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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1890-03-01 · Heft 7 (1.3.1890) · p. Seite 5

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
10 (1890)
Issue
Heft 7 (1.3.1890)
Date
1890-03-01
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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Rießer's Vater auf den Gedanken, Hamburg müsse eigentlich einen jüdischen Anwalt haben, der sich das Studium des jüdischen Rechtes zur Hauptaufgabe machen und darin Bescheid wissen solle. Unter Anleitung seines gelehrten Vaters sollte nun Gabriel diese Kenntnis aus den betreffenden Quellen sich aneigueu und nach bestandenem Examen bei dem Altonaer jüdischen Gerichte, gleichsam als Ergänzung seiner juridischen Studien, sodann in Hamburg niederlassen, um einem thatsächlichen Rechtsbedürsnis abzuhelsen. Ein zweiter Plan eines einflußreichen Freundes war, Nießer solle sich einfach in seiner Vaterstadt Hamburg als Rechtsanwalt niederlassen. Die erforderliche Unterschrift eines immatrienlirten Rdvocaten dürfte kein Hindernis bieten, weil es sich jeder Rechtsanwalt zur Ehre rechnen wurde, seinen Namen unter eine Rießer'sche Arbeit zu setzen. Der Vater modificirte diesen Plan dahin, dass Nießer sich einfach mit einem wenig beschäftigten christlichen Anwalt associire, wodurch er eine unantastbare Position dem Gesetze gegenüber gewänne. Der Drang nach Unabhängigkeit war bei Nießer aber so mächtig, das er beide Pläne verwarf, und er'zog es vor, trotz des äußeren Abschlusses durch die Promotion seine Studien aufzunebmeu. Zm Spätherbst 1827 verfügte er sich nach München, wohin König Ludwig die in Landshu: kümmerlich bestandene Universität verlege hatte und berühmte Gelehrte, wie Schelling, Görres, Oken u. a. m. hinzog. Hier wollte er nur die philosophische nicht aber die juridische Facultät benützen, wie er ausdrücklich bemerkt, und er arbeitete fleißiger als jemals. Er schrieb damals die Abhandlung über Nesolutionsbedingungen, die in der Zeitschrift für Civilrccht und Prozess abgedruckt ist und sich des Beifalls von Fachmännern erfreute. Der Münchner Aufenthalt war im Vergleich zum Heidelberger ein minder freudiger, zudem erreichte ihn hier die Nachricht vom Hinscheiden seines so beißgeliebten Vaters am 9. März 1828. Uns erhaltene Briefe bezeugen das seltene Verhältnis von Liebe, Eintracht und Vertrauen, das zwischen Vater und Sohn obwaltete. Das Bild seines Vaters blieb ihm stets ein hehres und erhabenes und er sprach überhaupt nur mit dem Ausdruck höchster Ehrerbietung von ihm. In der Betrachtung über die Verhandlungen der zweiten badischen Kammer betreffend die Emancipation der Juden spricht Nießer von der Bedeutung des jüdischen Ceremoniells und bemerkt: ,Wenn bei jenen schwach entworfenen Zügen auch nur ein verehrtes, erhabenes, heiliges Bild, wie dem Verfasser dieser Zcklen vorschwebt — der wird u. s. w.- Vater Nießer ordnete auch im Vorgefühl seines nahen Todes an, dass seine Angehörigen für Gabriel nach wie vor sorgen und e$"ib,u. wie bei seinen Lebenszeiten, an nichts mangeln lassen sollen. Der Wunsch, den Gabriel immer gehegt, seine Wissenschaft an einer Universität zu lehren, zog ihn wiederum nach Heidelberg. Baden schloss dis Juden als Privatdocenten nicht aus, wie über- Haupt der Privatdocent kein Amt besitzt, sondern als solcher für eigene Rechnung seine Lehrfähigkeit zu erproben strebt. Nießer wurde aber vom Ministerium mit dem hiuzugesügien Grunde abgewiesen, dass die Zahl der in der juridischen Facultät vorhandeucn Docenten mebr als hinreichend fei. In früheren Fällen, wo ähnliche Wünsche jüdischer Gelehrten Vorlagen, hatte das zum Theil die Folge, dass sie zur christlichen Religion Übergiengen; was eben vorher unter nichtigen Vorwänden verweigert worden war, wurde ihnen dann ohne Weiteres gewährt. Einem -Charakter wie Rießer, der unerschütterliche religiöse Anschauungen hatte, war ein Religionswechsel nur aus Gründen der Ueberzeugung möglich. Durch Geburt und Ueberzeugung gehörte er aber dem Judenthume