Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 11 (1891)
- Issue
- Heft 7 (1.3.1891)
- Date
- 1891-03-01
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
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Plauen eifrigst unterstützten, Großes und Hervorragendes für die Geuierude geleistet. Er war derjenige.״ welcher diesen Verein im Jahre 1876 auf Grund behördlich genehmigter Statuten gemeinsam mit anderen verdienstvollen ^Nänneruneu coustitunte und im Laufe ‘ der Zeit durch seine Energie, Umsicht und Gewissenhaftigkeit derart verwaltete, Lass er sich zu einer flie geahnten Blüthe erhob. Geleitet von der . Erkenntnis des fühlbaren Raummangels auf dem hierortigeu jüdischen Friedhofe, war sein Streben zunächst aus Beseitigung dieses Uebelstandcs gerichtet, und es gelang ihm durch weises Maßhalten mit den Vereins- »riittln schon nach kurzer Zeit seines rühmlichen Wirkens, ein an den Friedhof unmittelbar angrenzendes Haus nebst Giundstück von bedeutendem Umfange känstich zu erwerben, in der Absicht den jüdischen Friedhof nach dieser Seite hin zu erweitern. Seine weitere Tätigkeit gienz dahin, die bisherige Friedhof-Halle, bestehend ans einem von vier Pfeilern mit einem niedrigen Dache überdeckten, von allen Seiten offenen Raume, der sich wegen des von außen eindringenden Windes und Wetters für Andachtsverrichtungen bei Leichenbegängnißen vollkommen ungeeiguer erwies, zeitgemäß und zweckentsprechend umzngestallen, irrdem au Stelle der gänzlich demolirten, alten, eine prachtvolle und geräumige nach gotischem S<y!e erbaute Friedhof-Halle errichtet wurde, welche mir einer ebenfalls neuerbauten, allen sanitären Anfordeluugen entsprechenden Todlenkammer in Verbiudnng steht. Nachdem die mittlerweile «ingeleiteten behördlichen Schritte wegen Erweiterung des Friedhofes nach dem neuaugekausten Acker hin resultatlos verliefen, und aus diesem Giunde ein bisher noch nicht verwendeter Theil des jüdischen Friedhofes mit einem Kostenaufwande von mehreren hnndelt Gulden planirt werden musste, war er wieder ans Erwerbung eines neuen Grundstückes bedacht, um einen voraussichtlich eintreteuden Bedürfniße rechtzeitig abzuhelfen. Dies gelang ihm durch den vortheilhaften Ankauf eines oberhalb des jüdischen Friedhofes gelegenen Grundstückes von so bedeutendem Flächenausmaße, dass jede Sorge um einen geeigneten Beerdigungsplatz auf Jahrhunderte hinaus als beseitigt erscheint. Seine letzte Thal endlich war die Anschaffung eines prachtvollen Todtenwagens. Leider Lass dieser Todtenwageu bestimmt war, von den hervorragenden Persönlichkeilen unserer Gemeinde ihn als Ersten der ewigen Ruhestätte zuzuführen. — Groß ist der Schmerz um den Verlust, den nufere Gemeinde 'und die Familie erlinen hat, und die allgemeine Theiliiahme äußerte . sich tu einem Leichenznge, wie er hierorts noch nichte-gesehen, und woran sich särnrmlrch« Vorstands- und Gemeinde Mitglieder, die Vertretung der polnischen und juridischen Behörden und des k. k. SleueramtcS, der Bürgeiweister mir den Gemeinderäthen, die Lehrer der deutschen und slavischen Schuten und endlich viele Honoratioren betheiligten. Die trefflich gehaltene Leichenrede des Herrn Dr. Weiner, sowie die ergreifenden Trauergesänge des Herrn Cautor Steiner waren ein treues Echo jener schmerzbewegten Stimmung, welche die hochgeachtete, schwergeprüfte Familie und mit ihr auch unsere Gemeinde tief erfüllte. Möge ihm die Erde leicht sein! Sein Andenken wird stets in uns forkleben. denn die Werke, die er zum Wohle der Gemeinde' geschaffen, sind Monumente, die er sich gesetzt und die seinen Ruhm seinen eigenen Nachkommen und kommenden Geschlechtern -noch in späteren Zeilen verkünden werden! 