Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 10 (1890)
- Issue
- Heft 27 (14.10.1890)
- Date
- 1890-10-14
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Oesterreichisch-ungarische Cantoren - Zeitun Prnnmneraiions-Prkis. Kür Kantoren und Kultusöeamle ln Hesterreich Ungarn Ganzjährig.fl. 4.— Halbjährig.fl. 2.— Kür Kantoren und ßuriusveamte im Ausland Ganzjährig ..... 8 Mark oder 4 Rubel. Kür private und Institute Ganzjährig.fl. 6.— Central-Organ für die Intereßen der dfmttoreit und ^ultusbeNMten. Erscheint jeden zehnten Ta9. Begründer: Obercanlor ^g.001) Hauer. Wedactiarr Jlbrntui/lrutiou Wien II. Novaragasse Nr. 27. Infer «te werden billigst berechnet. Atanuscripte wrven nicht retouriürt. Abonnements- und Insertion»- betrage sind in Wien zahlbar. Nr. 27. Wir», 14. Octobrr 1890. 10. Jahrgang. Wien, am 13. Malier 1890. Das Geictz vom 21. März 1890 betreffenb die Regelung der äußeren Nechrsverbältniße der israelitischen Neligionsgenostenschaft hat in allen Cultlisgemeiuden und in jenen Kreisen, die an der endgültigen Ordnung der jüdischen Cultutzverhältniße Interesse baden, eine erhöhle Thätigkeit hervorgcrufeu. und mit vielem Eiser ,wur.de an die Ausarbeitung der-neuen Gemeindestatuten geschritten, in welchen die gesummte innere Organisation Ausdruck finden sollte. Verschiedene Fragen, an deren Lösung bisher nicht gedacht wurde, traten hier naturgemäß an die Tagesordnung und bildeten nicht nur in de« Berathuugslälen der Gemeinden, sondern auch in den Spalten der jüdischen Blätter den Gegenstand eingehender Erörterungen. Auch die ,österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung^ nahm an diesen Diccussionen Äntheil, wobei in erster Linie auf; die Fixirung der Stellung der Cantoren in den Statuten Nücksicht genommen werden musste. Dies zu thun, war um so dringender geboten, als in dem Gesetze selbst wohl vom Rabbiner und Religionßdienern im allgemeinen Sinne die Rede ist, aber der Cantoren mit keinem Worte Erwähnung geschieht, und dem Vorstände der österreichisch׳ungarischen Cantoren-Vereines, der auf diesen Mangel competenten OrteS hinwies, bedeutet wurde, dass diesbezügliche Bestimmungen den Statuten Vorbehalten blieben. Und fürwahr hätten nicht wir für unsere Berufsgenossen das Wort ergriffen, von anderer Seite wären uns sicherlich keine Fürsprecher erstanden. So viel und so oft über den Inhalt und die Aufgabe der Gemeindestatuten geschrieben und gesprochen wurde, nirgends haben wir ein aufrichtiges, vorurtbeilSfreies und öbjectives Wort über die Cantoren vernommen. Auf der einen Seite vornehmes Schweigen, auf der andern neidisches Geifern. Welch' hinfällige und haltlose Ärgumente wurden da nicht in's Treffen geführt! Es ist z. B. eine allgemein anerkannte. Thätsache, dass das ganze heutige Judenthum sich in der Synagoge cöncentrirt, und wiewohl der Cantor hier nicht zu. entbehren ist, wurde dennoch der Versuch gemacht, dem Cantorenthum jede Vedeutung für die jüdischen Gemeinden abzusprechen. Ja sogar für die Fehler des neuen Gesetzes, das in Folge seiner Mangelhaftigkeit o manche absonderliche Frucht zeitigte, wurden wir Cantoren verantwortlich gemacbt. Zu unserem größten Bedauern müssen wir conftatiren, dass solche Enunciationen von Vertretern des Nabbinerstandes ausgiengen, doch ist es unser Trost, dass nicht die Berufensten es waren, die sich zum Worte gemeldet haben. Erü in jüngster Zeit lasen wir einen derartigen Artikel in der ,Zeitung des Judenthums*, einem Blatte, in dem wir sonst etwas vornehmere Gesinnungen vertreten zu sehen gewohnt sind. Der »ehrwürdige* Autor, der sich in der Zwangslage bestndet, die Bedeutung deS Cantors für den Gottesdienst anerkennen zu müssen, konnte es aus lieber Gewohnheit dennoch nicht Unterlasten, gelegentlich der Besprechung des neuen jüdischen Gemeindegesetzes in Oesterreich ein absprechendes Urtheit über die Cantoren zu fällen und dasselbe schließlich mir dem Mangel ihrer Bildung und Qualifieation zu motiviren. Die gebührende Antwort auf diese giftgeschwollenen Expecuirationen überlasten wir unseren Collegen in Deutschland, doch wenn wir uns auch mit denselben nicht näher, befassen wollen, so müssen wir dennoch gegen eine so allgemeine Aburtheilung unseres Standes in Bausch und Bogen auf das Entschiedenkle Protest einlegen, mit dem Hinweis, dass der Cantorenstand viele Vertreter in seiner Mitte hat, die jedem Berufe zur Zierde gereichen könnten und deren Wirksamkeit allgemeine und ungetheilte Anerkennung gesunden hat. So mancher Cantor braucht, was Gelehrsamkeit, Bildung und Qualifieation für daS Amt betrifft, vor dem geehrten Autor sicherlich nicht gurückzutreten und in vorurtheilssreiem Denken, aufrichtiger, ehrlicher Gesinnung könnte er ihm als vorleuchtendes Musterbild dienen. In unserem Stande sind nicht mehr und nicht weniger ungebildete und nnkaug» liche Elemente zu finden als in jedem anderen Berufe, und wer dieS heute nicht zugeftehen will, aus dem spricht nicht aufrichtige Ueberzeugung, sondern neiderfüllter Hass. Allein wer trüge denn die Schuld, wenn der Vorwurf richtig wäre? Etwa wir Cantoren, die wir trotz des Mangels einer spccifisch fachlichen Bildungsstätte auf so zahlreiche hervorragende und anerkannte Collegen Hinweisen können, oder die Gemeinden? Warum sorgen denn die jüdischen Gemeinden nicht dafür, dais für ein so wichtiges Amt tüchtige und taugliche Kräfte herangebildet werden, und warum erheben denn die Vertreter des