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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1890-03-11 · Heft 8 (11.3.1890) · p. Seite 3

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
10 (1890)
Issue
Heft 8 (11.3.1890)
Date
1890-03-11
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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3 Nummer 17, der ,Oest.-uug. Cantoren-Zeitung', Zahrg. 1889, worin ausgeführt wird, dass ,zur Leitung des (Synagogen.) Gottesdienstes ursprünglich kein besonderes Diplom nvthwendig war. Zeder hebräischlesende. Tempelbesucher konnte vorbeten.' Ferner nimmt der Autor als evidente (?) Thalsache an. dass ,die Dorbcter in älterer Zeit keinen besonderen Stand bildeten, weil sie zu diesem Amte keine besondere Befähigung brauchten.' Die Rabbiner hingegen bedurftes zu ihren religiösen Vorträgen gründliches talmudisches Wisse!׳, mithin hatte die Synagoge zwei Facloren des Gottesdienstes, den Rabbiner und den Cantor. Und nun kommt die große Frage, wer von beiden der Nachfolger des Hohcpricsters, der Vertreter der Nachkommen Ahrons jetzt cigenllich sei. Das ungefähr!st der wesentliche Inhalt dieser Besprechung. Es ist zwar nicht unsere Gewohnheit, die Meinungen Anderer zu widerlegen und überhaupt Polemik zu treiben — biezn fehlt cs uns schon an genügender Zeit — allein diese Behauptungen alle sind so grundfalsch und entbehren io sehr jeder Thalsächlichkeit und jeder wissenschaftlichen Begründung, dass ein Entgegentreten gegen solche ungerechtfertigte und wahrlich uns nicht zur Ehre gereichende Annahmen uns als unumgänglich uoihweudig erscheint. Wir nun, die wir bisher mit dem Beistände Gottes Len jüdischen, gottesdienstlichen Gesang so ausführlich und ohne jeden Rückhalt behandelten, wir fühlen uns berufen, auch seinen Trägern und treuen Pflegern eine Besprechung zn widmen, und Len jüdischen Cantoreu, die ihn durch den langen Zeitraum von Jahrtausenden wie ein theueres Kleinod hüteten und bewachten und bis ans unsere Zeit treulich aufbewahrten, hier ein Capitel zu weihen, um ihre bedeutsame Stellung im religiösen Leben ihres Volkes in allen Zeiten klar darzulegen und ihre große Vergangenheit deutlich zu beweisen. Das allein ist der Beweggrund, weshalb wir besagten Artikel aus dem Dunkel der Vergessenheit wieder an's Tageslicht ziehen, und wir haben die Erwiderung bis hieher aufgespart, weil hier gerade die geeignete Stelle in unseren Desinitionen für dieselbe ist. Vor Allem ist der Correspondent mit seinem ersten und zweiten Passus offenbar im Jrrthum, indem er den festangestellten Gemeindecantoc (ש"ץ קבוע) mit dem פורס את שמע״" oder עובר לפני התיבה׳" ans der Mischna 34, 1 in Berochos, und 23, 2 in Megilla idenflcirt und verwechselt. Der ״Pore« es Schema“ ist nämlich Derjenige, der, wenn Mehrere spät nach der Synagoge kommen und das ״Borchu“ zu hören versäumen, daun in privater Eigenschaft das Hersagen des ״Kaddisch“ und ״Borchu“ vor ihnen vornimmt, wobei man früher noch den ersten Segensspruch von vor Schema hinzugefügt hatte. Es hieß somit diese religiöse Handlung in talmudischem Ausdrucke deshalb: ,Ein Bruchstück des Schema.' Was nun den jjOwer lifne hatewo“ anbetrisft, so meint zwar Heyden heim, dass damit Derjenige gemeint ist, der den Verspäteten, die auch die ״Keduscha“ zu hören verpassten, die ersten zwei Benedictionen der ״Schemono esre“ mit sammt der nachfolgenden Keduscha vorsagt; allein nach Mischna und Talmud scheint es dennoch nicht ausschließlich der Fall zu fein, sondern darunter wird auch Derjenige verstanden, der vorübergehend den ständigen Cantor vertritt, oder der an gewöhnlichen Tagen vorbetet. In der Mischna (Bosch haschono 32, 2) finden nur sogar den מSchacharis-Bäaltephilla“ für Neujahr ebenso benannt, der bekanntlich auch jetzt noch eine provisorische Stellung einnimmt und gerade auch kein Künstler seines Faches zu sein braucht. Alle Amtirenden bedürfen in der That keinerlei Befähigung zur Ausübung ihrer zufälligen Function und können auch jeden Alters und jeden Standes sein. (Siehe Tosphos Chulin 24. 