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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1888-06-29 · Heft 22 (29.6.1888) · p. Seite 5

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
8 (1888)
Issue
Heft 22 (29.6.1888)
Date
1888-06-29
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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Schutz bei den Behörden suchen müssen?. Sind solche Handlungen Don Vorständen würdevoll und vertreten dieselben die Gemeinde nach Innen wie nach. Außen mit Ehrenhaftegkeit? Nein! Alle die Gesetze zur Regelung der Judengemeinden sind viel zu schwach, um all' das Uebel aus dem Judenthume mit der Wurzel hinwegzuräumen, wenn nicht der Staat selbst die jüdischen Beamten anstellt und besoldet; srüher kann und wird die Ordnung im Judenthume wie bei den Andersgläubigen nicht zu Stande kommen. Wenn solche Vorstände ihre Aufgabe als heilige und innige betrachten werden, wenn sie von Liebe, Recht und Gerechtigkeit, Treue und Wahrhaftigkeit durchdrungen sein werden, wenn sie die jüdischen Beamten nicht als Sklaven ansehen, sondern sie mit Achtung, Liebe behandeln und Hand in Hand mit ihnen wirken und ihnen zur Seite stehen werden, dann wird die Sonne des Friedens in ihrer Mitte aufgehen und alle Herzen erwärmeu, dann werden -sie Achtung, Ruhm und Ehre bei allen Nationen gewinnen. Zedek umischpot. Gedenket der Tage -er Vorzeit — erwtiget die Äenderung -er Zeitalter. (V. B. M. 32.7.) XIII. Als Napoleon den Kaiserthron bestieg, wurde neuerdings der Versuch gemacht, ihm die Unwirksamkeit der bürgerlichen Freiheit bei den entarteten Juden und die Nothwendigkeit einer Verleugnung des Grundprincips betreff derselben einleuchtend zu machen. Allein bürgerliche Beschränkungen wegen Religionsbekenntniße einzuführen, sagte seinem großen Geiste durchaus nicht zu. Um die thatsächlichen Mißstände zu tilgen, entwarf er vielmehr einen ganz anderen Plan. Die Inden selbst sollten durch eigene Organe sich über ihre bürgerliche Gesinnung nach ihren religiösen Grundsätzen äußern und ein für allemal dadurch einen Prozeß beenden, über den kein außerhalb der Judenheit stehender Richter endgiltig entscheiden kann. Napoleon erließ demnach unterni 30. Mai 1806 ein Dekret zur Einberufung einer Versammlung jüdischer Notabeln Frankreichs auf den 10. Juli desselben Jahres. Am 26. Juli desselben Jahres hielten sie in Paris unter militärischer Bedeckung und Begrüßung ihren feierlichen Einzug in den Sitzungssaal und eröffneten ihre erste Sitzung in Anwesenheit dreier kaiserlicher Commissarien. Abraham Furtado 'wurde zum Präsidenten gewählt, und die Versammlung hatte in den folgeden Sitzungen über zwölf ihnen vorglegte Fragen zu debattiren. Die geneigten Leser wollen diese Fragen der Kürze wegen aus 'folgenden Antworten entnehmen: In fünf Sitzungen entschied die Versammlung gesetzlich: 1. Monogamie ist in Bezug auf eine alle in Frankreich selbst von Rabbenu Gerschon gemachte Synodal-Con- "stitution strengstens geboten. 2. Ehescheidung sei nur mit Bewilligung der Landesgerichte giftig. 3. Verheirathung mit Christen ist nicht verboten. 4. Französische Juden seien Brüder der Franzosen. 5. Ein Unterschied im Verhalten findet nicht statt. 6. Die franzöfischen Juden betrachten Frankreich als ihr Vaterland. 7. Die Form -der Rabbinerwahl sei unbestimmt. 8. Den Rabbinen stehe keine Macht zu. 9. Ihr Einsiuss gründe sich nur. auf Achtung der Wis- ' senschaft und Herkommen. 10. Kein Gewerbe ist dem Juden als -solchen verboten. 