Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 10 (1890)
- Issue
- Heft 26 (1.10.1890)
- Date
- 1890-10-01
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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deu Alten nicht unbekannt war. deren prophylaktische Maßregel gegenüber, auch die erlaubte Art, alio jede Art des Schreibens am Sabbath zu verbieten, um dem urtheilslosen oder leichtsinnigen Volke, welches Unterschiede zu macken nicht versteht oder vermag, zur Uebetretung des Verbotes nicht Gelegenheit zu geben. Endlich auch wurde nach dieser Entscheidung, das Schreiben in nichthebräischen Lettern unterschiedslos zu gestatten, das geschäftliche Schreiben in gleicher Weise für erlaubt gebalten werden, wie das Schreiben in der Schule, was, wenn auch formell zu bejahen, doch innerlich religiös zu verneinen wäre. Der Sabbath verbietet leibliche und geistige Arbeit zu merk- Ihätigen Zwecken, alles aber, was zur Heiligung des Sabbaths d. h. zur geistigen Erhebung und sittlichen Veredelung dient, ist nicht nur erlaubt, sondern geboten. Dafür heißt der Sabbath ,Tag des Herrn er gehört Gott, nicht irdischen Zwecken. Die bekannten 39 Arbeits-Verbote werden nach dem Geiste der talmudischen Schule auf die'Bibel zurückgeführt, ohne dass diese Anlehnungen an das Wort der Bibel oft mehr als formeller Art sind; die Tendenz derselben ist aber, das Leben nach dem Geiste der Bibel zu entwickeln. So wird das Verbot des Schreibens am Sabbath auf die Unterbrechung der werklhätigen Arbeit am Sabbath beim Bau des Tempelzeltes in der Wüste zurückgeführt und dadurch begründet, dass die Signirung und Numerirung der einzelnen Baustücke am Sabbath habe sistirt werden müssen. Die Schreibtbätigkcit des Kaufmannes, Handwerkers, Notars, Richters rcist geschäfts- und werkthälig und hat eine Beziehung zu den heiligenden Zwecken des Sabbaths nicht. Der Schulunterricht, insoweit er Gegenstände des weltlichen und geschäftlichen Lebens berührt, ist aus gleichem Grunde untersagt. Geistige Arbeit aber, zu heiligenden Zwecken, selbst wenn leibliche Mühe- Wallung damit verbunden, ist nicht untersagt. Darum sind Religionsunterricht, religions-wissenschastliche Forschung, religiöse Vorträge und Predigten, mit denen oft viel leibliche Anstrengung verbunden ist, nicht nur nicht verboten, sondern sogar empfohlen. Die Mühewaltung des Schreibens, welche da bei nothwendig würde, ist nicht einmal eine.anstrengende Thätigkeit und unterstützt wie die ganze Beschäftigung die heiligen Zwecke, welche man dabei zu fördern beabsichtigt. Hier kann demnach das Schreiben nicht als werkthätige Arbeit angesehen werden. Wenn das Schreiben dennoch nicht üblich ist und als allgemein verboten gilt, so ist dies nur eine formale Conscquenz, um prophylaktisch Mißdeutungen und falsche Anwendungen beim Volke zu verhüten. Das Verbot des Schreibens am Sabbath hat also in dieser allgcmeinen Ausdehnung keine sachlichen Gründe; es dient auch beim Unterricht heiligenden Zwecken. Wie aber ist es mit dem Verbot des Schreibens am Sabbath in den weltlichen Schulen und für den weltlichen Unterricht, der geschäftlichen und nicht religiösen Zwecken dient? Principiell muß nicht nur das Schreiben da am Sabbath ausgegeben, sondern auch der Unterricht unterbrochen werden. Man täuscht sich und Andere, wenn man glaubt und glauben macht, dass die geistige Beiheiligung an weltlichen und geschäftlichen Unterrichtsgegenständen, denen jede religiöse Beziehung nicht nur fern liegt, sondern die religiösen Regungen sogar entgegcnwirken, eine Entweihung des Sabbats nicht in sich schließt, so man sich nur des Schreibens als einer offenbaren, sichtlichen Handthätigkeit enthalte. Die Schule dürfte deshalb am Sabbath von keinem jüdischen Kinde besucht werden, so die