Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 7 (1887)
- Issue
- Heft 25 (27.7.1887)
- Date
- 1887-07-27
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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§.5. ״Die zur Erreichung der Vereinszwecke erforderlichen Geldmittel . werden beschafft: 2) Durch die statutenmäßigen Beiträge der ordentlichen Mitglieder, b) Aus den Erträgnißen des unantastbaren Stammfondes. Zu diesem werdm die Aufnahmsgebühren, die Beiträge der unterstützenden Mitglieder, die Spenden der Gründer und Gönner des Vereines, die Ueberschüsse, sowie andere außerordentliche Einnahmen hinzugeschlagen." (Wird ohne Debatte angenonunen.) . 8. 6. - - ״Der Verein besteht aus ordentlichen und unterstützenden Mitgliedern, sowie aus Gründern und Ehrenmitgliedern." Rosenfeld, Pisek, und Reiser, Neuern, beantragen, ls mögen den unterstützenden Mitgliedern, wenn sie auch noch so kleine Beiträge leisten, Mitgliedskarten eingesendet werden. Freisinger', Pilsen, hält dies wegen der großen Spesen bei geringen Spenden für nicht opportun und wünscht nur Bestätigungen. Vorsitzender bemerkt, dass die Bestätigungen ohnehin in dem Vereinsorgane erfolgen, übrigens werde der 'Vorstand diese Wünsche nach Thunlichkeit berücksichtigen. Schäfer, Baden: Es werden in den Blättern oft große Sammlungen veranstaltet, ohne dass besondere Quittungen ausgefolgt würden. - ' . ׳ (Hieraus wird § 6 in obiger Fassung angenommen.) 8-7. ״Ordentliche Mitglieder können Cantoren, Chasonim und Chordirigenten werdm, diedas 40. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, eine einmalige Aufnahmsgebühr von 20 st., (zahlbar in vier Raten im Laufe des ersten Jahres) und einen Jahresbeitrag von 6 fl. leisten. Alle Beiträge sind an den Vereinscassier zu senden, der dieselben in der österr.-ungar. Cantoren-Zeitung veröffentlicht." ' I. Stransky, Trautenau, beantragt 1.) die Fassung: ״Eantoren, Chasonim uufc Chordirigenten Mischer Confession, die in einer Eultusgemeinde der österr.-ungar. Monarchie' als solche angestellt sind" rc. und 2.) dass die bisherigen Mitglieder nur einen jährl.. Beitrag von 4 fl zu leisten haben.' Schäfer, Baden, wendet sich gegen die Clausel ״jüdischer Confession". Warum sollen nichtjüdische Chordirigenten, die in einer jüd. Gemeinde angestellt sind, nicht ebenfalls dem Vereine angehören . können? — Auch die Mehrbelastung eines neu eintretenden Mitgliedes ist ein Unrecht. Wir müssen dm Eintritt so leicht als möglich machen, um dem Vereine möglichst viele Mitglieder, heranzuziehen. Blatt, Wien: Wir haben in den neuen Statuten größere Lasten auf uns genommen, daher erwachsen auch den bisherigen Mitgliedern größere Pflichten. Gleiches Recht für Alle. Freisinger,.'Pilsen, beantragt Erhöhung des Jahresbeitrages aus 10 fl. für jedes Mitglied. (Dem Anträge, schließt sich Salzer, Aspern, an.) Schwarz, M.-Weißkirchen: Der Gründungsbeitrag soll sich nach dem jeweiligen Stande des Vereinsvermögens richten, und zw. der Verhaltniszahl zwischen der Höhe des Vermögensund der Anzahl der Mitglieder entsprechen. Nach längerer Debatte wird hierauf Punkt 1 des Antrages Stransky angmommm, Punkt 2 abgelehnt. Im Uebrigen wird § 7 in obiger Fassung angenommen. * §. 