Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 11 (1891)
- Issue
- Heft 12 (26.4.1891)
- Date
- 1891-04-26
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
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Derselbe ist nicht an sich selbst, wohl aber -wegen der Fragen, die er nebenbei berührt — denn er berührt viele Fragen und die wichtigsten — eines Studiums werth, und im Nachstehenden wollen wir ihn unter drei Gesichtspunkten prüfen, indem wir die Juden und das Judenthum vom Standpunkte der Religion, der Nationalität und der Social-Oekonomie betrachten. (Fortsetzung folgt.) Kleine Chronik. Wien, 12. April. Heute Nachmittags um 3 Uhr fand daS Leichenbegängnis des gestern verstorbenen früheren Präses der israelitischen Cultusgemeinde, Arminio Cohn, unter zahlreicher Theilnahme von Leidtragenden statt. Unter den im Trauerhause Erschienenen wurden bemerkt: Die Herrenhansmitglicder Dumba, Gögl und Baron Königs-- warter, der Vice-Gonvernenr der Oesterreichisch-ungarischen Bank v. Zimmermann-Göllheim, Präsident Ritter v. Weiß von der Creditanstatt, Dircctor Kanitz des Giro- und Cassenvereines, Direktor v. Borkenau von der Niederösterreichischen Escompte-Gesellschaft, General- Direktor der Böhmischen Westbahn Negierungsrath v. Kuh, Direktor Dessauer von der Depositenbank, Hofrath N. v. Pfeiffer. Professor Pollitzer, Gemeinderath Simon als Vice-Präsident der israelitischen Cultusgemeinde mit dem Gesammtvorstande, zahlreiche Industrielle und andere Leidtragende. Obercautor Singer rezitirte unter Assi!1enz des Tempelchores die Trauergebete, worauf Prediger Dr. Jellinek dem Verstorbenen einen ergreifenden Nachruf widmete, in welchem er die hervorragende humanitäre Wirksamkeit des Heimgegangenen und dessen große Verdienste um die Cultusgemeinde hervorhob. Hierauf wurde der Sarg auf den Central-Friedhof überführt und dort beigesetzt. Wien. Herr Dr. Adolf Jell in ek wird Samsteg den 27. Juni feinen 70. Geburtstag feiern. In den Kreisen der zahlreichen Freunde und Verehrer des berühmten Kanzelredners werden ans diesem Anlässe mannigfache ehrende Kundgebungen vorbereitet. Wien, 22. April. Vor dem Reichsgerichte fand heute eine von principiellem Standpunkte interessante Verhandlung statt. Es handelt sich um das R e i ch s r a t h s w a h l r e ch t einer i s r a e l i t i ich e n G e m e i n d e. Laut der ReichsrathS-Wahlordnung ist nämlich zur Wahl eines Abgeordneten für die Städtegruppe Nikolsburg-Pohrlitz in Mähren auch die Stadt Straßnitz berufen. In Folge der Heuer ausgeschriebenen Wahlen hat die Stadtgemeinds Straßnitz eine Wählerliste errichtet und aufgelegt. In Straßnitz besteht jedoch außer der Stadtgemeinde auch eine Jsraeliten-Gemeinde, welch letztere für dieselbe Wahl eine besondere Wählerliste augefertizt und unter Festsetzung der Reclamatiousfrist gleichfalls aufgelegt hat. Dr. Joseph Dorazil erhob nun als Wähler der genannten Wahlgrnppe (in Göding) die Reklamation wegen Ausscheidung sämmtlicher in der Liste der Jsraeliten-Gemeinde in Straßnitz eingetragenen Wähler, weil diesen das Wahlrecht zur Wahl eines Reichsraths-Abgeordneten für die Städtegrupp.׳ NikolSburg- Pohrlitz nicht zustehe. Der Bezirkshauptmann in Göding wies diese Reklamation mit der Begründung zurück, dass zufolge langjähriger Gewohnheit bisher für die Jsraeliten-Gemeinde in Ätraßnitz stets besondere Wählerlisten errichtet wurden und dass das gestellte Ansuchen im Sinne der ReichsrathS-Wahlordnung nicht Gegenstand der Reklamation fein könne. Der dagegen ergriffenen Berufung hat das Statthalterei- Präsidium in Brünn keine Folge gegeben. Hiedurch erachtet der Beschwerdeführer sein Wahlrecht verletzt, und zwar aus folgenden Gründen: Nach der ReichsrathS-Wahlordnung und laut des Anhanges zu derselben für Mähren sind zur Wahl eines Abgeordneten die daselbst angeführten elf Städte berufen, unter welchen sich Straßnitz befindet. Die Berechtigung zur Wahl eines Reichsraths-Abgeordneten ist außer nach der ReichsrathS-Wahlordnung und Landtags-Wahlordnung auch nach §. 