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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1891-01-01 · Heft 1 (1.1.1891) · p. Seite 6

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
11 (1891)
Issue
Heft 1 (1.1.1891)
Date
1891-01-01
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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/W die Gründer dieses Vereines für uothwendig, baldigst an die AL- Wehr heranzugkheu. Tie Einladungen zum Beitritt zu diesem Verein Werden in ganz Deutschland verbreitet. Ml'ch-g. Wie die ,israelitische Gemeindezeitung' mittheilt, hat Mer Herr Statthalter eine Enquete zur Begutachtung eines Musterstatutö für die isr. EultuSgemeinden auf Grund deS neuen Gesetzes bestressend die Regelung der isr. CuttuSverhältmtze einberufen. An dies.r Wuquete Laben nachstehende Herren theilgenouimen: Statthalterei- Secretär Steinfeld, Oberrabbiner.Dr. Ehrenfeld, Dr. Arnold Rosen- "ibacher.Dr. Friedrich DuscheneS und Dr. Moritz Lichtenstern. Vor Eröffnung der Enquetverhandlnug ergriff H. Dr. Rosenbacher das Wort und stellte die Bitte, die Statthalterei mögeAllerhöchstcvortS Leu ersnrchtSvollsten Dank für die Saucticniruug deS GtsetzeS vom 21. Marz 1890, welches Don den wohlwollendsten Intentionen für die isr. Religionsgenosseuschast Durchdrungen ist, üdei Mitteln. Als׳Grundlage der Berathung diente das Vom Ceutralverein zur Pflege jüdischer Angelegenheiten und das von dem Obmann der Lantesjudenschaft der Negierung vorgelegte Normal- Hatul. Die Enquete einigte sich dahin, dass ein neues Statut ausgefertigt Werde, welches sich an die Bestimmungen der beiden Normalstatute Wileheu soll. A!S Referent wurde Herr Dr. Arnold Rosenbacher ge- Wählt. Die Enquete fasste ' ferner folgende prinelprelle Beschlüsse: I. DaS der Regierung vcrzulegende Normalstatut habe für Prag nicht Du gelten w.il die Prager Cultusgemeinde specielle.Perhältniße auf- Meist, daher für dieselbe ein allgemeines Normalstatut sich nicht «gnen würde. 2. Eine längere Debatte ergab sich über die Frage, ob in das Normalstatut Gen e ralversa!Umlungeu der CultuSgemeiuden aufznnedmeu sei. Mit Rücksicht darauf, dass dagegen mancherlei gerechtfertigte Bedenken geltend gemacht wurden, dass aber doch viele der Kleineren EultuSgemeinden für ihre Verhältniße die Aufnahme der Generalversammlung als wünschenswert-erachten, wurde beschlossen, die Generalversammlung zwar im- Normalstatut nicht aufzunehmen, aber m * *int«! Anhänge zu denselben Destimmungen üder die Generalversammlnng feslzusetzen, zunächst für jene Gemeinden, welche deren Ein- Mhrulig, respective Beibehaltung austreden. 3. Im Normalstatute selbst Wurden bei der Wahlordnung Wahlkörper nicht ausgenommen, weil «u Gros der EultuSgemeinden Wablkörper überhaupt nicht üblich sind; Wlt Rücksicht aber darauf, dass Waylkörper anS vielen G.ündeu EMpfebleukwertb sind, insbesondere, für größere Enllusgemeinden, so Wurden die Bestimmungeu über Wahlkörper im Anhänge näher speri- Pciert. 