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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1888-02-14 · Heft 6 (14.2.1888) · p. Seite 2

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
8 (1888)
Issue
Heft 6 (14.2.1888)
Date
1888-02-14
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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indem er den Knaben nach nur kurzem Anhören für den Wiener Synagogenchor zu gewinnen trachtete, allein die Verhältniße, diese unbeugsamen Zwingherren der menschlichen Geschicke, gestatteten es leider nicht, den Knaben in die für ihn allein zweckdienliche Sphäre Eintreten zu lassen. Nicht genug, dass Grünzweig dem Kunstgebiete der Mißlitzer Synagogengesangsverhältniße schon vollständig entwachsen war, wurde noch das letzte Restchen seiner Stimme ausgebeutet, indem er, sicherlich nicht zum Vortheile seiner späteren stimmlichen Entwicklung, bis zu seinem 16. Lebensjahre singen musste. Die Mutations- Periode, für Grünzweig eigentlich der vollständige Ruin seiner schönen Stimme, drängte ihn endlich auf die für seine Zukunft einzig richtige Bahn, zur Inangriffnahme musikalischer Studien. Wir müssen es als eine bemerkenswerthe Thatsache hinstellen, dass im Jahre 1845 ein armer Meschorer in Mißlitz den Musikstudien sich zuwendete. Stand dem armen Kinde etwa ein piano forte zur Verfügung, oder unterrichtete ihn irgend ein edler Menschenfreund in der Musiktheorie? — Wie durste der auf Gottes weiter Erde so verlassen dastehende Knabe an die, selbst den wohlhabenden Kindern der Provinz vorenthaltenen Segnungen des Ctavierspiels oder drs musiktheoretischen Unterrichtes denken? — Dennoch drängte ein geheimnisvoller Trieb mit der ganzen Macht jugendlicher Begeisterung den Knaben zu einem Musikinstrumente, und im Bewusstsein seiner spärlichen materiellen Mittel, griff er zu der damals üblichen, außerdem mit geringen Kosten anzuschaffenden Guitarre, um dieselbe -auch schon nach kurzer Frist meisterhaft zu handhabe». Hier, wie bei der späteren Cultivirung der Pedal-Guitarre mögen wohl die allerersten Begriffe von der Bedeutung der Accorde und der harmonischen Modulation im Seelenleben Grünzweig's zum Durchbruche gelangt sein. cv' Diese autodidactischen, auch natürlich regellosen Studien hatten immerhin den Vortheil, den Gedankengang Gcänzweig's dahin zu lenken, dass seine schwererworbenen, aber lückenhaften Kenntniße für seinen künftigen Beruf nicht ausreichen können, und so fasste er Len Entschluss, das Provinzleben zu verlassen und nach Wien zu gehen, um dort alles das zu erlernen, was zu erlernen nöthig war. Mittellos und ׳unbekannt stand Grünzweig in Wien und konnte nicht einmal den landläufigen Behelf für sich in Anspruch nehmen, Ln einem Synagogenchor mitzusingen, weil er absolut stimmlos geworden; sein materieller Erwerb beschränkte sich lediglich darauf, für einzelne Opernsänger die Partien herauszuschreiben, um seine leiblichen Bedürfniße einigermaßen zu befriedigen. Für seine geistige Ausbildung war schon bester gesorgt, denn er fand Aufnahme im Conservatorium und alsbald durch Fleiß und treffliche Anlagen Anerkennung und Sympathien seitens seiner Professoren und Mitschüler. Wie ein rother Faden durchziehen jedoch die Hinderniße und Schwierigkeiten das bewegte Leben Grünzweig's, und so musste er schon nach einjährigem Studium, veranlasst durch die Sturmperiode der 48er Jahre, von seinem Lieblingswerke abstehen, indem sämmtliche Lehranstalten Wiens geschloffen und somit auch Grünzweig zum Pausiren verdammt war. In seiner hartbedrängten Lage verfiel Grünzweig auf eine sonderbare, immerhin doch geniale Idee. In Len besseren Gemeinden Böhmens und Mährens fühlte man das Bedürfnis, den Synagogengesang nach der durch Sulzer angeregten Weise zu reformiren; es fehlte allenthalben an guten Lehrern für Liesen neuen