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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1891-03-11 · Heft 8 (11.3.1891) · p. Seite 3

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
11 (1891)
Issue
Heft 8 (11.3.1891)
Date
1891-03-11
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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längere Berathung. Der Nabbi erklärte offen, dass die Kraft der Zudenheit in der Einheit liege und dass es Pflicht jedes Juden sei, nach Frieden zu trachten, da auch alle unsere Gebete mit .Frieden* schließen; er fügte noch hinzu, dass wir ,Wahrheit und Frieden* lieben müssen, und zwar zuerst die Wahrheit und erst dann den Frieden. Da unter Wahrheit hier die .Tbvra' zu verstehen ist, gab unser Bevollmächtigter dem Nabbi die Versicherung, dass es seines Wissens keinen Inden im Lande gebe, der einen Anschlag gegen die .Thora* im Sinne hätte, und dass jede einzelne der leitenden Persönlichkeiten bereit wäre, jede auf diesem Gebiete für nöthig erachtete Garantie zn leisten. Wir gehen der Auszählung weiterer Details, wie auch der Erwähnung jener Conferenz aus dem Wege, die wir seil her m i t W i s s e n des Preßburger Obberabbiners mit Anderen forlsktzten. und bemerken nur, dass d i e S t i m m e. w e l ch e aus a l l' d i e s e n C o n s e r e n z e n z u u n s d r a g, I a k o b s S t i m m e w a r. Gleichwohl bildet das sichtbare Ergebnis alles dessen derzeit jenes Sendschreiben des Preßburger orthodoxen QberrabbineiS, welches die orthodoxe Dnrchführungscommission jüngst an die orthodoxen Cultusgemeinden verschickt hat. Kein Einsichtiger kann verkennen, dass bei diesem Sendschreiben des Prcssburger Oberrabbiners d a s P r äsid i u m d e r D u r ch sü h r un g s c o m m i s s i o n die Hand im Spiele gehabt hat, und dieser Umstand macht es uns zur um so strengeren Psticht, jenes Schreiben nicht unbeantwortet zu lassen. Das Sendschreiben lehnt jedes Bündnis mit uns zur Ver- Iheidigung der Rechte unserer Religion ab: weil wir die Regierung und die Herrschaft an uns reißen wollen, um die Tyrannen spielen zu können; weil die Antwort, welche die orthodoxe Durchführungs-Com- Mission auf eine an sie seitens des Ministeriums anlässlich eines aufgetanchten Ehesalles gerichtete Frage ertheilte, in einer unseren Religionsgesktzen vollkommen entsprechenden Weise crtheilt winde; und weil schließlich die genannte Durchführungs-Commission auch in Sachen der Sonntagsruhe, aber auch in anderer Beziehung ihre Pflicht thut. ,Oft genug sei schon durch ihre Hand die Erlösung gekommen*, und doch schmähen und erniedrigen wir sie. Darin, dass wir unsere Zuschrift an den Preisburger Oberrabbiner veröffentlicht haben, können wir nichts Tadelnswerthes finden. Seit zwanzig Jahren wandeln wir die Wege des Lichts und geben Rechenschaft von jedem unserer Schritte. Wir reden mit unseren Glaubensgenossen stets im Tone der Offenheit und Aufrichtigkeit und fern ist uns jede Politik oder Geheimthuerei. Dies bewog uns auch, in jener Zuschrift an den Pressburger Oberrabbiner selbst zu erklären, dass wir.n i cht etwa an geheime B e r a t h u n g e n denken, sondern, dass wir von Allem d e r O e f f e n t l i ch k e i t 3t e ch e n s ck a f t a b l e g e n wollen. Die Folge hievon konnte denn eben nur die Veroffentlichung unserer Zuschrift sein. Aber abgesehen davon, dass wir pflichtgemäß vorgegangen sind., indem wir die Zuschrift veröffentlichten, hätte diese Thatsache nur dann zur Begründung der Ablehnung des angebotencn Zusamenwirkens vorgebracht werden können, würde infolge dieser Publication die jüdische öffentliche Meinung gegen den in der Zuschrift enthaltenen Antrag Stellung genommen haben. Nachdem jedoch die confessionelle Presse des In-und Auslandes, ohne Unterschied der Parteischattirung, unsere Publication mit Freuden begrüßte und gerade hervorragende