Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 10 (1890)
- Issue
- Heft 7 (1.3.1890)
- Date
- 1890-03-01
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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Der Papst und die Blutkeschntdigung. Vor einiger Zeit tauchte in einigen deutschen Blättern die Mittheilung auf. der Papst habe einem unter dem Titel »Das Blutgeheimnrs bei den Juden* erschienenen Buche seine Zustimmung eriheilt. Den Bemühungen des Herrn Rabbiner Dr. Adler in London ist es jedoch gelungen, diese Nachricht als erlogen und entstellt zu erweisen. Nachfolgender Briefwechsel, den die ,Magdeb. Wochenschrift * veröffentlicht, klärt den Sachverhalt vollkommen auf. I. Bureau des Oberrabbiners, London, Dec. 11. 5650 — 1889. Hochgeschätzter Herr Cardinal Manning! In Gemeinschaft mit allen Mitgliedern meiner Religionsgemeinde erinnere ich mich dankbarst der unschätzbaren Dienste, welche Eure Eminenz, vor wenigen Jahren Lei der traurigen Gelegenheit der russischen Judenverfolgungen meinen Glaubensgenossen zu erweisen die Gewogenheit hatten. Diese Erinnerung ermuthigt mich, auch im vorliegenden Falle mich an Ihr edles Herz zu wenden. Die Zeitungen berichten, dass in jüngster Zeit von einem Herrn Henri Desportes ein Buch unter dem Titel ,Das Blutgeheim«is bei den Juden * veröffentlicht wurde. In diesem ist das widernatürliche Märchen aufgefrischt — ich kann es nur mit Zittern niederschreiben — dass die Juden zu ihren gottesdienstlichen Ceremonien des Blutes der Christenkinder bedürfen. Es ist sehr zu bedauern, dass in unserem 19. Jahrhundert durch die Litteratur der längst verfaulte Leichnam mittelalterlichen Norurtheils wieder ans Tageslicht gefördert wird, um die Atmosphäre der Menschen- und Bruderliebe durch die Miasmen des HafseS und der Bosheit zu verpesten. Wir würden nun gern das Machwerk eines unwissenden Skribenten ignorirt und uns der Hoffnung hingegeben haben, dass es schon in allernächster Zeit der Vergeffenbeit angehören würde. Aber' die Sache erhält ciu anderes Aussehen dadurch, dass wir in den Zeitungen die Behauptung ausgesprochen sehen, der Cardinal R a m p o l l a habe dem Verfaffer in einem vertraulichen Schreiben mitgetheilt, ,dass der P a p st sein Buch über die schändlichen Gewohnheiten de-r rabbinischen Juden aufs Höchste gebilligt habe.* Ich kann nicht glauben, dass das erhabene Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche, weltberühmt durch seine Weisheit, Milde und Gerechtigkeit zu einer solchen Aeußerung Anlass gegeben haben kann; denn in der ganzen jüdischen Litteratur ist auch nicht ein Satz, der auf ein so furchtbares Verbrechen gedeutet werden könnte, wie es auch in der Geschichte keinen glaubwürdigen Beweis gibt, welcher nur im Entferntesten eine so schändliche Verleumdung zu rechtfertigen im Stande wäre. Ich gestatte mir. Eure Eminenz zu erinnern, dass die größten und gelehrtesten Würdenträger Ihrer Kirche, von dem ersten Ober׳ Priester abwärts erklärt haben, dass Beschuldigungen dieser Art kein Glauben zu schenken sei. Nur einige Beispiele zum Beweis. In einem vom Papste Jnnocenz IV. im Jahre 1247 erlaffeuen Nescript au die Erzbischöfe und Bischöfe Deutschlands heißt es: ,,Falso imponunt eisdem, quod in ipsa sollemuitate 86 corde pueri communicant interfecti, credendo id ipsam legem praecipere, cum sit legi contrarium manifeste: ac eis malitiose abiciunt hominis cadaver mortui, si contigerit ilJud, alicubi reperiri.u(B,heynaldi״AnnalesEcelesiastiei“fp. 581,tract. 