Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 11 (1891)
- Issue
- Heft 8 (11.3.1891)
- Date
- 1891-03-11
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/1304829-3453207-3453215--3107-3457427- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
«rste« Avfrnf die Name» der bedeutendsten Staatsmänner, Gelehrten, Aerzte, Prostffvren, Richter, Rechtsanwälte und Abgeordneten. Die Staat und Gesellschaft gleichmäßig bedrohende antisemitische Bewegung, welche zur gefährlichen Verrohung des Volkes führe» muß, hat aber auch in Oesterreich bereits höchst schädlich, inSbesonderS auf die Gesittung der akademischen Zugeud, eingewirkt, und ist es darum auch hier gebeten, dass sich die Gegner dieser dem Jahrhundert der Aufklärung und der Humanität zur Schmach und Schande gereichenden stttlicheu und geistigen Verirrung zusammenstnden. Im Vereine mit einigen Gesinnungsgenossen richte ich an alle Männer, welche von wahrer christlicher Duldsamkeit und Nächstenliebe und daher vom Abscheu gegen den rohen Autisemirismus erfüllt sind, die Bitte, mir ihren Namen mit der Ermächtigung mitzutheilen, ihn in der Einladung zur Constitnirung des Vereines, mit dem Sitze in Wien, veröffentlichen zu dürfen. Ein Beitrag wird nicht verlangt, eS werden aber freiwillige Beiträge zur Drucklegung und unentgeltlichen Verbreitung des mir seinerzeit von Döllingerzur Benützung gestellten vortresslicheu akademischen Vortrages .Die Juden in Europa' sowie der Aussprüche berühmter Männer der J-tzlzeit über den Antisemitismus verwendet werden.' Wien. Ueber die Zulassung russischer Israeliten zum Gewerbsantritte in Oesterreich schreibt man der .Pol. Corr.' aus Lemberg: Vor vier Jahren haben die gewerblichen Kreise eines galizischen Grenz. lbezirkeS beim Handelsministerium Beschwerde darüber geführt, dass ihnen aus dem Gewerbebetriebe zugereister russischer Staatsangeböriger Beeinträchtigungen erwachsen. DaS Handelsministerium hat demzufolge dazumal die ccnipeteuten Behörden daraus aufmerksam gemacht, dass russische Staatsangehörige zum Antritte eines Gewerbes in Oesterreich einer förmlichen Zulassung nicht bedürfen, sondern durch Berufung auf Artikel l 3 des österrelchisch-rufsischen Handelsvertrags vom 4. Oc:ober1860 den in § 8 der Gewerlnorduuug gefolderten Nachweis der formellen Reciprocitäl seitens Russland zu erbringen in der Lage und sonach in Bezug aus den Antritt und Betrieb von Gewerben den Inländern Alcichgestellt sind. Da nun aber seither constaliert worden ist, dass die österreichischen Israeliten in Russland bezüglich des Antrittes und Betriebes von Gewerben weitergehenden Beschränkungen unterworfen werden, a!S die russischen Israeliten, so kann die Berufung aus Artikel 13 DeS oben cilierten österreichisch-russischen Vertrags behufs des Gewerbeantritles russischer Israeliten in Oesterreich nicht mehr als genügend erkannt werden, und sind diese Personen vielmehr nach § 8, Absatz 2 der Gewerbeordnung (förmliche Zulassung zum Gewerbsantritt) zu behandeln. Eine dahingehende Weisung ist an die Landesregierungen in Galizien und Bukowina ergangen, wobei noch bemerkt wurde, dass Der im Vorstehenden ausgesprochene Grundsatz aus die Dauer der gegenwärtigen thatsächlicheu Verhältuiße in der Behandlung der öfterreichischen Israeliten in Russland vorkommenden Falles zur Anwendung zu dringen sein wird, und dass für den Fall, als eine Aenderung in dieser Beziehung