Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 10 (1890)
- Issue
- Heft 9 (21.3.1890)
- Date
- 1890-03-21
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/1304829-3453172-3453181--2806-3457094- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
sind doch Scene!,, die nur an Feiertagen, wo wir frei von allen irdischen Gedanken und Handlungen sind, sich so ganz in ihrer vollkommenen Weise darstellen können. Es mag, ich will Dir es gern zugeben, auch der Inhalt sein, der einem Briefe, der am Sonnabend einläuft, den Vorzug giebt, aber gönne mir die Phantasie, wenn ich wähne, dass der Inhalt auch gewichtiger für den Fall wird, wenigstens muß das mit Deinem allerliebsten Schreiben vom 25. M. der Fall gewesen sein. Jedes liebe Wort und febe Periode hat doch mich und uns Alle so freudig aufgeregt und ist Jedem von uns so ans der Seele gesprochen. In den Heidelberger Jahrbüchern las ich vor einiger Zeit einen für mich höchstinteressauten juristischen Aufsatz, wie ich glaube von Zachariae, über den Dir gewiss nicht^unbekanntcn, in seiner Behandlung und in seinen Folgen merkwürdigen Proceß wegen der Städel'schen Kunststiftung in Frankfurt a. M. I. F. Städel, ein Frankfurter Bürger, vermachte seine reiche Gemäldesammlung seiner Vaterstadl zur Gründung eines Museums und eines Kunstinstitutes für Maler, und setzte dieses Kunstinstitut zum Erben seines ansehnlichen Vermögens ein. Dieses Testament wurde von Seiten seiner Verwandten angegriffen, weil ein noch nicht existirendes Nechtssubject nicht Erbe sein könne. Es kam zu einem langwierigen Proceß, der damals daS größte Aufsehen erregte und zuletzt durch Vergleich beigelegt wurde. Verschiedene Juristenfaeultäten haben ganz entgegengesetzte Gutachten abgegeben, und dieser Proceß liegt numehr dem Oberappellationsgericht zu Lübeck zur definitiven Entscheidung vor. Der Gegenstand — es ist eigentlich jener talmudische Rechtsstreit אום מקיירז אל אינו מקיה דבר שלא בא לעולם (Baba Mziah 33: Anm. des Coresp.) — batte für mich ein doppeltes Interesse, da ein ganz ähnlicher Fall vor ,300 Jahren die Meinungen der größten Rabbiner jener Zeit, und fast ans gleichen Gründen, wie sie jetzt von den Antagonisten aufgestellt werden, theilte. Ein reicher Israelit in Krakau legirte nämlich eine sehr bedeutende Summe zu einer milden Stiftung in dem heiligen Lande, und der dortige Oberrabiner, N. Joseph Caro, reelamirte das Legat und unterstützte seine Rcclamation mit juridischen Gründen, da hingegen der Krakauer Qberrabiner, R. Moses Jsserles, das Legat aus ganz, entgegengesetzten Gründen streitig machte. Jener Streit hat auch eine dauernde litterarische Wichtigkeit, da diese beiden Antagonisten die Verfasser unseres jetzigen Codex (Schulchan Aruch) sind, und zwar Ersterer als eigentlicher Autor, und Letzterer als Recensent seines Werkes, und dieser Rechtsstreit die einzige unmittelbare persönliche Berührung zwischen Beiden war. Bei abweichenden Meinungen im Codex folgen die portugiesischen Inden dem Caro, die deutschen aber dem Jsserles, der als polnischer Rabbiner vorzüglich im Ceremonial weit weniger liberal als jener war. Eine vielleicht nicht unwichtige Bemerkung machte ich bei dieser Lectüre: wenn es nämlich den christlichen Juristen noch streitig scheint, ob Unterrichlsanstalten die Prärogative der milden Stiftungen, die Anfangs blos zu Gunsten der Kirche und ihrer Priester gesetzliche Kraft batten, so ist bei den jüdischen Juristen ganz entschieden, dass Unterrichtsanstalten selbst den.Vorzug vor allen Stiftungen zu Gunsten der Synagoge haben, und es in der Macht der Vorsteher steht, Legate die für diesen Zweck bestimmt sind, für jenen Zweck zu vcrwenden. Aber der Grund ist sehr einleuchtend, weil wir in unserem .Exil im eigentlichen Sinne keine Pfaffen haben und unsere Rabbiner sowie die Synagogen selber von den Gemeinden erhalten werden. Ich glaube Dir es schon einmgj gesagt zu haben, dass als ich den Auftrag hatte, vor . mehr als 20 Jahren für einen hiesigen reichen Juden, Namens Levi Salomon, ein Testament zu fertigen, worin fast sein ganzes bedeutendes Vermögen zur Errichtung einer Claus (Institut für Talmudgelehrte) lezirt wurde, ich um