8. ״Unterstützende Mitglieder sind jene Personen und Corporatioum, die einen jährlichen Beitrag von mindestens 4 fl. oder eine einmalige Spende von mindestens 50 fl.; Gründer, die einen einmaligen Beitrag von mindestens 100 fl. entrichten. Dem Vorstande steht das Recht zu, Personen, die sich um. den Cantorenftand, speciell um den Cantorenvereiu, besondere Verdienste erworben haben, zu Ehrenmitgliedern zu ernennen." Rosenseld, Pisek, und Reiser, Neuern, beantragen, dass unterstützende Mitglieder alle Personen sein können, die einen noch so geringen Beitrag jährlich dem Vereine leisten.. Freist nger, Pilsen, normirt die «Höhe auf 2 fl. jährl. Beitrag, um eine größere Anzahl unterstützender Mitglieder heranzuziehen, da diese ja ohnehin keinen Genuß vom.Vereine haben-» (Löwen sohn, Eibenschütz stimmt diesem Anträge bei.) Schäfer, Baden, schlägt 1 fl. jährlichen Beitrag vor. Schwarz, M -Weißkirchen, unterstützt den Antrag Schäfer und wünscht zugleich die Einsendung eines Rechenschaftsberichtes an alle unterstützenden Mitglieder. Beider Abstimmung wird der Antrag Frei sin ger angenommen. Vorsitzender will die Ernennung der Ehrenmitglieder der Generalversammlung überlassen. Freisinger, Pilsen, stimmt dem bei und zw. ״auf Vorschlag des Vorstandes, ohne jede Debatte." (Wird angenommen) ׳Der diesbezügliche Passus in § 8 wird zur Aufnahme in § 21 bestimmt. 8- 9. ״Die ordentlichen Mitglieder haben: 3) das Recht der Theilnahme an den Vereinsversammlnngen, d) das acrive uud passive Wahlrecht, c) den Anspruch aus die statutenmäßigen Benesicien; dies jedoch erst dann, wenn, ne bereits ein Jahr dem Vereine angehören. ad c. Schwarz und Fr ei sing er beantragen, dass die Mitglieder erst nach dreijähriger Mitgliedschaft Anspruch auf Benesicien haben sollen. Stransky findet diesen Standpunkt, sehr engherzig. Wenn ein Mitglied von einem Unglücke betroffen wird, ist es genug bedauernswerth - 9 wird in obiger Fassung angenommen.) Hierauf wird die Generalversammlung um halb 1 Uhr Mittags unterbrochen. Nach Wiederaufnahme der Sitzung um 4 Uhr Nachmittags begrüßt der Vorsitzende die neuerschienenen Mitglieder, M. Schorr, Großwardein, und Grnnfeld, Gaudenzdorf, sowie die neu erschienenen Gäste. und lässt folgendes Telegramm zur Verlesung bringen: ״Gruß an die lieben Collegen, Glück zu vereintem Streben, bedauere, nicht beiwohnen zu können. A. Singer, Neubidschow". §. 10. ' ״Bei dem Eintreten dauernder 'Berufsunfähigkeit hat jedes Mitglied Anspruch auf eine einmalige Unterstützung von 309 fl., durch deren.Auszahlung jeder weitere Anspruch an den Verein erlischt." ׳ Vorsitzender: College Rosenfeld, Pisek, hat zu' diesem Paragraphen einen Antrag angemeldet,' welcher dahin geht, dass diejenigen Mitglieder, welche eine Sammlung veranstaltet haben, mehr bedacht werden, als diejenigen, die dies zu thun unterlassen. Dieser Anspruch nach Percenten ist sehr gewagtz und der Vorstand weist dies entschieden zurück. Wohin kämen wir, wenn jedes Mitglied nach dem Gulden, den es einsendet, bemessen werden sollte? Was hätten wir Vorstandsmitglieder zu beanspruchen, die wir Tausende gesammelt! (Bravo, Bravo.) Ich ersuche den Herrn Rosen׳ selb, seinen Antrag fallen zu lassen.