Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 10 (1890)
- Issue
- Heft 20 (15.7.1890)
- Date
- 1890-07-15
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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Wäre dies nun die Ansicht eines Einzelnen, so könnte man - die Duelle eines Absatzes gleich;11 bezeichn ». :!׳ 0׳urch e> oftmals sich obne weiteres über dieselbe hinweg'etzen, aber in dem betreffenden Berichte baben wir vergebens nach einem Widerspruche von autoritativer Seite gesucht, trotzdem die Belehrung sicherlich am Platze war, dass dem klaren Wortlaute des Gesetzes nicht LMgegengehandelt werden dürfe, und es liegt darum die Vermmhnng nahe, dass der geebrte Sprecher in dieser Versammlung so manchen Gleichgesinnten gefunden hat. Solchen irrigen, dem Cantorenthum schädlichen Anschauungen wirksam zu begegnen, ist Sache des österr.-ungar. Cantoren- Vereines, und der Vorstand desselben würde sich ein hervorragendes Verdienst erwerben, wenn er an die matzgebenden Gemeinden der Monarchie heranrräte. mit der Bitte, bei Abfasiung der neuen in die grötzle Verlegeubeit kam, ist ancv nuvi .1.;! .ur! tban. die Ansicht des Herrn Rabbiners zu bestätige,!. .So kam zu mir', schreibt er an jenen Adressaten, ,ein 9!a!׳bina:sass׳׳i1,.׳: mit einen, Hefte in der Hand, worin iu׳er Aiordang l g ebeeten verhandelt wird, und zeigte mir darin eine Ve,v,dnung -nrr der Anf'01 dernug, selbe zu lesen. Nachdem ich seinem Wnn clv;•. lüfaüM, lagtc ich ihm : ,Nun, was ist da für ein Zweite!?" Eein! gnele mir: ,Wo soll sich dies wobl beft: beti?‘ .Wo ci׳e!iw b finden soll", antwortete ich, ,,wo anders, als wo es brngebbu? E׳v!weder in dem Abschnitte ,über die Ver'chickren' occr n. Sa-'.beor,״ ve, der Abhandlung ,über die Aiöider.' ״Zv eab b reiis alle diese Stellen durchsucht", erwiderte er, ,fand aber nirge! d etwas davon.׳ lalutcn auf ->i- St-Nu.ig des C°nt°,s in der Gemeinde, auf 3$ s,Ich,-eine Weile nnd s.,g,e ibm da,.»,׳: .Sa. »D micd die Abgrenzung seiner Rechte und Pflichten jene Rücksicht zu nehmen, wie selbe der Bedeutung des Cantorenstandes für den jüditchen Cultus, sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes entspricht. nun, im Traclale über ,S1veidungöproc׳ ׳la׳n> r,eie Sacve erörtert.' Zch zog sogleich diesen Band drraus und iröverre ldn durch, fand aber auch hier nichts darüber. Darob re!wn,,verte ich mich sehr und erschrack, nachdcukend, wo da, wobl sleden mag. Ich bat ihn daraus, er möge-es vorläufig auf sich beruhen lassen, l indem ich die Stelle später noch heransznfiuo.it hoffe. Kaum war er aber aus der Thüre, da fiel es m!r gleicv eia, wo es voikommt; ich lietz den Mann sofort zurückrufen und zeigte ihm e tc betreffende Stelle vollständig in Jebomos, wo sie nur be,läufig vcroandelt EMgkgmmgen. Der ehrwürdige Herr Bezirksrabbiner A. Roth behauptete in Nummer 18 d. Bl-, im Widerspruche mit der von mir ver- - wird, schwarz auf weitz vor, worüber er tebr erstaunt war tretenen Ansicht über Maimonides, ,dass im d^aä baebasoko Vieles gelcbrt wird, was im Talmud sich nrcht vorfinvet', eine Behauptung, die mich im böchsten Grade Wunder nimmt. Nicht aUtiu. dass der Rambam selbst in seiner Vorrede zu Zack hachasoko b:'utiid} erk ält und cS in einem Briefe wiederholt, dass er Alles! in seinem Werke nur aus dem babylonischen und jernsalemitischen Talmud, sowie ans dem Sipbro, Siphri und Tosepbte entnommen bau, weitz auch ein Zeder, der sich mit diesem Litteraturzweig ein wenig befasste, wie alle seine Commentatoren bemüht waren, fämmtirche Angriffe seines grotzeu Widersachers ״ כ® דK הר* ״ dadurch zurnckzuweisen, inben, sie überall die Duellen aufdeckten und angaben, woraus er geschöpft und seine Auszüge gemacht hatte. Und nun