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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1887-08-04 · Heft 26 (4.8.1887) · p. Seite 4

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
7 (1887)
Issue
Heft 26 (4.8.1887)
Date
1887-08-04
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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Vorsitzender: Ich hatte wol hievon keine Kenntnis, doch Wenn die Herren es Wünschen, will ich die Sitzung unterbrechen -unddie Fortsetzung für 2 Uhr anberaumen. (Bravo.) "! Wiederaufnahme der Sitzung, um 2 Uhr Nachmittags, ad. §. 25g. Stransky: Ich habe bei Berathung des §. 24 einen Antrag Betreffs Ergänzung des Vorstandes durch 3 Mitglieder aus jben Provinzen in Folge der Erklärung des Vereinssecretärs zurückgezogen, muß jxdoch hier wieder darauf zurückkommen. Statt des Ausdruckes ״in den einzelnen Bezirken", beantrage ich, in den einzelnen Ländern, und zwar einen Vertrauensmann für Ungarn, einen für Böhmen und einen für Mähren und Schlesien. Diese sollen für eine ganze Vereinsperiode gewählt werden. Deren Wirksamkeit denke ich mir nicht nur so oberflächlich. sie sollen im ganzen Lande für das Interesse des Vereines wirken und sollen bei hochwichtigen Berathungen nach Wien kommen, um im Namen ihrer Landsleute ihr Votum abzugeben. Und wenn man Gewicht darauf legt, die Stimme des Vertreter eines Kronlandes zu hören, dürfen auch die von der Vereinskaffe zu bestreitenden Kosten nicht gescheut werden Stern, Wien: Ich denke, dass der Ausdruck ״in den ein״ zelnen Bezirken" richtig ist. Wenn z. B. in Nordböhmen eine Angelegenheit zu ordnen wäre und der gewählte Vertrauensmann zufällig in Südböhmen sesshaft, der also droben ebenso unbekannt ist als der Vorstand, wäre dem Vereine nicht gedient, darum ist auch die temporäre Ernennung am Platze. Stransky, Trautenau: Die Ausführungen des Herrn Stern haben mich überzeugtes sollen also mehrere Vertrauensmänner in jedem Kronlandc erwählt werden, jedoch einer derselben solle den Vorstandssitzungen in Wien bei dringenden Fällen zugezogen werden. F reisinger, Pilsen, erkärt sich gegen diesen Antrag, der die Vereinscaffe allzusehr belasten würde. Vorsitzender: Wir sind darüber, einig, dass Vertrauensmanner gewählt werden, nur darüber nicht, ob temporär oder, für die ganze Vereinsperiode, wie Herr Stransky beantragt. Bei der Abstimmung fällt der Antrag Stransky, jedoch wird aünea g in folgender Fassung angenommen: ״Ernennung von Vertrauensmännern aus den Vereinsmitgliedern in den einzelnen Bezirken der österr. Ungar. Monarchie, welche vom Vereinsvorstande auf Vereinskosten zu wichtigen Berathungen herangezogm werden können." Neumann, St. Pölten, entfernt sich- und erkärt sich mit allen folgenden Beschlüssen der Versammlung einverstanden. ad h bringt Schlesinger, Wien, den Antrag ein, die Generalversammlung möge den Präses,׳ die beiden Stellvertreter und den Vereinscassicr in Anbetracht ihrer hervorragenden Verdienste um den Cantorenverein zu Ehrenmitgliedern ernennen. Freisinger, Pilsen: Ich bitte um Aufklärung, ob in den alten Statuten, auf deren Basis wir heute berathen, über die Ernennung von Ehrenmitgliedern eine Bestimmung getroffen ist. Vorsitzender: In den alten Statuten ist keine diesbezügliche Bestimmung vorhanden. ׳ Frei singe r: Meiner Ansicht nach sind wir also nicht berechtig^ so lange die neuen Statuten nicht behördlich genehmigt sind, Ehren- Mitglieder zu ernennen. Das werden die Herren zugeben, dass wir uns im Nähmen des Gesetzes halten müssen. Dass wir die Verdienste der genannten Herren schätzen und anerkennen, ist schon von verschiedmer Seite ausgesprochen, und wäre in den alten Statuten hiefür vorgesehen, so hätten wir gewiss ohne Widerrede diesem Anträge beigestimmt. ׳ Schäfer, Baden: Ich schließe mich den Ausführungen des geehrten Vorredners vollkommen an, indem ich noch hinzufüge, dass -L — rs für rin Vereinsmitglied keine größere Ehre gibt, als in den Vorstand gewählt zu werden. Vorsitzen der:. Infolge der vorgebrächten Momente muß der Antrag Schlesinger abgewiesen werden. §. 