Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 11 (1891)
- Issue
- Heft 8 (11.3.1891)
- Date
- 1891-03-11
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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zugeben, dass s l ch die genannte Commission b e i i h r e m leichtfertigen Vorgehen in einer e r n st e n N e l i g i o n s - A n g e l e g e n h e i t mit den! Atteste des schlecht i n f o r m i r t e n P r e s s b u r g e r O b e r r a b b i n e r s decken könne. Wir fordern deshalb die Veröffentlichung des Gutachtens der orthodoxen Dnrchfnhrungs- Commission, mögen sich über dasselbe alle unsere Talmud- Autoritäten äußern, und möge man erst dann entscheiden, ob unser Urtheil übertrieben und nicht vielmehr milde war, als wir Ln unserem Briefe an den Pressburger Oberrabbiner sagten, ,dass das Gutachten der orthodoxen Durchführungs-Commission nicht mit der gehörigen Umsicht und Gründlichkeit ertheilt worden ]ei*. Außer diesem Urtheile haben wir über die orthodoxe Durchführungs-Commission nur gesagt, dass es keine Norm gibt, welche den ModnS der Mitgliedermahl oder den Wirkungskreis dieser Commission bestimmen würde, dass dieselbe vor zwanzig Jahren bloß provisorisch zur Durchführung des orthodoxen Organisatious-Statutes gewählt wurde, dass die Negierung sie Llos p r o v i s o r i s ch als Durchführungs-Commission für diejenigen Cultuszemeinden anerkannte, welche ihre Vermittlung in Anspruch nehmen wollen, dass seither die Mitglieder dieser Commission in überwiegender Anzahl gestorben sind, und dass Niemand wiffe, wie und durch wen die fehlenden Mitglieder ersetzt wurden. Die Wahrheit dieser unserer Behauptungen bat derPressburger Ob errabbiner n i cht in Abrede stellen können und deshalb hat er dieselben auch nicht zum G e g e u st a n de der Widerlegung gemacht. Das Sendschreiben hebt blos die Thätigkeit der orthodoxen Durch« führungs-Commission in Sachen der Sonntagsruhe hervor und stellt derselben ein Zeugnis aus, dass sie sich bereits zu wiederholten Malen als Retterin der Religion erwiesen hat. Auch bier Möchten wir den Herrn Oberrabbiner und jene, die auf sein Wort Gewicht legen, davon überzeugen, wie unzuverlässig die ihm gewordenen Informationen sind, auf welchen die Ausführungen beS Sendschreibens basiren. Jedermann kann die jüngsten Verhandlungen des Reichsckages in Sachen der Sonntagsruhe noch in frischer Eriuuerung haben. Wir halten daher die Berufung auf dieselbe für genügend, um zu crweiieu, dass an der Erwirkung jener Begünstigungen, w e l ch e d e n a r m e n j ü d i s ch e n Gewerbe treib enden zugute komme«, die orthodoxe Durchführungs-Commission selbst nicht den ge» *in g ft ■eit Authei 1 hatte. Was aber die V e r g a u g e n h e i t Letrifft, so können wir uns keines einzigen Falles erinnern, in welchem die genannte Commission die Interessen unserer Religion gerettet oder auch nur erfolgreich vertheidigt hätte. Wenn die Durchführungs-Commission behauptet, Verdienste um die Consession zu haben, daun soll sie nicht bei der nackten Behauptung stehen ׳bleiben, sondern Beweise dafür erbringen. Möge sie ihre *elig ionsrett enden Thateu aufzählen, möge die Zudeuheit diese Thateu sehen und selbst darüber urtheileu. Lassen wir jene verschwundenen Tage nicht wieder 'herausbeschwüren, da die verblendete Menge leeren Schlazworten folgte. Wir könnten noch vieles Andere vorbringeii, doch wollen wir in unseren Erklärungen nicht weiter geben, als dies das Sendschreiben nothwendig macht, wie denn überhaupt uns die Absicht ferne lag. mit unserer Zuschrift au den orthodoxen Oberrabbmer die traurigen Erinnerungen an vergangene Tage wieder