Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 11 (1891)
- Issue
- Heft 4 (1.2.1891)
- Date
- 1891-02-01
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/1304829-3453207-3453211--3068-3457384- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Behörden zur Prüfung vorzulMn. Das Vereinspräsidium erwirkte eine Andienz bei dem Statthalter von Niederöfterreich, dem Grafen Kielmänsegg, und überreichte eine Eingabe, in welcher einerseits auf die hohe Bedeutung des Cantorates für den jüdischen Gottesdienst und andererseits auf das Mißverhältnis zwischen Amt Anh Stellung hingewiesen wurde. Die verheißungsvollen Zu» sichernngen, welche die Deputation von Seite des Grafen Kielmänsegg erhielt, ermuthigten nun den Vereinsvorstand, eine gleiche Eingabe an sämmtliche Statthaltereien zu leiten, und gleichzeitig:) wurde an die Wiener Cnltusgemeinde sowie an die Cnltusgemeinden in den Provinzhauptstädten ein Memorandum gerichtet, in welchem der üsterreichisch-ungarische Cantoreu-Verein namcnß-. sämmtlichcr Cantoren um Regelung und Präeisirung der Stellung, der Cantoren in den neuen Gemeindestatnten auf Grund des Gesetzes vom 2l. März 1890 ansuchte. .Der Erfolg dieser Schritte ist wol noch nicht zu Tage getrete»l,-:da die neuen Gemeindestatnten lisher nicht genehmigt - sind, aber chen geehrten Collegen möge die Gewissheit zur Beruhigung dienen, dass die Stimme des österreichisch-ungarischen Cantoren-Vereines Beachtung gefunden hat. Der Vcrcrnsvorstand kann mit Recht auf die hiemit eingelcitete Thätigkeit stolz sein ' umsomehr als er es verschmäht hat, gleich anderen ähnlichen Vereinen ohne greifbare Erfolge in die große Posaune zu blasen — und er wird sicherlich auch fernerhin muthig und mannhaft für das Wohl und die Interessen der Berufsgenoffen eintreten. Mit Anrrkeunung sei hier erwähnt, dass wir in diesen Bestrebungen von unserem Vereinsorgane, der ,österreichisch-ungarischen Cantoren- Zeitung*, erfolgreich unterstützt wurden. Zum Schluffe unseres Berichtes über das abgelaufene Vereinsjahr obliegt uns noch die pietätsvolle Pflicht, nuferes dahingeschiedeuen Ehrenpräses, Profeffor Salomon S u l z e r, zu gedenken, welcher am 17. Jänner 1890 seine große nnd glänzende irdische Laufbahn beschloss. Salomon Sulzer ist gestorben, aber sein Name wird fortleben für ewige Zeiten. Und wir Cantoren müssen ihm ein besonderes Andenken bewahren, das Andenken unbegrenzter Dankbarkeit; denn er, dergroße Zionßsänger, ist es gewesen, der cantorales Wirken und Schaffen zu unanfechtbarer Bedeutung und Anerkennung emporgehobeu hat. Mit dem Hinblicke auf die ideale Gestalt unseres dahingeschiedenen Nestors schließen wir unseren Bericht und bitten unsere Collegen und Vereinsgenossen, unseren Kreisen nicht fernab zu stehen, sondern mit Hand und Herz theilznnehmen an unseren Bestrebungen, zum Wole und Heile des Cantorenstaudes. Der Vorstand des österr.-Ungar. Cantoren-Vereines. Sac. ILauer- Präs.-Stellvertreter. Jos. Singer- Präses. Zur Geschichte der Juden in Vorarlberg. Von Emil Feänkel, Wien. Zur Zeit des dreißigjährigen Krieges, um das Jahr 1837, retteten sich (nach Weizenegger Merkles Vorarlberg, Bd. II. 34) Juden aus Schwaben nach Sulz bei Nankweil. Auch nach Embs richteten sie während des Schwedenkrieges ihre Wanderung. 'Sie kamen zu ihren Glaubens- und Blutsverwandten bald auf Besuch, bald als Vertriebene und fanden daselbst ein Obdach. Durch ihre schmiegsame Zudringlichkeit, sagt Merkt, 7.| Heft, Seite 356, brachten sie es dahin, dass in der Herrschaft Feldkirch da und dort sich Juden niederließen, aber eben mit ihrem Erscheinen die Klagen der Landstände Hervorriesen. Gemäß einem Befehle der Erzherzogin Claudia vom 8. März 1640 musste der Hebräer Wolf den Ort Nankweil ver» lassen, und in der ganzen Herrschaft sollte kein Jude mehr geduldet werden. Die Ernenernng dieses Befehles erfolgte-von dem Erzherzog Ferdinand Karl unterm 22. August 1646, allem eine Klette ist leichter aus ^den Haaren, als.