Unterrichtsgegenstände weltlichen und nicht religiösen Inhalts sind, weltliche und nicht religiöse Tendenzen verfolgen. Man kann freilich auch den geschichtlichen, geographischen und anderen Unterrichtszweigen eine religiöse, heiligende, geistig erhebende und sittlich veredelnde Richtung geben, aber eine solche wird weder in erster Reihe gefordert noch gesucht. Es ist einfach der Drang der Lebensverhältniße, wenn religiös denkende Eltern ihre Kinder dennoch in die Schule schicken, aber sie täuschen sich, wenn sie meinen, ihre Kinder dort durch Enthaltung vom Schreiben vor Sabbathentweihung bewahrt zu haben. Die Betyeiliguuz am Schreiben ist hier eine unabweisbare Consequenz der Theilnahine am Unterricht, nicht nur das Schreiben verletzt die Heiligkeit des Sabbaths, sondern auch die Theilnahme an dem den Sabbathzwecken fern, ja entgegenstehenden Un terricht, und gilt die Theilnähme am Unterricht als erlaubt, ja nothwendig, so auch das Schreiben für diesen Unterricht und während desselben. Am Sabbath nicht schreiben und doch am Unterricht theilnehmen, ist nur eine formelle Wahrung des Sabbalhgesetzes und verletzt in gleicher Weise das Princip, wie diejenigen es verletzen, welche ihren Kindern am Sabbath die Schulmappe von christlichen Dienstboten Nachträgen lassen (Thatsache!), um nicht das Verbot deS Laftentragens zu übertreten. Schwere Gebetbücher werden anstandslos zur Synagoge getragen, aber nicht leichte Bücher zur Schule! Man gibt dadurch zu, dass dort der Zweck ein heiliger und erlaubter, hier ein weltlicher und verbotener ist. Man trägt das Rechenbuch nicht zur Schule, aber benutzt es dort zum Rechnen, man macht die Rechnungen nicht schriftlich, aber wohl im Kopfe, selbst wenn es geschäftliche Zinses-ZinS-Nechnungen sind. Das ist mehr eine Pflege des formalreligiösen als innerlichreligiösen Lebens. Wir schädigen dadurch das Urtheil über den Werth unserer Religion im jüdischen und nichtjüdijchen Publikum, und das ist vom großen Uebel, das vermieden, und ein Nachtheil, der verhütet werden muß. Gedenket der Tage der Vorzeit — erwäget die Aenderung der Zeitalter. V. WM. 32, 7. Dr. Gabriel Rieher V. XXXVII. Auf dieser Rundreise besuchte Nießer Heidelberg, Mannheim, Carlsruhe, München und andere bedeutende Städte des südlichen Deutschlands und machte Wien zum Nuhepunkte. Hier suchte er den trefflichen Mannheimer, mit dem er von früher her befreundet war, auf. Die gesegnete Wirksamkeit Mannheimer's als Religionslehrer und begeisterter Kanzelredner Wiens ist genügend bekannt. Hier trat Nießer als ein willkommener Gast ein und wurde durch seinen Freund bei den hervorragendsten Gemeinde - Mitgliedern eingeführt. Die Juden des östlichen Deutschlands hatten, wie natürlich, eine starke Beimischung von polnischen und ungarischen Eingewanderten, in Wien kam dazu eine Eolonie aus der Türkei und den Donaufürstenthnmern. Dadurch ist ein buntes Gewimmel, wie von Trachten und Dialekten, so auch in ihrem ganzen Denken und Wirken entstanden. Hierüber berichten die ,Skizzen aus Oesterreich' in Nr. 25 und 26 deS 1. Bandes. Sie geben ein anschauliches Bild von den damaligen Zuständen und Contrasten. Mil Mannheimer sprach Nießer viel und eingehend über seine Zeitschrift. Er war unschlüssig, ob er sie nach Beendigung des ersten Jahrganges noch weiter fortführen soll. ,Zu ernsten Betrachtungen', heißt es ferner in jenem Briefe, ,hat die Opposition in Frankfurt mich in Beziehung auf meine Zeitschrift veranlasst. Ich überzeuge mich immer mehr, wie unendlich viel schwieriger, wie von allen Seiten Blößen und Gelegenheiten zum Streit darbietend gerade die Seite der Sache ist, für welche ich ganz unbewehrt und ungerüstet bin, wo mich jede kräftige Opposition ohne fremde Hilfe aus dem Sattel heben würde. Während ich