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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1888-04-23 · Heft 14 (23.4.1888) · p. Seite 2

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
8 (1888)
Issue
Heft 14 (23.4.1888)
Date
1888-04-23
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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\ 2 — einen zweckentsprechenden Ausblick zu erlangen/ bis wir endli ch in einer im allgemeinen nur unscheinbaren, für uns jedoch überaus werthvollen Thathsache einen Lichtstrahl zur Erhellung der tiefen Finsternis, einen Anhaltspunkt zur Aufklärung der sich feindlich gegenübersteh enden Anschauungen finden, welche wir unseren Lesern nicht vorenthaltcn wollen und dürfen. Seite 44 Nr. 19 finden wir ein mit e'nem Fis vorgezeichnetes kurzes Recitativ von brodiaus wehaudaus, dessen erster Ton, und zwar das Fis, nach F aufgelöst erscheint. Diese beiden Zeichen, nämlich das wesentlich vorgezeichnete Fis und das gleich darauf folgendeAuflösugszeichen gerade für den »allerer st en Ton des Stückes erscheinen doch wahrlich so bemerkenswerth, dass wir uns diese Kobolde etwas genauer ansehen müssen; von einem Druckfehler kann hier keineswegs die Rede fein, denn Seite 45 beim Recitativ melech el chej hoolomim finden wir am Kopfe gleichfalls ein vorgezeichnetes Kreuz, welches auch für die ersten fünf Takte maßgebend, für die letzten zwei Takte jedoch außer Kraft gesetzt erscheint. Bei diesem letzten Recit. u. zw. bei dm Worten ei chej gesellt sich zu der bereits erwähnten Abweichung eine zweite, nämlich eine absichtliche Ver- Änderung des A nach As, welches auch bis zu Ende des Recitativs beibehalten erscheint. Gleichermaßen finden wir in Nr. 21 Zur jisroel und 22 Nekaddesch vorgezeichnete und aufgelöste Fis und zufällig eingestreute As neben A m bunter Reihenfolge. ״Hier ist gut ruhen" dachtm wir, ״hier wollen wir Hütten bauen", und indem wir es uns inmitten dieser kecken Eindringlinge etwas be guem machtm und ihnen etwas tiefer ins Auge blickten, erheiterte und klärte sich unser Blick, den wir fanden iu denselben gute Bekannte und treue Kameraden. Möge der verehrte Autor sein Werk semiroth schel schab" both mit uns aufschlagen und das Recitativ S. 45 habbocher beschire simroh genau an sehen, so dürste er schon auf den ersten Blick finden, dass dieser kurze Gesang nach der von uns aufgesiMen sischtabbach-Steiger Skala auf der G-Basis u. zw. nach dem Jntervrllenverhältniße G. As. H. C. D. E. F. G. gearbeitet und dass jede Abweichung von dieser Aufstellung eine entschiedene Härte aufweist, hingegen die strenge Befolgung des Prinzipes (wie in den vier Takten melech el chej hoolomim) die wohlthuendste Stylreinheit und eine erquickende Formvollendung in sich birgt, dass demnach das vorgezeichnete Fis vollständig gegenstandslos wird. Möge der verehrte Autor ferner die von ihm vorgezeichneten Noten des Recit. Nr 19. Lrochaus wehaudoaus belassen und nur sämmtliche Fis nach F und sämmtliche A nach As vermindern und er wird sich überzeugen, dass das Recit. unter dieser Behandlung wesentlich gewinnt, ja erst dann eigentlich das wird, was es sein soll, ein charakteristisches ׳Synagogen-Recitativ. Wir gestatten uns diese kurze Auseinandersetzung, um den Nachweis zu erbringen, dass Grünzweig die alten Synagogenweisen wohl fcumte, dass er Lei seinen Arbeiten von den lieben alten Tönen, wie von unsichtbaren Händen getragen, von der Wesenheit dieser Töne aber doch nicht so voll und ganz überzeugt war, um mit sicherem, ruhigem Federstriche das hinzuzeichnen, was von späteren Geschlechtern als Material für weitere Arbeiten zu verwenden wäre. Voll diesem Gesichtspunkte aus betrachtet, wird es der verehrte Freund und Autor des vorliegendm Werkes sicherlich