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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1890-10-21 · Heft 28 (21.10.1890) · p. Seite 3

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
10 (1890)
Issue
Heft 28 (21.10.1890)
Date
1890-10-21
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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3 Vertrauungsvoll legen wir diese unsere Bitten, die wir auch zur Kenntnis der hohen Regierung gebracht haben, in die Hände des wollöblichen Vorstandes und stellen deren Erwägung dem Wolwollen desselben anheim, indem wir noch betonen, dass wir nicht für uns selbst, sondern für die große Schaar der von uns vertretenen. Anusbrüder das Wort ergriffen haben. Veit dem Ausdrucke steter Ergebenheit zeichnen Der Vorstand des. österr.-nngar. Cantoren -Vereines. Jacob Bauer Josef Singer Präses-Stellvertreter Präses. * * * Die Eingaben an die übrigen Cnltusgemeinden sind in gleichem, die an die hohen Statthaltereien in ähnlichem Sinne abgefasst, und wir können es darum unterlassen, jede einzelne besonders zum Abdruck zu bringen. Die jüdischen Cantoren und das neue Gemeindegejrh. An leitender Stelle der vorigen Nummer haben wir auf einen in der ,Zeitung des Judenthums* erschienenen Artikel hingewiesen, welcher bei Besprechung der durch das neue jüdische Gemeindegesetz in Oesterreich geschaffenen Verhältniße seine Spitze gegen die jüdischen Cantoren richtet und an unserem Stande eine ebenso gehässige als ungerechtfertigte Kritik übt. Wie wir vermuthet ist die gebührende Antwort auf diese Enunciationen nicht aus» geblieben, und sowohl in Deutschland als auch in Oesterreich ist dem Autor eine energische Zurechtweisung zu Theil geworden. Lassen wir. da der erwähnte Artikel in einem deutschen Blatte erschien, unseren Collegen in Deutschland den Vortritt. Die in Tilsit, Ostpreußen, erscheinende ,Israelitische Familienzeitung* enthält folgende Entgegnung: ,Herr Rabbiner Dr. Deutsch in Brüx kennzeichnet in der A. Z. d. I. die Mißstände, welche das neue,Gemeindegesetz* in Oesterreich hervorgerufen. Dieses Gesetz besagt nämlich, dass jede jüdische Gemeinde, welche corporative Rechte erlangen oder behalten wolle, mindestens einen Rabbiner anstellen müste. Nun seien es die kleinen Gemeinden und die jüdischen Cantoren, welche gegen das Gesetz lauten Widerspruch erheben; Erstere, weil sie keinen Rabbiner besolden können trotzdem sich aber ihrer Selbstständigkeit nicht entäußern wollen, und Letztere, weil sie sich nicht von Amtswegen an .die Wand drücken* lasten möchten. Doch das Gesetz muß respectirt werden, und so suchen Gemeinden wie Cantoren dem Buchstaben des Gesetzes zu genügen, indem sie dasselbe umgehen: die Cantoren ernennen sich und die Gemeinden ernennen sie zu ,Rabbinern*, und beiden ist geholfen. Wir geben gern zu, dass dies ein Mißverhältnis, ein Nebel ist, dem abgeholfen werden müsste, allein wer hat dieses Nebel veranlasst? Niemand anderer, als diejenigen, welche das Zustande׳ kommen des Gesetzes in seiner gegenwärtigen Form befürwortet haben. Denn sollten die österreichischen Cantoren es ruhig mit an sehen, wie sie officiell aus der Gemeinde-Beamten-Körperschaft gedrängt und auf dieselbe Stufe mit dem Gemeindeboten oder Synagogcndiener, von denen der Staat nichts weiß noch etwas wissen will, gestellt werden? Wem würde es geschadet haben, wenn auch die Cantoren ,mit aus der Schüssel* hätten essen dürfen, wenn auch ihr Amt als eine notwendige gottesdienstliche Institution officiell anerkannt worden wäre? Freilich, Herr Dr. Deutsch bestreitet, dass der Cantor für den Gottesdienst unentbehrlich sei, und behauptet in seinem Aufsatz weiter, da!8 durch eine ausgedehntere Pstege des Gemeindegesanges