orthodoxe Gemeinden sich beeilten, uns zu beglückwünschen und uuS dessen zu versichern, dass unser Schritt in seinem Endergebnis nur ersprießlich und segensreich sein könne, sind wir davon über- /zeugt, dass man aus der Veröffentlichung unserer Zuschrift keine geeignete Waffe gegen den in dieser Zuschrift enthaltenen Antrag schmieden kann. Sehen wir indessen, inwieferne die übrigen Erklärungen des durch die Durchführungs-Commission versendeten Schreibens begründet sind. Das Sendschreiben beschuldigt uns, dass wir regieren, herrschen, tyraunisiren wollen. Diese Anklage wird sicherlich selbst in denjenigen Kreisen keinen Glauben sinden, in welchen man die vagen Behauptungen auf ihre Wahrheit nickt zu prüfen pflegt. Stolz können wir sagen, dass wir in zwanzig Jahren kein einziges Mal die Unterstützung des CultuS- und Unterrichts- Ministeriums, oder die einer anderen Bebcörde behufs Durchführung irgend einer unserer Verfügungen in Anspruch genommen haben. Stets hatten wir so viel moralischen Einfluß, um die uns vorgelegten Angelegenheiten ohne Sckiedsgericht und ohne behördliche Intervention zur allgemeinen Zufriedenheit in friedlichem Wege zu erledigen. Diesem Umstande verdanken wir eS, dass nicht nur die C o n g r e ßsondern auch 8t at a sq u o 41 n t e-u n d sogar o r t h o d o x e C u l t u s g e m e inden mit Vorliebe unsere Intervention in Anspruch nehmen, waS gewiss nickt der Fall wäre, wenn dieselben bei unserem Vorgehen auch nur die geringste Spur von Herrschsucht wahrnehmen würden. Ferner können wir auch darauf Hinweisen, dass wir — obgleich gegen unsere Wirksamkeit niemals eine Beschwerde ein» eingelaufen ist — dennoch im Bewusstsein dessen, dass wir nur injolange berechtigt sind, die Interessen unserer Confeffion zu vertreten, als unsere eigenen oder die von uns veranlassten Verfügungen der öffentlichen Zustimmung begegnen, stets die Vers t rauens frage gestellt haben, so oft wir den Cultusgemeinden Rechenschaft über unsere Wirksamkeit ablegten, sowie wir dieS auch aus diesem Anlasse zu thun nicht unterlassen wollen. Solch' ein Vorgehen v e r m e i d e n sicherlich ebenfalls diejenigen, die in der Tha t Herr s chgelüsten f r ö h n e n. Das Sendschreiben vertheidigt ferner entschieden die Nichtigkeit jenes Gutachtens derDurchsührungs-Commission, welches dieselbe anlässlich eines concreten Falles dem Ministerium unterbreitet hat. Bei aller unserer Achtung für den orthodoxen Pressbnrger Oberrabbiner als Talmud-Autorität, müssen wir gleichwohl entschieden erklären, dass wir sein im Sendschreiben diesbezüglich ausgestelltes Zeugnis zur Beilegung dieser Angelegenheit nicht für genügend erachten. Es ist unzweiseloast, dass auf Grund dieses Gutachtens das Ministerium eine im Sinne unserer Neligionsgesctze null und nichtige Ehe für im Sinne des jüdischen Ehegesetzes gesetzlich geschlossen ansah, was nicht hätte geschehen können, wenn die Antwort mit der gebührenden Fachkenntnis ertheilt worden wäre.Es transpirirte ferner über dasselbe bisher in den confessionellen Blättern, dass das Ministerium unter anderem im Monat Mai 1887 von der orthodoxenDurchsührungs-Eommissiouanch darüber Auskunft verlangte, welcheFormalitäten beim Vollzüge einer jüdischen Trauung im Sinne unserer Religion-- g e s e tz e beobachtet werden müssen, und dass die Durchführungs-Commission nach dreijährigem Studium der Frage in ihrer im März 1890 ertheilten Antwort unter den formellen Bedingungen der jüdischen Ebe nicht einmal Chuppa und Kethuba erwähnte. Wir können nicht glauben, dass unsere Talmud-Autoritäten ein Gutachten, welches daS M i n i st e r i n m über die Formalitäten der jüdischen Trauung insormiren will und Chuppa und Kethuba mit keiner Silbe erw ä h n t, nicht z 11 m m i n d e st e n für bedenk l i ch hatten sollten, und können demzufolge nicht

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