2. darüber.) Dagegen der Cantor als Gemeindebeamter (דק), der im Talmud überall mit dem Ehrennamen »שליח צבור* genannt wird, oft auch mit dem bezeichnenden Zusatze: ■יהיורד לפני התיבה' (siehe Schabbos 24. 2.). weil der Stand des Cantors in den früher!: Synagogen tiefer angelegt war, als der der Gemeinde — dieser musste Jebr viele ihn auszeichnende Eigenschäften in sich vereinigen, die ihn zu diesem behren Amte befähigten und geeignet machten. Unser großer Lebrer Maimonides stellt die Anforderungen an ibn in folgender Weise auf und schreibt ausdrücklich vor: ״אין ממנין שליח צבור אלא נדול שבצבור בחכמתו ובמעשיו. _ ואם היה זקן הרי זה משובח ביותר׳ ומשתדלין להיות שליה אדם שקולו ערב ורגיל לקרות,* יד החזקה הלבות תפלה פרקה,)). ,Man stellt einen solchen nur zum Gemeindevorbeter an, der der wissenschaftlichste und tbalenreickfte Mann seiner Gemeinde ist; ist er dazu noch ein älterer Mann, desto würdiger ist er, dieses Amt zu erhalten; (gerade das Gegentheil von dem wie es heutzutage bei Engage» ntetit von Cautoren gebräuchlich ist), auch sucht man nur einen Mann zum Cantor aufzunebmen, der im Besitze einer hübschen, angenehmen Stimme ist und auch zu lesen versteht.' Diese letzte Forderung ist keine so leichte, wie man glaubt, man kann im Gegeulbeil behaupten, daS ist der schwierigste Theil der cauroralen Functionen. Nichtig lesen ist eine Kunst, deren nicht Viele sich rühmen können, und es gibt selbst große Talmudgelehrte, die das Nichtiglesen nicht verstehen. Aber abgesehen von diesen strikten Vorschriften stellt noch der Talmud verschärftere Ansprüche an den neu anzustellenden Cantor und verordnet im Tractate Taanis 16. 1. diesermaßen: ,Dass er (der Cantor) ein mit den Gebeten vertrauter Fachmann sei; dass er, wenn auch mit Kindern reichlich gesegnet, karg besoldet sei — dieses Gebot wird auch jetzt von der Gemeinde strengstens beobachtet und gewiss nicht übertreten — dass sein Vorleben ein makelloses und unbeanftandbar; er soll bescheiden und beim Volke beliebt sein; er soll besonders mit einer melostschen, wohlklingenden Stimme begabt fein; er soll verfirt sein im Lesen der Thora, Propheten und Hagiographen, so wie auch im Lernen der Mischna, Talmud und Agava erfahren und in allen Benedictionen bewandert sein.' Das sind lauter Eigenschäften, die wohl selten alle zusammen in einer Person vorgefunden werden dürften, und wie man da noch behaupten kann: ,Das Cantorat war in früherer Zeit freigegeben und stand für Jeden offen', verstehen wir wahrlich nicht! Welche Wichtigkeit in alter Zeit dem Cantor bcigelegt wurde, ersehen wir aus Tosephta Megilla Abschn. 3. wo sie vorschreibt ,.״הזן העומד לקרות אחר עומד ומחזן עליו. Das bedeutet: ,Wenn der Cantor aus der Thora vorlesen muß, soll einstweilen ein Anderer auf seinen Platz sich hinstellen', was Rabbenn Nisfim dahin erklärt, dass es dashalb geschehen müsse, damit es nicht so aussähe, als ob kein Cantor in der Gemeinde wäre. Allein das bedarf doch noch einer weiteren Erläuterung. Früher hat nämlich jeder Aufgerufene den ihm zukommenden Abschuilt selbst vvrzelesen. währenddem der Cantor neben ihm stand, in Function des ,Vermittlers', nach dem Vorbilde Moses, der bei der Offenbarung am Sinai Vemittler war zwischen Gott und dem Volke Israel; so fordert es der jerusalimtische Talmud. Falls aber der Cantor selbst vorliest und niemand dann neben ihm stände und sein Stand sodann leer wäre, da würde eS so aussehen, als ob der da vorliest wie gewöhnlich ein Privatmann wäre, und es keinen Cantor hier gäbe; daher musste in solchem Falle Einer seinen Stand einnehmen und so den Chasaa örtlich ersetzen, um selbst den Schein zu wahren. Daraus erhellt nun auch, dass es damals als Schande für die Gemeinde angesehen

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