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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1891-02-11 · Heft 5 (11.2.1891) · p. Seite 6

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
11 (1891)
Issue
Heft 5 (11.2.1891)
Date
1891-02-11
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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Der Grabstein des Grnndsrs der Familie Sulzer auf dem Friedhof zu Hohenembs steht circa 150 Jahre. Der Friedhof von Sulz, der im Eichenwalde^ich bestndet und von den ältesten Bewohnern als solcher bezeichnet wird, ist durch die Hochwässer der Feutz nicht mehr zu erkennen und ganz und gar versandet. Zur Eruiruug von Grabsteinen nnd Zuschriften mussten mühselige Nachgrabungen vorgenommen werden. Zch habe Eingangs dieser Skizze darauf hingewiesen, dass die Juden schon im Jahre 1343 in Hciligenkreuz bei Feldkirch vermuthet werden. Dies scheint auch durch folgende Tbatsache begründet. Ein Mann in Feldkirch hatte in den 60er Jahren einen jüdischen Mantel mit Gold gestickt, den er trotz aller Bemühungen nicht hergebcn wollte. Es stellte sich heraus, dass es ein karoobeL mit dem Prat sei, von Heiligenkreuz herstamme und ein Alter von 600 Jahren habe. Das Paroelrss wurde später von Herrn Ritter von Tschavoll erworben. Kleine Chronik. Wien. Se. Majestät der Kaiser hat ans dem Erträgniße der Staats-Wohlthätigkeits-Lotterie zwanzigtausend Gulden zum Bau des iutercvnfeffiouellen Spitals in Tcschen (Schlissen) gespendet. Gründer dieses Spitals ist bekanntlich der Superintendent der evangelischen Kirche, Dr. Theodor Haase, der so der leidenden und bresthaften Menschheit eine Zufluchtstätte schaffen wollte, wo Jude, Christ und Heide die gleiche Pflege und zugleich auch die Nahrung, die er selbst wünscht, finden soll. Der jüdische Kranke wird sich daher in ti.sein Spirale seine rituelle Kost verschaffen können. Der strengkatholische Kaiser von Oesterreich wollte so mit seiner hochherzigen Spende zeigen, dass er die Ävsicht des evangelischen Pastors vollkommen billige und auch wünsche, dass man den heilungsucheuden Menschen nicht erst nach seinem Glauben, sondern blos nach seinen Schmerzen frage, um die» selben lindern zu können. Wien. 5. Februar. (Die Inden-Ordnung vom Jahre 1754.) Der Verwaltungs-Gerichtshof unter dem Vorsitze deL Grafen Belcredi entschied heute über eine von Moritz Löbl und Genoffen, vertreten durch den Hof- und Gerichtsadvocateu Dr. Leopold Spitzer, erhobene Deschwerde, betreffend die Cassirung der am 14. Jänner 1889 erfolgten Wahlen in der israelitischen Cultusgemeinde von Eiwanowitz in Mähreu.Gegen die in Gemäßheit der mährischen Gemeinde-Wahlordnung erfolgte Wahl wurde nämlich von Markus Spitz und.Genoffen Beschwerde bei der k. k. BezirkShauptmannschaft Wischau ' und sodann, als diese Behörde die Wahlen bestätigte, bei der Staithalterei in Brünn erhoben. Diese gab thatsächlich der Beschwerde Folge und cassirte die Wahlen unter Hinweis auf den aufrechten Bestand der Juden- Ordnung vom Jahre 1754 und insbcfondere den Z. 3 des ^.rtieulus quintus dieser Inden-Ordnung, welcher lautet: ,AuS den zur Wahl Fähigen werden die Vctirer nach jeder Ortes Gewohnheit durch die Loose polizeimäßig ausgehoben und diese sodann nach abgelegtem Eyd den Judeurichter, Vorsteher und alle anderen Subjekte zu wählen befugt sein.