- der Jude ans feinem Sitze zu bringen, denn erst im Jahre 1663 siel eine Wanderung nach Hohenembs etwas zahlreicher aus, nur zwei Familie»», von denen» Mayer Moos und Josef Levi die Häupter waren, erwirkten sich am 17. März 1663 von dem Erzherzoge Sigmund Franz eine Duldung von zwei Jahren in-, dem Orte Sulz, bis sie ihre außstchenden Gelder eingezygen und die liegenden Güter versilbert hätten, wärdend deffen sollen sie jährlich 18 fl. Scbutzzeld auf die Familie zahlen. Sie konnten aber mit ihren Geschäften nie fertig werden, bewarben sich ein um das andere Mal um Verlängerung, und laut Proceßacten hatte sich Zosle Levi im Jahre 1664 zu Allenstadt eingenistet. Sulz blieb durch die obigen zwei Familien ein HaltungSpunkt, an den sich später eine zahlreiche Judenschaft allklammerte. Es wurde nämlich der Graf von Hohenembs» Franz Carl, im Jahre 1676 seiner Hebräer auf einmal überdrüssig und jagte sie am heiligen Pfingsttage alle fort. Die Vertriebenen reichten zu Innsbruck die jammervollsten Vorstellungen ein, hoben ihre Verdienste um das Land hervor und boten ein Schutzgeld von 100 Ducaten an, gegen welches sie schließlich in Sulz eine Niederlaffnng erhielten. Die Landftände arbeiteten nach Kräften der Judenverbreitung entgegen und bewarben sich um ein Privilegium, wie eS der Herrschaft Bregenz und Hohenegg im Jahre 1559 ertheilt wurde, dass sich weder Jude noch Jüdin unter keinem Vorstande sesshaft machen dürfe. Allesaber,wasaufdieVorftellungvom 12.August 1676 erreicht wurde, war, dass die Hebräer in Sulz nur so lange ihre» Aufenthalt haben sollen, bis sie ihr Vermögen in baares Geld verwandelt hätten. Dieses Auskunftsmittel hatte den Juden schon einmal gut angeschlagen und leistete auch jetzt wieder seine Dienste. Statt der zugelaffenen zwei bis drei Haushaltungen zählte man im Jahre 1678 derselben über zehn mit 80 bis 90 Köpfen zn Sulz, welchen sich im Jahre 1685 Wolf Levi ans der königseggijchen Herrschaft Aulendorf anschloss und mit seine»« Gelds alle übrigen Familien auflvog. Um dem Handelsgeiste der Juden entgegen zu wirken und die christlichen Unterthanen in ihrer Betriebsamkeit zn schützen, war den Erfteren aller Kleinhandel, mit Ausnahme der freien Jahrmärkte, untersagt bei Strafe des Waarenverluftes, deren Werth dem Anzeiger, Ausgreifenden und der Caffa zn gleichen Theilen zukam. Den zeitlichen Nachtbeilen der christlichen Unterthanen, gegen welche die 100 Ducaten Schutzgeld kaum in Anschlag gebracht werden können, fügten die Stände im Einverständniße mit dem bischöflichen Ordinariate in Chur die Gefahren für Religion und Sittlichkeit bei, besonders da in Sulz kein eigener Pfarrer sei, welcher dem Uebel steuern könne. Die Kinder der Christen und Juden laufen untereinander herum, jene lernen hebräisch reden und singen, hören die gehässigsten Schmähreden über Jesus von Nazareth und wissen mehr aus dem Talmud, als ans dem Katechismus zu antworten. Am Sabbath verlangen die Juden ga,»z ungestört zu sein, und erheben bei der mindesten Beein» trächtigung ihrer Ruhe die angemessensten Klagen; kaum aber ist ihre Feier vorüber nnd der christliche Vorabend eingetreten, so fangen sie an, zu schreien, tanzen, jauchzen und springen; an Sonn- und Feiertagen verrichten sie absichtlich ihre knechtlichen Arbeiten, schlachten Vieh, backen, waschen, reinigen die Ställe, halten während des Gottesdienstes Trinkstuben offen und. verleiten die Christen zur Uebertretung der kirchlichen Gebote. Wird zum Abendgebete geläutet, so erheben die Inden ein Geschrei, lachen, und spotten über diejenigen, welche sich zu dieser Andacht anschicken.