Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 10 (1890)
- Issue
- Heft 18 (21.6.1890)
- Date
- 1890-06-21
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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- -s־ wenn die Gemeinde sich mit einem einfachen Gottesdienste begnügt, so kann sie Beide entbehren, hat sie aber einen geregelten Gottesdienst, so sind Gesang und Predigt die integrirenden Theile des Gottesdienstes, Beide sind unentbehrlich. Zch glaube, dies ist der einzig richtige Standpunkt, den ein Unparteiischer vertreten kann, und man muß staunen über die Kühnheit des Verfassers, der da sagt, dass der Rabbiner nichts weniger als etwas mit der Seelsorge zu schaffen habe, ihm obliege nur die Körpersorge. Es ist wahr, dass in den Uranfängen des Zudenthums einGegensctz zwischen zwei Elementen der Religion ongedeutet war, und diese Gegensätze fanden in den Propheten und ״Priestern gewissermaßen ihre Personifikationen; heute aber vereinigen sich beide Funktionen in einer Person, der Rabbiner ist ״Priester im Aussprechen, was rein oder unrein, was erlaubt und unerlaubt ist; er ist aber auch Prophet durch seine Predigten. Der Mann des Gesetzes ist auch Seelsorger, indem er durch den Schwung der Gedanken, durch die entzückende und fesselnde Sprache den Geist erhebt, das Herz kräftigt, den Gefühlskreis -erweitert, er wirkt aus die Veredlung der Seele, er ist der Geist- Liche in des Wortes edelstem Sinne. Der Rabbiner ist nickt nur der Nituspriester. sondern ist als Prediger der Wäcktcr der Ideen. Mögen Nabbinen und Cantoren mit vereinigtem Willen sich bestreben, zusammen die Seelsorge zu verrichten, sich einander in ihrem heiligen Amt zu ergänzen und dem Staate mutz klar gemacht werden, dass Beide in der Gemeinde, wenn wir in geistiger Beziehung sortschreiten wollen, unentbehrlich sind. Seien wir Priester und lieben wir den Frieden. Siklos, 18. Juni 1890. A. Roth, Bezirks-Rabbiner. Gedenket der Tage der VorM — erwäget die Aeilderung der Zeitalter. V. B. M. 32, 7. Dr. Gabriel Rießer V. XXXII. Diese Verhandlungen sind cs nun, die Rießer einer strengen Kritik unterwirft. Schonungslos deck: derselbe die Blößen, der Gegner, ihre Inkonsequenzen, ihren Abfall von den so oft verckündeteu Grundsätzen der Freiheit und Gerechtigkeit auf. Rießer gruppirt die Einwendungen seiner Gegner unter drei verschiedene Gesichtspunkte. Zuerst gegen die moralischen Lehren des Juden- Ihums. Die immer wiederholten Anklagen gegen den Talmud, ben gewiss keiner der Redner kannte, die der Unzuverläffigkeit des von Len Juden geleisteten Eides, der lieblosen Gesinnung derselben gegen die Christen — werden mit schärfstem Meffer zergliedert. Die gleichen Fehler, wie sie den Inden vorgeworfen, werden bei Christen im höheren Maße nachzewiesen und alle Zurücksetzungen auf die einzige Quelle des religiösen Vorurtheiles, dass der Glaube an den positiven Inhalt der herrschenden Religion zur Ausübung des voreuthaltenen Rechtes erforderlich sei — zurückgeführt. Ans der Geschichte zeigt Rießer, wie unter dem Namen des Christenthumes die ärgsten Gräuel ausgeüvt wurden, ärger Llls je aus dem Talmud und anderen mittelalterlichen Schriften der Juden aufgestöbert werden können, erinnert an die oft wieder- Holten Nachweise von humanen Lehren im Talmud, gibt Zeugniße -vou unverdächtigen Männern über die Heiligkeit des Eides bei den Juden, wie Viele von ihnen lieber Unrecht leiden, als sich Äberhaupt zu einem Eide herbeilafsen. — Die Beschuldigung der lieblosen Gesinnung gegen Christen wälzt er zurück und erinnert, dass nie auf einen anderen Namen so viel Schmach und so viel Hass gehäuft wurde, als die Härte und Unbilligkeit der