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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1887-08-04 · Heft 26 (4.8.1887) · page 1

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
7 (1887)
Issue
Heft 26 (4.8.1887)
Date
1887-08-04
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Oesterreichisch - ungarische I H^räuumerationspreis Für V«re1r,smi1gNtder. Ganzjährig fl. 5.— Halbjährig fl. 2.50 | Vierteljährig ׳' fl. 1.25 j Für Richtn-itglieder Ganzjährig ' fl. 6.— Halbjährig fl. 3.— Vierteljährig fl. 1.50 Für das Ausland Ganzjährig, ' fl. 7.— 12 Mark ober 6 Rubel. Organ för lite Untereren jiitlijscher ^Mtoren mul Hultusbesmten. K r f ch e in 1 jeden achten Lag. Begründer: Obercantor äkLvod 2L»sr. ' Hledactisn und Administration W i e II., Novaragaffe Nr. 27. Inserate werden billigst berechnet. Mänuscripte werden nicht retournirt. Nr. 2«. Wien. 4. August 1887. 7. Jahrgang. Der Herr. ungar. Cantorentag. Irveiter Sitzungstag Mittwochs den 20. Juli, 9 Mhr Wormittags. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung mit folgenden Worten: Unser geehrter Herr Präses ist durch eine Function am Erscheinen Verhindert, weshalb mir die ehrende Mission zu Theil wurde, die Sitzung zu leiten. Ich begrüße Sie, meine Herren, und erkläre die Sitzung für eröffnet. Die Tagesordnung umfasst die Fortsetzung der Berathung der Statuten und ich hoffe, dass Sie mit dem gleichen Eifer heute an derselben Theil nehmen werden. Die wichtigsten Mo-, mente der Berathung sind so ziemlich erledigt, und ich glaube im Sinne der Anwesenden zu sprechen, wenn ich die geehrten Herren ersuche, sich so kurz als möglich zu fassen. Gleichzeitig erlaube ich mir die Mittheilnng zu machen, dass der löbliche Vorstand der türkischen Israeliten - Gemeinde durch mich an die geehrte Versammlung die Einladung ergehen ließ, den Tempelbau zu besichtigen. Dieser Bau gehört zu den Sehenswürdigkeiten Wiens, und Sie sollten es nicht verabsäumen, denselben in Augenschein zu nehmen. Ich stelle den Antrag, für dieses freundliche Entgegenkommen dem Vorstande der türk. Gemeinde den Dank der Versammlung. protokollarisch abzustatten. .(Wird mit Bravorufen äugenommen.) Hierauf wird zur Berathung des § 15 geschritten. §. 15. ״Die Mitgliedschaft erlischt: : . . •ה־‘;׳;״ , 1. Durch freiwilligen Austritt, welcher dem Vorstande anznmelden ist. : Ä,2־: Durch Wahl eines anderen Berufes. ׳. - ׳: -n .. ' 3. .Durch Ausschluss. > : Der Ausschluss kann erfolgen: a) Wenn ein Mitglied durch ein halbes Jahr die statutenmäßigen Beiträge trotz erfolgter zweimaliger. Mahnung nicht entrichtet, oder mit dem in §. 14 uormirten Beitrage bei Todesfall oder Berufsunfähigkeit eines Vereinsmitgliedes 30 Tage im Rückstände bleibt; b) durch Verlust der bürgerlichen Rechte; c) wenn ein Mitglied erwiesener Maßen die Interessen des Vereines geschädigt hat. ■'״*״*־ Der Ausschluss wird durch den Vorstand in den Fällen a) und b) mit einfacher Majorität, im Falle c) mit Zweidrittel-Majorität ausgesprochen. Im letzten Falle steht dem Mitgliede die Berufung an die Generalversammlung zu, welche Berufung dem Vorstände binnen 14 Tagen nach Ausschluss dieses Mitgliedes zu melden ist. 4. Durch Erhalt der im §. 10 bestimmten Unterstützung." Stransky, Trautenau, ersucht den Vorstand die Bestimmungen des Punktes 3 a genau einzuhalten und ohne Rücksicht gegen jedes säumige Mitglied vorzugehen. Blum, Troppau, beantragt den Zusatz ״ohne triftigen Grund"; es kann natürlich jemand durch Krankheit rc. verhindert fein, den Betrag einzusenden. (Wird von Stransky unterstützt.) Frei sing er, Pilsen: Ich bedaure, dem entgegentreten zu müssen, nachdem ohnehin die zweimalige Mahnung vorausgesetzt wird. Will der Vorstand Nachsicht üben, so möge es ihm überlassen bleiben. Weiters beantrage in den Statuten ausdrücklich zu erklären, dass mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft auch jederlei Anspruch an den Verein aufhört. (Angenommen.) (Hierauf wird §. 15 in obiger Fassung angenommen.) §. 16. ■-v} ״Zu den Organen des Vereines gehören : 1. Die Generalversammlung. 2. Der Vorstand. 3. Die Controlore. 4. Das Schiedsgericht."(Wird ohne Debatte angenommen.) -- §.17. . ״Die ordentliche Generalversammlung (Cantorentag), in welcher jedes ordentliche Vereinsmitglied Sitz und Stimme hat, sindet alle drei Jahre in Wienstatt. Es kann jedoch vom Vorstande aus eigener Initiative oder auch aus Verlangen von mindestens ein Drittel der Mitglieder eine außerordentliche Generalversammlung einberufen werden. Vorsitzender: 1. Pr.-Stellvertreter I. Bauer.

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