Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 8 (1888)
- Issue
- Heft 36 (5.11.1888)
- Date
- 1888-11-05
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Ihnen, meine > werthe Braut, möcht ich die Thatsache, dass Ihr Gatte auf heiligem-Boden steht, ebenfalls und dringend zu Gemüthe führen, weil auch Sie einen Theil der Verantwortlichkeit tragen werden. Mögen Sie den einen Gedanken fassen, dass Sie nicht wie die meisten anderen Frauen werden sagen können: meine Führung und mein Hauswesen kümmert keinen Menschen. Nein, werthe Braut, auf Ihre Führung wird eine ganze Gemeinde blicken und auch Ihr Hauswesen wird der allgemeinen Beurtheilung ausgesetzt sein. Die jüdischen Gemeinden machen von ihrem guten, alten Rechte, auch das eheliche Leben und das Hauswesen ihrer Beamten ihrer Beurtheilung zu unterziehen, immer und überall Gebrauch. Sie übernehmen somit nicht blos Pstichten gegen Ihren Gatten, sondern auch einer ganzen Gemeinde gegenüber. Dafür aber wird man die Achtung, die man Ihrem Manne zollt, auch aus Sie übertragen, und in Ihrer Hand wird es liegen, diese Achtung noch zu erhöhen, sowie es in Ihrer Hand liegen wird, sie zu schmälern. Mögen Sie darum stets vor Augen behalten, dass Sie die Gaitin eines Mannes sind, der im öffentlichen Dienste steht und öffentlich beurtheilt wird, nicht blos in seinem Wirken, für das er ja allein verantwortlich ist, sondern auch in seinem Hauswesen, für das wiederum Sie allein verantwortlich sind, sowie in seinem Eheleben für das. Sie Beide verantwortlich sind. Mögen Sie, mein werthes Brautpaar, beide beherzigen: auf Ihr Eheleben blickt eine ganze Gemeinde! . Mögen Sie friedlich mit einander leben und der Gaben Gottes in Liebe zu einander sich erfreuen! Mögen Sie Hab und Gut, Freud und Leid mit einander theilen, wie es die Welt verlangt und Ihr Lebensgläck bedingt! Mögen Sie fortan vor Augen haben: ״der Ort, auf dem Du stehst, ist heiliger Boden!" Dann wird Ihr Bund erglänzen im Lichte des Glückes und des göttlichen Segens. Amen.. Eingesendet. . Der zeitgemäße Artikel des Collegen Fränkel-Strakonitz in Nr. 23 ׳ der Cantorenzeitung, betreffend das neue Gemeirwegesetz, scheint leider, nicht die gewünschte Wirkung herbeiführen zu wolle:», da die nächsten Nummern unseres Vereinsblattes auch nicht eine Hustimmungserklärung brachten. Umsomehr s-he ich mich verpfli-.stet, meiner vollen Zustimmung hiemit Ausdruck zu geben, und fordere die werthen Amt-sgenoffen auf, ein Gleiches zu thün, damtt ver verehrte Vereinsoorstand, so lange es noch Zeit ist, die geeigneten Schritte veranlasse, um uns Cantoren die gebührende Stellung auf gesetzlichen Wege zu verschaffen. Ist auch das Resultat kein Gesichertes, so dürfen wir doch nicht versäumen, das Unsrige zu thun. Diesen Vorschlag habe ich bereits dem löbl. Vorstande unseres Vereines und der geehrten Redaction dieses Blattes gemacht, als das neue Vereinsgesetz dem h. Herrenhause vorgelegt wurde. Zu meinem Befremden blieben meine Einsendungen unbeachtet und unbeantwortet; vielleicht hat dieses 3. Eingesendet mehr Glück. Da ich mit meinem Anträge nicht mehr allein stehe und mir so wie den meisten Collegen auf dem Lande in jüngster Zeit die Frage sich aufgeworfen haben mag: Hat denn der löbl. Vereinsvorstand, welcher ja sich sonst um den Cantoreuverein große Verdienste erworben, den Passus unserer Statuten, dass die staatliche Anerkenn u n g der Cantoren als zum Zwecke des Vereines gehörig angestrebt werden solle, übersehen d Constattren muß ich auch, dass gewiss viele der ehrwürdigen Rabbinen unserem Streben nur beipflichten werden und anerkennen, dass ein gedeihliches Fördern des Gottesdienstes und des Religions- Unterrichtes nur dann möglich ist, wenn Rabbiner und Cantor ein- Irächtig und harmonisch zusammen wirken und ihr heiliges Amt und keine Sonderintereffen stets vor Augen haben und sich von dem Grundsätze