8t. . . . r. Hraz. (Ober-Laudesgerichts-Präsident Ritter v. Waser gegen Len Anlisemirismus.) Der an die Gerichtshöfe und Bezirksgerichte im Sprengel des Grazer Ober-Laudesgerichtes ergangene Präsidial-E'.lass wird heute von der ,Grazer Tagespost*' in einer Meldung aus Klagenfurt mitgethcilt. Der Erlass laulel: Es ist eine notorische Thatsache, dass die antisemitische Agitation auch im Sprengel des Grazer Obergerichtes betrieben wird, und dass sie in den letzten zwei Zähren an Ausbreitung und Intensität auffallend zugenommen bat. Wir haben bereits erfahren, dass Viele aus dieser unduldsamen Schaar sich nicht scheuen, die seiudseligen Gesinnungen, welche sie gegen die Juden hegen, offen zur Schau zu tragen, und Lass sie . diese Gegnerschaft mir dem Streben nach Absonderung bei den bevorstehenden Wahlen in den Neichsrcuh als.Empfehlung zu verwerthcn suchen. Wer dieser Bewegung seil deren Beginn mit Ausmcrksamkeit gefolgt ist, wird die Ueberzeugung gewonnen haben, dass dem Anlisemilismus nicht religiöse ׳ Gefühle, sondern meistens die Eingebung der Selbstsucht die Anhänger zuführen, da er in dem Hasse gegen das Eapilal wurzelt und fort und forr durch die Eifersucht und Len Neid gegen diejenigen, welche vermöge ihrer hervorragenden Intelligenz und ihres andauernden Fleißes in der Geschäftswelt eine dom-ni reu de- Stellung einmhmen, genährt und gepflegt wird. Der Antisemilismns ist daher ein politisch-socialer Hebel stand, -weil er geeignet ist, den inneren Frieden zu stören, di.׳ persönliche Sicherheit zu bedrohen und hiemit die Grundlagen der rechtlichen Ordnung, im Staate zu erschüttern. So gewiss der Nichterstand niemals der׳ Verwaltung zur Förderung politisch-nationaler oder socialer Zwecke dienstbar gemacht werden soll, ebenso gewiss wird er durch seinen Beruf, dem Recht die allgemeine Anerkennung und Geltung zu verschaffen, verpflichtet, jedem Staatsbürger ohne Unterschied der Nace und der Religion, insbesondere in Perioden innerer Wirrungen, den ihm gebührenden Rechtsschutz zu gewähren und als sicherer HoffnungSanker den Bedrohten Vertrauen einznflößen. Diese mit dem richterlichen Amte verbundene Pflicht verbietet den richterlichen Organen, sich der׳ antisemitischen Bewegung offenkundig crnzuschließen oder die Bedeutung solcher Ausschreitungen, welche den Thatbestand strafbarer Handlungen liefern und den Gerichten zum Zwecke der gerichtlichen Verfolgung, aiigezeigt werben, deshalb zu unterschätzen, weil sie antisemitischen Motiven entspringen. Gerade diese traurige Errungenschaft der Neuzeit soll die Gerichte ansporucn, dergleichen Ausschreitungen durch die beschleunigte und strenge, aber gerechte und parteilose Anwendung der bezüglichen strasgerichtlichen Normen (§§ 65. 122, 212, 214. 278; 300, 302, 303, 411, 487 bis 496). zu sühnen und hiemit der Bevölkerung die Genugihuung zu geben, welche ihr die rücksichtslose Wahrung der Gerechtigkeit nicht nur in der Gegenwart gewährt^, sondern die si? auch von der Sorge der Nachahmung solch' straflos gebliebener Beispiele für die Zukunft befreit. Die obwalteiiden Zeitverhältniße geben mir den gegründeten Anlass, den Gerichten diese׳ Pflichten in Erinnerung zu bringen. 