Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 10 (1890)
- Issue
- Heft 11 (11.4.1890)
- Date
- 1890-04-11
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
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Zwecke begünstigte der Kaiser die Einwanderung von Fremden, j die etwas Rechtes leisten konnten, ja tüchtige Handwerker erhielten bei ihren Eintritte auf österreichischem Boden ein Handgeld von 50 Gulden. Im Reiche selbst aber waren zahlreiche Kräfte vorhanden, die man gezwungen hakte zu feiern, die gelähmt und in Bann gebalten wurden, weil mau den Katholiken Vorrechte eingeräumt batte. Eö waren dies die Protestanten und Juden, oder die Akalboliken im Allgemeinen. Der Kaiser entschloss sich daher, das Toleranzpaten! zu erlassen, es war dies der ureigenste Gedanke des Kaisers, von dem er sich nicht abbringen liest, trotzdem die Hoskauzlei Einwendungen erhoben batte. Sie malte förmlich den Teufel an die Wand. Sie erinnerte in Betreff der Protestanten an Hufs, an Luther und an die Nebel, die durch sie hervorgerusen wurden, ferner an die Bauernaufstände, an Ferdinand II., der von den Ständen bedrängt wurde, an die Hugenotten etc. Bezüglich der Inden bemerkte die Hofkauzlei am 3. October 1781: »Selbst nach der Schilderung der alttestamen-!arischen Bücher und nach dem Zengniste Moses und dem Urrheile Gottes ist es das abergläubische, fanatische, stolze, rachgierige, boshafte, betrügerische, widerspenstige und doch kleinmütbige, feige, niederträchtige, unreine Volk gewesen, welche» es immer bleiben wird, so lauge das Judenthum dauern wird." Doch wie bereits bemerkt, der Kaiser liest sich nicht beirren. Schon am 13. Mai 1781 richtete der Kaiser ein Handschreiben an den obersten Kanzler Grafen Blnmegeu, in welchem er die Grundlinien für das Toleranzpatent feststellte. In der Einleitung hiest cs: »Um die in meinen Erblanden so zahlreichen Glieder der jüdischen Nation dem Staate nützlicher zu machen, als sie bei den ihnen so sehr beschränkten Nahrungszweizen und auch nicht vorzüglich verstatteten und eben deswegen ihnen überflüssig erschienenen Aufklärungsmitteln bisher nicht werden konnten, so tollen Schulen, jedoch ohne mindeste Beirrung ihres Gottesdienstes und ihres Glaubens, eingeführt werden, und soll ihnen auch das Studium an höheren Lehranstalten gestattet sein. Es soll ihnen ferner unter gewissen Beschränkungen gestaltet werden, Ackerbau zu treiben; sie können Fuhrleute, Handwerker, Schuster, Schneider, Zimmerleute, Maurer werden und Architecten, wenn 1 sie die Arcbitcctnr mathematisch erlernt haben. Ferner sollen ihnen alle Manufacturen gestattet werden.' Der Kaiser verlangte, dass nach Unterschied der Landes- Verfassung, da eben in den verschiedenen Kronländern verschiedene Gesetze waren, die für die Juden geeigneten Nahrungswege in jedem Lande die Sache beralhen und'mittelst der Hofkanzlei die gedeihlichsten Mittel in Vorschlag gebracht werden sollen. Zugleich ermahnte der Kaiser, dass die Landesstellen, sowie die Hoskanzlei sich durch minder wichtige Umstände nicht irre machen lassen sollen, um die Angelegenheit zu einem gedeihlichen Resultat zu bringen. ,Uebrigens' heistt es in diesem Handschreiben, »sind auch alle jene demüihigenden und den Geist niederschlazenden Zwangsgesetze, die den Juden einen Unterschied der Kleidung und Tracht oder besondere äußerliche Zeichen auflegen, zu beseitigen.' Die Juden mussten nämlich zu jener Zeit Leibmauth zahlen und hat man sie wie das Vieh behandelt. Aber die Juden konnten sagen : Mau kann uns niedrig behandeln, aber nicht uns erniedrigen. Ferücr mussten sie ein Judenzeichcn tragen, durch welches man sie als Juden erkannte. Unter Papst Jnnocenz III. wurde nämlich am 30. November 1215 ans dem Lateran-Concil beschlosien, dass die Juden