfe an sein Herz appellirt. Sein talmudisches Wissen wurde anerkannt, indem ihm das Prager, Beth-Din die Morenu verlieh. Arrest- 4. Mai. Die Gazetta di Venezia bestätigt, dass in Zante während einer Procession Unruhen gegen die Juden ausgebrocheu sind, die Truppen hätten aus das Volk schießen müssen; drei Personen seien getödtet, viele verwundet worden. Ein neapolitanisches Blatt spricht gar von sieben Todten und mehr als vierzig Verwundeten. Der Pöbel habe mehrere Judenhänser geplündert. Werlin- 30. April. Im Abgeordnetenhause interpellirte heute bei Verhandlung des Justiz-Etats Abg. Rickert den Justizminister, ob der Breslauer Ober-Landesgerichts-Präsident die Verfügung erlassen habe, Juden nicht zu Geschwornen zu nehmen. Werde Derartiges in antisemitischen Volksversammlungen gefordert, so sei eS nicht verwunderlich. Eine solche Gesetzesverletzung eines hohen richterlichen Beamten aber wirke empörend. — Negierungs - Commissär Lucas erwiderte, cine solche Verfügung sei ergangen, obschon minder schroff, als Rickert es angebe. Der betreffende Präsident habe darin betont, jüdische Geschworene hätten nicht die erforderliche Festigkeit gezeigt,, und er emprehle daher, ungeeignete jüdische Elemente nicht zu Geschwornen zu machen. In dieser Form sei die Verfügung nicht ungesetzlich. Dennoch habe der Jnstizminister dem Präsidenten die Mißbilligung ausgesprochen, und es sei anzunehmen, dass die Verfügnng zurückgenommen werde. Sollte dies nicht der Fall sein, so werde die Negierung der Sache näher treten. — Stöcker billigte die Breslauer Verfügung und wünschte sogar deren Erweiterung. Er halte die ,jüdische Nation* für nicht geeignet zum Richterberuf, und das- Eindringen von Juden in die Justiz sei zu bedauern. Jetzt würden sogar jüdische Ober-Landesgerichtsräthe ernannt, und in Westpreußen sei es vorgekommen, dass ein Gericht aus einem jüdischen Richter und zwei ebensolchen Schöffen bestand. Slöcker exemplificirte dabei auf l das seinerzeit von dem ,ja wohl getauften* Richter Kronecker gegen

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