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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1888-03-09 · Heft 9 (9.3.1888) · p. Seite 6

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
8 (1888)
Issue
Heft 9 (9.3.1888)
Date
1888-03-09
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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sondern flüchtige Andeutungen derselben will ich für meinen.Zwecks anführen. Cchrn die Urgeschichte der heiligen Schrift zeigt uns .urrverkennbar den. Plan und den Zweck des Herrn^mit der Menschheit.: Cie lehrt uns die Kenntnis, resp. die Entstehung der Welt und die Erziehung des Menschengeschlechtes, wie ich hoffentlich dies in mei-׳ ner Studie: ״Semit und Antisemit".Nr. 43, 4. und Nr. 1, 2, 3, H.' Jahrgang dieses gechrlen Organes bereits kurz und bündig nochgewiesen lobe. Betrachten wir das Zeitalter des Patriarchen bis Moses, sein eigenes, das der Richter, einschließlich Samuels, des Dmnder der Prophetenschulen, aus denen eine so stattliche Zahl Junger, Lehrer der Menschheit, hervorging, von dem es Psalm 99, 3 heißt: ״Moses und Nhoron unter seinen Dienern und Samuel ruiter seinen Anbetern, sic sichen zum Herrn in ihren ewig mnstergiltigen Psalmen, und Er erhört sie. Der Jeremias 15: ״Und der Herr sprach zu. mir: sichele stlbst Moses und Samuel vor rnir für dieses Volk — mein Wesen ist nicht für es." Ueberblicken rvir das Zeitalter der Könige Saul, Judas und Israels, das der babykonischen Gcsongenschast, wie dos der Rückkehr unter Leitung Es iah und Nechemjah, Chegai, Sacharin und Malachi, die W-änncr der großen Synode, das des zweiten Tempels, der Makkabäer, das talniudische mit den hochwürdigcn Tanaim und Amorocim, des Talmuds selbst, gesammelt und geschlossen von Aschi und Rabina (365—425 e. Z.) dos des trüben, sirrsteren Mittelalters bis Moses Mendelssohn, unser eigenes Zeitalter, welche Fülle von Ereignißen und Erlebnißen, die an Israel Vorübergegangen, schweben da unserer Seele vor! Das ist thatsächlich eine berückende, schwindelnde, fast unfass bare Fülle von Erlebnißen und Vcrhältnißen. Doch durch alle diese Epochen und Phasen, die mit der Schöpfung beginnen, zieht und schlängelt sich jener Himmelblaue Faden, von dem es 3. B. M. 15, 39 heißt׳ Und ihr sollt ihn betrachten und gedenken aller Ge- Lote des Herrn u. s. w. Adam, der nicht vom Weibe geboren, sondern der wahrhnstige Sohn Gottes war, hat die Segula, wie bereits von uns nach Kosari, Portrag 1, §. 55 erörtert, das ewige Sittengesctz, die sogcrwnrttcn Humonitätsgesetze in der höchsten Potenz von Gott unmittelbar erhalten. Diese Segula wurde durch eine Kette einzeluer Gottbegnadeter, wie Jet, Noa, Sem, Eber, Peleg bis zu unserem erhabenen Patriarchen Abraham gehegt und glpsiegt, wie Jesaias 41, 2 von Abraham begeistert ausruft: ״Wer erweckte vom Osten her den, der die Tugend, die Gerechtigkeit als seine Führer anerkannte." Unser unsterblicher Moses hat die Segula im Dekalog. Zrhnwort, durch 603 von Gott ihm gegebenen Gebote umfriedet und der Talmud die traditionelle Erläuterung nothgedrungen niedergeschrieben. Außer denselben, die trübe Zeitverbältniße niederznschreiben erheischten, enthält der Talmud £׳חומרות גדרים• סייגי welche dem damaligen Heidenthume gegenüber nothweudig und geboten waren. Alles aber führt und mündet in und zu unserem Bekenntnis 5. B. M. 6, 4: Höre, versiehe Israel, der Ewige unser Gott ist eine uns unbegreifliche Einheit. Verstehst und begreifst Du dies, so wirst du Gott lieben u. s. w. (More Nbucliim 3, §. 28, nach Satnows Erläuterung.) Wer ehrlich, frommen Sinnes diese Epochen überschaut und würdigt, wird mit dem Psalmisten 16, 2 bekennen: ״Seele sprich zum Herrn, Du bist Herr mein Schatz, nichts über Dich! All den Heiligen und Geschlechtern, die in der Erde ruhen, ihnen gehört mein Sehnen. Sie alle lehrten in reiner Absicht: ״Gott ist mein Antheil." Sie beachteten, umfriedeten in frommer Weise aber nur gemäß der damaligen Zeitanschauung, die Lehre Moses. Wir aber beharren bei unserer Überschrift: ״Prüfet die Aenderungen der Zeitalter." (Fortsetzung folgt.) Kleine Ehronik. Wie«. Die Theilnahme, welche sich aus Anlass des Ahle- Lens unseres verewigten Vereinscassiers, des Herrn Cantor Adolf Fischer, für die Familie desselben kundgab, war eine ganz außerordentliche und.bewies, welch guten Rufes sich der Verblichene nicht nur in bn Gemeinde, in der er thätig war, und im Kreise seiner Freunde uud Collegen, sondern auch weit über die 'Grenzen seiner Wirksamkeit erfreute. Aus der großen Zahl der Beileidskundgebungen wollen wir hier nur d׳e von Gemeinden u!:d. Collegen eingelangten anführen':' Der Cultüsoorständ ^und der/Bethausvorstand, der:Wiener Gemeinde ( der' Eultusporstand.der Gemeinde Peschen, - in welcher Fischer vor seiner ׳Berufung'׳flach)Wienamtirte; ferner die Cantoren: Professor Friedmann, Pest; Hehmann, Amsterdam; Freisinger, Pilsen; Löwlnsohn, Prag; Fränkl, Strakonitz;. Straus ly, Trautenau; Fischinänn, , Krumau; Kirschner, Wün-- chen; Blaustein, Bromberg; Deutsch, Breslau; Adler, Ung.