in allen christlichen Landen zu jeder Zeit eine sie von den Christen unterscheidende Tracht anlegen sollen. Diese Tracht war in verschiedenen Ländern verschieden. In Frankreich hatten die Juden ein Ochsrnhorn auf dem Hute, in Italien trugen sie Plüschmützen. In Oesterreich scheint man der Sache erst im 16. Jahrhundert Aufmerksamkeit geschenkt zu baden. Kaiser Ferdinand bestimmte in dem Mandate vom 1. August 1551 den gelben Fleck, dessen Größe ganz genau angegeben ist und mussten die Männer diesen Ring an dem Ober» kleide auf der linken Seite der Brust und die Frauen mitte!» auf der Brust tragen. Zeitweilig wurde statt des gelben Fleckes ein gelbes Häubel gerragen, dann aber kam wieder der Fleck zur Geltung. Zu den Zeiten Maria Theresia'» war der gelbe Fleck׳ au der Tagesordnung. In Böhmen trugen jedoch die Männerauf ihrem Oberkleide einen gelben Kragen oder gelbe AermM und die Frauen hatten gelbe Aermel. l Der Kaiser verlangte, dass sowohl die. Leibmauth wie das ׳ Judenzeichen sofort aufzubören haben, um die Juden von der sie entwürdigenden Behandlung zu befreien. In Wien scheint auch des Kaisers Befehl sofort ansgeführt worden zu sein;׳ anders war dies in den Kronländern. Im Herbste 1781 begah sich der Kaiser zu den Manövern in Böhmen und richtete von' Prag aus, 17. September 1781, ein Handschreiben an den Grafen B'lümegen, in welchem der Kaiser darüber klagt, das» feine Verordllnngen ganz und gar nicht befolgt werden, da in Brünn, wenn ein Jude beim Thore hineiugebt, einen Liebzehner zahlen must und in Prag die Juden noch die gelben Aermek: tragen. .Die Kanzlei soll daher dafür sorgen', heistt eS in dem Handschreiben, »dass die von mir anbefvhlenen Sachen nicht ad statum notitiae genommen, sondern in Ausübung gesetzt werden, weil Ich sonst Diejenigen, die daran Schuld tragen, davon muß verautworlich machen.' Inzwischen fanden Berathungen zuerst bei den Landes» regierungen und dann in der Hoskanzlei über den Inhalt der Toleranzpatente für die Juden statt. Die Toleranzpatenre erschienen nicht für sämmtliche Erbländer gleichzeitig. Zuerst erschien das Toleranzpatent für die Juden in Wien (auf dem Laude in Niederösterreich dursten keine Inden wohnen), und zwar am 2. Jänner 1782, das Toleranzpatent für die Juden in Mähren trägt das Datum vom 12. Hornung 1782 und jenes für Galizien 7. Mai 1789. Es must hervorgehoben werden, dass diese Gesetze in's Leben traten, ohne irgendwie auch nur eine Bewegung hcrvorzurufen, während daS Toleranzpatent für die Protestanten zu blutigen Scenen führte. Zn dieser Zeit gab eS eben keine Antisemiten. Durch diese Patente waren den Juden neue Nahrungswege eröffnet. Sie konnten Handwerker werden, freie Künste treiben. Allerdings sind die Juden nicht sofort in Hellen Haufen in die Lehre zu Handwerkern gegangen; es bedurfte einer geraumen Weile, bis sie sich in die neue Zeit hineingesnnden hatten. ES mag jedoch bemerkt werden, dass die Juden in früherer Zeit allerlei Handwerke übten, und hebe ich in dieser Beziehung hervor, dass Juden sogar Kaminkehrer waren. Als solcher fnngirte 1567 Jacob ans Kojetein zu Tobitfchan. In Folge des Zunftwesens, das katholisch war. drängte man die Juden aus dem Handwerk hinaus. Es bedurfte dann lange Zeit bis sie wieder Handwerker wurden. Judenfeinde schmiedeten daraus den Vorwurf, dass die Juden nicht arbeiten wollen. Es entstand hierauf hier in Wien und dann in Pest der jüdische Handwerker-Verein. Nun gibt es zahlreiche jüdische Handwerker. Der hiesige israelitische Handwerker» Verein versorgt Jahr aus Jahr ein bei 400 israelitische Handwerks-Lehrlinge, die auch die schwersten Handwerke: Schlosierei, Tischlerei rc. lernen. Das ist aber wieder den Judenfeinden nicht recht und sie klagen über die Coneurrenz, der Juden. (Schluss folgt.)