11. und 12. Jeder Wucher ist schändlich nnd verwerflich, namentlich gegen Nichtjuden. Am 18. September 1806 erklärte der Kaiser durch seine Commissarien seine Zufriedenheit mit diesen Antworten und seinen Willen, durch'ein zu wählendes Synedrian von 71 Mitgliedern, nachalter jüdischer Form Gesetzeskraft zu verleihen und sie zur Grundläge der künftigen gesetzlichen Judenangelegenheiten zu machen, um hiedurch jede falsche Auslegung jüdischer Gesetzbücher zum Nachtheil ihrer bürgerlichen Freiheiten für immer zu bannen. Gleichzeitig ward ein Ausschuß von neun Mitgliedern der Deputirten gewählt, um mit den kaiserlichen Commissarien gemeinschaftlich einen neuen Verfassungsplan für sämmtliche Juden des Reiches zu entwerfen. Während der fortgesetzten Arbeiten der Deputirten wurde eine Proklamation am 6. Oktober an alle Juden des Reiches erlassen, worin ihnen die Berufung des Synedcion verkündet ward. Mit großer Freude ward dieselbe überall ausgenommen, und Dankadressen strömten der Deputirten-Versammlung auch vom Auslande zu. Am 6. September 1806 ward die neue Verfassung eingerichtet, nach welcher je 2000 Juden ein Consistorium haben und alle Confistorieu unter Leitung des Pariser Central-Consistorium stehen sollten. Unter dem Vorsitze des berühmten David Linzheim und der Beisitzer Segre und Cologna eröffnete am 9. Februar 1807 das Synedrion seine Thätigkeit. Dasselbe bestätigte die Antworten der Deputirten- Versammlung und ward in der 8. Sitzung, nach Vollendung seines Berufes, am 9. März aufgelöst. Obgleich beide Versammlungen sich nur mit der äußeren Stellung der Juden befassten und die inneren religiösen Angelegenheiten nicht berührten, so war doch der Erfolg der gethanen Schritte von erstaunlicher Wirksamkeit zur Aenderung der Gesinnung selbst derer, welche noch hinter der Zeit zurückgeblieben waren. Man sah immer mehr das verhasste Wuchergeschäft schwinden,, hingegen die. Lheilnähme für Landbau, Handwerk, Fabrikswesen, Wissenschaft und Kunst zunehmen. Von 80,000 Juden waren im Jahre 18* »8 schon. 800 Krieger, )vorunter niehrere von Rang und Würde. Aber auch in Italien war die Wirkung der Freiheit merklich. Livorno zeichnete sich vornämlich durch Bildung aus und die dortige hohe Schule der Juden, sowie -die Anstalten für Wissenschaft, Bibliothek, Naturalien-Sammlun 7, physikalische Apparate wurden sehr gerühmt. Allein die Blüthe der italienischen Juden und ihr 1811 in Rom installirtes Consistorium war von kurzer Dauer. Nur in Frankreich wurde die einmal gewährte und vom Kaiser bestätigte Naturalisation, selbst nach der Restauration 1815, nicht wieder beschränkt. Vielmehr erwies sich die 1807 ins Leben getretene Verfassung jüdischer Gemeinden als äußerst zweckmäßig und wohlthätig-. Die neue Regierung, welche aus der Juli-Revolution hervorging, hat dies auch öffentlich anerkannt und in Beziehung darauf, nachdem Charte vom 7. August 1830 noch die einzelne Schranke aufgestellt hatte, dass die christlichen Geistlichen vom Staate ihren Sold, die Rabbinner hingegen von ihren Gemeinden beziehen sollen, ebenfalls aufgehoben. Der Minister Merilhou, der dies in Antrag brachte, erklärte geradezu: ״Die Juden haben in allen Leistungen, wozu sie berufen waren, unter den Fahnen, in den Wissenschaften, Künsten, im Gewerbefleiß seit einem viertel Jahrhundert alle Verleumdungen ihrer Unterdrücker in glänzendster Weise widerlegt." Die Parlamente beider Häuser haben den Antrag genchmigt, Ludwig Philipp im Januar 1831 den Beschluss bestätigt, und somit war die Emancipation in Frankreich vollendet. Der Corresp. v. Riesen-Geb. (Fortsetzung folgt.)

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