Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 8 (1888)
- Issue
- Heft 38 (22.11.1888)
- Date
- 1888-11-22
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
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lichen Verordnung auszuführen, so wandten sich die Kohanim beschwerdeführend an den Rabbiner. Dieser, ein gefälliger und mitleidsvoller Mann, der es nicht übers Herz bringen konnte, die Gemeinde des Genusses des entzückenden Gesanges der Kohanim zu berauben, rieth den Beschwerdeführern, sich nicht an die-Neuordnung zu kehren, sondern nach ihrer gewohnten Weise zu »dudmen«, — trotzdem er selbst der neuen Ordnung zugestimmt Und die bezügliche Beschlußfassung eigenhändig unterschrieben. Natürlich befolgten die Kohanim den Rath aus so autoritativem Munde und besetzten am ersten Tage Rosdh.-haschonoh kampfgerüstet das Schlachtfeld, wollte . sagen die ״Bimah". Der nun entstandene Kampf zwischen der alten und neuen Ordnung, ein regelrechter Sängerkrieg auf der ״Bimah", der denjenigen auf der Wartburg gewiß in den Schatten stellte, ließ für die auf der Galerie anwesenden and sich Mutter fühlenden Frauen eine Katastrophe-befürchten, und dürfte diese wohl nur in Folge der angeborenen weiblichen Neugier aus den Ausgang des Kampfes, unterblieben sein. , Es wäre indeß schwer zu. sagen, wer eigentlich als Sieger aus demselben hervorgegangen. Auf Seite der Kohanim war allerdings die. numerische Ueberlegenheit, dagegen stand dem Chasan seine bessere ״Taktik" zur Seite, und wenn der Grundsatz: ״der Tapfere weicht muthig zurück" Geltung hat, so müßte diesem, wenn , auch, nicht die Siegespalme, so doch die Tapferkeitsmedaille zuerkannt werden. Auf den Schwingen seines Lira-Tenors gelang es dem Chasan nämlich, in höhere Regionen zu entkommen, wohin die mit dem Balast altfränkischer Duchen-Melodieen beschwerten Kohanim ihm nicht folgen konnten, und so . gewann er einen bedeutenden Vorsprung. Aber auch die Kohanim bewiesen wahre Münder von Muth und Tapferkeit, indem-sie, trotzdem 7sie führerlos geworden, die Verfolg gung nicht aufgaben, und obwohl der von ihnen verfolgte Chasan längst außer dem Bereich der eigentlichen Wahlstatt, dem ״Duchnen" war, fuhren sie ihn ihren ״ Duchen"-Exkursionen fort. Als aber der -Chasan sein ureigenstes Territorium: זזיום תאמצנו erreicht und daselbst seitens , der Gemeinde Sukkurs erhielt, gaben die Kohanim den Kampf auf und zogen sich-vom Kampfplätze der ״Bimah", zurück. .. Die Erfolglosigkeit des Kampfes führte indeß keineswegs zu einem Friedenschluffe, vielmehr beschlossen die Kohanim, eine defen-. five Sellung einzunehmen, und da ein Nachgeben von keiner Seite zu erlangen, so dauert der Streik fort, und die Gemeinde muß sich ohne Duchnen behelfen, indem die Kohanim bei Beginn desselben in corpore den Tempel verlassen. Wie die Sache schließlich enden wird? Vielleicht kommt bald der bewährte Friedensstifter, der Prophet Giah nach diesem Orte und versöhnt die einander wiederstreitenden Geister, denn dem Orts-Rabbiner dürfte schwerlich die Beilegung drs Streiks gelingen, nachdem durch seine Zweideutigkeit seine Autorität auf Null gesungen. Kleine Chronik. Wien. Der Ausschuss zur Beratung der Vorlage betreffend die Regelung der äußeren Rechtsverhältniße der israel. Cultusgememden hat seine Verhandlungen wieder ausgenommen. Den §. 17 nach dem Herrenhausbefchluffe, welcher lautet: ״Die nach den Bestimmungen des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches hinsichtlich der Verkündung der Ehen, der Traüung, der Scheidung von Tisch und Bett und der Trennung (§§.126—133) den Rabbinern oder Religionslehrcrn (Religionsweisern) übertragenen Functionen können nur von einem in Gemäßheit des §. 12 dieses Gesetzes angestellten Rabbine s. oder: während der Erledigung des Rabbinates oder Verhinderung des Rabbiners vom Stellvertreter (§§. 13 und 14) dann vorgenom» men werden, wenn derselbe die Befähigung zum Rabbinate im Sinne des §. 11 nachweist. Bon mehreren für dieselbe Cultusgemeinde an« gestellten Rabbinern kann jeder die genannten Functionen rechtswirksam vornehmen. Die von der Cultusgemeinde in dieser Beziehung getroffenen Einschränkungen sind für den staatlichen Bereich wirkungslos. Bis zu dem Zeitpunkte, mit welchem die Feststellung der Cultusgemeindesprengel in Wirksamkeit tritt (§. 