heranfzubeschwören. Vollkommen aufrichtig und mit überzeugender Offenheit heben [mv in unserer Zuschrift hervor, dass uns kern andercs. Ziel vorschwcbt, als die Abwendung der unseren Ehegesetzeujdrohenden Gefahr, und dass wir deshalb zu diesem Ziele die Vereinigung sämmtlicher cousessioueller Factoren wünschen, damit durch die Vereinigung der Kräfte nnsere Stimme wirksamer werde, wodurch wir auch erreichen, dass in unseren Ehe-Angelegenheiten fürderhin keine andere Meinung als das'Fachgutachten unserer Talmud-Autoritäten zur Geltung gelangen könne. Der Jude von Selbstgefühl süblt auch auf Schritt und Tritt jene grosten Zurücksetzungen und Demüthigungen, welche unsere Religion nur ans dem Grunde treffen, weil dieselbe bisher keinerlei staatsrechtliche Position besitzt, weshalb wir uns in unserer erwähnten Zuschrift nicht enthalten konnten, auch auf sonstige wichtige Agenden hinzuweisen, die unserer Consession noch harren. Gerade, da wir diesen Brief schreiben, dringt ein Hilferuf zu uns: Jüdischen Eltern ist vor zwanzig Jahren in einem entlezenen Orte Siebenbürgens, wo cs kein jüdisches Matrikelamt gibt, ein Mädchen geboren worden. Die frommen Eltern erzogen ihr Kind im Geiste der jüdischen -Religion und sind nun daran, dasselbe einem rechtschaffenen, jüdischen Gewerbetreibenden ^zur Frau zu geben. Nun tritt zur nicht geringen Verblüffung der Eltern der christliche Seelsorger des Ortes dazwischen und weist mit seiner Matrikel nach, dass die Hebamme das Kind nach der Geburt von ihm immatricnliren und taufen ließ. Bei den veralteten Gesetzen, die in ähnlichen Fällen zur Anwendung kommen, wird sich alle Mühe der Ellern und ihres Kindes gegenüber der Forderung des Geistlichen, dass das Mädchen als christlich anzusehen sei, für zu schwach erweisen. Fälle dieser Art wiederholen sich immer mehr, und diesen könnte man nur auf die Weise gründlich abhelscn, wenn man für unsere Religion die Rechtsgleichheit in unserem Vaterlaude zu erwirken imstande wäre. Wenn trotz .alledem die orthodoxe Durchführungs-Commission sich nicht geneigt zeigt, daran mitzuwirken, dass das Judenthum, die jetzige günstige Strömung auf politischem Gebiete benützend, mit voller Kraft an die Erkämpfung der unserer Religion ge-, bührenden Rechte gebe, dann müssen wir gestehen, dass ihre Wege in der That nicht die unsrigen sind, doch vertrauen wir auf den nüchternen Sinn der vaterländischen Judenschaft und glauben, dass die genannte Commission hierin keine Anhänger sinden wird. Mit jener Ruhe, welche das Bewusstsein treuerfüllter Pflicht gewährt, stellen wir unser Vorgehen dem Urtheil der gesammten jüdischen Cultusgemeinden des Vaterlandes anheim. Werden wir aus der Haltung der Gemeinden ersehen können, dass dieselben uns ihr Vertrauen nicht entziehen und mit Bezug ans die unserer Consession harrenden Aufgaben mit uns Eines Sinnes sind, dann wollen wir vorläufig auf jenem Wege vorwärtsschreiten, auf welchem auch die bisherigen Resultate auf dem Gebiete der Verwaltung erzielt wurden, bis — unserem jeit lange gehegten Wunsche entsprechend — die hierzu berufenen Männer in die Lage kommen, über die Wetterführung der confejsioneUen Agenden anders verfügen zu können. Wir wünschten, dass diese Zeit so nahe als möglich gerückt wäre. Im Uebrigen entbieten wir dem löblichen Vorstand unseren glaubenßgenössischen Gruß. Budapest, 15. Febraar 1891. Die israelitische L a n d es ka n z lei. Reflexionen. Von M. Tintner, Cantor und Lehrer, Bunztau, Preuß.-Schlesien. Dem denkenden und fürsorglichen Ämtsgenossen wird eS nicht entgangen sein, dass in letzterer Zeit in Artikeln und Broschüren ein Ton gegen uns angeschlagen wurde, der uns nicht