au und hatte im elterlichen Hause das innere Wesen desselben durch Lehre und Beispiel seines Vaters von der schönsten Seite kennen gelernt. In seiner ersten Schrift erklärt er sich darüber: .Wir haben an der Religion unserer Väter nichts zu rächen. Wir haben nur Ursache, sie zu lieben, denn wir sind ohne Vorurtheil, ohne einen Csremoniendienst- Druck in einem freien Gottesglauben ausgewachsen, in dem unversiegbaren Vertrauen aus eine göttliche Führung, aus den endlichen Sieg des Guten und Rechten erzogen. Wir glauben die mittelalterliche Form des JudenthumS im unrettbaren Untergang begriffen, aber wir sehen nichts als die freieste Entwickelung der innersten Lebenskeime des Mosaismus gereicht an das Höchste, was die Menschheit unserer Tage zu fassen vermag, was für uns an deren Stelle treten könnte. Wir glauben nicht, dass eine der bestehenden Nelizioueu den wahrhafte», naturgemäßen Ausgangspunkr dieser Entwickelung darb!eiet, wir können darin irren, aber darin gewiss nicht, dass nur Glaube und Ueberzeugung, nicht schnöde Rücksicht auf äußeren Vortheil, nicht ein feiges Weichen vor sinnloser Gewalt diese Fragen entscheiden müssen. Wir verehren mit tiefgefühlter Begeisterung die Grundsätze der Vernunft und der Freiheit, denen alle edlen Bestrebungen nuferes Jahrhunderts zugewandl sind und denen wir mehr als irgend Jemand Alles verdanken, was dem Leben Werl gibt. Wir verachten aber jenen Jesuitismus der Aufklärung, der den Glauben wie ein Gewand wechselt, der den Lama und Fetisch, wie Mobamet oder Christus, der diesen nach den Lehren der. katholischen Kirche, Luthers oder Calvins u. s. w. anzubetcn bereit ist. je nachdem es die Umstände mit sich bringen. Wir glauben, dass das Gebot des Sabbat, wie die mosaischen Speisegeietze und ähnliche an äußere vergängliche Verhältniße geknüpft sind; aber daS inhaltschwere Wort der ewigen Wahrheit: ,Du sollst den Namen deines Gottes nicht vergeblich anssprechen!- ballt ewig in den Tiefen unseres Herzens wieder und flößt uns ein Grauen ein vor einem Gottesbekenntnis, an dem das Herz keinen Tbeil hat, und Abscheu gegen eine verworfene Gesetzgebung, die zu solchen Bekennt,ußen lockt.' Nach diesem Bekenntnis konnte Nießer gar nicht in die Versuchung kommen, bei noch so verlockender Aussicht für die Zukunft feinen Glauben zu verwechseln. Ihm war Wahrheit das höchste Gut, dem alle anderen sich überhaupt unterzuordnen haben. Nachdem feine Bewerbung um Habilitirung als Docent in Heidelberg sowohl als in Jena erfolglos blieb, gieng er 1830 tief verletzt nach Hamburg, um dort als Advocat zu wirken; allein auch hierbei hatte ec mannigfache Hindcrniße zu überwinden. Er war der erste Jude, der sich um die Jmmatricnlation als Advocat in Hamburg bewarb. In dem hierzu erforderlichen Gesuch setzte er auseinander, dass der Nachweis des erworbenen Bürgerrechts kein Grund zur Ausschließung sein könne, weil jede andere Erwerbsthätigkeit dasselbe erheische. DaS Gesetz will thatsächlich nur Fremde, nicht aber geborene Hamburger ausschließen. Otiejjer bezieht sich ferner aus Artikel 16 der Bundesacte, weist nach, dass bei Abweisung seines Gesuches die jetzigen gesetzlichen Zustände der Hamburger Juden, im Vergleich zu den vor der französischen Occupation bestandenen, wesentlich beeinirächtigl würden, was eben angeführter Artikel 16 vermeiden will. Bis 1811 hatten die Juden in Rechtsstreitigkeiten unter einander ihre eigene Gerichtsbarkeit in Altona, wodurch einer Anzahl Juden juridische Thätigkeit zugewiesen wurde. Mit Auflöfung des Schutzverhältnißes zu Dänemark Hörle auch diese I Gerichtsbarkeit gegen Erwerb voller Rechtsgleichheit auf. Seit Herstellung des Hamburger Freistaates sei aber den Juden beides, sowohl die Gleichstellung mit den übrigen Bewohnern, als auch die Ausübung juridischer Thätigkeit vor ihrem eigenen Gerichte entzogen. Dieser Zustand ist unbestreitbar der Bestimmung der Bundesactezuwider und eine entschiedeneNechtsverkürzung derJuden. ...•CT»:•».», '> *■!*3 :■*jw־ sr: •־ד ־■•;

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