4), ist die Be» rechtigung zur Vornahme der im Absätze 1 dieses Paragraphen bezeichnten Functionen nach den bisher geltenden Bestimmungen zu beurteilen," hat der Ansschuss mit einer Abänderung angenommen, nachdem der Regierungsvertreter im Interesse des Zustandekommens des Gesetzes diese Abänderung beantragt hatte, welche notwendig sei, um Streitigkeiten über die'Giltigkeit einer vom Stellvertreter, des Rabbiners vorgenommenen Trauung vorzubeugen. Ferner wurde vom Ausschüsse eine Reihe von Anträgen auf Einschränkung der Autonomie der Cultusgemeinden abgelehut, der §. 25 der Geschesvorläge nach dem Beschluffe des Herrenhauses, welcher jede Cultusgemeinde im Sinne des §. 1 verpflichtet, ein Bethaus, oder nach Er» fordernis, deren mehrere zu erhalten mit besonderer Berücksichtigung der verschiedenen in der Gemeinde üblichen Ritualformen, rief im Ausschlüsse eine lebhafte Debatte hervor. Abg. Gomperz wies darauf hin, dass zwischen den extremen Ritualformeu, orthodoxen und neologen, noch mehrere Schattierungen existieren, deren Ansprüche un» möglich befriedigt werden könnten, demnach die Annahme des Beschlusses des Herrenhauses, abgesehen von finanziellem Momente, nur Spaltungen in den Cultusgemeinden Hervorrufen würde. Nachdem auch Minister Gautsch Bedenken äußerte, jedoch nur eine Formulierung wünschte, welche der Anschauung des Herrenhauses möglichst nahe kommen und dessen Zustimmung erleichtern würde, wurde schließlich ein Compromisantrag angenommen, dessen, entgiltige Formulierung dem Referenten Vorbehalten wurden; ferner wurde der vom Herrenhause neu ausgenommene §. 33, welcher vom Landesrabbinate handelt, als nicht ins Gesetz gehörig abgelehnt, jedoch die hiebei vom Minister, abgegebene Erklärung, dass durch. diesen Beschlufs der Fortbestand des mährischen Eandesrabbinats nicht in Frage gestellt wird, ins Protokoll ausgenommen. Aunzla«. In oer letzten am Montag, den 5. November, abgehaltenen Sitzung des ״Wisst Vereines" hielt Herr Cantor Lintner einen Vortrag über ״Chiromantie und Manttk". Er führte aus : Seit grauer Vorzeit durchzieht ein ausgearteter Mystizismus die Geschichte der Menschheit. Er zeigt sich in den mannigfaltigen Formen des Irr- und Aberglaubens. Die Wett nahm in den verschiedensten Zeitaltern ihre Zuflucht zur ״Manttk und Chiromantie" und ihren geistverwirrenden Auswüchsen. In das Gebiet der Mantik gehört auch die Astrologie und Zauberei. Die Chiromanttk dagegen ist die angebliche Kunst aus den Linien der inneren Handfläche die Schicksale eines Menschen voransbestimmen zu können. 1) Die Zauberei will die übersinnliche Macht gleichsam zwingen, sinnlichen Zwecken dienstbar zu sein, und zwar teils durch Befchworungen, Amulette oder sogenannte Zaubertränke und Zaubersalben. Der Glaube an Zauberei hat aber viel Unheil gestiftet und viel unschuldig Menschenblut wurde schon durch die Hexenprozesse, Vorurteile und allerlei Wahn vergossen. Erst ״Friedrich der Große" machte diesm Unwesen ein Ende. 2) Das Wahrsagen steht in engster Verbindung mit der Astrologie. Ihren Ursprung hatte sie im Orient. Im 13. Jahrhundert feierte sie die größten Triumphe. Ein berühmter Astrologe war Michael Nostradamus. Selbst Keppler konnte sich nicht von ihr losreißen, indem er 1629 zu Sagan dem Wallenstein hohes Glück verkündete. 3) Ein Zweig der Manttk ist auch die Nekromantik, das ist der Glaube an Geistererscheinungen, der besonders von dm Spiritisten unserer Tage gepflegt wird. Die Chiromantie die in mgster Verbindung mit der Astrologie steht, ist wie diese sehr verwickelt und ««ifangreich. Ein Verfechter der Chiromantte war Johann von Hagen 1522. Zu Anfang des 18. Jahr- Hunderts wurden auf mehrere!! deutschen Universitäten sogar eigene chiromantifche Kollegien gelesc«. 4) Der Aberglaube vernichtet das Gesiihl der Menschenliebem des Menschm Brust und begeistert ihn zu den grausamsten Thaten, welche mit Dolch und Fackel der Humanität entgegentreten- Verschwände» ist auch in unseren Tagm noch nicht , so mancher Wahn, der von klugen Frauen, Wunderdoktoren 1 gp» ׳.