Platzgreisen sollte, eine weitere Weisung bezüglich der Handhabuug dieses Grundsatzes Vorbehalten bleibt. Wien. In der ,Monatsschrift für die Litteratur und Wissenichast des ZudenihumS' von Arthur S. Weißmanu (December 1890) in - dem Anssatze .Bibi. rabb. Speisegesetze' sind folgende Stellen beachtenswert: Philo ruft aus: Wenn du schon durchaus zur Befriedigung Deiner Essbegier Fleisch mit Milch bereitest, muß es dann noch in Der Milch der eigenen Mutter geschehen? — Wir haben bereits angeführt, dass nach dem Mischualchrer R. Jose dem Galiäer Vogelfleisch in dem fraglichen bibl. Verbot nicht mit inbegriffen ist, er behauptet sogar, Lass dies nicht einmal rabbinisch verpönt sei, und er hat dieser Ansicht in seinem Wohnort praktische Folgen verschafft. Warum stehen doch die heutigen, akademisch gebildeten Theologen bezuglich des Mutes einer Meinung zurück gegen einen Rabbiner des 17. Jahrhunderts, der ihnen au talmudischer Gelehrsamkeit wahrlich nicht nachstand und der laute Klage führte über die so ganz und gar ungerechtfertigte, bis zur Entstellung getrübte Satzung, bis zu zweierlei Geschirr, Löffeln, Gabeln und Messern, wodurch jüdisches Vermögen unnütz vergeudet wird. Welche Verkehrtheit! fügt er noch hinzu, Milchspeisen nach Fleischgeunss sind nicht, Fleisch nach Milchspeisen ja gestattet, und Doch ist gerade letzteres, namentlich nach Käsegenuss,, gesundheilswidrig, geradzu schädlich (s. Bechiuath ha Kabbala S. 57). Warum nrchr an N. Jose Hagalili sich ein Beispiel nehmen und immer vei dem schwächlichen, freilich bequemen non possumus beharren? Man sage nicht, Aufklärungen über das Speisegesetz hätten allenfalls einen wiffenschaftlicheri, historischen, antiquarischen,' aber keinen Praktischen Wert. Das Volk gehe von selbst darüber zur Tages- <3 — orduung hinweg. Aber es ist wohl zu bedenken, vielleicht der ber Weitem größere Theil, der mit dem Speisegesetz bereits gebrochen, hat dies nicht mit reiflicher Ueberlegung, mit Gewissenhaftigkeit und Ueberzeugung gethan, sondern aus Genusssucht, Leichtsinn, Mangel an Selbstbeherrschung. Nein, so darf es nicht sein, das erniedrigt ein Volk. Nein, eS ist heilige Pflicht derjenigen Volkslehrer, die sich eine wissenjchaftliche Ueberzeugung verschafft, zu belehren, anfzuklären, wieweit eine solche Satzung aus weitere Nespectirung noch irgendwie Anspruch zu machen hat, oder zu beseitigen ist. Wie eS Pflicht der Volkslehrer ist,, die von der Fortdauer der Verbindlichkeit einer Satzung sich überzeugt haben, nicht sich in den Mantel ber Klugheit oder des Schweigens zu׳ hülleir, sondern daS Volk bisweilen an die Beobachtung dieser ihnen noch fort und fort verbindlich erscheinenden Observanzen zu mahnen, ebenso heilige Pflicht ist eS derjenigen Volkslehrer, die sich eine ehrliche,, entgegengesetzte Ueberzeugung erworben, über diese hinfällig gewordenen Satzungen das Volk ausznklären dannt die Zeitgenossen das, was sie sich dock einmal erlauben, mit gutem Bewusstsein, mit Gewissenhasligkeik und männlicher Würde sich erlauben. Mag man immerhin die Ansrichtigkeit und den sittlichen Ernst, womit diese Volkslehrer ihre Aufklärungen geben, als unklug betrachten, mögen die Klugen unserer Zeit, ,die sich selber, aber nicht ihre Heerde weiden', auf die Einfältigen, Ehrlichen, denen die Sprache und die Worte nicht dazu gegeben scheinen, um die Gedanken zu verstecken, mit vornehmer Spöttelei oder mit