nicht übel nehmen, wmn wir unverhohlen den Ausspruch thun, dass ein Componist wie Grünzweig, der den traditionellen Gesang besser wie jeder kannte und sich, wie oben erwiesen, der mächtigen Einwirkung desselben uicht entwehren konnte, besser gethan hätte, Piecen, wie Weschomeru Mögen owaus, Jismechu bemalchuscho, Eiohenu welche awosenu, reze wimenuchosenu 3c. in althergebrachten Weisen zu bearbeiten. Der verehrte Autor ist ja noch in der Lage diesen kleinen Verstoß, der sich aber in späteren Tagen als eine furchtbare Anklage erheben könnte, gut zu machen, indem er seinem Werke, Gesänge im angedeuteten alten Stile hinzufügt; dann als angenehme Abwechslung mögen diese äußerst correkt und sauber gearbeiteten Nummern 13, 14, 18, 37 und 38 nach wie vor zur Hebung der Andacht in den Gotteshäusern gesungen werden und die andächtige Gemeinde wird ihnen die verdiente Anerkennung nicht vorenthalten. (Fortsetzung folgt.) Der Cantirr und das neue Gemeinde- Gesetz. In der vorletzten Nummer unseres Fachblattes wird an leitender Stelle bezüglich der Regelung der äußern Rechtsverhtälniße der Cultusgemeinde die Frage aufgeworfen, ״haben die bestehenden Verhältniße eine Besferuug erfahren oder nicht?" und dieselbe dahin beantwortet, dass wir Cautoren in jedem Falle durch die Vorlage gewonnen haben, Bei genauer Prüfung der beregten Vorlage dürften sich wenige Cantoren finden, die dem oben Angeführten beipflichten werden, da thatsächlich in der Vorlage für Cantoren so viel wie Nichts, hingegen Alles für die Rechte und Pflichten der Rabbiner enthalten ist. Wir Cantoren gehörert zu den Religionsdienern, die wie bisher nur der Willkür der Gemeiudemitglieder und der Vorstände preisgegeben sind. § 16 des Gesetzes besagt: ״Das Dienstverhältnis der Gemeindefunctionäre ist in den Statuten mit der Älaßgabe zu regeln, dass Rabbiner auf längere Zeit anzustellen sind und gegen ungerechtfertigte Entlassung derselben Vorsorge zu treffen ist." Also nur der Rabbiner ist auf längere Zeit anzustellen und kann ungerechtfertigter Weise nicht entlassen werden, mit den anderen Funktionären, unter welchen selbstverstündlich auch der Cantor gerechnet ist, kann die Gemeinde nach Gutdünken verfahren. Weiter führt der Artikel an: ״Der Cantor ist in der Gemeinde nothweudig geworden, weil ein öffentlicher Gottesdienst ohne Cantor unmöglich ist." Ich möchte mir die Frage erlauben, hat man je dm Cantor beim öffentlichen Gottesdienste entbehren können oder entbehren wollen? Um so trauriger ist es für den Stand des Cantors, dass derselbe, trotzdem er der eigentliche Funktionär beim Gottesdienste ist. und wie geschichtlich auch erwiesen, die Stelle des Hohenpriesters vertritt, nach wie es vor als Meschubed- Knecht, Sklave gelten wird, dem man nicht die geringsten Rechte einräumt. ״Der Staat ertherlt den Rabbinen eine größere Summe von Rechten, als den übrigen Religionsdienern, er stellt jedoch an denselben auch größere Anfonderungen", so führt der Artikel weiter aus; welche Anforderungen aber eine jede Gemeinde an den Cantor stellt, dürfte meines Erachtens dem Schreiber des Artikels auch nich unbekannt sein. Ich erlaube mir nur auf die Concurse hmzumeisen, wo verlangt wird: Große Stimmmittel, geschulter Gesang, tüchtige musikalische Bildung, ferner entweder noch nebenbei geprüfter Lehrer zu sein oder Koreh, Schochet und Bodek, Sekrater, allgemeine Bildüng sowohl in der Liturgie als im Litterarischen rc. Soviel wird verlangt gegen ein schmähliches Gehalt und eine unsichere Anstellung Die ersten Zahre seiner Amtsthätigkeit gehen zu Ende. Die Gesangsweisen bieten nichts mehr Neues nnd Znteressantes, die Gemeinde lechzt nach Abwechslung, der Cantor wird wieder gekündigt, rvar.or

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