Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 8 (1888)
- Issue
- Heft 6 (14.2.1888)
- Date
- 1888-02-14
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
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— 3 — -Einigungen angehören,; in welchen jedoch eine größere Anzahl: Juden ansässig ist, letztere mittelst öffentlicher Kundmachung zu einer Erklärung aufzufordern, ob ste sich zu einer selbstständigen Cultusgemeinde , coustituiren oder einer bereits bestehenden einverleibt werden wollen. Ser der in dieser Weise vorzunehmenden Eintheiluug der Cultusgcmeinde-Spreugel ist unter thunlichster Berücksichtigung bestehender Verhältniße an dem Grundsätze festzuhalten, dass einerseits Cultusgemeinden nur daun geschaffen werden sollen, wenn hinreicher.de Mittel zu Gebote stehen, den Bestand der nöthigen gottesdienstlichen Anstalten, die Erhaltung der Religionsdiener und die Ertheiluug eines geregelten Religionsunterrichtes zu sichern, und dass andererseits, insofern diese Voraussetzungen zutrcffeu, die Sprengel der Cultusgemeinden nicht allzusehr, auszudehnen sind. Rücksichtlich aller jener Gebiete, welche in die Cultusgemeinde- Eintheiluug nicht einbezogen werden, ist durch Ausspruch der Staatsbehörde festzusetzen und zu verlautbaren, welchen Cultusgemeinden die daselbst jeweils wohnenden Juden zugewiesen werden. Die Zuweisung ist länder-, bezirks-, gemeinde- oder ortschastsweise vorzunehmen. Eine Cultusgemeinde, welche den gesetzlichen Bedingungen ihres Bestandes nicht mehr entspricht, kann von der Staatsbehörde aufgelöst werden. Zur Leitung der Cultusangelegenheiten ist in jeder Cultusgemeinde ein Vorstand zu bestellen, welcher dieselbe nach Außen vertritt. Im Ucbrigcn wird die Organisation der Gemeinde (Cultusrath, Ausschuss u. dgl ) durch das Statut geregelt. In den Vorstand können nur Angehörige der Cultusgemeinde berufen werden, welche österreichische Staatsbürger sind und im Vollgenusse der bürgerlichen Rechte stehen. Als Neligionsdiener können nur österreichische Staatsbürger angestellt werden, deren Verhalten in sittlicher und staatsbürgerlicher Hinsicht vorwurfsfrei ist. Für jede Cultusgemeinde ist wenigstens ein Religionsdiener als Rabbiner zu bestellen. Für dieses Amt ist außer den oben erwähnten Eigenschaften der Nachweis allgemeiner Bildung, und zwar mindestens der vollendeten Gpmnasialstudien, erforderlich. Die nach den Bestimmungen des allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches hinsichtlich der Verkündigung von Chen, der Trauung, der Scheidung von Tisch und Bett und der Trennung den Rabbinern oder Religionslehrern (Religionsweisern) übertragenen Functionen können nur von einem in Gemäßheit dieses Gesetzes angestellten Rabbiner oder während der Erledigung des Rabbinats vom Stell- Vertreter vorgenommen werden. Leistungen für jüdische Cultuszwccke, insbesondere Abgaben und Gebühren, können nur in der in den Statuten festgesetzten Weise und nicht über das daselbst bestimmte Maximal-Ausmaß auserlegt werden. Die Errichtung von Privatbethäusern, sowie die Veranstaltung von Zusammenkünften zu gottesdienstlichen oder rituellen Hebungen, soweit sich diese nicht blos auf die häusliche Religions- Hebung beschränken, bedarf der Zustimmung der Cultusgemeinde. Jnnnhalb der durch dieses Gesetz gezogenen Grenzen ist die Einrichtung und der Wirkungskreis der Cultusgemeinde durch ein Statut Zu regeln. Methodik -er Gesangskunst. XVII. Wir bleiben also dabei, auch in der gleichen starken Scala Müssen sich die Falsettöne gleich stark anreihen lassen, jedoch ist dabei besonders darauf zu achten, dass man das Schneidige, Spitzige dieser Falsettöne durch die Resonanz in der Mundhöhlung