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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1888-05-28 · Heft 18 (28.5.1888) · page 7

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
8 (1888)
Issue
Heft 18 (28.5.1888)
Date
1888-05-28
Page
– (sequence 7)
Language
German
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־7׳ — zu weit gegangen sei, und jetzt sucht man die Uebelstände in Verordnnngswege zu beseitigen. Üeber §. 1 entwickelt sich nun eine Debatte, in welcher die Abgeordneten Gniewosz, Gomperz, Pollak, Czarloryski sich sür die Fassung des Herrenhauses, dagegen die Abgeordneten Sochor, Bloch und Zotta für die Regierungsvorlage aussprechen. Hierauf zieht der Referem Abg. v. Gniewosz seinen Antrag aus Scheidung zwischen Orthodoxen und Neologen zurück und wird § 1 in der Fassung des Herrenhauses angenommen, mit Hinzufügung des Passus: ״innerhalb der durch das Etaatsgesetz gezogenen Grenze". Bei § 3 befürwortet Abg. Rittner die Annahme der Fassung des Herrenhauses und erklärt, es sei wünschenswert, dass eine baldige Organisation zn Stande käme. Der Minister Dr. v. Gautsch weist daraus hin, dass es sich zuvörderst darum handle, Ordnung zu schaffen, doch werde die factische Durchführung sehr verzögert werden. Die Abgeordneten Gomperz, Tomaszczuk, Zotta, Spelina und Czartoryski erklären sich für die Fassung des Herrenhauses. Abg Weitlof sagt, eine Ordnung dieser verwirrten Angelegenheiten \d nur im Verordnungswege denkbar, wenn nicht das Zustandekommen des Gesetzes in Frage gestellt werden solle; auch er befürwortet den § 3 in der Fassung des Herrenhauses. Die §§ 2, 3, 4, 5 nnd 6 werden in der Fassung des Heirenhauses angenommen. An der Debatte betheiligien sich die Abgeordneten Sochor, Gomperz, Bloch, Pollak und Weitlof. Bei § 5 wurde das letzte Alinea, welches den Betheiligten den Rechtsweg gegen Elltscheidungen der Negierung offen ließ, gestrichen, weil diese Bestimmung ohnehin in den Staatsgrundgesetzen allgemein begründet sei. Das Alinea 2 desselben Paragraphs, welches bestimmt, dass in der Regel die Objecte, welche zu gottesdienstlichen Zwecken gedient haben, bei der Vermögensvertheilung von Gemeinden ihrer Bestimmnng nicht entzogen werden dürfen, wird auf Antrag der Abgeordneten Bloch, Sochor und Gomperz beibehalten. Kis-GzeC. Dem Vice-Präses der hiesigen israelitischen Cultusgemeinde, Herrn Alexander P i ck, wurde in Anerkennung seines patriotischen Wirkens von Sr. Majestät der ungarische Adel mit dem Prädieate: Nemesch-Dömölkier verliehen. M—n. Korrespondenz der Wedaction. S. in T. Als Bezugsquelle für koschere Selchwaaren können wir ihnen mit besten Gewissen die für-streng religiös anerkannte Koscher-Selchwaaren-Fabrik von I. Thenmann, Wien II-, Circusgasse 38 anempfehlen. I. in M- Die Adresse dieses Herren ist uns ebenfalls unbekannt. Gr. in A Herzlichste Gratulation. Are Ned.^ct on. Iie heutige Kummer enthält eine Beilage der Buchhandlung Eh. I. 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