'Miksen. In der kürzlich abgehalteuen Plenarsitzung des israelitischen Cultnsvorstandes wurde der Ban des neuen Tempels dem״ Schlauer Architekten und Baumeister Rudolf Stech um die Bausumme von 162.138 fl. 84 Kreuzer zuerkannt. Der Bau wird Anfangs März in Angriff genommen. Recht bezeichnend für den ,jüdischen* Geist in Pilsen ist es, dass der Ban nicht einem jüdischen Concurrenten übergeben wurde, um so auffallender, als daS Project eines jungen^ talcntnten jüdischen Wiener Architekten allgemeinen Beifall gefunden hat und in der Ausführung auch nicht eine höhere Summe beansprucht hätte. Dieser Vorstandsbeschluss ist dem letzt in diesen Blättern erwähnten, bezüglich Auslassung der jüdischen Volksschule, würdig an״ die Seite zu stellen. ^ressöurg. Die angestrebte Einigung der fortschrittlichen und׳ orthodoxen Partei in Ungarn ist zu nichte geworden. Wie der ,Magdeb. Wochenschr.* gemeldet wird, hat sich die ungarisch-israelitische Landeskanzlei, das vertretende Organ der fortschrittlichen Gemeinden Ungarns,' durch einen unbedachten Schritt ein nicht sehr ehrendes Nefns von Seite der Orthodoxen zugezogen. Sie hat nämlich an den orthodoxen Rabbiner Schreiber in Pressburg, den sie zum machtgebietenden Papstder orthodoxen Jndenheit Ungarns proclamirte, einen höchst devoten Brief gerichtet, des Inhaltes: er möge seine Hand dazu bieten. dass die beiden Parteien in den wichtigen Fragen, die jetzt zu erledigensind, wie die Sonntagsruhe, dis Gleichstellung der jüdischen Eonfession 2c., gegenüber der Regierung vereint vorgiengen, und dass er mit seinem Eiustuss und seiner Macht überhaupt an der Wiedervereinigung der Juden mitwirke. Der Brief sieht einem Gange nach Canossa nicht unähnlich und beruft sich auf das Ansehen, welches der Vater und׳ Großvater des genannten Rabbiners genoß, und meinr, dass auch er nur d.er Sache das Wort zu reden hätte, und seine Glaubensbrüder׳ würden sicher dazu sa sagen. Rabbiner Schreiber berief, nicht gerade behufs Erledigung dieses Briefes, eine orthodoxe Nabbiner-Conferenz. nach Budapest, und als auch die Epistel der Landeskanzlei ans die Tagesordnung kam,weigerte sich die Majorität der versammelten Rabbiner, diesen Brief in Verhandlung zu ziehen, indem sie sagten, Rabbiner Schreiber sei nicht das Organ der ortvodoxen Jndenheit in Ungarn, er sei nicht die alleinige Person, zu der ihre Partei ansschaue, die׳ Landeskanzlei habe sich nicht an die richtige Adresse gewendet; sie betrachten den Brief als einen Privatbrief, den er privatim beantworten könne, die Consereuz habe damit nichts zu thnn. Diese Ansicht ist auch zum Beschlüsse erhoben worden, undhaben sowohl die Landeskanzlei als Rabbiner Schreiber eine Schlappe erlitten. Dock es kam für die Landeskanzlei noch ärger. Rabbiner Schreiber׳ hat dieser Tage den famosen Brief mit einer noch famoseren Antwort׳ erledigt. Es ist eine große Epistel voll Schroffh.it und Fanatismus, mehr Phrasen—er ist hebräisch geschrieben—- als Gedanken enthaltend, weshalb cs überflüssig wäre, ihn hier in Ausdehnung wiederzngeben.- Er lehnt darin jede Verbindung und jedes vereinte Vorgehen mit der Fortschrittspartei ab; die Trennung, sagt er, sei besser.als die Vereiuigullg, denn die Congreß- und Foitschriltsgemeinden reißen nur die-