1 der Gemeinde-Wahlordnung für Mähren zu benrtheilen. Die in der Wählerliste der Israeliten Gemeinde Straßnitz eingetragenen Wähler stehen jedoch in keinem der in dem letztcitirten Paragraphe aufgeführte» Nerhältnißezu der Stadtgemeinde Straßnitz. Seit Urzeiten, fährt die Beschwerde fort, besteht in Straßnitz neben der Stadtgemeinde Straßnitz die Jsraeliten-Gemeinde Straßnitz, deren Angehörige zur Wahl der Vertretung der Stadtgemeinde Straßnitz nicht berechtigt sind; sie haben daher auch für die Stadt Straßnitz weder das Wahlrecht znm Landtage noch jenes zum Reichsrathe. Wenn die Israeliten- Gemeinde überhaupt berechtigt wäre, mit der Stadt Straßnitz zu wählen, io müsste es bloS eine Liste geben und musste nur eine Wahl- Handlung und nur ein Wahlgang stattfinden; thatsächlich wurde aber für die Jsraeliten-Gemeinde eine besondere Wahlliste errichtet und auf Grund derselben die Wahl unter einer besonderen Wahlcommissiou durchgeführt, so dass sich 44 Wähler aus der Jsraeliten-Gem-inde an der Wahl für die Stadt Straßnitz betheiligten. Dieser ganze Vorgang ist gesetzwidrig, und der Beschwerdeführer hatte, um die Ausscheidung der nicht Wahlberechtigten zu erwirken, keinen andern Weg als den I der Reklamation. §. 7 der Wahlordnung, führt weiters die Beschwerde Hiobspost jagt die andere, und so müssen wir uns in Ergebung vor ,dem Willen des Allmächtigen beugen. Gott hat'» gegeben und Ec hat's .genommen 1 Eine kurze Spanne Zeit trennt uns von dem Tage, an -welchem wir gezwungen sein werden, diese theuere Scholle, Jahrzehnte im Besitze unserer Familie, wo meine Wiege und die meiner Kinder stand, zu verlassen. Ju wenigen Wochen kommt Alles unter den Hammer, und fremde, herzlose Speculanteu werden hier ihr Lager aufschlaze». Ich bin der letzte Namensträger meines Stammes, mit mir finkt der .letzte männliche Sproß meines Geschlechtes ins Grab, und dieser Boden, auf welchem ich das Licht der Welt erblickte, geht, noch bevor ich meine Augen schließe, in fremde Hände über. Das ist eine starke Prüfung, Kber Gott, Du bist gerecht!J N. Feiwel.schöpfte Athem und schloss mit den Worten: ,Weil es also sein muß, wollen wir nicht murren. Wir wollen die kurze Zeit dazu benutzen, nufere Angelegenheiten zu'arraugiren, Alles was wir von Rechtswegen behalten dürfen, in Ordnung bringen und mit -lesen Trümmern uns ein neues Heim gründen. Ich fahre heute nach der Stadt, noch Einiges mit meinen Rechtsanwalt zu sprechen, und D», liebe Kcile, fasse Muth, denn Der im Himmel verlässt Niemand.* Er richtete seine Gestalt empor, hauchte gerührt einenen Kuss .auf die gerunzelte Stirne seiner Frau und verließ hastigen Schrittes das Zimmer. Frau Kiele schaute ihm wehmuthsvoll nach und brach in ein -krampfhaftes Schluchzen ans. V. Fräulein Regina weilte heute in der Stadt und war bei der -Familie Gelder zu Besuch. Die Septembersonne versuchte es mit ihren Nachmittagsftrahlen die bereits herbstliche Luft zu erwärmen. Im Salon waren die Jalousien Heruntergelaffen. Regina und Marie faßen ans dem Sopha, ihnen gegenüber Isidor, sich Mühe gebend, die Damen zu unterhalten. Aber fortwährend riss der Faden der Cvnversation, denn Regina war einsilbig und Isidor zerstreut. Nur Marie, eine gutmüthige, heiter angelegte Natur, war wie gewöhnlich bei guter Laune und gesprächig. Sie war ein allerliebstes Plappermäulchen, wusste alle Stadtneuigkeiten, und Dank ihrem angeborenen Mutterwitze konnte sie selbst schweigsamen Gästen ein Lächeln ablocken. So mochten bereits zwei Stunden verstrichen sein, a!S Fra» Henriette, von ihrem Nachmittagsfch'.afe erwacht, die Gesellschaft mit ihrer Person vergrößerte. Als sie Reginas ansichtig wurde, eilte sie auf dieselbe zu, sie schier in ihrer Umarmung erdrückend, erkundigte sich angelegentlich nach dem Befinden ihrer Eltern und blinzelte verstöhlen nach ihrem Sohne. Sie bemächtigte sich ganz des Gesprächfteffes, ließ Niemanden zum Wort kommen, um mit ihrer Pseudo-Bildung zu brilliren, verbreitete sich über Knust und Litteratnr, aber in solch falschen Ausdrücken und verkehrter Auffassung, dass Alle verlegen die Augen senkten. Sie fasste aber das Stillschweigen als einen Beweis ihrer Beredtsamkeit auf und ihr Redestrom war unversiegbar. Endlich mahnte die bereit» vorgerückte Abendstunde zum Aufbruch, der Wagen wartete vor dem Haufe, und Isidor bot Regina seine Be» gleitung an. (Fortsetzung folgt.)