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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1887-08-04 · Heft 26 (4.8.1887) · p. Seite 3

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
7 (1887)
Issue
Heft 26 (4.8.1887)
Date
1887-08-04
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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— 3 — Zwei Wege offen. Entweder findet die Wahl am jetzigen Cantorentage statt, oder der Vorstand lässt von der heutigen Gen eralversommlung feine Mandate vom Marz 1889 bis Juli 1890 verlängern. Auf die Anfrage Strausfy% ob eine solche Verlängerung geschlich gestattet sei, antwortet der Vereinssecretär, dass der Vorstand die Verpflichtung habe, bis zu seiner Neuwahl zu fungiren. Wen» also die Generalversammlung die nächste Neuwahl erst sür Juli 1890 bestimmt, fo sei hiemit gewissermaßen auch schon die Mandatsverlängerung ausgesprochen. Die Versamnllung erklärt sich hiemit einverstanden, und §. 23 wird in obiger Fassung angenommen. §. 24. ״Die Leitung des Vereines obliegt dem Vorstande, bestehend aus dem Präses, 2 Stellvertretern, Cassier, Schriftführer und vier Beiräthen. Stransky, Trautenau: Ich habe schon früher in der Cantoren-Zeituug den Vorschlag gemacht, es sei der Vorstand durch drei Mitglieder, die aus den Provinzen zu wählen wären, zu ergänzen. Die Natur der Sache bringt es mit sich, dass wenn wir eine Neuwahl vornehmen, die Wahl immer wieder aus dieselben Herren fällt. Es können nun sehr wichtige Angelegenheiten Vorkommen, und in diesen Falle sollen diese 3 Mitglieder aus den Provinzen, u. zw. eines aus Ungarn, eines aus Böhmen und eines für Mähren und Schlesien zu den Dorstandssitzungen herangezogen und die Reisekosten aus Vereinsmitteln gedeckt werden. Ich glaube, dass Sie dies gerecht- ,fertigt finden und empfehle meinen Antrag zur Unterstützung. Vorsitzender verweist aus §. 25, in welchem von Dertrauensmännern die Rede ist. S transky begnügt sich damit nicht; diese müssen bei wichtigen Beräthungen den Sitzungen zugezogen werden; der Verein muß ein solches Opfer bringen. Schwarz, M.-Weißkirchen, unterstützt den Antrag Stransky, jedoch nicht auf Kosten des Vereines. Vereinssecretär: Der Sitz des Vereines ist in Wien, folglich müssen nach dem Gesetze auch die Vorstandsmitglieder in Wien sein. Um in gewissen Fällen die Stimmen des einen oder andern Mitgliedes zu vernehmen, hat der Vorstand in §. 25 durch Ernennung von Vertrauensmännern vorgesorgt. Stransky zieht seinen Antrag zurück, will jedoch einen Theil desselben bei §. 25 aufrechterhalten. Hierauf wird §. 24 in obiger Fassung angenommen. Nach eingetretener Pause übernimmt der Präses den Vorsitz. §.25 ׳ ״Die Agenden des Vorstandes sind: a) Vertretung des Vereines nach Außen. b) Ausnahme und Ausschließung von Mitgliedern. c) Verwaltung des Vereinsvermögens. d) Bewilligung der statutenmäßigen Unterstützungen, sowie der zur Führung der Vereinsgeschäfte nöthigen Auslagen. e) Feststellung der Tagesordnung für die Generalversammlung (Cantorentag). f) Beschlussfassung in allen der Generalversammlung nicht vorbehaltenen oder im Statut nicht vorhergesehenen Angelegenheiten. g) Ernennung von Vertrauensmännern aus den Vereinsmitgliedern in den einzelnen Bezirken. 