Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 10 (1890)
- Issue
- Heft 30 (11.11.1890)
- Date
- 1890-11-11
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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2 Al eiche 7,; demgemäß kann bei uns der Gemeindegesang im christlicken Sinne nickt eingesührt werden. Der Cantor oder Chasan ist ein nothwendiges Organ des Gottesdienstes, und wenn auch der Rabbiner durch Predigten zur Erweckung der religiösen Gefühle sehr viel beiträgt, so ist der Cantor nicht minder ein wichtiger Factor des Gottesdienstes, er fördert durch seinen Vortrag das Gefühl der Liebe zu Gott und stählt die Andacht. Hat er eine angenehme Vortragsweise, so ziehet er gleich einem Magnet die Indifferenten an und führt ihren Geist auf den Schwingen der Andacht in höhere Regionen. Die Wirksamkeit des Rabbiners darf gewiss nicht unterschätzt werden, aber der Cantor, Vorbeter ist ein steterer Beförderer des Gottesdienstes, denn bei jedem öffentlichen Gottesdienste, mag er am Samstag, Wockens oder Feiertagen stattstnden, ist es der Vorbeter, der von Anfang bis Ende den Gottesdienst leitet. Ohne Vorbeter und Lorslr ist ein Gottesdienst unausführbar, während der Rabbiner nur zeilenweise die Zuhörerschaft mit seinen Vorträgen beglückt. Dass der Vorbeter ein unbedingt nothwendiger Beamter ist, geht aus dem weiteren Umstande hervor, dass selber meistens das Schlachten des Klein- und Großviehes versieht, blos in ganz großen Gemeinden ist der erste Cantor dieser Pflicht enthoben. Was würde nun in kleineren Gemeinden die Einführung des Gemeiudegesanges nützen? Einen Schächter muß man haben) so möge or gleich das Bordeten versehen. Man wird erwidern, dies könnte auch der Lehrer thun, aber die kleinen Gemeinden, die keine Mittel haben, mehrere Funktionäre zu besolden, nehmen ja nur eine einzige Perlon und betrauen sie mit allen drei Aemtern. Vorbeter-, Lehrer- und Schächteramt sind nothwendige Institutionen einer jeden israelitischen Gemeinde, vielleicht nothwendiger als das Nabbineramt, denn ein Bezirksrabbineramt, zu welchem die Filialgemeinden gehören, kann die Agenden eines Rabbiners von Ferne versehen. Die israelitischen Gemeinden mögen sich dies zu Herzen nehmen und demgemäß die Stellung der Cantoren sichern und kräftigen. Der jüdische Beamte ist bis jetzt ein Blitzableiter des vorstäudlicheu Zornes und kann durch falsche Bilbulim leicht brotlos gemacht werden. Diese Unsicherheit ist im höchsten Grade ungerecht. Nicht die Gemeinde allein sollte das Recht haben zu kündigen, sondern eine Consistorialbehörde möge darüber ihr Votum abgeben, und zu dieser könnte der Gemeindebcamte, wenn er sich in seinem Rechte verletzt fühlt, Zuflucht nehmen- Diesen Ausführungen, die uns von einem orthodoxen Rabbiner übermittelt wurden, wollen wir die Ansicht eines fortschrittlich denkenden Mannes über die beregte Frage ansügen. Der bekannte, derzeit in Paris lebende jüdische Publicist I. Singe r, der vor Jahren in Wien durch Herausgabe mehrerer Broschüren berechtigtes Aufsehen erregte, veröffentlicht in der ,Jsr. Gemeinde-Zeitung" ,Randglossen über Antisemitismus und Judenthnm." Nach Entwicklung seines Programmes zur Bekämpfung des Antisemitismus wendet er sich den inneren Angelegcnheiten des Judenthums zu und gelangt zu folgenden Betrachtungen: ° Ich glaube nicht zu irren, wenn ich in Dr. Deutsch, dessen Artikel in der ,Allg. Ztg. d. Judenth." zu Gegenartikeln in anderen jüdischen Blättern Anlass gab, meinen lieben Freund und ehemaligen Uuiversitätscollegen begrüße. Der Artikel desselben in der ,Allg. Ztg. d. Judenth/ liegt mir nicht vor, es gehört aber nicht viel Phantasie dazu, um sich den Inhalt desselben zu vergegenwärtigen. Also noch immer derselbe Hader zwischen Propheten- und Priesterthum! In Brüx oder Leitmeritz mag man die Sache sehr ernst nehmen; wenn man aber