4. Das Gesetz vom 21. März 1890 verlangt, dass nicht nur |>k Rechte und Pflichten deS Rabbiners, sondern auch die Liechte und Psijchten der übrigen EultuSsuuctionäre im Statut uomiert werden. /Mach einer eiugeheiiden Berathung gelangte aber die Enquete mit Rück- Dicht auf die langjährigen Gepflogenheiten der Cullusgemeinde» zur Überzeugung, dass unmöglich in einem Nonualstätute die Rechte und Mflichteu der übrigen Fnuctionäre nutzer dem Rabbiner specificiert Und der arme hungrige Leb David Patz sicht den Polizeimeister Mhiz an und sagt: ״Gut, Herr Oberst!" Und von Neuem beginnt er die Arbeit. Und der vitlbeschäftigte Molizeimeister siudet Zeit genug, sich stundenlang an der Onal deS armen MauneS zu weiden — ach, er ist eifrig in seinem Berufe! . . Endlich, endlich ist Leb David fertig. Nun gibt sich WlassowSky zu- Hi. Len und schiebt mit seinen Leuten ab. Am anderen Tage erscheint Kei Leb David ein Kaiorschnik und bringt ihm die Erlaubnis, in Riga zu Lleiberi, aber unter der Bedingung, dass er aus seinen Rang *1« Meister verzichte und wieder zum .Podmeister', nämlich zum Gesellen, herabsteige, worin Paß uolhgedrungen willigen mutz. Was MlaffowSky davon hat? Nun, als Geselle kann Leb David nicht so Mel verdienen wie ein Meister. Als-Geselle darf er nur allein arbeiten, Mne Mithelfer. Und das ist für Leb David ein großes Unglück. Die «zählte Geschichte hat sich schnell in ganz Riga verbreitet, und die Heute möchten den armen Mann mit Aufträgen überhäufen. Aber Leb David kann nichts übernehmen. Allein vermag er nur wenig auSzu- Nichten. Er könnte mit seiner Familie so bequem leben. Aber sie müssen darben, tarLeu. weil — der Polizeiineister es will . . . Welch' klein׳׳, fast lächerlich kleinliche Geschichten! Aber wie gut iUuMireu sie die Zustände in dem unglücklichen Laude! Wird es noch lange so bleiben?-— werden können, weil in den verschiedenen CnltuSgemelnden ein ganz verschiedener Modus bei Bestellung dieser Functionärbeobachtet wird, so dass eS jeder einzelnen Cultusgemeinde ganz überlassen bleiben mutz, diesen Punkt im Statute selbst näher sortzusetzen. 5. Die Enquete fasste ferner den Beschluss, im Normalstatut weder die einzelnen Arten der Gebühren, welche die Cultusgemeinden für verschiedene Zwecke (Trauungen, Aufgebot, Matrikenführung, Beerdigung 11. s. w.) einbebt, sestzusetzen, noch auch die Beträge derselben, sondern eS Len CultuSgemeiuden zu überlassen, diesen Punkt im Nvrnalstatnt selbst zu lpecisiciereu, weil die Einhebung dieser Gebühren in den Gemeinden sehr verschieden ist. und die Andeutung eines, gleichartigen Vorganges im Normalstatut sich somit nicht empfehlen läset. 6. Bezüglich der Liechte und Pstichten des Rabbiners wurden die bish rigen Gepstogen- Heiken anfS möglichste berücksichtigt und solche Bestimmungen anfgenommen, welche der Autonomie der Gemeinde Nechnn ng trage», übeidies aber auch der Würde deS Nabbiiiers vollkommen entsprechen. I^relröurg, 30. Dezember. Bei der heutigen Anwesenheit Sr. Sr. Majestät deö Kaisers u. Königs gelegentlich der Einweihung der neuen Pretzbnrger Brücke wurden auch die Deputationen der beiden i s r a e t i t i s ch e n C u l t u S g e m e i n d e u empfangen. Der Führer der israelitisch-orthodoxen Cultusgemeinde, Oberraboiner Bernhard Schreiber, hielt nach dem durch die orthodoxe Religion vorgeschriebenen Seg״nSspruche eine Rede, in welcher er der tiefsten Ehrfurcht und Huldigung Ausdruck gab und dann fortfnhr: ,-Gott erhöre das der Tiefe unseres Herzens entquellende Gebet für Ew. kaiserliche und königlich apostoliche