allen streitigen Punkten auszuweichen, die nach unsere Grundsätzen unbestreitbare Fiction aufstellte, den Testator bekennen zu lassen, dass er eine namhafte Summe (die seinem Vermögen gleich war) von einem dritten zu dem Zwecke empfangen habe, um nach des Testators Tode eine Claus mit den vorgezeichneten Beftimmungen zu errichten, und so konnte dieses Testament nach jüdischen Gesetzen nicht angetastet werden. (Fortsetzung folgt.) Kleine Chronik. Wien 20. März. Der gestrige Wahltag ist für die liberale Partei sehr traurig ausgefallen. Der dritte Wahlkörper hat mit Ausnahme zweier Bezirke (innere Stadt und Leopoldstadt) die Liberalen Verlassen, und es treten daher außer den wiedergewählten antisemitischen Gemeinderäthen noch drei neue Gemeinderäthe dieser Richtung in die Stadtvertretnng. Das größte Interesse nahm die Wahl auf der Landstraße in Anspruch, wo dem Antisemitenführer, Dr. Lueger, von freisinniger Srite Dr. Diktes als Gegencandidat ausgestellt wurde. Dr. Lueger erhielt 1901 Stimmen, Dr. Dittes blieb mit 1316 Stimmen in der Minorität. In einigen Bezirken haben die Liberalen ihre Niederlage einzig und allein der unzureichenden.und lästigen Agitation zuzuschreiben. Wie». Im Tempel der israelitischen Cultusgemeinde in Ottakring findet Sonntag den 13. d. M. 6 Nbr Abends ein feierliches Requiem für den Begründer der Cultusgemeinde, Herrn Jgna; Ritter v. Kuffner, statt. Der gesangliche Theil der Feier befindet sich unter Leitung des Obercantor M. Schlesinger. Wien. Sonntag den 23. März findet die General-Versammlung des allgemeinen Kranken-Unterftützungs-Verereines ,Nächstenliebe' statt. Der Verein zählt gegenwärtig 230 ordentliche Mitglieder nnd schreitet unter der fürsorglichen Leitung des verdienstvollen Präses, Herrn Jaeob Theumann, einer immer größeren Entwicklung entgegen. Im abgelanfenen Jahre wurdeau Krankengeldern. Curbeiträgen und ärztlichen Behandlungen die nicht unbedeutende Summe von 1500 fl. ausgegebeu, jedenfalls ein sehr schöner Beweis für die Leistungsfähigkeit des Vereines. Budapest. Ein interessanter Streitfall ist wie wir in der ,Magd. Wochenschr.' lesen, im -Schooße der Budapester Jndenheit aufgetaucht. Die dortige CH ewra-Kadischa wirkt seit einem Jahrhundert auf den verschiedensten Gebieten der Wohlthätigkeit. Nun haben die Trennungss gelüste der Orthodoxen — ihre wiederholt eingegebene Petition an den Cultusminister um Trennung der Jndenheit in zwei Confestionen ist wohl dieser Tage in einem ministeriellen Erlaß energisch und endgiltig abgewiesen worden — es doch dahin gebracht, dass die in Budapest seit Jahren bestehende autonome orthodoxe Gemeinde eine eigene .Chewra-Kadischa' gegründet, dieselbe jedoch noch nicht activirr hat. Der verewigte Cultusminister Tröfort hat vor einigen Jahren die Statuten dieser neuen Chewra genehmigt, die jedoch erst vor Kurzem Schritte machte, um die Erlaubnis;11 erwirken, auch einen eigenen Friedhof zu errichten, um dort die Todten der orthodoxen Gemeinde zu bestatten. Der hauptstädtische Magistrat hat auf Grund der ministeriell genehmigten Statuten dem 'Ansuchen Folge gegeben, wogegen die seid einem Jahrhundert wirkende »Pester Chewra-Kadischa' beim Cultusminister Csüky recurirte; den Recurs sendete jedoch der Minister an den hauptstädtischen Verwaltungsansschuss mit der Weisung, einen meritorischen Beschluss zu fasten. Das an Cultusminister Grafen Csäky gerichtete umfangreiche Memorandum der Pester Chewra Kadischa motivirt eingehend ihre Forderung, weshalb die Errichtung eines eigenen orthodoxen Friedhofes verweigert werden solle. Zunächst wird actenmäßig der Nachweis von der Einheitlichkeit der israelitischen Confestivu geführt, welche die Errichtung eines eigenen orthodoxen Friedhofes nicht nur als unmotivirt, sondern auch als unstatthaft erscheinen lässt, und als Beweis für den Mangel jedes confessionellen Arguments der Orthodoxen darauf hinweist, dass der Präsident und zahlreiche Mitglieder der Pester orthodoxen Gemeinde der Chewra-Kadischa daselbst angehören, obzwar sie hierzu , nicht verpflichtet sind, ferner, dass verstorbene Koryphäen und Rabhiuew > der orthodoxen Gemeinde durch die Chewra-Kadischa bestattet wurdeu.