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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1887-08-04 · Heft 26 (4.8.1887) · p. Seite 2

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
7 (1887)
Issue
Heft 26 (4.8.1887)
Date
1887-08-04
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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— 2 — Die Generalversammlung ist bei Anwesenheit von mindestens I ein Drittel.der Mitglieder beschlussfähig ״ Freisinger, Pilsen: Im Interesse der auswärtigen Mitglieder beantrage ich eine Aenderung dieses Paragraphen dahin, dass ״die Generalversammlung bei Anwesenheit von mindestens 25 Mitgliedern beschlussfähig sei", damit man die Sicherheit habe, dass «ne Generalversammlung stattfinden kann. Blatt, Wien, unterstützt diesen Antrag. Stransky, Trautenau: Ich fürchte das eine, wenn wir dies so leicht nehmen, so'׳sinken wir immer tiefer, und es wird dahin kommen, dass' die Generalversammlung mit den in Wien domicilirenden Mitgliedern beschlussfähig ist. Wächst der Verein, so wird auch die Zahl der Theilnehmer an der Generalversammlung in gleichem Verhältniße anwachsen. Ich stimme also für die Fassung des Vorstandes. Bei der Abstimmung fällt der Antrag Freisingers und §. 17 wird in obiger Fassung angenommen. . ' §- 18- ״Im Falle eine vom Vorstande einberufene Generalversammlung nicht beschlussfähig war, kann eine zweite einberufen werden, die in jeder Anzahl beschlussfähig ist." Stransky, Trautenau: Ich vermisse die Bestimmung, innerhalb welcher Frist die zweite Generalversammlung angeordnet werden soll. Secretär: Dieselbe Frage wurde bei der ersten Berathung der Statuten von den einzelnen Vorstandsmitgliedern aufgeworfen, und da nach dem Vereinsgesetze schon nach 24 Stunden eine zweite Generalversammlung «nberufen werden kann, einigte man sich dahin, keinen Termin zu bestimmen, sondern dem Vorstande dies zu überlassen. Stransky, Trautenau: Ich bin mit diesen Ausführungen vollkommen befriedigt, da jedoch die meisten Mitglieder das Vereinsgesetz nicht so genau kennen, so schalten wir ״binnen 24 Stunden" ein. Wenn das Mitglied dies weiß, wird es mit vollster Beruhigung die Reise nach Wim antreten. Freisinger, Pilsen, bedauert über den §. 17 so viel gesprachen zu haben und streicht seinen früheren Antrag. Bei der Abstimmung wird §. 18 mit dem von I. Stransky beantragten Zusatze angenommen. §. 19. ״Der Termin, an welchem die Generalversammlung stattfindet, wird den Mitgliedern vier Wochen vorher in dem Vereinsorgane bekannt gegeben. Eventuelle Anträge von Mitgliedern müssen dem Vorstande 14 Tage vor der Generalversammlung angemeldet werden". Stransky,.Trautenau: Ich finde den Anmeldungstermin von 4 Wochen zu kurz und beantrage 2 Monate, damit die Mitglieder genug Zeit haben, die Vorlagen des Cautorentages eingehend! zu prüfen. Blatt, Wien: Wenn die Generalversammlung einberufen werden soll, so wird dies schon einige Monate vorher in den Vorstandssitzungen ventilirt und das Vereinsorgan macht auch kein Geheimnis daraus. Stern, Wien: Wir leben in einer Zeit, wo Millionen Soldaten in kürzester 'Zeit mobilifirt werden, warum soll unsere kleine Armee nicht in 4 Wochen zusammengebracht werden können? Vorsitzender: Der Vorstand Lerathet die Vorlagen des Eantorenürges, die Cantoren-Zeitung veröffentlicht diese Berichte und die Mitglieder können somit nicht überrascht werden, wenn sie hören, dass in 4 Wochen ein Eantorentag stattfindet. (Stransky zieht seinen Antrag zurück.) Stransky, Trautenau: Ich habe im Namen einiger Mitglieder in einem Artikel in der Cantoren-Zeitung den Wunsch ausgesprochen, dass der Eantorentag Anfangs August stattfinden möge, damit die Mitglieder, die auch Lehrer sind, an demselben theilnehmen können und diesen Wunsch auch in einer Eingabe an den löblichen Vorstand ausgedrückt. Ich erlaube mir nun die Anfrage zu stellen, warum der Vorstand diesmal den 19. und 20. Juli festgesetzt hat. Vorsitzender: Der Wunsch der Mitglieder ist für den Vorstand bei Bestimmung des Cautorentages gewiss maßgebend; der Vorschlag des Collegen Stransky wurde auch den Mitgliedern vorgelegt, jedoch nur vier schlossen sich ihm an, in Folge dessen es bei der Bestimmung des Vorstandes blieb. Dass wir übrigens gerade den 19. und 20. Juli wählten, dafür ist auch der Umstand bestimmend gewesen, da am 30. Juli Tischo beow ist, an welchem Tage die meisten Cantoren in ihrer Gemeinde sein müssen. Freisinger, Pilsen, ersucht um Aufnahme des Monates und schlägt hiefür Ende Juli vor. (Wird von Stransky unterstützt.) Rosenfeld, Pisek: Mir fiel es sehr schwer, im Juli hieher zu kommen und so ergieng es auch gewiss vielen Lehrern, darum stimme ich für den Monat August. Schwarz, Weißkirchen, beantragt die Ferienmonate. Bei der Abstimmung wird der Antrag Freisinger, dass der Eantorentag Ende Juli stattzusinden habe, angenommen, welcher Passus in §. 17 einzuschalten ist. $. 20 ״Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der Präses, in dessen' Verhinderung der erste, resp. zweite Präses - Stellvertreters (Wird ohne Debatte angenommen.) §. 21. Zu den Agenden der Generalversammlung gehören: a) Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes und Ertheilung des Absolutoriums. * b) Statutenänderungen. c) Entscheidung im Berufungswege gegen Beschlüsse des Vorstandes, betreffend den Ausschluss von Vereinsmitgliedern." (Wird mit dem bei § 8 berathenen Zusatze e) ״Ernennung von Ehrenmitgliedern" ohne Debatte auf Vorschlag des Vorstandes angenommen.) §. 22. ״Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse mit absoluter Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden". (Ohne Debatte angenommen.) 8 23. ״Die Wahl des Vorstandes und der übrigen Functionäre erfolgt am Tage der Generalversammlung, u. zw. stets durch Einsendung resp. Abgabe von Stimmzetteln, die den Mitgliedern 4 Wochen vor der Wahl einzusenden sind. Als gewählt find Diejenigen zu betrachten, welche die relativ meisten Stimmen aus sich vereinigen. Im Falle der Resignation oder des Austrittes eines Vorstands- Mitgliedes steht dem Vorstande das Recht zu, das ledige Mandat durch Cooptation bis zur Neuwahl zu besetzen. Die Functionsdauer sämmtlicher Vereinsfunctionäre beträgt drei Jahre." Stransky, Trautenau: Ich stelle die Anfrage, wann die nächste Neuwahl des Vorstandes stattfindet? Vre ins s e c retär: Diese Frage wurde auch bei den Statutenberathungen im Vorstande Ln Erwägung gezogen. Die letzte Wahl fand im März 1886 statt, es lauft daher die Functionsdauer vor dem nächsten Eantorentag ab. Um dem abzuhelfen, stehen

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