11) Ernennung von Ehrenmitgliedern. Den Vorsitz führt der Präses, in dessen Verhinderung der 1. resp, 2. Präses-Stellvertreter." ad. c. Freisinger, .Pilsen: Ich beantrage den Zusatz ״unter solidarischer Haftung des Vorstandes". Es soll hiemit nicht ein Mistrauen dem Vorstande gegenüber ausgedrückt werden, sondern nur eine gewisse Beruhigung fürdie Vereinsmitglieder. Stransky, Trautenau: Ich muß dem Zusatze des Herrn Freisinger zustimmen, jedoch mit folgender Abänderung. Für den Fall, als. unser gegenwärtiger Herr Cassier sich entschließen sollte, sein Amt niederzulegen, möge das Vereinsvermögen bei einem Institute hinterlegt werden. Blum, Troppau: Wenn wir einen Vorstand gewählt haben, so müssen wir ihm auch Vertrauen schenken. Der Vorstand kann ja übrigens, auch wenn das Vermögen bei einem Institute deponirt wird, soviel nehmen, als er braucht. Schwarz, Weißkirchen, beantragt folgenden Wortlaut: Die Verwaltung obliegt dein Vorstande unter Garantie eines Institutes oder einer Finanz-Capacität. Vorsitzender: Dem Anträge des Herrn Freisinger schließe ich mich an. Wir wollen ebenfalls sür das Vermögen eine Sicherstellung haben. Für alle Fälle jedoch kann der Vorstand die Haftung nicht übernehmen. Mit dem Gebühren des Herrn Vereinscassier sind wir alle vollkommen einverstanden, (Bravo) aber für den Fall, als er sein Amt niederlegt, soll Vorsorge getroffen werden. Für das Vertrauen, das uns Herr Blum entgegengebracht, danken wir ihm doppelt. Die Haftung können wir aber nicht übernehmen. Nehmen wir an, jetzt im Sommer, wo wir aufs Land gehen, verschwindet plötzlich das Geld, da könnten wir nur den Herrn Vereinskassier verantwortlich machen, und ich stelle nun an׳ denselben die Frage, wie er sich dazu verhält? Cassier Fischer: Darüber habe ich folgendes zu sagen: Ich und meine Familie sind während des ganzen Jahres zu Haufe und für diese Zeit hafte ich für das Vermögen. Wenn ich aber auf einige Wochen auf Urlaub gehe, beantrage ich, das Vereinsvermögen für diese Zeit dem Depositenamt zu übergeben. Sie sind dann beruhigt und ich auch. Bei meiner Rückkunft kann ich dasselbe wieder übernehmen. Ich fühle mich dadurch nach keiner Richtung hin verletzt; denn ich wünsche selbst, dass gewisse Vorkehrungen zur Sicherung des Vermögens getroffen werden. (Bravo.) Stransky: Was dann, wenn Herr Fischer nicht mehr in der Lage ist, sein Amt zu verwalten? Das soll heute schon bestimmt werden. Fischer: So lange meine Kräfte reichen, werde ich mein Amt verwalten, wenn ich nicht mehr kann, so beschließen Sie, was daun zu geschehen habe. Der Antrag Freisingers wird abgelehnt und zur Berathung des Antrages Stransky, wonach nach Abtritt des Vereinskassiers das Vereinsvermögen einer Finanz-Capacität oder einem Geldinstitute übergeben werde, geschritten. Nach längerer Debatte, an welcher sich die Herren Stransky, Freisinger, Stern, Blatt, Rosenfeld und Schäfer betheiligen, schlügt I. Schiller, Wien, folgendes vor: Es sei die israel. Cultusgemeinde in Wien anzugehen, dass sie nach Abttitt des Vereinscassiers Fischer das Vereinsvermögen in Verwahrung nehme. (Wird einstimmig angenonimen.) Stransky klagt sich der Vergesslichkeit an^ da er mit dieser Idee nach Wien gereist sei. Vorsitzender spricht Herrn Freisinger für die Anregung dieses Punktes seinen Dank aus. Frei sing er, Pilsen: Der Vorstand der türk. Gemeinde hat uns eingeladen, den Tempelban um 74'1 zu besichtigen. Dies wurde auch einstimmig angenommen. Es wäre für die Person des Herrn Präs.-Stellvertreter unangenehm, wenn wir. dieser Einladung nicht nachkämen. Ich ersuche daher den Herrn Vorsitzenden die Sitzung zu l - schließen und nach dem Mittagmahle so früh als möglich fortzusetzen.

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