Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 10 (1890)
- Issue
- Heft 27 (14.10.1890)
- Date
- 1890-10-14
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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2 Judenlbums nicht Einipracke dagegen, wenn in ihrem Wirkungs-- kreise aus , Billigkeits" - Rücksickten unberufene und unfähige Elemenle zu unserem heiligen Berufe herangezogcn werden? Schon zu wiederholten Malen haben wir auf dieses den Cantorenstaud ebenso wie "das Iudenthnm schädlgeuLe Gebühren der Gemeinden biugcwiefen und als einzige Abhilfe dagegen die Gründung einer Cantorenschule vorgeschlagen. Aber wir predigten tauben Ohren, und selbst von Seiten der Rabbinen wurde unseren Zutenlionen emgegengearbeitet. Durch die Anforderungen des neuen jüdischen Gemeindegesetzes wurde die Gründung eines Rabbinenseminars als nothwendig erkannt, und bereits seit Monaten wird dieser Gegenstand öffentlich dikcuttrt. Hier wäre es doch sicherlich am Platze gewesen, auch auf die Ausbildung von Cantorencandidaten Rücksicht zu nehmen. Aber trotzdem man sich die bereits bestehenden Seminare in Budapest, Breslau. Stuttgart rc. zum Muster nahm und an aü' diesen Instiruten Cantorschulen bestehen, wurde eine Er> Weiterung des Projektes nach dieser Richtung hin stillschweigend übergangen, und in einer Denkschrift z. B., die der ,österrreichischen Wochenschrift^ aus Brünn übermittelt wird und die wir an anderer Stelle wiedergeben, ist trotz der Ausführlichkeit, mit der der Gegenstand behandelt wird, der Cantoren gerade nur mit einem Worte gedacht. Unter solchen Verhältnißen muffen wir es freudig begrüßen, dass der österreichisch-ungarische Cantoren-Verein in den letzten Lagen einen entscheidenden Schritt zur Wahrung der Zntereffen der Eantoren unternommen hat. Der Vereinsvorstand hat nämlich eine Eingabe au die Statthaltereien sämmtlicher Kronländer und an die in den Hauptstädten bestehenden Cultusgemeiuden gerichtet, in welcher um Regelung der Standesverhältniße der jüdischen Eantoren in den neuen Gemeindestatuten angesucht wird. Gleichzeitig hat das Präsidium eine Audienz bei dem Statthalter von Niederösterreich erwirkt, und die Versicherungen, die von Sekte der Regierung bei dieser Gelegenheit gegeben wurden, lassen zu der Hoffnung berechtigen, dass an maßgebender Stelle unsere Bitte die gebührende Würdigung finden wird. Die Deputation des Ssterr.-ung. Cantoren- Vereines beim Statthalter von Niederösterreich. Donnerstag den 9. d. M. wurde das Präsidium des österreichisch-ungarischen Cantoren-Vereines, bestehend aus dem Präies Joief Singer und den beiden Präses-Stellvertretern Jacob Bauer und Leopold Stern, vom Statthalter von Riederösterreich, dem Grasen Kiclmansegg, in Audienz empfangen. Obercantor Singer überreichte als Führer der Deputation eine Eingabe des österreich.-ungar. Cantoren-Vereines und erbat sich die Erlaubnis, dieselbe in kurzen Worten skizziren zu dürfen. Auf die freundliche Gewährung von Seiten des Stattbalters sprach er folgendes: Euere Excelleuz! Das neue Gesetz zur Regelung der jüdischen Gcmeindeverhältniße in Oesterreich, von dem auch wir eine Regelung unserer Angelegenheiten erhofften, weist für die jüdischen Eantoren eine Lücke auf, die für unsere Zukunft verhängnisvoll werden könnte, indem, geleitet von einer irrigen Anschauung, stets nur von den Herren Rabbinern die Rede ist, ohne unser nur mit einem Worte zu gedenken. Diese