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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1890-12-01 · Heft 32 (1.12.1890) · p. Seite 4

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
10 (1890)
Issue
Heft 32 (1.12.1890)
Date
1890-12-01
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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abgieug. 91115 ihrer aufgezwungenen deutschen Abschließung dieser üuerwarteten Arbeitsgelegenheit zuströmend, wurden sie Landpächter, Landaussebcr, Handwerker, Händler, Wirthe und Fabrikanten zugleich. Der polnische Boden vervielfachte seine Erzeugniße seit ihrer Au wesenbeit, und der Adel, dem schier alles gehörte,'wurde reich und ließ die Leute, welche ihn seine Güter benutzen gelehrt, mitleben. Die Kirche versuchte allerdings auch hier ab und zu, ihre Lehren durch Misshandlung Andersgläubiger praktisch zu sichern, aber mit wenig Erfolg. Der irdische Vortheil, der sich in entwickelteren Ländern als Concurrenz der Majorität gegen die jüdische Minorität geltend machte, war in Polen, das sonst keine Handwerker und Händler besaß und sie noch bedurfte, für die Juden wirksam, und die geistliche Doctrin kam mithin hier gegen die, ökonomische nicht dauernd auf. Mit Ausnahme von gelegentlichen Kravallen in Krakau und anderen größeren Städten, in welchen sich allmählich indigene Concurrenz eingefunden hatte, und ein paar Kindermordimputatiönchen, die dann und wann ein halb Dutzend Hälse kosteten, blieben die Inden meist unbehelligt und arbcitberechtigt, wie nirgendwo. Sie waren an Leib, Leben und Eigenthum geschützt; hatten ihre selbstgewählteu Behörden für ihre eigene innere Verwaltung; standen im Uebrigen zunächst unter der launenhaften Willkür des örtlichen Pan, wie jeder Andere, konnten aber stets unmittelbar an die höchsten Krön- 'gemalten appellieren und thäteu es selten umsonst. Bis zur zweiten Hälfte des 16. Fahrhunderts, wo das Aufkommen des Protestantismus die katholische Kirche activer machte, war ihnen sogar Waffen» tragen gestattet. Sie waren allerdings stark besteuert und blieben bei ihrer großen Zahl und dem verhältnismäßig geringen Gewerbe s)cs primitiven Landes meistens arm. Bei dem Umfang, den das Reich durch die Einverleibung seiner weiten lithauischeu und klein» russischen Provinzen gewann, scheint indessen für alle Platz und nicht häusiger große Noth gewesen zu sein als in jenen Tagen überall. Galten sie als Parias und waren von Grundbesitz׳ und politischen Ehren ausgeschlossen, so theilte mit Ausnahme des ÄLelS und einiger weniger Bürger Jedermann im damaligen Polen dies Geschick. Trotzdem waren sie in ihrer Art in Lunpen 'cultiviert. Der Kenntnis des alten Testaments und seiner be» deütendereu Commentare, welche die Unterrichteten exact, die Ununterrichteten in den polnischen, wie allerdings in den tausend vorhergehenden Jahren wenigstens einigermaßen besaßen, entsprang während dieser Periode eine reiche exegetische und homiletische Litteratur, gefördert von einer rabbinischen Akademie in Krakau. 'Obschon sie sich allgemach polnisch verständigen lernten, blieb die Sprache der polnischen Juden der rheinfränkische Dialeet ihrer alten Heimat, der heute, wo er allerdings mit vielem Fremdartigen versetzt ist. so oft irrig für ihre eigene Maüschelerfindung. gehalten wird. Auf andere europäische Länder vergleichsweise schauend, ׳mochte einer ihrer Dichter in jenen Tagen wohl singen: ,O Polen, königlicher Staat, in dem wir so lange in Ruhe und Genügen wohnen". Die Verhaltniße blieben im Wesentlichen bis zur russischen Eroberung Polens die gleichen, um sich dann rasch zu ändern. Die Russen; die Juden bisher kaum unter sich gehabt und auch die der neuen polnischen Provinzen nicht in daß alte Zärat hineinließen, beschränkten ihre Rechte selbst in den bisherigen Wohnfitze«, um sich andere Elemente', deren Anschluss sie zu erlangen hofften, zu 'verpflichten/ In der Absicht, die polnischen Händler und Handwerker zu gewinne»,'die-den Russen vielleicht weniger 'feindlich, jedenfalls weniger'mächtig gegenüberstanden, als der unversöhnliche Adel/ wurden den Juden,' welche den Mitbewerb der polnischen