Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 10 (1890)
- Issue
- Heft 24 (11.9.1890)
- Date
- 1890-09-11
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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2 Dem im August 1878 vom Landesschulrathe genehmigten Lehrplan wurde eine »Instruction* beigezeben, in welcher es hieß, dass ein sicheres und fertiges Lesen des Hebräischen in den Schulen nicht zu erreichen sei, und dass die Lehrer, um dieses nicht erreichbaren Zweckes willen, nicht die übrigen Lehrgegenstände zcfährden sollen. Die Folgen dieses Systems stellten sich alsbald ein. Nur eine Minderzahl der Volks- und Bürgerschüler brachte es zu geläufigem Lesen des Hebräischen, die Wenigsten zur Kenntnis der Liturgie; die Mittelschüler vergaßen rasch selbst die hebräischen Buchstaben. Die Berichte des Neligions-Schulinspectors, Dr. Gerson Wolf, kennzeichneten alljährlich mit bemcrkeuswerther Offenheit die Mängel des Lehrplanes. Diese Mängel wurden so augenscheinlich, dass der Vorstand bereits 1885 das Hebräische in der Mittelschule wieder einzuführen beschloss, allerdings nur in der I. und H. Classe, eine Halbheit, welche nicht zureichte, um die in den höheren Clafsen fortdauerde Unterlassung unschädlich zu machen. Seit unter dem Hochdrucke des Antisemitismus das Gefühl der Zufammeugehörigkeit wieder erwachte, empfand man auch in weiteren Kreisen, dass es unerlässlich sei, die Schuljugend mit der hebräischen Sprache vertrauter zu machen. Mau täuschte sich nicht länger darüber, dass eine Tbeilnahme der Heranwachsenden Generation am hebräischen Gottesdienste unter den obwaltenden Schulverhältnißen nicht zu erwarten sei, und dass die Schuljugend sich dem traditionellen Standpunkte vollständig entfremden würde, wenn der Unterricht im Hebräischen nicht auf eine zureichende Höhe gebracht würde. Allerdings wiesen die Fürsprecher des derzeitigen Lehrplanes darauf hin, dass es Sache des häuslichen Unterrichtes wäre, den Schulunterricht zu ergänzen. Allein die Maßnahmen von 1878 hatten eine gewiss nicht beabsichtigte, aber dennoch tiefgehende Wirkung auf die Gemülher geübt, indem in den meisten Familien, Lngesichtß der Abschaffung des Hebräischen aus den Mittelschulen, auch der häusliche Unterricht im Hebräischen auf dem Aussterbc- Etat gesetzt worden war. Diesen Verhältnißen gegenüber konnte die II. Section e§ nicht ablehnen, sich mit der Frage einer'-!)Revision des Lehrplanes zu befassen. Sie entschloss sich zu einer Revision im Bewusstsein aller Schwierigkeiten, welche aus den politischen und socialen Verhältnißcn und aus dem Jndifferenrismus zahlreicher Gemeinde- Zugehöriger, aus der Gegnerschaft vieler Gemeindemitglieder erwachsen können, welche gewohnt sind, die Pflege des Hebräischcn als ein Symptom des Rückschrittes und der Orthodoxie zu Verdammen. Solche Rücksichten konnten jedoch die Scctiou nicht beirren, sobald sie die Revision als eine pädagogisch, wie confessioncü gerechtfertigte und dringende Maßnahme ersehen hatte. Wohl muß hierbei mit Vorsicht und Behutsamkeit sorgegangen, jede stoßweise und tendenziöse Aenderung bestehender Verhältniße vermieden und das Genügen darin gefunden werden, Dass die beabsichtigten Verbesserungen auf mehrere Jahre plan- Voll vcrtbeilt würden. Zunächst trachtete die Section sich über die Ansichten Kenntmis zu schaffen, welche im Kreise der Neligionslehrer über die schwebenden Fragen gehegt würden. Zu diesem Behufe wurden im März und April d. I. wiederholte Conferenzen unserer Mittel-, Bürger» und