bedauerliche Thatsachc zwingt uns, de^hohen Negierung gehorsnmst zu unterbreiten, dass die Befriedigung der religiösen Bedürfniße im modernen Jndentbme wenn auch nickt ausschließlich so doch hauptsächlich im öffentlichen Gottesdienst Genüge findet, und dass die Träger dieses öffentlichen Gottesdienstes die jüdischen Cantoren seien. Wenn die moderne Anschauung auch Predigt, Orgell'piel und Chsrgeiaug nach der Synagoge verpflanzte, so können diese schönen Behelfe jederzeit ohne Bedenken weggelaffen werden, ohne dass dem eigentlichen Gottesdienste Eintrag geschieht. Thatsäcklich bestanden Und bestehen bis nun Hunderte von Gcmeinden, die keinen Rabbiner hatten und erst durch das neue Gesetz gezwungen wurden, einen solchen zu bestellen. Andererseits gibt es 'eine einzige Gemeinde im Judenthume^ die ohne Cantor bestehen könnte. Von diesem Gesichtspunkte geleitet, erlauben wir uns gehorsamst zu bitten, dass in den Gemeindestatuten auch uns jüdischen Cantoren eine unserer Stellung und Amtsführung würdige Rücksichtnahme zu Theil werde.' Nachdem der Statthalter sich noch durck einige Fragen über die Angelegenheit insormirt hatte, sagte er: ,Ich hoffe und erw arte. dass d ie G em e ind en s o bedeutenden Beamten, wie die jüdischen Cantoren sind, auch eine ihrem Amte würdige Stellung im Statute einräumen werden." Mit der freundlichen Zusage, die Eingabe eingehend prüfen und würdigen zu wollen, entließ er hieraus die Deputation. Die Eingabe an die Cultusgemeinden, welche in Wien dem Referenten des Gemeindestatutes in der Wiener Cultusgemeinde, Herrn Dr. Alfred Stern, gleichfalls persönlich überreicht wurde, werden wir in nächster Nummer veröffentlichen. Die Eiurichtmlg von Wisch-theologischen Seminarien. Nachfolgende Denkschrift, welche aus Anlass der vom Obmann der zweiten Sektion des israelitischen Cultusvorstandes in Wien, Herrn Wilhelm Ritter von Guttmann, geplanten Einrichtung eines Rabbinerseminars verfasst worden ist, wurde der,österreichischen Wochenschrift" aus Brünn zuzemittelt. Bei dem acuten Interesse, das diese Frage auch für uns Cantoren hat, bringen wir daS Elaborat zum Abdrucke, mit dem Bemerken, dass eine öffentliche Dikcuffion hierüber in unserem Blatte erwünscht und angezeigt wäre. I. Grundzrrge, leitende Gesichtspunkte und Ideen. 1. Not h w en d i g k e i t solcher Anstalten und zwar: a) äußere, b) innere. Die äußere Notwendigkeit ist durch das neue Gesetz vom 21. März 1890 §§ 11 bis 17 und 25 eine gebieterische geworden, da der Bestand einer Cultusgemeinde von der Anstellung des qualificrrten Rabbiners abhängig gemacht wurde und das Gesetz die Begründung solcher Anstalten, in denen die Religionsdiener heranzubilden seien, eigentlich zur Voraussetzung haben sollte, um nicht Unmögliches fordern zu müssen. Wer sich dem Rabbinerfache zuwenden will, ist, ausgenommen dass er in ein ausländisches Seminar eintreten will, was ja nur in den seltensten Fällen thuulich sein mag, auf den langen, beschwerlichen, dabei problemalischen Weg autodidactischer oder eklektischer Privatstndien bei dem Abgänge selbst spärlicher materieller Unterstützung hingewiesen. Dazu kommt noch, dass durch den Niedergang und die schulgesetzliche Restringirung des hebräischen Unterrichtes an den Volksschulen auch die einfachste Grundlage zum genannten Fachstudium fehlt. Und so erscheint auch die innere Nothwendigkeit, solche Anstalten iu's Leben zu rufen, als eine unabweksliche.