Majestät und erhalte unseren heißgeliebten König bis zur äußersten Grenze meuschlicheii Leben» in voller Kraft und Gesundheit zum Wo.)le und Heile unseres VaterlandeS und jedes getreuen Unterthanen. Gott segne, beschütze und erhalte unseren geliebten König im Kreise der Allerhöchsten Herrscherfamilie. Amen." Der Führer der n e o l o g e n i s r a e l i r i s ch e u E n 111t sgemeinde, Dr. JnlinS David, sagte in seiner Anwrache: ״Eine der beglückeudlten und der glornichsten Thcueu E-v. Majestät ist jene, dass die israelitischen Bürger Ungarns in Gleichberechtigung und zusammen mit den übrigen Staatsbürgern zur Eiblnhnng unseres geliebten Vaterlandes.Mitwirken und mit ih!l!>n Freu) und Leid lheiten können. Die Staatsbürger israelitischen Glauben» werden sich auch der a. b. Gnade Ew Majestät stet» würdig erweisen. Der Allmächtige möge Ew. Majestät, den treuesten Vater unsere» Landes, reichlich mir seinem Segen betheilen und ihn noch lange in ungetrübter Freude erhalten.Hierauf sprach der Führer der Deputation, den vorgeschrie- I denen Segen- Der Kaiser antwortete in deutscher Sprache: ״Ich nehme die Versicherung Ihrer Treue und Ergebenheit mit Befriedigung euigegen. Die st e t s bewährte Loyalität der Pretzbnrger i s raeti t is ch ejn Gze meiud e ist mir wohl bekannt, und Sie können daher auch, iu Hinkunft a n f m e ine n S ch n tz und meine u uwandelbare G n a d e re ch n e 1!/' Wudapest. Ein hiesiger jüdischer Volkssänger lebt? in wilder Ehe mir einer evangelischen Christin und sie gebar ihm einen Sohn, welcher nach evangelischem Ritus getauft und in die evangelischen Matrikeln auf den Namen der Mutter als ״uneheliche eingetragen wurde. Um denselben jedoch zu legitimieren, wurde die Mutter in Wien Jüdin und ließ.sich dann im hiesigen Tempel mit dem Volkssänger nach mosaischem Ritus gesetzlich tränen. Die Eheleute glaubten nnn, dass durch die vollzogene Trauung ihr Sohn legitim sei, doch das ungarische Gesetz trat hindernd dazwischen, und erklärte, das» ein Christ nicht der Sohn jüdischer Eltern sein könne! U.id der Vater trostlos darüber, versuchte den eigenen Sohn m. adoptieren, doch auch dies wurde ihm nilbt gestattet, denn ein Jude har nicht das Recht, einen Christen zu adoptieren! . . . Jetzt endlich blieb dem Vater kein anderer Ausweg als die Taufe. Er nahm dieselbe, es sind nun alle Drei Christen, und der Lehn ist legitim! Saubere Zustände das! Glaubens- und Gewissensfreiheit, dein Reich komme! .... J. Gr. Magdesinrg. Während die russische Negierung ihren Terrorismus soweit!reibt, dass sie sogar die V ivffentlichung eines Proteste» gegen ihre bardariiche Behandlung der Inden untersagt, mutz es fast Erstaunen erregen, wenn wir höre», das» ein russischer Priester den Mut gehabt hat, öffentlich die Jildenverfolgiliig von. Seiten der Negierung zu vermtheilen. Dieser brave Priester und Ehrenmann ist Pater Remiioff an der Klosterkirche St. Michael in der Nähe von Odessa. Von der Kanzel ließ sich Pater Remiroff vor einiger Zeit vernehmen, dass, welche» Schicksal seiner auch warten möge, er sich gedrungen suhle,!ine Politik, wie sie gegen die Juden g'ehandhabt wird, als unchristlich und unmenschlich bezeichnen zu müssen. Ec ermahnte seine

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