Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 8 (1888)
- Issue
- Heft 22 (29.6.1888)
- Date
- 1888-06-29
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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Factor für sich allein Lei der Tonbildung thätig ist, sondern dass die Thätigkeit jedes einzelnen dieser drei Factoren immer auch die Thätigkeit der beiden andern in sich schließt. Jeder der drei Factoren hat zwar seinen besonderen Winkunkskreis, aber die beiden andern Wirken dennoch immer mit. Auch das Verhältnis dieser zusamme! - wirkenden Theile haben wir schon bei der Lehre vom einzelnen Ton erkannt: wenn nämlich Ein Factor vorherrscht vor dem-andern, so wirken die beiden andern nur untergeordnet mit. Jeder der drei Factoren kann die Suprematie erhalten über die andern, aber ebenso kann auch jeder wieder unterthan werden den andern. Und ist dies beim einzelnen Ton der Fall, so bezeichnet es zugleich auch - das Verhältnis der drei Merkmale der Gleichheit der Töne zu einander. Die Gleichheit der Töne ist nur dann ganz vorhanden, wenn sie in dreifacher Hinsicht sich gleich geworden sind, hinsichtlich der Stärke, des Ansatzes oder der Ansprache und des Klanges. Herrscht eines dieser drei Merkmale der- Gleichheit vor, so sind doch stets die zwei übrigen in untergeordneter Weise׳ mitgegeben. Würde aber auch nur eines dieser drei Merkmale der Gleichheit fehlen, so wäre auch der volle Begriff der Gleichheit aufgehoben; wenn z. B. eine Reihe von Tönen wohl gleich wäre hinsichtlich der Stärke und des Ansatzes, aber es gesellte sich dazu nicht auch der gleiche Klang aller, so hätten die Töne ihre volle Gleichheit nicht: und wenn die Töne auch gleich wären an Klang und Ansatz, aber ungleich an Stärke, so fehlte doch immer die Gleichheit. Daraus folgt offenbar, dass erst nach Ausbildung und Erreichung jedes einzelnen dieser drei Merkmale der Gleichheit in allen Lagen für sich allein auch ihre Zusammeuwirkung in richtiger Weisemöglich ist. Die drei Factoren treten allerdings in Wi-klichkeit immer ver- Kunden aus, aber der Lehrer muß erst den Berusskreis derselben trennen und jeden für sich recht anschaulich machen und den Schüler, praktisch üben lassen, ehe er an ihre Verbindung und deren Variationen schreiten darf; so bei der Lehre vom einzelnen Ton, und so bei der Lehre vom. Ton als Glied einer Reihe oder von der Scala. Ist erst in jeder der drei genannten Beziehungen für sich allein die Gleichheit hergestellt, so werden, wenn auch die Eine ׳Gleichheit die Suprematie hat vor den beiden andern, doch auch die zwei Factoren in der für sie errungenen Gleichheit Mitwirken können; uud die. Gleichhett des Einen wird nicht mehr gestört werden durch eine Ungleichheit des andern. So stellt sich als Resultat unserer Trennung der drei Theile nun auch erst recht deren einheitliches, volles' Zusammenwirken her; und ob auch bald der eine von ׳ihnen-vorherrschen mag bald der andere, der volle Begriff der Gleichheit bleibt doch stets erhalten. Und bei all' den nur möglichen verschiedenarügen Uebergängen von einer Form (oder Art der Zusammen- Wirkung) der drei Theile zur andern ist ihre Abwechslung nach dem Gesetze der Schönheit möglich, weil die Einheit des Begriffs der Gleichheit überall vorhanden ist. Die eine Form kann immer aus der andern hervorgehen ohne Riss, im innigsten Zusammenhänge, nn zartesten Verschmelzen: weil in jeder der Formen die Möglichkeit der völligsten Ausgleichung mit allen übrigen möglichen Formen, und somit des Verschmelzens mit ihnen schon gegeben ist. — (Fortsetzung folgt.) . Vorstand Md Lehrer. Raden in in Böhmen, im Juni- Vor Kurzem hat der Autor des Artikels ״Vorstand uud Rab- Liner" gelegentlich der Besprechung des Gemeindegesetzes in der ״Neuzeit" unter dem Pseudonym Aristides die Verhältniße in den jüdischen -Cultusgemeinde» gezeichnet und hiebei einzelne hervorragende. Vorstände, die mit Edelsinn, Liebe, Wahrheit, Recht und Gerechtigkeit geziert sind, deren Herz für Religion, Frömmigkeit und Tugend erglüht, als Muster dem Judenthume aufgestellt. Herr Aristides hat leider nicht genügenden.Umblick im Judenthume gehalten, die Provinz ganz außer Acht gelassen und sich nnr aus einzelne Größgemeinden beschränkt. Die Cultusgemeinde der Großstadt braucht keine Gesetze zur Regelung, sie ist geregelt und hat Männer an der Spitze, die in jeder Beziehung dem Judenthume zur Ehre, und zum Ruhme gereichen, die das Judenthum vor allem Unwürdigen schützen und behüten, und die heiligen Institutionen mit fester, uuerschütterlicher Treue fördern und heben. Anders aber in der Provinz! Der Vorstand einer Cultusgemeinde in der Provinz ist zumeist das gerade Gegentheil, Er hat nicht die Liebe, die Anhänglichkeit zu seinem Volke, zum Judenthume, dem er angehört. Er behandelt alles mit Egoismus, und anstatt die heiligen Institutionen zu heben, zu fördern und zu sichern, wird der Bestand gänzlich untergraben, und die Gemeide seufzt unter der Herrschaft eines willkürlich handelnden Vorstandes, gerade wie seiner Zeit Israel in Aegypten. Der Vorstand einer Großgemeinde achtet, liebt und schätzt seinen für den Dienst der Religion gewählten Beamten und sorgt für dessen Fortbestand und Wohl. Der Vorstand der Provinz behandelt seinen Beamten als einen Knecht, als Sklaven und nicht als Erzieher der Jugend, als Leiter und Führer der heiligen Religion in der Schule, wie im Gotteshaufe. Und welchen Ehrgeiz, welche Herrschsucht, welche willkürlichen, gewaltthätige Handlungen übt der Vorstand? Ja, der Beamte muß sich den Launen des Vorstandes fügen und darf sich nicht denken, dass er Rabbiner, Cantor, Lehrer oder Religionslehrer sei und Anspruch auf Achtung und Würde Hatz . wie jeder geistliche.Beamte in der Kirche oder Schule, sonst ist sein Los der Wanderstab. Wenn der Beamte nicht schnell'oder nicht tief genug den Hut vor dem Vorstand lüftet oder der Frau desselben nicht die nöthige Ehrerbietung erweist, so wird er ohne Weiteres entlassen und ohne viel Federlesens sammt seiner Familie dem Elende preisgegeben. Zum Beweis hiefür und zur aufrichtigen Warnung aller Herren jüdischen Beamten mögen folgende Vorgänge in der Radeniner Cultusgemeinde dienen. In Radenin wird Jahr für Jahr ein Lehrer ausgenommen, der den gesummten Cultusdienst zu versehen hat. Kaum hat derselbe seine Stelle angetreten, ist er der schrecklichsten Plage und Qual ausgesetzt. Bald unterrichtet er zu viel, bald zu wenig, bald singt er zu viel, bald zu wenig, bald ist der Tempelvortrag zu lang, bald, zu kurz, und wenn der edle Herr Vorsteher die Geduld zuweilen im Gotteshause verliert, trampelt er mit den Füßen und stört die Andacht. Nach kaum 2—3 Monaten ist der Beamte dem Vorstände lästig geworden und wird ohne Verschulden und ohne irgend eine Ursache entlasten. Um die Bestimmungen des geschloffenen Verträges kümmert man sich nicht im Geringsten, und der Lehrer wird mit den Seinigen vor die Thüre gesetzt. Solche barbarische und gewaltthättge Entlassungen kommen in Radenin Jahr für Jahr vor, und auch dieses Jahr ist ein Lehrer, der ein Familienvater von sieben kleinen Kindern ist, knall und Fall entlassen woden. Nun wird der Herr Aristides gefragt, ob solche Vorstände zu den Mustern gezählt werden könuen? Wird nicht Schmach und Entwürdigung aus das Judenthum gewälzt, indem jeden Augenblick Anzeigen, Klagen und Beschwerden beim k. k. Bezirksschulrath, Schulinspektor und dem Gerichte Vorkommen und wenn solche harti bedrängte Lehrer, Familienväter verzweistungsvoll ihr Recht uud