diese Dinge auf den Pariser Boulevards liest — und ich gehöre trotz meiner Jugend noch zur alten Garde des Judenthums — so kann man sich eines wehmüthigen Lächelns nicht erwehren. Ich stelle mir Rosch-Haschanah in einer Gemeinde vor, die das Glück bat, einen beredten Prediger und einen sangeskundigen Cantor zu besitzen. Am Vorabende des Festes steht nun letzterer,eine volle Stunde und entzückt durch seinen Gesang die andächtige Menge — der Prediger stebt abseits auf seinem Platze und verrichtet wie die Uebrigen sein stilles Gebet. Während der zwei folgenden Tage, wo man ungefähr zwölf Stunden im Gotteßhause zubringt, besteigt der Prediger einmal die Kanzel und hält während höchstens 50 Minuten einen glänzenden Vortrag, der jedoch von dem Gros des Publicums unmöglich vollständig erfasst werden kann. Was ist die nothwendige Folge dieses Missvechältnißes zwischen der Nolle des Predigers und des Cantors während des Gottesdienstes? Dais der ״Chasan“ —behalten wir doch diesen ausdrucksvollen Namen bei — sich als den functionirenden Priester und der Prediger blos als glänzende Zuthat betrachtet. Der ״Chasan״ nimmt die Thorarolle aus der heiligen Lade, die Gemeinde erhebt sich — allerdings vor dem Sefer und nicht vor dem Träger desselben. Aber der Mensch ist eitel und liebt es, die Achtung, die man seinen Attributen gönnt, wenigstens zum Theile aus sein eigenes Ich zu beziehen. Der ״Cbasan“ liest ferner in der heiligen Schrift die Parascha vor; er ladet die Gemeindemitglieder zu seinem Gebctpulte, wo er Herr und Meister ist; er trägt endlich die Tborarolle wieder zur Lade zurück, und Prediger und Gemeindevorsteher gehen hinter ihm her. Der Cantor müsste ein Philosoph sein, um sich nicht als erste Persönlichkeit im Tempel zu betrachten. Diesem Uebelftande wäre freilich rasch abgeholfen, wenn alle Prediger die Gabe des Gesanges besäßen. Da dies nicht der Fall ist, so höre man endlich mit diesem lächerlichen Streite auf. Wer hindert jedoch den Rabbiner, die Thora zu verlesen und so im Mittelpunkte des Gottesdienstes zu stehen? Der Cantor wird alsdann als Gemeindebeamter der letzte im Zuge sein. Es steht dem Rabbiner ferner frei, jeden Sabbath den betreffenden Thoraabschnitt in der Landessprache zu commentieren — nicht von der Kanzel herab, sondern einfach von seinem Sitze. Durch diese heute nothwendig gewordene Reform würde der Rabbiner das werden, was er im Grunde sein sollte: der Lehrer des Gesetzes. Der Gottesdienst hat heute ganz andere Zwecke zu verfolgen, als vor fünfzig Jahren. Damals giengen die Juden wirklich ins Gotteshaus, um zu beten, d. h. ihre Andacht zu verrichten, heute soll, zumal an Sabbath- und Festtagen, durch die Versammlung der Gemeinde vorzüglich das Bewusstsein ihrer Zusammengehörigkeit erhalten bleiben. Diese religiöse Ceremonie sollte möglichst feierlich sein. Nach meiner persönlichen Auffassung müsste jeder Familienvater es sich zur Ehre anrechncn, wenn sein Junge zum Chore zugelassen wird. Nach der Gesangsabtheilung betrete der Prediger die Kanzel und halte einen Vortrag aus der Geschichte und Litteratur des jüdischen Volkes. Meine gute, in Gott ruhende Mutter war gewiss die Personisicierung der jüdischen Orthodoxie. Wie oft aber, wenn der Rabbiner sich anschickte, seine Predigt vom Stappel zu lassen, sah ich sie sich zurückneigen, um ruhig in ihrer Techina zu beten. Ein entsprechend vorgetragener Abschnitt aus der Leidensgeschichte Israels oder das Leben eines großen Mannes aus dem Judenthum hätte sie gewiss interessiert. Moralpredigten üben nur dann einen praktischen Einfluss aus, wenn man die Mittel hat, seine Anschauungen zur Geltung zu bringen. Das ist aber unseren Rabbinern versagt. Sie donnern von der Kanzel gegen die Ent- Heiligung des Sabbaths, und eine Viertelstunde hierauf sieht man sie den im Geschäftsladen, arbeitenden Rosch Hakahal freundlich