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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1890-05-21 · Heft 15 (21.5.1890) · p. Seite 5

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
10 (1890)
Issue
Heft 15 (21.5.1890)
Date
1890-05-21
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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.5 Trotz des viel Verdienstlichen, das erwähnte und andere, zahlreiche Schriften über die Verhältniße der Juden in Deutschland enthielten, blieb doch noch unserem Rießer ein weites Feld übrig. In seiner ersten Schrift: ,,Ueber die Stellung der Bekenner des rnosaischen Glaubens in Deutschland. An die Deutschen aller Confeffionen!" (Altona 1951) verlässt er den Standpunkt der Vertheidigung und stellt von vorn herein die Forderung gleichen Rechts für die Uebernahme gleicher Pflichten mit den übrigen Staatsangehörigen, als eine unabweisbare hin, um deren Ge- ׳Währung nicht zu feilschen und zu handeln sei. Er lässt sich auf Widerlegung von Angriffen auf die Religion der Juden gar nicht ein, weil sie nicht in dies Gebiet gehören. Er zeigt vielmehr das unsittliche Verfahren der Gegner, die aus den verschiedenartigsten Rüstkammern ihre Waffen entnahmen, um ihre Gehässigkeit zu benränteln oder zu entschuldigen. Er tritt mit dem Ausdrucke des schärfsten sittlichen Unwillens gegen die bäufig gemachte Zumutbung des Uebertritts zur herrschenden Religion als des Preises der bürgerlichen Rechte auf. Nießer stellt es als einen Ehreupnnkt für seine Glaubensgenossen hin, nicht vor erlangter Gleichberechtigung der Inden mit den Christen aus \ irgend einem Grunde das Neligionsbekenutnis zu wechseln, damit! nicht feige Gesinnungslosigkeit darauf hin spekulire, die Kraft j der Juden durch Entziehung tüchtiger Genossen zu brechen. Er zeigt, dass der Zeitpunkt gekommen sei, diesen Gegenstand mit , dem rücksichtslosesten Ernst zur Sprache zu bringen, dais die Frage über die bürgerliche Gleichstellung der Inden denselben Inhalt in sich trage, wie der allgemeine Kampf der Unterdrückten gegen die Unterdrücker, der jetzt oder nie durchzukämpfen sei. Ueberall, wo den! Volke die vorenthaltenen Rechte wieder erobert werden müssten, sollten auch die Juden zusammenstehen und zeigen, dass es eine allgemeine Sache sei, für die sie sich erhöben, und die Männer die überall für das Neckt kämpfen, würden auch für sie kämpfen, und so gewiss die Wahrheit über die Lüge, so gewiss das Recht über daS Unrecht siegen muffe, so gewiss wurde auch ihrer Sacke der Sieg nicht fehlen. An allen Orten sollten Dereine sich bilden und bei den Negierungen und Kammern ihr gutes Recht fordern und nicht erbitten. Bescheidenheit dünkt ihm erhaben, wenn sie dem Auge des Schwachen die Ueberlegenheit des Starken verhülle, aber hässlich bis zum Eckel, wenn sie der Uebermacht den feigen Tribut der Unterthänigkeit zolle. Als Deutscher spricht er zu den Deutschen, durch glühende Vaterlandsliebe, durch meisterhaften Ausdruck in deutscher Sprache bekundet er sich als Deutscher. Diese Schrift, deren Inhalt wir wie vorstehend skizzirt, .erlebte in wenigen Wochen eine zweite Auflage und bezeichnet eine Epoche in der politischen Entwickelung der deutschen Juden. Bei dem äußeren Druck, unter dem sie lebten, batten sie sich sau entwöhnt, das volle Neckt zu fordern. Sie betrachteten cs schon als ein höheres Glück, wenn allmälig einige der Schranken, die ihnen jeden Schritt auf dem Lebenswege hemmten, weggeräumt würden. Darum verfolgte jeder Einzelne für sich den Weg. der ihn am leichtesten zu einer behaglichen Existenz führen konnte. Das Gemeingefübl äußerte sich mehr in Unterstützung armer Genoffcn, Gründung von Wohlthäligkeirs- und Bildunzsanstalten, .als in Bestrebungen zur Abhilfe gegen die allgemeine Notu, gegen die Entziehung der bürgerlichen Rechte, die man überhaupt als unerreichbar ansah. Man hatte zwar den Muth, sich bei verschiedenen Angriffen zu verthcidigen, mannhaft bewährt, allein in der Vertheidigung ist meistentheils eins Einräumung versteckt. Nießer