Concurrenz bisher wenig zu fürchten gehabt, rasch allerlei Gewerbe verboten.' Zeitlich und örtlich wieder erlaubt und wieder' verboten, je nach Bedürfnis, Laune und Gunst wurden diese Maßnahmen durch locale Ausweisungen und Heranziehungen häufig ergänzt, erleichtert und erschwert. Die Willkür, welche das Leben der russischen Verwaltung ist, schwelgte an dem wehrlosen Object, besten Zersetzung den auf die Juden gewiesenen Adel schädigen, den mit den Juden concurrierenden Mittelstand versöhnen und dem die Juden noch mehr als alle anderen plündernden Beamten eine reiche Gelegenheit zu Erpressungen bitten sollte. Einmal wurden den Juden ihre blühenden Schmieden in Schitomir geschlossen, weil man polnischen Gesellen den Verdienst geben wollte, und dann wieder auf locale Petitionen hin geöffnet/weil die jüdischen bester und billiger gehämmert hatten; einmal wurden sie aus Sebaslopol und Nikolajeff außgewiesen, weil man in den Kriegs- Häfen nur Russen zu haben wünschte, und danach wieder herbei-- gerufen, weil die dortigen Militärbehörden die jüdischen Hand- Werker, für Armee- und Marinezwecke nicht entbehren konnten. Einmal durften sie in gewisten'Theilen der Provinzen kaiserliche Chausteearbeiter sein und in ganz Russland als׳ Regierungsfuhrleute amtieren und dann wieder nicht; einmal mochten sie überall am Schwarzen Meer wohnen, um den Kornhandel zu beleben, um sich danach wieder auf daS westliche User zurückzewiesen zu sehen; einmal wurden sie auf Antrag des Generalgouverneurs als HanDwerker nach dem Kaukasus gezogen, und danach wieder theilweiß weggeschickt. Das Hauptobject der Reglementierung bildete stets der B anntweinhandel, der ihnen abwechselnd in Städten Und Dörfern gestattet wurde, weil sonst die Steuer nicht genug brachte, oder genommen wurde, vorgeblich weil sie die Trunkenheit förderten (eine bewusste Unwahrheit, da in Großrussland, wo keine Inden wohnen, die Consumtkon sich seit der neuen Accise regierungsstatistisch verdoppelt, in Kleinrussland mit seinen jüdischen Schenken um 14 Procent abgenommen hat), in Wahrheit um^ polnische und russische Wirthe auf jüdische Kosten zu bevorzugen. In demselben Geist einer orthodoxen Nächstenliebe wurden gelegentlich auch umsastendere Verordnungen erlassen, welche die Juden von den Dörfern in die Städte, oder von den Städten in die Dörfer trieben, ihnen gewisse Nahrungszweige ganz nahmen öder gaben und'sie zeitweis mit besonderen Privilegien bedachten öder sie derselben beraubten. Die Fülle und der Widerspruch der Verordnungen erreichten schon früh eine solche Höhe, dass zwei Generalucase 'erlassen werden 'mussten, um Grundsätze und Detail der Judenbehandlunz zu regeln: der vom' Juli 1827, welcher es als Zweck der Judengesetzgebung aufstellt, nicht etwa das Wohlergehen dieser zahlreichen Elaste von Unterthanen zu fördern,' sondern ,von der Nasse möglichsten Vortheil 'für den Staat zu ziehen', und der vom April 1835, welcher, alles andere verbietend, dasjenige aüfzählt, was den Juden erlaubt sein soll und' Sibirien' in die nächste Nähe der Usbertrcter rückt. Das darin ailsgeiprochene Princip, dass die Juden in den' Westprovinzen wohnen ' und Handel, Handwerk und Ackerbau treiben dürfen, hat sich indes hei den gleichzeitig codificirteu zahllosen Beschränkungen und den sofort wiederum erlassenen zahllosen neuen öffentlichen und'geheimen Verordnungen wesentlich wirkungslos, erwiesen * Der gesetzrekchste Staat der Welt ist auch der gesetzloseste,' und was der Jude nicht von der Polizei erkaufte/ blieb ihm nach wie vor'versagt. Bei der Billigkeit der' Preise, die man den Äermsten zu macheu batte, wollte man irgend etwas von ihnen erlangen, lag darin' freilich ein großes Nemediüm. Hatten sich die meisten auch in der polnischen Zeit nur eben ernährt, so war durch die russischen Maßregelungen schon im ersten Viertel'/ dieses Jahrhunderts.' eine seitdem stetig wachsende Masteuarmuth geschaffen,' welche, selbst die Polizei zu ' einem niedrigen S nbörd)T<i>»זttßer^re|fiiiiflSfä'rif zwang. Desto stärker wurden die wenigen Ver'möze'iMu gefchröstst'. Alles ln Allem

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