Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 10 (1890)
- Issue
- Heft 26 (1.10.1890)
- Date
- 1890-10-01
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
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3 werden die zwei prächtigen Loclusobas ihre Wirkung thun, denn sie sind in dem warmen Tone Sulzerischen Gemüthes geschrieben, nur müsste auf strenge Einhaltung der Vortragszeichen gesehen werden, ohne welche ein Quartettiolo nicht denkbar ist. Weniger für die Praxis geeignet, als vielmehr dem angenehmen Studium und als musikalische Illustration beigefügt, ist Nr. 20 ,Gesang zur Synagogenscene in Gutzkow's ,Uriel Acosta*. Diese Nummer läset uns gleichsam einen Einblick in Sulzers vielbewegte Vergangenheit gewähren. Sie ist uns ein neuer Beweis für die Popularität eines Mannes, der nicht nur in der engen Begrenzung seines Berufes das Plus seines Könnens offenbarte, sondern gleich einem vielverzweigten Baume die Fülle seiner Früchte über die Mauer seiner Sphäre hinausstreckte, um. andere davon genießen zu lassen. Der damalige Director des Burgtheater, Heinrich Laube, wollte die erste Aufführuug des .Urtel Acosta" zu einer mustergiltigen gestalten. Wer war ihm nun für den Gesang zur Synagogenscene maßgebender, als der Schöpfer des jüdischen Chorals? Sulzer entledigte sich seiner Aufgabe in eminenter Weise, denn noch heute wird in größer» Theatern bei Assührunz des ,Uriel* das ״Schim’u banim“ nach dessen Melodie gesungen. Das vielseitige, wvhllhätige Wirken dieses Meisters, das nicht nur mit Stolz die Wiener Cullusgemeinde sondern das ganze Judenlhum erfüllte, bedarf an dieser Stelle kaum einer weiteren Auseinandersetzung. Als Anhang zum Werke hat der Sohn. des verewigten Meisters, Josef Sulzer, mit liebenswürdigem Freimuthe fünf Piecen gespendet. Was ich mir an den Hochzeitsgesängen im eigentlichen Werke zu bemerken erlaubte, dass sie zu sorgfältig und im Coulrapnnkte zu reichlich ausgestattet seien, um in den Provinzgemeinden nach ihrer Güte execulirt zu werden, gilt auch diesen Nummern des Anhanges, zu welchen sich noch außer Orgel Harfenbegleitung hinzugesellt. Schon dass in dem Anhänge abermals einige Mi addir und Mehero anzutreffen sind, sagt uns, dass für die vielen Trauungen im Jahre in Wien z. B. eine öftere Aenderung von Hochzeitspieceu am Platze ist, für eine Landgemeinde aber würde gerade ein Jahrhundert genügen, um solche mannigfaltige Wechslung in Ma towu, Mi addir unö Mehero in Anwendung zu bringen, und wenn die Herren Mitglieder von. Provinzgemeinden so fortfahren, ihre Hochzeiten in den Hotel's der Hauptstadt zu veranstalten, so genügt gerade der alte Mi addir aus dem Schir Zion I für alle ewigen Zeiten. Nichtsdestoweniger muß anerkannt werden, dass die jämmtlichen Trauungsgesänge mit feinstem künstlerischen Geschmak und tiefer musikalischer Kenntnis gearbeitet sind. Als sehr gelungen kann die erste Nummer, ein W’hojo limscliiso mit Orgelbegleiiung, bezeichnet werden, welche als ein edles Cantabile den süßen Schmelz einer lyrischen Baritonstimme aushaucht und von guten Sängern mit Erfolg wird vorgetragen werden können. Als das Werthvollste gilt mir jedoch die Schluß» nummer: Psalm 24, ״I/dowid mismor. Wieder ist dabei der Cantor als Bariton gedacht und mir schönen Soloftellen bedacht. Hier scheint die Erinnerung an deS Vaters sympathischen Bariton den Sohn umschwebt zu haben, denn mit wahrem Gefühl hat ihm sein Talent die Feder in die Hand gedrückt und ließ ihn Töne anschlageu, welche aus dem tiefsten Grunde einer edel gestimmten Seele hervorqucllen. Die Nummer ist abwechselnd mit Solo und Chor und wie aus einem Gusse. Die Zwischenspiele erinnern lebhaft an die breiten Striche, welche ein großer Cellist an seinem Instrumente vollführt, und da dies Josef Sulzer ist, so gratuliren wir ihm vom Herzen, ein Werk, wie die ״Gedenkbätter", herausgegeben zu haben. Jungbunzlau, im September 1890. Benedict Singer. Schreiben am Sabbath. Von Dr. Roths ch i l d, Rabbiner in Alzey. Den ,Populär-wissenschaftlichen Monatsblätteru' in Frankfurt a. M. gebührt das Verdienst, diese rituell hochwichtige und! in die Bedürfniße deS praktischen Lebens so sehr einschneidende Frage einer eingehenden Erörterung zugeführt zu baden, und neuerdings lesen wir in dem genannten Blatte nachfolgende höchst interessante Ausführungen: Die Frage, ob es religiös erlaubt oder verboten sei, am Sabbath zu schreiben, ist wieder in den Vordergrund geworfen worden, und zwar hauptsächlich durch die antisemitischen Feindseligkeiten. welche in der Weigerung jüdischer Schulkinder, am Sabbath zu schreiben, einen neuen Grund finden wollen, diese von der Aufnahme in die öffentlichen Schulen auszufchließen. Als Motiv wird angegeben, die Weigerung, am Schreiben theilzunehmen, wirke störend auf den allgemeinen Gang des Unterrichts. Die Feindseligkeit gibt sich dadurch zu erkennen, dass nicht nur die einzelnen Wenigen ausgeschlossen werden sollen, welche vom Schreiben sich ausschließen, sondern alle, auch diejenigen, welche unterschiedslos gleich den übrigen Schülern sich daran betheiligeu. Hier wird es klar, der Grund der Ausschließung ist nicht, weil sie sich weigern, am Schreiben theilzunehmen, sondern weil sie Juden sind. Es erscheint auch überflüssig, die Frage zu verhandeln, ob die sich von der Theiluahme am Schreiben ausschließenden jüdischen Kinder schädigend auf den allgemeinen Unterricht ein» wirken, denn von einer solchen vermeintlichen Schädigung hat früher nichts verlautet, als die Zahl der sich Ausschließenden eine größere war, ja alle jüdischen Schüler in sich fasste; jetzt ist diese Zahl gering und nimmt täglich ab. Von Interesse aber ist es, die Frage zu erörtern, ob die Enthaltung vom Schreiben beim Schulunterricht für jüdische Kinder eine religiöse Berechtigung hat oder gar eine Nothwendigkeit ist. Wie in so vielen rituellen Fragen des praktischen Lebens ist das Leben der theoretischen Entscheidung vorangeeilt, es hat nicht Zeit gehabt, im Drang der Verhältniße auf die nachhinkenden Erörterungen der prinzipiellen Lehre und grundsätzlichen Theorie zu warten. Bis auf den heutigen Tag entscheidet sich diese, noch nicht für die ohne die Lehre und trotz derselben zur Ausführung gekommene Praxis in Betreff des Schreibens am Sabbath. Auch in diesen Blättern ist jüngst diese Frage ausis Neue erörtert worden, aber obwohl der richtige Grundsatz ausgesprachen worden ist, dass die Sache nicht nur von ihrer formalen Seite zu betrachten und zu beurtheilen sei, sondern auch von ihrer innerlich religiösen, worin das Wesen der religiösen Vor» schriften liegt, werden uns doch nur rabbinische Discussionen über die religionsgesetzliche Seite der Frage geboten, welche zwar dahin führen, dass, obwohl prinzipiell das Schreiben am Sabbath verboten sei, dies doch in nichthebräischen Lettern, also für die Schule, gestattet werden könne, aber doch die innerlich religiöse Seite der Frage außer Acht lassen. Jndess gewinnt die fortschrittliche Ent» Wickelung auch bei dieser lediglich formalen Erörterung und rab binisch-gesetzlichen Discuffion, denn der Orthodoxie wird dadurch gesagt, dass die Art zu schreiben, wie sie in der Schule üblich ist und gefordert wird, für die jüdischen Schulen religionsgesetzlich nicht verboten sei. Aber wir begnügen uns nicht mit diesem formalen Resultate und fügen eine ergänzende Erörterung über das Wesen, die innerlich religiöse Seite des Verbots, am Sabbath zu schreiben, hinzu. Denn einerseits werden durch die freisinnige Entscheidung, dass es auch eine erlaubte Art zu schreiben gebe, die außerhalb des Neligionsgesetzes Stehenden weder befriedigt noch gewonnen, andererseits steht dieser Entscheidung, welche auch