verwift ganz den Standpunkt der Vertheidigung. Nichts von Rechtfertigungen! - Man hat nicht das Recht, uns der :Unfähigkeit und Unwürdigkeit zu beschuldige:!, während mau selbst uns widerrechtlich verhindert, untere Fähigkeit und Würdigkeit zu bethätigen. Nichts von Conceffionen und Einzelrechten! Sie würden die alte Schmach nur durch neue Demüthigigungen erneuern und verlängern. Das Menschenrecht kann uns die Niedrigkeit mißgönnen, kann die Gewalt uns vorenthalten, aber an Menschenwürde, an männlichem Bewusstsein, an reiner, ungetrübter menschlicher Bildung sollen sie uns kein Haarbreit rauben. Weder Orthodoxie noch sogenannte Aufklärung sind ihm Hinderniße oder Vorzüge zur Erlangung bürgerlicher Rechte. Keinerlei Bedingung darf sich vor die Gewährung deffen stellen, was zu fordern der Mensch und der Deutsche berechtigt sei! Diese Schrift wirkte in weiten Kreisen wie ein elektrischer Funke. Unter den älteren Juden sogar beängstigend und erschreckend, da sie von einer so kühnen Sprache augenblicklich schlimme Folgen befürchteten. Hatte doch das Jahr 1830 neben Erfrischendem und Erfreuendem auch Straßenkrawalle gegen die Juden sogar in Hamburg gebracht. Die Jugend hingegen alhmete aus, dass Einer aus ihrer Mitte es gewagt hatte, was Jeder gedacht zu haben meinte, so rücksichtslos, so wahr und schön auszusprechen. Selbst von christlicher Seite erfuhr Nießer von denen, die der Bewegung huldigten, die freudigste Anerkennung. Die geachtetsten Zuschriften machten auf die Epoche machende Schrift aufmerksam, frühere Bekannte erinnerten sich seiner Bekanntschaft und erneuerten sie, Fremde suchten sie zu gewinnen und ein ausgedehnter Briefwechsel entspann sich. In Hamburg hatte er schon früher in srenudschastlichen Beziehungen zu den verschiedensten Kreisen gestanden, und edlere Vcrhältniße, die tiefgreifend für sein ganzes Leben waren, bildeten sich im Stillen. Unter den Familien, an die Nießer sich a:׳.!chloß, ist vor allen, die des Jacob Oppenheimer zu nennen. Letzterer, der früher in bedeutenden Bankgeschäften thätig und zu einem unabhängigen Wohlstände gelangt war, widmete seine späteren Jahre und seine freie Muße höheren, edleren Bestrebungen, an denen er den lebendigsten Antheil nahm. Mit seinem Sohne war Nießer schon in Heidelberg in naher Freundschaft verbunden. Dr. L. Oppenheim empfahl Nießer, als er nach Hamburg zurückkehrte, seiner Familie. DaS Baud, das Nießer mit dieser Familie verknüpfte, ward ein festes, dauerndes und schlang sich noch inniger, als eins der Töchter des Hauses Oppenheim sich mit Dr. Ferdinand Haller, ebenfalls einem Heidelberger Sludiengeuoffcu, 1831 zum Bunds deS Lebens verband. Mit beiden Gallen lebte Nießer im schönsten Freundschasksverhältnis. Mit Haller vereinigten ihn die gleichen Studien, gleiche Richtung des Lebens, aufrichtige gegenseitige Achtung. Mlt deffen ausgezeichneter Gemahlin höchste Anerkennung ihres Geistes und Herzens, freudige Dankbarkeit für die liebevolle Theilnahme, die sie seinen Bestrebungen und dem Geschicke seines Lebens schenkte. 5Diit ihnen blieb er biä an seinen Tod in unausgesetztem persönlichen Verkehr, der wenn abwesend, durch vertrauteste Correspondeuz. ihu mir dieser ausgezeichneten Familie verband. Die inhaltreichen Briese Nieß:r's an Frau Dr. Haller standen dem eigentlichen Biographen Dr. Jsler, soweit sie für die Oeffenclichkeit sich eigneten, zu Gebot, und machte derselbe auch den ergiebigsten Gebrauch von denselben. Selten hat wohl ein so ideales Freundschaftsverhältnis zu einem ausgezeichneten Ehepaare durch ein ganzes Leben hindurch sich in solchem Grade tief und aufrichtig bewährt. Ein juristischer Club vereinigte die i Freunde Haller, Oppenheimer, Nießer. Baumeister, Voigt, Stahmcr u. A. in regelmäßigen Zusammenkünften. In denselben wurden ernste wissenschaftliche Fragen gründlich verhandelt, und nach beendigter Discuffion in freundschaftlichem Verkehr mit diesen Familien auch die heitere Seite des Zusammenlebens genossen.

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