׳' Gegen diese Entscheidung ergriffen die gewählten Vorstands- Mitglieder durch den Hof- und GerichtSadvocaten Dr. Leopold Spitzer zunächst Leu RecurS an das CultuSministerium und nach erfolgter Abweisung die Beschwerde an den Verwaltungs-Gerichtshof. Bei der heute stattgehabten Verhandlungberief sich der Vertreter derBeschwerdeführer daraus, dass durch volle 40 Jahre die Wahlen nach der mährischen Gemeinde-Wahlordnung erfolgt seien, ohne jemals seitens der Behörde beanstandet worden zu sein, und dass die Gewohnheit nach dem Zenguiße der berühmtesten Rechtslehrer auf dem Gebiete deS öffenlichen Rechtes rechtsbildend wirke. In dieser Hinsicht citirte Dr. Spitzer insbesondere die berühmte Rede deS ReichSgerichtS-Präsidentsn Dr. Unger vom 7. Mai 1887 anlässlich der HerrrnhauS-Debatte über den Antrag Schmerling, betreffend die Sprachenverordnung. Weiters berief sich der Vertreter der Beschwerde auf die Unvereinbarkeit der ,Inden-Ordnung vom Jahre 1754* mit den Staatsgrundgesetzen vom Jahre 1867 und insbesondere dem Artikel 15 der letzteren. Der VerwaltuuzS-GerichtShof^erkannte nach längerer Berathung auf Abweisung der Beschwerde, weil der Artikel 15 der Staatsgrundgesetze nicht innere Angelegenheiten der ReligionS-Geuoffenschaften behandle; die Judeuordnung äuS dem Jahre 1754, insbesondere der Articulus puintus, sei wegen Mangels eines diese gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich aufhedenden Gesetzes als giltig anzusehen und könne hieran auch die langjährige anders geartete Gepflogenheit nichts ändern. Wie». Sonntag den 8. d. M. fand im Tempel der türkischen Jsrgeliten-Gemeinde in Wien dieTrnnnng des HerrnTdeodor Berg er mit Fräulein Ernestine Elias statt. Der Vater der Braut ist der bekannte türkische Großhändler Herr Abraham Menachem E l i a S, Vorstandsmitglied der türkischen Talmud-Thora, der Vater des Bräutigams der Großhändler Herr Heinrich Berger, Vorsteher und Gründer der deutschen Talmud-Thora und der ״Schönlaternschule ' Beide Familien genießen durch ihre sociale Stellung, sowie durch wahrhafte Frömmigkeit und ihren hervorragenden Woblthätigkeitssinn das köchste Ansehen in der Wiener Gesellschaft. Unter den Hochzeilsgästen befanden sich Viceadmnal Freiherr v. Stern eck, der rumänische Gesandte, Herren- Hausmitglied D u ui b a, Herr David Ritter v. G n t m a n n, der Vorstand des Männergesangsvereines Dr. v. Olsch Hauer, Ritter v. Klarwill, Kammerrath V o g e l, die Vorsteher der israelitischen Cultusgemeinde Jos. Hieldbnrghäuffer und Dr. Gustav Kohn. Tempel- Vorsteher Schey, Landeeschulrath Em. Baumgarten und zahlreiche Vertreter der vornehmen Gesellschaftskreise. Unter Orgel- und Harfenklängen bewegte sich der Brautzug, geführt von den beiten Vorstehern Marcus M. Ru s so und Sicco L. ADutt, aus dem Ceremoniensaale in die festlich geschmückte Synagoge, dereuherriiche Architektonik, gehoben durch künstliche Lichtreflexe, einen wunderbaren Anblick darbot. Obercantor Bauer intouirte einen vom Onkel der Braut, Herrn Heinrich Elias, componirten Na towu und brachte unter abwechselnder Begleitung von Orgel. Harfe und Chor die Schönheiten