der Cbasan übe! flüssig werden würde. Er hat hierbei offenbar an den Gottesdienst in der Kirche, der da besteht aus ,einem Liedl, einer Predigt und cinem Liedl*, gedacht. Je nun, ein so frncklbarer Publicist, wie Dr. D. wird doch nicht nur Zeitung schreiben, sondern auch Zeitungen lesen, und es sollte ihm nicht unbekannt sein, dass gerade neuerdings von berufener protestantischwie auch jüdisch-theologischer Seite gegen das viele Predigen remonstrirt wird; er müsste ferner wissen, dass die jüoischen Reform-Gemeinden in Amerika, deren Gottesdienst seinem Ideale nahe kommt, auf dem Rückzuge begriffen sind und wahrscheinlich dem Chaian zu seinem Rechte verhelfen werden, trotzdem Dr. D. über den Dünkel mancher Cantoren, die sich als Nachfolger der allen Priester geriren, spöttelt. Die meisten deutschen Rabbiner sind frei von jeder Eifersüchtelei gegen die Cantoren, wie die Letzteren zumeist frei von Ueberhebung. So schrieben wir vor einiger Zeit in einem anderen Blatte: ,Die Cullusbeamten haben als Vorbeter die Pflicht, des Beiers Herz zu erwärmen und empfänglich zu machen für das zu empfangende P r i e st er w o r t. für das darzubringende G e b e t o p f c r; sie sind sonach die Vertreter der alten Leviten rc." Nun wir finden, auch nachdem wir die Auslassungen des Dr. Deutsch gelesen, keine Spur von Dünkel in diesem Satze. Zudem sind in demselben dis Rabbiner als P r i e st e r bezeichnet, so dass sie hierbei ganz gut wegkommen. Und wie Priester und Leviten, so haben bei dem jüdischen Gottesdienste die Prediger und Cantoren eine gemeinsame Aufgabe: Förderung der Andacht, religiöse und gemüthliche Einwirkung auf die Zuhörer. Dies ist der Standpunkt, dies das Standesbewusstsein der deutschen Cantoren; und so sehr sie sich vor Ueber» schätzung bewahren, werden sie sich gegen Unterschätzung allezeit verwahren. Doch man macht oft die Wahrnehmung, dass dasjenige, was in den Augen des Einen Selbstbewusstsein, in denjenigen eines Andern ,Chuzpah* ist, und über diesen Punkt lässt sich nicht streiten noch disputiren; darum wollen wir schließen und den gelehrten Herren in Oesterreich nur noch sagen: Lastet die Cantoren sein, was sie sind, dann werden sie nicht sein j wollen, was sie nicht sind.* Eine zweite, ebenso treffende Erwiderung lesen wir in der letzten Nummer der ,israelitischen Gemeindezeitung* in Prag. Dieselbe lautet: ,In einem Artikel, welchen Herr Dr. G. Deutsch in der ,Allg. Ztg. d. Judenth.* veröffentlichte, beklagt derselbe den Widerspruch, den die Gemeinden gegen den § 11 des Gesetzes vom 21. März 1890 betreffend die Regelung der äußeren Rechts» verhältniße der isr. Religionsgesellschaft in Oesterreich erheben. Dieser Paragraph, welcher bestimmt, dass für jede Gemeinde wenigstens ein Rabbiner zu bestellen sei, macht in eben dem Maße der Gemeinde Scrupel. wie er die Rabbiner allzusehr beunruhigt. Herr Dr. Deutsch, der zwar nicht lange her praktischer Rabbiner (in Brüx) ist, nachdem er zuvor nur Religionslehrer in Brünn gewesen, wirft sich zum Ritter auf, um für seine österr. Amtsgenosten, deren harmonisches Einvernehmen, das sonst nicht zum Muster aufgestellt werden könnte, da, wo es sich ihnen um ihre Jnteresten handelt, urplötzlich in die Erscheinung tritt. Herr Dr. Deutsch wendet sich in erster Linie gegen die Cantoren, welche, wie er behauptet, seit sie durch die zunehmende Unwissenheit in religiösen Dingen einerseits und durch das Bedürfnis nach musikalisch geschultem Gesänge andererseits im Gottesdienst eine wesentliche Rolle spielen, für sich das eigentliche Priesterthum beanspruchen, die heute nach dem Beispiele ihres Meisters Sulzer rufen: »Wo bleib'ich?* In zweiter Reihe fühlt

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