Unterrichtszweig, und mancher logisch denkende, aber musikalisch unreife Cantor sah mit Bangen der Zukunft und den modernen Anforderungen seiner Gemeinde entgegen. Da erschien Grünzweig als Retter in der Noch. Wieder zog er von Gemeinde zu Gemeinde, zwar nicht singend, Loch als Apostel der neuen Richtung, blieb in jeder Gemeinde so lange, bis das Chorpersonal und der Cantor studirt waren, um dann weiter zu ziehen und in der nächsten Gemeinde abermals dasselbe zu beginnen und zu beenden. Auf einem dieser Querzüge berührte Grünzweig die damals beträchtliche Gemeinde Kolin, machte dort die Bekanntschaft eines jungen Mannes, der eben die Cantorstelle in Kolin angetreten hatte und nach nur kurzer Rücksprache Grünzweig aufforderte, bei ihm zu bleiben und das Einstudiren und Änleiten seines Synagogenchores nach den Prinzipien der Neuzeit zu besorgen. Der junge, nach geordnetet Lebensweise und Wirksamkeit sich sehnende Mann nahm die angeboteue Stellung herzlich gerne an, und schon nach drei Monaten hatte die Gemeinde Kolin einen gut geschulten Knabenchor und einen trefflichen Chorcantor*). Kolin muß demgemäß als die erste bleibende Stätte angesehen werden, auf welcher Grünzweig einen Lauernden Aufenthalt als Chordirigent und Gesangslehrer nahm, und von hier aus sind auch seine allerersten Gaben auf synagogalgesanglichem Gebiete zu rechnen; denn hier in Kolin war es dem jungen Streber endlich verstattet, sich mit den Geheimnißen des Ktavierspieles vertraut zu machen. Der musikalische Schulmeister des Ortes war der Mentor des jungen Kunsteleoen und mit jeder Unterrichtsstunde musste der brave Mann zum Bewusstsein gelangen, dass seine Musikkenntniße bald nicht mehr der künstlerischen Empfänglichkeit seines Jüngers genügen werden. Die in Wien ursprünglich gesammelten theoretischen Musikkenntniße unterstützten die technische Arbeit des Clavierspielens insoferne, als der junge Grünzweig zum Schrecken und zur Verwunderung seines Lehrers sehr Vieles errieth, was er, der Lehrer, sich ihm noch nicht zu sagen getraute und ganz erstaunt, das Augenglas wischte, als ihm sein junger Zögling eines Tages einige leichte, aber prächtig gelungene Compositionen zur Beurtheitnng vorlegte, welche somit auch als die ersten Versuche des componircuden Grünzweig auzuseheu sind. (Fortsetzung folgt). Regelung -er CultnsoerhLltniße. Die dem Herrenhause zuerst zugemittelte Regierungsvorlage, betrefsend die Regelung der Nechtsverhältniße der jüdischen Religions-Genoffenschaft, enthält folgende wesentliche Bestimmungen: Die jüdische Religions-Genossenschaft gliedert sich in Cultusgemeinden. Jede Cultusgemeinde umfasst ein örtlich begrenztes Gebiet; in demselben Gebiete kann nur Eine Cultusgemeinde bestehen. Jeder Jude gehört der Cultusgemeinde an, in deren Sprengel er seinen Wohnsitz hat. Die Eintheilnng der Cultusgemeindc-Sprengel ist binnen längstens zwei Jahren nach Kudmachung dieses Gesetzes in folgender Weise durchzuführen: Die Grundlage der Eintheilnng bilden die Gebiete der zur Zeit der Kundmachung dieses Gesetzes bestehenden Cultusgemeinden, sowie jener staatlich zugelaffenen Verbände, die in Gemäßheit ihres Zweckes tatsächlich einer Cultusgemeinde gleichstehen. Die Vertretungen der genannten Körperschaften haben innerhalb einer im Verordnungswege zu bestimmenden Frist die Grenzen ihres Gebietumfanges der Staatsbehörde anzugeben und gleichzeitig Anträge rückstchtlich der künftigen Gestaltung des betreffenden Gemeindesprengels zu stellen. Innerhalb derselben Frist sind in jenen Ortschaften, welche bisher keiner der oben bezeichneten Cultusver- *) DiScretion gebietet uns, den Namen zu verschweigen, allein. derselbe , lebt und wirkt noch heute als allgemein geachteter und gel>enre- Loliege in. 1 einer Troßgemeiude der österreichische» ,Monarchie.

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