83,84) 9115 ähnliche Beschuldigungen im Jahre 1758 gegen die Juden iu Pole» auftauchten, veröffentlichte der Cardinal G a n g a u e l l i, nachmaliger Paplt Clemens XIV., eine gelehrte Vcrtheidiguugsschrift, ihre Unschuld zu beweisen. Gelegentlich der Beschuldigung zu Dama scus im Jahre 1840 Letheuerte der Cauonicus Ve i th iu der Domkirche zu Wien während der Predigt durch einen feierlichen Eid, dass diese Beschuldigung nichts anderes als eine böswillige und gotteslästerliche Verleumdung und weder aus den Büchern des Alten Testaments noch aus dem Talmud, die ihm genau bekannt seien und die er sorgfältig untersucht hatte, irgend ein Grund zu solcher Beschuldigung zu erbringen sei. Eine ähnliche Erklärung gab im Jahre 1888 der Bischof von Fulda, Dr. Ko pp, bei Gelegenheit der Tisza-Eszlaer-Affaire. Angesichts solcher Kundgebungen ist dem Gerüchte, 'dass Seine Heiligkeit dieser ihm zugeschriebenen Aeußerung Ausdruck gegeben haben soll, daher in keiner Weise Glauben zu schenken. Ich brauche nun wohl nicht zu bemerken, dass eine Aussage dieser Art, falls sie uubeanständet durchgehen darf, das größte Unglück Hervorrufen könnte. Ich habe daher das vollkommenste Vertrauen, dass es Euer Eminenz gelingen werde, der Welt den autoritativen Beweis von der Unwahrheil des in den Ztitungen Behaupteten erbringen zu können. Mit der Versicherung meiner aufrichtigsten Hochachtung bin ich, hochgeschätzter Herr Cardinal Manning, Ihr ergebenstenster Hermann A d l e r* Darauf erfolgte umgehend folgende Antwort: 11. ,Erzbischöfliches Palais. Westminster, Dec. 13. 1889. W^ertgeschätzter Herr Rabbiner Dr. Adlers Ich weiß nicht, was Leo XIIL über den in Ihrem Schreiben beregten Gegenstand gesagt haben mag; ich will aber sofort den Inhalt ihres Schreibens nach Rom melden. Sie dürfen versichert sein, dass ich für solche Beschuldigungen weder Sympathie hege, noch albern genug bin, denselben Glauben zu schenken. Ihr aufrichtigster Henry C. Cardinal Erzbischof.״ Vier Wochen später theilte der Erzbischof den folgenden Bescheid mit: IU. ,Erzbischöfliches Palais, Westminster, Januar 16. 1890 . Wertgeschätztsr Herr Rabbiner Dr. Adler!׳ Ihr Schreiben sandte ich nach Nom und wurde dasselbe offieiell dem Staatssekretär { Cardinal Nampolla mitgetheilt. I Die eingetroffeue Antwort lautet: —1 ״Der Papst ließ wie gebräuchlich dem Antor den Empfang des Buches, ohne dasselbe irgendwie zu empfehlen, durch ein Schreiben bescheinigen. Dies geschieht bei Jedem, der ein Buch einschickt, noch vor dessen Prüfung, ja oft sogar ehe der Papst das Buch gesehen hat. Wichts könnte demWapste ferner liegen, als nnverdienter Weise das Gefühl der Mischen Walion zu verletzen. Ihr aufrichtigster Henry C. Cardinal Erzbischof.* Gedenket der Tage der Vorzeit — erwäget die Aenden!»§ der Zeitalter. XXIV. Die einzige Hoffnung für eine ersprießliche Thätigkeit Gabriel'» war Hamburg, wozu die dort fremdartigen gesetzlichen Verhältniße der Juden berechtigte. Obgleich die Juden dem Staalsgesetze gleich den übrigen Angehörigen Hamburgs unterworfen waren, hatten sie doch in Ehe- und Erbschaftssachen eigenes,- d. h. jüdisches Recht. Dasselbe erheischte aber gründliche - Kenntnis des Talmud und seiner späteren Commentatoren, mit einem Worte Quellen-Studien. Die christlichen Anwälte, die bislang derartige Processe,führten, konnten dies nur. äußerst mangelhaft und nur-durch eingeholte Gutachten von jüdischen Gelehrten überhaupt leisten. Dieser Umstand ^brachte