zu vermindern und so dieselben Töne voller und breiter zu machen suche: Sollte dies einem Sänger nicht möglich sein, — wie . wohl es gar keine große Schwierigkeit hat und nur der richtige Vocal dazu gewählt werden muß, worüber wir bei der Lehre vom Klang weiter reden werden, — so mag er bei der gleichen starken Scala sich mit den Brusttönen begnügen und die Falsettöne daher immer nur im Zusammenhang mit schwachen oder höchstens mittelstarken Tönen in Anwendung bringen. — Nach Herstellung auch dieser gleichen starken Scala aber unterlasse man wieder nicht die Uebung in Intervallen, so dass auch hier ein Ton immer gleich ist dem anderen, auch der tiefste Ton gleich dem höchsten an Starke; gehe jedoch dabei sehr vorsichtig und schonend zu Werke, denn jede - Ueberaustreugung schadet sowohl den Athemrverkzeugen, als den dem Tonsinn dienenden Muskeln. Nun haben wir also nicht blos eine gleiche schwache, sondern auch eine gleiche mittelstarke und eine gleiche starke Scala gewonneu; ausgegangen sind wir dabei von der gleichen schwachen, möglichst piano gehaltenen Scala, aus dem einfachen Grunde, weil der Sänger hier das Athemmaß über die ganze Scala am leichtesten vertheilen lernt, und weil überhaupt das möglichst kleinste Athemmaß, welches zur Erzeugung eines Tons nothwendig ist, den primitiven Anfang jeder weiteren Stärke-Nüancirung bildet. Auch ist ja bei diesem schwachen Athem der Uebergang ins Falfet selbst schon natürlich gegeben und somit bei dieser piano gehaltenen Scala sogleich der ganze Umfang einer Stimme mit inbegriffen. Diese schwache Scala bildet so die Grundlage der beiden anderen Scalen, der mittelstarken und der starken; und wie sich bei der schwachen Scala das Athemvolumen für jeden einzelnen Ton aus der Scala selbst feststellen ließ, ebenso muß dies auch bei der m'ttelstarkcu und starken Scala geschehen; auch hier muß jeder einzelne Ton ebendas Athemvolumen haben, welches er in der zusammenhängenden Scala hat, oder mit anderen Worten, er muß als einzelner mittelstarker oder starker Ton dasselbe Athemmaß behalten, welches ihm als Glied der mittelstarken oder starken Scala zukam: dann erst ist ja ein Ton dem anderen gleich an Stärke. — Mit dieser Bemerkung aber schließt sich für uns die erste Art der Nüancirung der Scala hinsichtlich der Stärke ab, welche darin bestand, dass die ganze Reihe auch mittelstark oder stark, aber doch wieder ganz gleich in sich sein soll. Freilich lassen sich außer den drei Stärkegraden der Scala, welche wir nun besprochen haben, nämlich außer der pia.no, mezzo-forte und forte gehaltenen Scala noch eben so viele an Stärke verschiedene Scalen aufftellen, als zwischen dem piam88imo und forti38imo Stärkegrade in der Mitte liegen; wir können neben dem piano, mezzo-forte und torte noch viele Unterabtheilungen, noch viele Grade machen: es genügt jedoch an diesen drei Hauptarten der Stärke und lassen sich die Zwischengrade leicht selbst finden; immer ist auch bei diesen Zwischen- Stärkegraden Gleichheit des Athemmaßes und somit der Stärke der Töne in der gleichen Scala festzuhalten, durch gleichen ruhigen Athemzug ohne Stoßen. Diese Gleichheit muß in jeder Scala die Grundlage, die Einheit bilden, weil der Ton nur als Glied der Reihe selbst seinen wahren Werth hat. Nehmen wir z. B. einen hohen starken Ton, welcher nicht das der ganzen starken Scala zu Grunde liegende Athemmaß, sondern ein noch viel größeres Athemvolumen hätte, so würde dieser Ton als geschrieen, daher als unkünstlerisch, als störend erscheinen; wenn jedoch sein Athemmaß im Verhältnis steht zu dem Athemmaß der übrigen Töne der Scala, , so ist dieser Ton nicht mehr störend, sondern künstlerisch berechtigt,