der Composition wirknngs» voll zur Geltung. Sowohl bei diesem Psalm sowie bei den übrigen Gesangßpiecen, die von dem gleichen Componisten hernhren und zum ersten Male zur Aufführung gelangten, wurde er von dem unter der umsichtigen Leitung des Chordirigenten I. Löwit stehenden Chore vortrefflich unterstützt. Besonders überraschende Effecte brachten die Loli mit Begleitung der Harfe, welch' letzere von Herrn Prof. Moser meisterhaft gespielt wurde. Auch das Orgelspiel des Herrn Alex. v. Szemlinsky fand allgemein Anerkennung. Die Trauung wurde von Herrn Rabbiner Dr. Güdemann vollzogen, der in seiner Ansprache das Brautpaar zur Bethätigunz jener wahrhaften Frömmigkeit ermahnte, wie sie im Elternhause geübt wurde. Als nach vollzogenem Trauungsacte die Gäste unter Orgelklängen das Gotteshaus verließen, wurde allgemein der Anerkennung über -diese schöne Ceremonie Ansdruck gegeben. Die türkische Gemeinde kann wahrhastig stolz sein auf ihre Synagoge, ihren Gottesdienst, sowie ihre beiden Vorsteher, die Herren Marcus M. Nusso und Sicco L. Adutt, die mit feinfühligem Verständnis das Arrangement bei festlichen Anlässen zu leiten und die Gemeinde würdig zu repiäsentiren verstehen. Uiesling) 3. Februar. Gestern wurde in der hiesigen Gemeinde der 80. Geburtstag und das fünfzigjährige Amtejnbiiänni des ehrwürdigen Bezirksrabbiners, Herr M. L. Kohn, festlich begangen. Sowohl die Vertreter der hiesigen als die der Filialgemeinden überreichten dem- Jubilar äußerst werthvolle Ehrengeschenke, nebst schön ansgestatteten Adreffen. Ungefähr 80 Telegramme und ebenso viele Adressen liefen von Nah und Fern ein. Um 3 Uhr Nachmittags fand aus Anlass dieses schönen Doppelsestes ein feierlicher Gottesdienst statt. Das׳ Minchagebet nebst anderen der Feier des TageS entsprechenden Liedern wurde von dem Cantor Herrn Wormser in würdiger und weihevoller Weise vorgetragen. Die Festrede hielt der Schwiegersohn des Jubilars׳ Herr Rabbiner Dr. Friedläuder ans Pisek. Sodann ergriff der Jubilar das Wort, um dem Allgütigen für die hohe Gnade, die ihm Theil geworden, ein solch'seltenes Doppelfest feiern zu können, seinen Dank' auszusprechen. Das Absingen der VolkShynme bildete den Schluss des׳ Gottesdienstes, der auf die zahlreichen Anwesenden beider Confeffionew einen tief ergreifenden Eindruck gemacht.Von den zahlreichen Gratulanten mögen hier besonders die Herren k. k. Bezirkshauptmänner von Daschitz< und Jglau, wie die Herren Prediger Dr. Jellinek, Rabbiner Dr. Güdemanu. Landescabbiuer Dr. Placzek, Dr. G. Wolf, Lector I. H. Weiß. Rabbiner Dr. Schmiedl, S. Halberstamiu, Dr. Oppen-׳ heimer rc. genannt werden. L. S. HniHan, 31. Jänner. Der von Linz hieher berufene Cantor, Herr Heinrich Grünwald,-erfreut sich in unserer Gemeinde großer Beliebtheit. In einem jüngst vom Mnsiklehrer, Herrn Johann Weber, veranstalteten Concerte erntete derselbe vielen Beifall und fand seine Leistung imhiesigen Blatts lobende Anerkennung. Ein anderes Verdienst unseres neuen Cantors soll jedoch besonders hervorgehoben werden. Er gründete nämlich einen bereits aus 46 Damen und Herren bestehenden Tempel-׳ Gesangverein, der eine hier sehr fühlbar gewesene- Lücke in synagogal-׳

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