25 wird hierauf mit Eliminirung von alinea h. angenommen. . . §- 26. ' . ״Der Präses und in dessen Verhinderung einer der Präses- Stellvertreter hat allmonatlich wenigstens eine Vorstandssitzung einzuberufen. Auf Verlangen von 5 Vorstandsmitgliedern ist er verpflichtet, auch eine außerordentliche Sitzung zu bestimmen." (Wird ohne Debatte angenommen.) §•27. , - . ״Zur Beschlussfähigkeit, einer Vorstandssitzung ist die Anwesenheit von mindestens % der Vorstandsmitglieder, exclusive des Vorsitzenden nothwendig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Majorität gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. (Wird ohne Debatte angenommen.) - .28•§ ׳ ״Ueber jede Vorstandssitzung wird _ ein Protokoll geführt, das. von sämmtlichen Anwesenden zu fertigen ist." (Wird mit einem bei. §. 29 beschlossenen Zusatz angenommen.) -. §.29. . ״Alle Ausfertigungen und Bekanntmachungen müssen vom Präses . und einem der Präses-Stellvertreter gezeichnet sein, in Verhinderung des. Präses von beiden Stellvertretern.; ־ Die Veröffentlichungen erfolgen insbesondere in dem Vereinsorgane, der ״Oesterr.-ung. Cantoren-Zeitung". Stransky, Trautenau: In sämmtlichen Vereinen ist es Usus, dass die Protokolle der Vorstandssitzungen allen Mitgliedern . zugänglich sind. Nachdem nun nicht alle Mitglieder in Wien domiciliren, beantrage ich, dass jedes Protokoll dem Worlaute nach in dem Vereinsorgane veröffentlicht werde. Wozu zahlen wir denn lOO fl. jährlich? Wir erfahren aus der Cautoren - Zeitung sehr selten, was der Vorstand hier in Wien berathet. Der Vorstand sei verpflichtet, jede Berathung zur Kenntnis der Mitglieder'zu bringen. Auch ein ausführlicher Geschäftsbericht nach Abschluss eines jeden Jahres muß erfolgen, der gewöhnliche Cassa - Ausweis genügt uns nicht. Die wichtigsten' Momente des Vereinslebens sollen darin enthalten sein. Auch die Namen und das Domicil der Mitglieder, mit deren Anzahl ׳ wir heute gar nicht bekannt sind, sollen im Geschäftsberichte Vorkommen. Gleichzeitig müssen daraus die Rückstände zu erkennen sein, es -soll für. jedes Mitglied eine Strafe sein, alljährlich auf der schwarzen Tafel zu prangen; für den Lässigen brauchen wir keine Rücksicht zu nehmen^ (Bravo. Bravo.) Vorsitzender: Mit den Ausführungen des geehrten Vorredners bin ich, bis auf den Punkt, der die Mahnungen betrifft, einverstanden. (Stransky zieht den betreffenden Punkt zurück.) V or s itz e n d e r: Herr Stransky fragt, wozu wir 100 st. zahlen. Wenn wir von . der Cantoren-Zeitung so viel verlangen, so muß auchin den Statuten enthalten sein, dass der Verein hiefür 100 st. zu zahlen hat. Im Interesse der Cantoren-Zeitung'muß ich darauf bestehen. ־ F re ising er, Pilsen, will constatirt haben, dass der Betrag von 100 st. nicht überschritten werde und hiemit sämmtliche Veröffentlichungen bezahlt sind. ׳ Auf die Anfrage des Vorsitzenden erklärt sich der Herausgeber der Cantoren-Zeitung hiemit einverstanden. Der zu §. 28 hinzuzufügende Passus lautet: Jedes Protockoll ist in der österr. Ungar. Cantoren-Ztg. zu veröffentlichen."

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