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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1890-11-11 · Heft 30 (11.11.1890) · page 1

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
10 (1890)
Issue
Heft 30 (11.11.1890)
Date
1890-11-11
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Oesterreichisch-ungarische Cantoren - Zeilun Central- Or g*a,:n. Prnmlmernlions-Prris. Kür Kantoren «nd Kuttusöeamte in Hesterreich Angarn flär die IntereKn der HMoren Kedactioir Adminiüratiorr Wien Ganzjährig.fl. 4.— Halbjährig.fl. 2.— Kür Kantoren und Kuttusöeamte Im Anstand und Mtnsbemnten. II. Novaragasse Nr. 27. Inserate werden billigst berechnet. Ganzjährig.8 Mark oder 4 Rubel. Erscheint jeden zehnten Tag. Manuscripte w-rden nicht retouriürt. Kür private und Institute Ganzjährig.fl. 6.— -- ABonnements- und Insertions- Begr ü 11 d er: Obercantor Jacob Bauer. Beträge stnd in Wien jaQfBar. Nr. BO. Wien, 11. November 1890. 10. Jahrgang. Rslchinkr und Cantor. Bei Besprechung des G e m e i n d e g e s e tz e s, welches von der hohen österreichischen Negierung zur Regelung der Rechtsverbältniße der israelitischen Neligivnsgesellschaft geschaffen wurde, schildert Herr Rabbiner Dr. Deutsch in Brüx in Langem und Breitem die Vor- und Nachtheile, die ans demselben im Allgemeinen entstehen und lässt hiebei auch Giftpfeile der Verlänmdung gegen die Cantoren los. Der Cardknalpunkt der Frage liegt seiner Ansicht nach im.Paragraph 11, welcher bestimmt, dass jede jüdische j Gemeinde, welche corporative Rechte erlangen und behalten wolle, einen Rabbiner anstellen müsse. Diese Verordnung sei den kleinen Gemeinden und den Cantoren unangenehm; natürlich solch kleinen Gemeinden, deren Mittel nicht hinreichen, einen Rabbiner zu besolden, und die ihre Selbständigkeit nicht aufgeben wollen. ,Nun", so fährt Herr Dr. Deutsch in seiner Besprechung fort, »das Gesetz muß rcspektirt werden. Da sehen die Gemeinden das Gesetz zu umgehen. Die Cantoren ernennen sich, und die Gemeinden ernennen sie zu Rabbinern, und Beiden ist geholfen. Dies ist ein Vorgehen, die jenen würdigen, ihrem Berufe lebenden Rabbinern im Interesse ihrer Reputation nicht gleichgiltig sein kann, wogegen sie jene Rabbiner, welche den Schulchan Aruch mit der financicllen Frage in Einklang zu bringen suchen, förmlich in Furcht versetzt/ Erwäget man jedoch, dass ein Rabbiner nur dann würdig seinen Platz einnimmt, wenn er, erfüllt von den heiligen Principken der Religion, besonders nicht neidisch ist auf den Wohlstand seines Nächsten, so ist es sehr befremdend, dass der Herr Rabbiner blos von materiellem Schaden spricht, der den Nabbinen znkommen würde. Denkt und glaubt er etwa nicht an den Spruch unseres göttlichen Lehrers Moscheh? היד ד תקצר Heißt: Der religiös, welcher sich fürchtet, dass sein Nebenmensch ihm den Broterwerb verkürzen wird, heißt es nicht vielmehr: ,Die Vorsehung best immt einem Jeden seine Nahrung am ראש השנה und man darf schon deßwegen nicht mit scheelen Augen auf des Andern Gut sehen?' Allein abgesehen von dem Allem muß in dieser Frage mehr als Anderswo.der Grundsatz zur Geltung kommen: ״Gleiches 31 echt für Alle', d. h. wenn Jemand die Fähigkeiten und den erfvrderlichen Charakter zu einem Amte besitzt, so darf er fnngiren, mag er früher Cantor, Lehrer oder Handwerker gewesen sein. Diesen Standpunkt haben unsere Weisen, die großen Gesetzeslehrer in Israel vertreten, die für das Judenlbum sicherlich so warm fühlten, wie irgend Einer heutzutage. Nicht der Doctortitel macht den Rabbiner würdig als Rabbiner, sondern moralische Integrität und genügende Kenntnis des Talmud, um alle casuellen Fragen beantworten zu können. Eignet sich nun ein Cantor oder ein Lehrer ein gleiches Maß von Wissen an, so darf er rabbiuische Functionen ebenso gut versehen, wie Jener. Wenn jedoch dem Herrn Dr. Deutsch religiöse Scrnpeln auffteigen, es könnte etwa ein zum N a b b i n e r a m t e unfähiger Lehrer oder Cantor auf schwindelhafte Weise sich irgend ein Nabbinats-Befähigungs-Zengnis verschaffen und so rabbiuische Functionen versehen, was wirklich ungerecht wäre, so sollte er die Gemeinden ermahnen, dass sie bei der Wahl mit großer Umsicht zu Werke gehen und nicht einen Unfähigen mit rabbinischen Functionen betranen, eingedenk der Worte unserer Weiten im Talmud, Sota wie auch in Jorah Deab 2ל תלמיד שלא הגיע להוראה ומורה הרי זה שוטה ובם רוח ועליו באמר, בי רבים חללים הפילה* ואלה הקטבים שלא הרבו תורה בראוי ומבקשים להתגדל מחדיבין את העולם ומבבין נר של תורה ומהבלים כרם של ד .צבאות. Ist sein religiöses Gewissen beunruhigt darüber, dass viel Mißbrauch getrieben wird mitErtheilung von Rabbinatszengnißen, warum ruft er Zeter blos über die Cantoren und Lehrer? »S i eh' den Balken in Deinen 51 «gen!* Wie viel Rabbinen gibt es, die nicht genügendes talmudisches Wissen besitzen, denn in den acht Lateinschulen und auch auf der Universität haben sie derlei Kenntniße nicht erworben! Herr Dr. Deutsch bemerkt auch in seinen weiteren Ansführnngen, dass die Cantoren in Bezug auf den Zweck keine nothwendigen Organe des Gottesdienstes sind, denn durch die Pflege des Gemeindegesanges könnte der Zweck besser erreicht werden. Nun frage ich, der Herr Rabbiner hat ja hoffentlich auch einmal Talmud und Schulchan Aruch gelesen und weiß also sicherlich, was das heißt Chukas hagoj? Unser Gottesdienst darf ן nicht der Art und Weise des Gottesdienstes bei anderen Confefsionen

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