leiten laffen: ״Jedem das Seine." Dies ist z. B. in unserer Gemeinde vollständig der Fall; unser verehrter Herr Rabbiner Leop. T h o r s ch tritt bei jeder Gelegenheit für das Recht unseres Standes ein, was er schon zu wiederholten Malen auch öffentlich hethätigte. Möge es überall so sein! Schlau, am 23. October 1888. Leopold Blum, Cantor. In Anbetracht des Umstandes, dass von mehreren Vereins. Mitgliedern Interpellationen im obigem Sinne an den Veremsoorstand gerichtet wurden, sehen wir uns zu der Erklärung veranlasst, dass der Vorstand diese Angelegenheit wiederholt in eingehende Berathung gezogen hat, wobei gewichtige Gründe dafür sprachen, den angedeuteten Weg einer Eingabe an das Abgeordnetenhaus für jetzt nicht zu betreten. Da der Vorstand in Wien über die Intentionen der hohen Regierung sowohl als der maßgebenden Kreise jeoenf-lls besser informirt ist, als die Mitglieder in der Provinz, so werden dieselben sich hoffentlich mit dieser Erklärung zufrieden geben und mit Vertrauen auf die Einsicht des Vorstandes bücken, der es gewiss nicht unterlassen wird, zur geeigneten Zeit die nötigen Schritte zu unternehmen. Die Redaktion. Litterarisches. Zur Kulturgeschichte inHesterreich-Zirrgarrr (1848—1888) von G. Wolf (Vertag von Alfred Hölder, t k. Hof- und Universitäts Buchhändler in Wien). — Der als Historiograph bekannte Autor liefert mit dem soeben erschienenen Werke einen schätze?sw:rten Beitrag zur Geschichte der Juden in Oesterreich und schildert auf Grund authentischer Daten, wie unser erhabener Monarch seit vem Jahre 1848 bis zum heutigen Tage den Juden in seine n Reiche die Gleichberechtigung mit den andern Staatsbürgern gewährte. Doch nicht nur über das allmälige Werden der politischen Gleicyberechtigung der Juden findet der Leser hier erwünschte Aufklärung, sondern es wird auch ein erschöpfenves und zutreffendes Bild aller Bestrebungen auf dem Gebiete des Cultus und der Cultur, des Gemeindewesens und der Humanitären Institutionen. mit sty'istischer Meisterschaft entworfen. Wer nur einiges Interesse der vaterländischen Geschichte, und speciell der der Juden in neuester Zeit, entgegenbringt, dem wird dieses nahezu 200 Seiten umfassende Werk eine willkommene Lectüre bieten, andnsir können es darum allenthalben bestens anempfehlen. Isesthymne Die von Herrn Kollegen. Josef Goldftein angekündigte, bereits vor 10 Jahren gelegentlich des 25-jährigen Regierungsjubiläums Sr. Majestät des Kaisers in Druck erschienene Festhymne »Adonoj beos’cho jismach mekch» ist eine treffliche in allen Stimmen gut gearbeitete Composition, die bei eventueller Aufführung ihre Wirkung sicherlich nicht verfehlen wird. Hauptsächlich für solche Gesangchöre, die über hohe Soprane, tüchtige Baffe und mindestens über eirm gut gesch'ttten Sold Tenor verfügen, dürfte diese Composition ei;;e willkommene Festnummer bilden und sei so» mit in die sem Sinne bestens empfohlen. Singer. In jedem Hause, wo die Musikpflege zu den Bildungsinteressen der Familie zählt, wird die ״Musikalische Jugend» p o st" (Verlag von Carl Grüninger in Stuttgart; Preis vierteljährlich 1 Mk.) von vorüglichem Einfluss sein. Nicht allein, dass der Inhalt sich streng im Rahmen alles dessen hält, was zur Belebung und Vertiefung in künstlerischer und pädagogischer Beziehung zweckdienlich erscheint, sind auch die Beiträge bekannter und veruienftvoller Zeichner, Schriftsteller und Componisten so geordnet ׳:ud vertheilt, dass ein geschmackvolles und unterhaltendes Ensemble von Illustrationen, Liedern und Klavierstücken, Biographien berühm» ter Meister und historischer Musikfreunde, Anekooten, Scherze und Räthsel sich zu einem bunten und munteren Reigen verschlingen. Aus den letzten beiden Nummern (19, 20) sei namentlich auf folgendes hingewiesen: Künstlerlebens-Anfänge, Heiteres und Weiteres aus den Jugendtagen eines Virtuosen von L. Erbach; Ein herab-