Christen seit Jahrhunderten auf den Namen Jude gehäuft. Rießer schließt diesen Abschnitt mit folgenden Worten: ,Das edle Gut der Freiheit, das wir erobern wollen, wird wie eine gefangene Schönheit in den Zaubermärchen von eifersüchtigen Hütern aller Art, mannigfach an Gestalt und Farben wie an Waffen, im festem Zauberschloß bewacht. Der gewaltige Riese Fanatismus liegt zu Boden gestreckt an der Schwelle, gefesselt durch die Macht der Vernunft und der Menschheit. Aber zwergbaste Spuckgestalten engherziger Vornrtheile, gefährlich durch ihre Kleinheit, widrig durch ihre Hässlichkeit versperren uns die inneren Zugänge und erschweren uns den Sieg. Wir wollen sie fest und scharf in's Auge fassen und sie bannen im Namen des Rechtes und der Wahrheit.' Das Ceremonialgesetz ist daß Zweite, was Rießer seiner Untersuchung unterzieht. Gegen dasselbe hatten sich besonders die Angriffe gerichtet, dieses sollte zunächst von den Inden beseitigt werden. Rießer hält den Gegnern die Gleichheit der Pstichten für Alle entgegen, die abgesehen von allen Ceremoniengefordert werde, zeigt ihnen die Verschiedenheit der Ansichten über die Ceremonien unter den Inden selbst, hebt die irrige Anwendung des Wortes Gesetz ans die Ceremonien hervor, aus welcher so viele Mißverständniße hervorgehen. Vor Allem aber legt er die Unthnnlichkeit einer äußeren Autorität dar, die von religiösen Pflichten dispensiren könnte. Keine Synode, keine Versammlung gebildeter Laien könne den Ausspruch des Gewissens , beseitigen oder ersetzen, Niemand könne sich durch Autorität binden ' oder von Verpflichtungen entbinden lassen. Man schaffe dadurch eine Gewalt, von der man befreien zu wollen vorgab; man wolle, wie man sage, die Gewissen schonen, aber nur wenn von zu ertheilenden Rechten die Rede sei, nie aber wenn es sich darum handele, den Juden Verpflichtungen auszuerlegen. Den badischen Inden ruft Rießer zu, in Beziehung aus die verlangte Versammlung und die Abstellung sogenannter Mißbräuche: ,Weist die Versuchung zurück! Das was Euch hier dargeboten wird, ist nicht Euer eigenes, ewiges, angeborenes Recht. Es ist ein glänzender Flitter, der wohl der Eitelkeit Einzelner, unter denen die sich aufgeklärt nennen schmeicheln, aber nimmermehr die Wunden heilen kann, die die Mißhandlung von Jahrtausenden den Seelen geschlagen, der nimmermehr die Quellen des Hasses und der Verachtung verstopfen, nimmermehr den Uebermuth der Unterdrücker zur Besonnenheit zurücksühren, die gebeugten Gemüther der Unterdrückten zur Selbstachtung und zum ungetrübten Gefühl freier Menschenwürde erheben würde!' Den Erwerbsquellen der Juden widmet Rießer die ans-, führlichste Erörterung. Auch in; diesen Verhandlungen war die Abwendung der Juden von Ackerbau und Handwerk hervorgehoben und auf religiöse Befangenheit zurückgefnhrt worden. Rießer bewies leicht, dass nur der Druck von Außen die Juden so überwiegend einer einzigen Seite des Gewerbes zudrängte. Die religiösen Schwierigkeiten, die alle anderen gewerblichen Beschästiguugen, wie man meine, hindern, seien alle, und zum Theil im verstärktem Maße, auch beim Handel vorhanden. Mit besonderer Entrüstung wendet sich Rießer gegen den Vorwurf des Wuchers, wofür nicht richterliche Bestrafung wie für Christen, sondern politische Unmündigkeit der Gesammtheit der Inden überhaupt verlangt wird, oder — Ucbertritt znm Christenthum.' Weil jene mit Pfennigen wuchern, wuchert Ihr mit Glauben und lieberzeugung? — Weil von Zweien, die. derselben Ncligionspartei angchören, der Eine ein Schelm, der Andere ein Ehrenmann ist, darum bietet Ihr Beiden gleiche Rechte dafür, dass sie beide Euere Religion annehmen: eine Handlung, wodurch sicherlich der