Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 8 (1888)
- Issue
- Heft 23 (7.7.1888)
- Date
- 1888-07-07
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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bewährt. Mächtige Nationen, die die Welt beherrschten, kennt die. Geschichte nur mehr dem Namen nach, Israel hingegen, wenn auchzerstreut und zerklüftet, behauptet immer noch sein Dasein und wird es auch fürder behaupten. ״Gottes Sein" ist bekanntlich nicht von Zeit beschränkt en es el meziusso; ״Israels Sein" ist natürlich von ihr umfasst, wird . aber nur mit ihr, d. h. wenn die Zeit enden wird, aufhören. Glücklicher Weise (?) stnd wir nicht in der Lage des Patriarchen Jacob (1. B. M. 49.1.), unsere Zukunftsgeschichte - skizziren zu Ännen, und ich beanspruche nur noch eine kleine Geduldsprobe für unsere deutsche Emancipationsgeschichte, namentlich Preußens. Während, eine Mtzliche Umwandlung der Staatsprinzipien in dm erwähnten Ländern erforderlich war, um den Juden Menschenrechte zu gewährm, richtete das durch die zunehmende Gesittung auf der alten Grundlage stets fortbildende und sich selbst veredelnde Preußen auch auf den Zustand der Juden ein mildes Auge. Friedrich Wilhelm H. fand noch viel mißbräuliche Härten vor, welche selbst der Geist Friedrich des Großen, theils aus finanziellen Rücksichten, Heils aber auch, aus persönlicher Abneigung nicht abgeschäfft hatte. Seiner Regierung war es Vorbehalten, den bereits erwähn- Im, entehrmden Leibzoll jüdischer Preußen, wie die sie so sehr drückende Porzellan-Ausfuhr bei Verheiratungen, aufzuheben. Bald gestattete der menschenfreundliche König vielen einzelnen rechtschaffenen Familien den Eintritt ins Bürgerthum und setzte eine Commission nieder, um deren Vorschläge über die Einbürgerung der Juden- Preußen — mit Ausnahme Schlesims, Westpreußens und Ostfried- Land — entgegen zu nehmen. 1.790 forderte die Commission das Gutachtm einer jüdischen. Deputatton ein. Präses derselben war David Friedländer, der die Abfassung des Gutachtens mit dem ihm eigenen Freimuth und Schick übernahm und ausführte. -In demselben erckvarf er ein so klares und treffendes Bild der vorhandenen Mißbräuche, des Widerrechtlichen,, der Nachtheile für den Staat durch die den Juden bisher auferlegten besonderen Lasten und Einschräukungm, dass die Commission , sich von der Nothwendigkeit, die -alte Bahn zu verlassen, überzeugen musste. Sie schlug hierauf eine Ermäßigung der solidarischm Verbindlichkeit der Juden vor, und forderte gegen Zulassung derselben zu einem beschränkten Bürgerrechte — alle Bürgerpflichten. Die Deputation konnte, weil hierzu nicht bmollmächttgt, diesem Ansinnen nicht beipstichten, wies aber 4mt bescheidener Offenherzigkeit nach, wie wenig eine abermalige Beschränkung der Zugeständniße bei einer uneingeschränkten Pflichtauflegung dem beabsichtigten Reformzwecke entspräche. 1792 ließ sich der König einen anderen Reformplan vorlegen und genehmigte ihn. Derselbe wurde aber eingetretener politischer Ereigniße halber vorläufig nicht, ausgeführt. Indes hob der König am 5. Juni 1712 die solidarische Verbindlichkeit der Juden gänzlich aus, ebenso allen Synagogenzwang, und was Hauptsache ist, die sehr empfindliche Gewalt der Rabbinen. - Der Corresp. v. Riesen-Geb. (Fortsetzung folgt.) Vas neue Gemein-r-Geseh. Das Abgeordnetenhaus ist vertagt worden, ohne dass das Gesetz über die äußeren Rechtsverhältniße der Israeliten erledigt wurde, es bliebe somit noch den Sommer hindurch ^eit übrig, um in einer entsprechenden Petition an den 24ger-Ausschuß die Standesinteressen' des Cantorales zu vertreten. Alle Hebel sollten in Bewegung gesetzt werden damit §§ 11 resp. 12 der Vorlage folgende Fassung erhält: ״Religidnsdiener find Rabbiner und Cantoren, welche geprüfte Religionslehrer sind." In Böhmen bestehen 400 Jsraeliten-Gemeinden uyd kaum ein Drittel derselben bestellte bisher Rabbinen; der einstige Kreisrabbiner, der alle paar Jahre den Kreis bereiste, hatte die oberste Lettung und Aufsicht über so viele Gemeinden, die oft den Umfang von 5 bis 6 Bezirkshauptmannschaften umfassten. Neben diesem Kreisrabbiner hatten die Gemeinden ersten Ranges Lokalrabbinen, die Gemeinden zweiten Ranges Religionslehrer und die dritten Ranges Religionsweiser, welche alle von der hohen Statthalterei, trotz des Kreisrabbiners, die Bestätigung erhielten. Dieser war mehr ein Figurant, der nur da nützlich war, wo er im Sitze seines Sprengels das Amt des Lokalrabbiners versah. Alle Gemeinden aber hatten Cantoren, die oft viele Aemter kumulirten und sich ehrlich und redlich plagten. Da kam die Orgelzeit, die in Böhmen vor 25 Jahren freudig begrüßt wurde; die Gemeinden schafften Orgeln an, errichteten Chöre, Gesangsvereine und strebten nach, einem erhebenden Gottesdienst. Durch die Freizügigkeit wurden jedoch viele Vereine geschwächt, und da sie den musikalischen Gottesdienst nicht missen wollten, verlangten sie vom Cantor Religionslehrerdienste, damit in einer Person die Hauptämter vereinigt seien und kein Lokalrabbiner angestellt werden müsse; so kam in so viele Gemeinden der Cantor und Religionslehrer, wie z. B. Schüttenhofen, Hüracdovitz, Neuern, Marienbad, Znaim oc. Die hohe Regierung setzte nun die Jnstitution des Kreisrabbiners auf den Aussterbeetat, und es ging auch ohne ihn ganz gut. Da kömmt die neue Vorlage mit dem obligaten Rabbiner. Alles verlangt nach den Fleischtöpfen Egyptens, nach dem Kreisrabbiner, um nur nicht allein, den Heuern Herrn Doktor zu bekam-, men. Von Prag aus ging eine Petition an das Abgeordnetenhaus, welche die Lage der Gemeinden und die durch das Gesetz geschaffene, prekäre Situation derselben schildert. Wer nimmt sich nun des Cantorates an? Dr. Jellinek, der Jesaias unter Israels Gotteswortverkündern unserer Zeit, definirte die Stellung des Cantors als ״Theil der.Seelsorge". In der Consistorialverfassung Frankreichs hat der ״ministre oftidänte" ((San־ tor) eine würdige Stellung neben dem Rabbin, ebenso im Reichsland Elsaß-Lothringen und in Württemberg, in Baden ist der Cantorder Beamtenhierarchie eingereiht, in der bayerischen Pfalz sind nur Cantoren angestellt und der Rabbiner hat blos die Inspektion der Re-׳, ligionsschulen. Auch in Amerika hat Ihr langjähriger Leser, der sel. Fränkel, "in Philadelphia als Cantor viele Jahre mit Bestätigung der amerikanischen Regierung die Trauungen allein vorgenommen, und ähnliche Einrichtungen bestehen in anderen Staaten. Jetzt ist der Moment gekommen, in einer Denkschrift, die den Abgeordneten zugesendet wird, für. die Interessen des Cantorates einzutreten und dem hohen Ministerium unseren Standpunkt klar zu legen. Es ist die höchste Zeit, die Abgeordneten unseres Glaubens über den Cantor als Scheliach Zibbur aufzuklären, damit sie ihn nicht nur als Sänger, Vorbeter und Thoraleser betrachten. Die ganze Vorlage ist doch sehr mangelhaft beschaffen. Die Forderung, dass der Rabbiner acht Lateinschulen absolvirt habe, ist - gefallen, und das Abgeordnetenhaus will die erste -Vorlage wieder Herstellen. Bildung ist gewiss ein.nothwendiges Erfordernis für dieses wichtige Amt, aber der Cicero, Homer und die griechische .Götterlehre machen nicht den Rabbiner. In der Zeit des Befähigungsnachweises liest man kein Wort von der Hattora der Rabbinatsautorisation. Heute verlangt man humanistische Studien. Die