Volksschullehrer, deren Protokolle, im Sccretariate zur Einsicht erliegen, abgeralteu, in welchen sämmtliche Anwesende die Abänderung des Lehrplanes und eine vermehrte Pflege des Hebräischen einmüthig und ohne Widerspruch als dringlich bezeichneteu. Die Scclion hat sich jedoch nicht bei generellen Aussprüchen beruhigt, sondern die Lehrercouferenzen veranlasst, concrete Vorschlüge zur Amendirung des bestehenden Lehlplanes zu erstatten. Dabei wurde die Directive gegeben, dass diese Amendirungen sich auf das geringste Ausmaß beschränken und im Nahmen von zwei Lehrstunden per Woche Raum fänden. Ein solchergestalt redigirter, die Aeuderungen ersichtlich machender Lehrplan ward von der Conferenz entworfen und von der Section approbirt. Derselbe liegt im Sccretariate zur Einsicht vor. Dieser Lehrplan sucht eine Erweiterung der dem Hebräischen gewidmeten Unterrichtszeit nicht in einer Vermehrung der wöchcntlichen Lehrstunden, sondern nur darin, dass der Unterricht im Hebräischen, der jetzt mit der zweiten Mittelschulclasse schließt, sich künftighin allmählich aufsteigend auch auf die höheren Elasten anszudehnen hätte. Eine Verbesserung der Lehrmethode wird dadurch angestrebt, dass neben der Liturgie, die bisher als alleiniger Gegenstand des hebräischen Unterrichtes vorgeschrieben war, hinfort die Bibel im Urtexte zugelasten und nach Thunlichkeit gepflegt werden soll. Muß man sich hiebei auch mit wenigen Capitelfragmenteu und Versgruppen begnügen, so. kann doch bei intensiven Bemühungen der Lehrer im Laufe von vielen Elasten Beachtenswerthes erreicht werden. Das bisher als Lehrmittel allein zulässige Sidur ward als für den Elementar-Untcrricht ungeeignet bezeichnet, da dessen späthebräische Sprache, philosophische und rhetorische Fastung dem Anfänger unübersteigliche Hinderniße in den Weg legt. Dagegen hat sich die classische Sprache des Bibeltextes und desten einfache Wort- und Gedankenfolge seit Jahrtausenden als geeignetes Lehrmittel bewährt, welches neben dem sprachlichen Halt auch ein bedeutsames erziehliches Moment darbietet und dem Schüler einen Gewinn für den ganzen Lebensweg gewährt. In diesem Sinne als unentbehrlich für die sprachliche wie sittliche Unterweisung der jüdischen Schuljugend, ward die Wieder-- I aufnahme der Bibel im Urtexte in den Lehrplan von allen Mit- | gliedern der Section und allen Neligionslehrern einstimmig j empfohlen. j Nur in dem einen Punkte gab es Meinungsverschiedenheiten ob mit dem Bibelunterrichte bereits in den früheren Volksschulclasten oder erst in der fünften Volksschulclaste begonnen werden soll. Die Mehrzahl hat sich für das Letztere ausgesprochen und die obgedachten Amendirungen im Lehrplane gehen von dieser Annahme aus. Dabei wurde es im Auge behalten, dass die Bekanntmachung der Schuljugend mit der Liturgie und mit der biblischen, wie uachbiblischen Geschichte in keiner Weise geschmälert, wenn auch mit thunlicher Oekonomie an Zeit gelehrt werden sollte. Durch Vertheiluug des Unterrichtsstoffes über eine größere Anzahl von Clasten könne das Notwendige geleistet werden, ohne eine Ueberbürdung der Schüler zu besorgen. Um die beabsichtigte Aenderung nochmals durch angesehene Fachmänner prüfen zu lasten, unterzog die Section dieselbe einer erneuerten Enquete, welche am 5. Mai d. I. abgehalten wurde. Den Sachverständigen wurden fünf Fragen unterbreitet: 1. Halten Sie den derzeitigen Lehrplan für den Neligionsunterricht im Hinblick auf das Hebräische für angemessen oder für abänderungsbedürftiz?