solltedoch noch etwas zurückgeblieben sein, was'auch diesen Männern entgangen ist nnd den früher gegen ihn erhobenen Argwohn, Manches aus sich selbst hinzugetban zu haben, vollkommen rechtfertigen könnte? Das ist kaum glaublich! Was mich aber noch mehr befremdet, ist der Umstand, dass Sr. Ebrwürven dies aus seinen Briefen Nachweisen will, ans welchen offenbar gerade daß Gegentbcil hcrvorgeht und die für meine Meinung am besten zeugen. Denn wenn er in einem seiner Briefe — 11m diesen handelt es sich hier nur — sein Bebauern ansipricht, dass er nicht bei jedem, besonders einem cutfermliegenden GcsctzeSabschnitt dessen Stelle im Talmud angezeigt bar. so ist doch daraus noch nicht erweisbar, dass diese Stellen überhaupt gar nicht vorhanden sind. Dieses Bedauern aber stammt daher, weil er cs selbst für eine Unmöglichkeit hielt, dass bei vieler Vielseitigkeit und hauptsächlich bei der systematischen Ordnung des Werkes — während im Talmud selbst die Gegenstände durcheinander und zerstreut behandelt werden — je ein G-Iebrre, ״n Stande sein könnte, überall die Stellen im Talmud bcransznfi-.iden. Er schreibt darüber an den Adrcffiteu wörtlich: ,Wenn Du bei vielen Stellen die Quelle derselben nicht anzugeben weitz!. 10 kann das freilich Dir sowohl wie allen Gelehrten de! Welt teicht passiren, da dieses auch ein Werk ist, welches nur ein loicher, wie Du, recht zu beurtheilen und zu ׳würdigen versteht.' Und jene Geichichte, die Maimonides bei dieser Gelegenheit erzählt,.um Larziuhuu. wie cs ihm selber manchmal schwer wurde, und — gierig.' Aus diesem Berichte ersehen wir aber, da'S der Rambam selbst nicht einmal einen Schalten des Vorwurtes aus sich ruhen lassen wollte, als ob er nur das Muidciie von!ich allein anordnete, ohne dafür einen triftigen Beleg ans dem Talmud zu haben. Hinsichtlich meines Ausspruches wegen des sich מוציא sein lassen, habe ich zu erwidern, dass nach Mögen Awrohom, Cap. 59, Paragr. 4 der .״אינו בקי s i ch auch jetzt noch von seiner Betpflicht durch blotzeS Zubören des Caniors entbinden lassen kann, und als des Gebetes unkundig kann somit Zeder betrachte! werden, der nicht versteht, was er lagt. Es ist ferner keineswegs eine ״Kühnheit' von mir gewesen, - zu behaupten, dass es bei uns keine Seelsorge gibt und darum auch der Rabbiner nicht als Seelsorger anzuschen ist. Unter Seelsorge versteht man nur das. was den Inhalt dieses Begriffes im kirchlichen Sprachgebrauch ausmacht, nämlich die ״Spendung der Sacramente.' Nun hat der Rabbiner bei uns damit etwas zu thnn? Wird ein Kind bei uns geboren, so hat nicht der Rabbiner als solcher, sondern der Mohel damit zu schaffen, um es zum Inden zu stempeln; liegt Jemand im Sterben, so ruft man nickt den Rabbiner, sondern die Chewrä Kadischa, damit sie sich mit ihm beschäftige. Schon in dielen beiden Fällen allein liegen die bedeutenden religiösen Handlungen von Taufe, Beichte, letzte Oeluna, Einsegnung der Leiche rc., welche der christliche Geistliche unter allen Umständen zu vollbringen har, während der Rabbiner unbekümmert um dieselben, schön ruhig zu Hause bleiben darf. Auch die Sacramente von Firmung nnd Che sind nicht unbedingt an den Rabbiner gebunden, indem das erstcre in unserer Religion überhaupt keine geictz'.iche Institution involvirt, obwohl dieselbe neuerdings eine Einfübrnng von Reformrabbineru geworden, welche sich aber auch nur auf Mädchen erstreckt; und daS letztere von jedem gesetzeskundigen Laien ebenso gut vorgenommen werden kann nnd darf. Es kommen sogar Fälle vor, dass der Rabbiner, falls er keine Zeit bat, oder wenn es sich ihm nicht grnug lohnt,' den Neligionslchrer als seinen staats gesetzlich e n .Nabbinalsverwescr', beauftragt, statt seiner die Trauung zu verrichten.