- Hradisch; Poborsky, Tcschen; Rosenhaupt, Nürnberg; Heiuemaun, Nü-nberg; Lamm, Brüx; Popper, Eger; Weiß, Tobitschau; Kohu, Kanitz; Epstein, Proßuitz; .Bader, Pardubitz; Kartschmarofs, Kanizsa; Suschny, Pest; Beutler, Auscha. — Während der Schiwoh beteten die Vorstandsmitglieder des Cantorrnvereines abwechselnd im Trauerhause das Minchah- und Maariwgebet, und alltäglich hatten sich zahlreiche Gemeindemitglieder zur Andacht eingefunden. Görkitz. Es wird nicht viele Petitionen geben, die auf allgemeine Beachtung Anspruch haben. Eine solche Beachtung verdient aber die Petition, welche der hiesige Cantor und Schullehrer Ebel beim Abgeordnetenhause eingebracht hat und mit der sich kürzlich die Petitions׳Commission sehr eingehend zu befassen, veranlasst worden ist. Zur Klarlegung der Sachlage müssen wir etwas weiter ausholen. Der Petent Ebel war aus Oesterreich nach Preußen gezogen, hatte zuerst in Löwenberg und dann in Görlitz seinen Aufenthaltgenommen, woselbst er von der Synagogengemeinde angestcllt wurde. Mit der Absicht umgehend, dauelnd in Preußen zu bleiben, beantragte er seine Naturalisirung als Preuße. Prinz Handjery in Liegnitz ließ ihm zweimal einen zusagenden Bescheid von der Löwenberger resp. Görlitzer Polizeiverwaltung zugehen. Der ihm am 2. August 1883 in Löwenberg ertheilte Bescheid lautete dahin: ״Die Polizeiverwaltung sei von dem Regierungspräsidenten zu Lieguitz ermächtigt worden, die Zusicherung eventueller Aufnahme als preußischer Uuttrthan zu ertheilen, sobald seinerseits der Nachweis chon der Entlassung ans drm österreichischen Unterthanenverhältniße geführt worden sei." Im gleichen Sinne beschied ihn die Görlitzer .Polizeiverwaltung am 2i. April 1885, indem sie schrieb: ״Auf Grund der Verfügung des königlichen Negiernngspräsidenten zu Liegnitz vom 16. Juni 1884 wird dem Cantor Marcus Ebel hierselbst hiermit bescheinigt, dass seine Aufnahme in den diesseitigen Staatsverband erfolgen wird, sofern er die Entlassung aus den kaiserlich königlich österreichischen Staaten für sich, seine Ehefrau uud seine drei Kinder Moriz, Joses und Emil hier nachweist." Was jeder Andere in diesem Falle gethan hätte, glaubte auch Cantor Ebel thun zu dürfen: Er baute auch das Versprechen des Herrn Regierungspräsidenten und erwirkte im September-1885 für sich, seine Ehefrau und seine drei Söhne die Entlassung aus dem öfterreichischen Staatsverbande und zeigte nunmehr der Negierung au, dass die Voraussetzung der Enheilung des preußischen Jndigenals erfüllt sei. Wer aber beschreibt das Erstaunen des Antragstellers, als ihm am 29. April 1887 von der Görlitzer Polizeiverwaltuug die Mittheilung wurde, dass sein und seiner Familie Antrag auf Aufnahme in den preußischen Staatsverband ״seitens des Herrn Minister des Innern abgelehnt worden sei." Der Herr Negierungs- Präsident, welcher sein Versprechen auf diese Weise nicht einlösen konnte, gab dein Antragsteller am 9. Juli 188? den Bescheid, dass zwar sein Gesuch seitens des Herrn Ministers des Innern wiederholt abgelehnt worden sei, dass ihm aber, auf Grund ministerieller Ermächtigung, jedoch ״unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs" der fernere Aufenthalt in Preußen gestattet werde. Gleich hinterher aber wurde dem Petenten eröffnet, er solle nur ja nicht etwa auf die Genehmigung zur Anstellung bei der Görlitzer Synagogengemeinde rechnen. Ob man ihm die Erlaubnis bei einer anderen Gemeinde ertheilen werde, darüber könnte erst ״unter Prüfung der besonderen Verhältniße" befunden werden. Der fast 60jährige Ebel war auf diese Weise existenz- und vaterlandslos geworden, vaterlandlos, weil er im Vertrauen auf das Versprechen der׳ Liegnitzer Negierung seine Entlassung aus dem österreichischen Staatsverbande nachgesucht hatte; cxistenzlos, weil die Synagogengemeinde zu Görlitz zu ihrem Bedauern sich veranlasst gesehen hatte, auf Grund erfolgter Ablehnung feines Naturalisätionsgesuches von einem festen Engagement des Cantors Ebel abzusehen. Aller Existenzmittel ent-

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