Bedauern herabsehen — ein ehrlicher Rabbi einer ehrlichen Zeir hat schon daS Rechte für seine Nachfolger und Anhänger gesprochen: ,Besser ich werde ein Thor genannt mein Leben lang, als dass ich auch nur eine Stunde ein Frevler vor Gott sei' (Edujoth 5, 6). — — Geschadet unserer Gesundheit hat der Talinud aber durch seine große Ausdehnung des Verbotes von Fleisch und Milch, denn jemehr wir statt des Fettes uns der Milch, der Butter bedienten, desto besser würden wir für unsere Gesundheit sorgen. Die Aerzte behaupten, dass eine gewisse Species von Krankheiten viel häusiger bei Inden an׳,»treffen ist, die׳ einen zu häüsigeu-Gebrauch von anderem Fett bei der Bereitung ihrer Speisen machen. — — Bezüglich des volkswirthschaftlicheu Gesichtspunktes ist zu bemerken, dass keines der anderen jüdischen Sp.'isegesetze unsere sinanciellen Verhältuiße so sehr schädigt, als gerade dies durch die Vorschrift von den zweierlei, ja dreierlei Geschirren in der Küche, für Fleisch-, für Milch und für neutrale Speisen. Die Ausgaben kommen für die Tage des Passahfestes wiederum in dreierlei Gestalten zu einer neuen Auflage. Da muß die jüdische noch so einfache Küche ein ganzes Magazin von allerlei Ge!chirren bewahren.-;— Andere verbotene Speisen machen in der Küche wenig oder gar nichts zu schaffen, denn sie kommen nicht in dieselbe, während Fleisch und Milch jedes für sich eine erlaubte Speise, beide in der Küche vorräthig, aus Versehen bisweilen vermengt, die Geschirre mit einander verwechselt werden.-Bei dem vorliegenden Speisegesetze muß ich leider konstatiren, dass es gerade mehr noch als jedes andere aus den ׳ocraleu Verkehr zwischen Inden und Nichijnden einen nachtheilgen Einfluss anszuübe» geeignet ist, weil es mehr als jedesandere den Sarkasmus, die Satire provocirt. Ein Volk wird zmn Theil nach dem inneren Gehalte seiner religiösen Verordnungen und- Riten beurtheilr und geschätzt. Also in der jThat, dieses jüdische׳ Speiseges.tz, wie eS soeben mit allen den weit auSgesponnenen Minutiositäten gezeichnet wurde, wäre «ach den Worten unseres großen Gesetzgebers- und Lehrers unsere Weisheit und unsere Vernunft in den Augen der Völker, dass sie, wenn sie alle diese'Satzungen vernehmen, ansrufen werden: ,Nur׳ dieses große Volk Israel ist eine weise und vernünftige Nation' (5. M. 4, 6). Nein, ,nur wenn'', so spricht der streng orthodox-talmudische N. Sal. Jizchakl ,ihr sie nach ihrer Wahrheit, nach ihrem W^fen und׳ Geiste ansübt, werdet ihr als weise und vernünftig gelten,' übet ihr sie hingegen in abschüssiger, verschrobener Weise, weil ihr das wesentliche Motiv, das bewegende, geistige'Moment der Satzung vergesset, so werdet ihr als Thoren betrachtet werden'. In ähnlichem Sinne äußert sich- Maimonides (Commentar zu Sanhedrin 11. Mischna Chelek). Ans fünf klaren Worten der Schrift wuchsen im Talmud gegen 18 Folio-- seiten an, im Schulchan Aruch sind hierüber 1l -Abschnitte und 62 Unterabtheilungen vorhanden,-und dazu noch eine Legion Responsen und Bücher. — Wien. Sonntag den 8. d. M. fand die Geueral-Versamittlung. des Klanken-Unterstütznugs-Vereines ,Nächstenliebe' statt. Nach Ver׳ lesuug des Rechenschaftsberichtes wurde dem Vorstände daS Absclutorium ertheilt und die Neuwahl der ausschcidenden Ausschussmitglieder vorgenommen. Dem Obmanne des Vereines, Herrn Jacob Theumann, sowie dem gestimmten Ausschüsse wurde für die eifrige und ersprießliche-