Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 7 (1887)
- Issue
- Heft 25 (27.7.1887)
- Date
- 1887-07-27
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
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3 — ja derselbe durch Unterstützung berufsunfähiger Cantoren, resp. deren Witwen und Waisen, einen Theil der Last von den Gemeinden abnehme. ' M. Woda k, Wien, und I. Schwarz, Mähr.-Weißkirchen, unterstützen diese Ansichten. (Hieraus wird die Resolution A. Freisinger mit der von I. Stransky vorgeschlagenen Ergänzung angenommen). - ' ad b.) I. S t r a n s k y : Es ist dies ein außerordentlich wichtiger Punkt, und wir sind auch in der Lage, hier etwas zu er reichen. Wie bekannt, wird in der nächsten Session des Reichsrathes von der Regierung ein Gesetz vorgelegt werden, in welchem die Verchältniße der isr.׳ Gemeinden und deren Beamten geregelt werden sollen. Hier ist es nnn am Platze, auszusprechen, dass der löbliche Vorstand eine, wolconcipirte Petition an den Neichsrath ,einreiche, und zwar rechtzeitig, damit dieselbe bei Berathungdes erwähnten Gesetzes vorgelegt werden könne- Es wird sich gewiss einer der jüdischen Abgeordneten finden, der Herz und Lust׳ dazu hat, unsere Sache zu vertreten, das Uebrige wollen wir dem Vorstande überlassen. M. Nosenfeld, Pisek: Es ist nothwendig kundzugeben, was der Cantor in der׳ Gemeinde und beim Gottesdienste leistet. Man meint, dass er dieselbe Nolle wie der Cantor im christlichen Gottesdienste spiele, was. doch unrichtig ist. Unbeschadet der Prediger und Rabbiner, denen ich alle Achtung entgegenbringe, muß es anerkannt werden, dass die Gemeinde ehereinen Rabbiner entbehren kann, als einen Cantor. Bei uns. in Pisek haben wir über ein Jahr ohne Rabbiner gewirthschaftet und es ging auch. In dem besprocheneu Memorandum müsste also die Thätigkeit und Unentbehrlichkeit des Cantors im jüdischen Gottesdienste und in der Gemeinde hervorgehoben werden. . . . Schäfer, Baden: Welchen Nutzen haben wir von der staatlichen Anerkennung? Der Rabbiner hat auch nichts von derselben. Seine׳ Stellung beruht ebenso auf einem zwischen ihm und der Gemeinde abgeschlossenen Vertrag.׳ So lange die Gemeindebeamten nicht vom Staate bezahlt werden, hat die staatliche Anerkennung auch für den Cantor gar keinen Wert. Vorsitzender: Durch die staatliche Anerkennung, resp. durch die hiedurch bedingte Anmeldungspflicht, würde das Prestige der Cantoren erhöht. Der Vorstand hat seinerzeit eine diesbezügliche Eingäbe an die Wiener Enltusgemeinde gerichtet, worauf uns die Antwort zu-Theil wurde, es werde dieselbe zur geeigneten Zeit in Erwägung gezogen werden. Stern: Bereits vor 30 Jahren hat Sulzer die staatliche Anerkennung der Cantoren angestrebt. Die Aenßernng der Prediger ging damals dahin, dass der Cantor nicht Fürbeter, sondern Vor- Beter der Gemeinde sei. Wir müssen es dahin bringen, dass nicht die Rabbinen in dieser Frage über uns ihr Gutachten abgeben, sondern uns mit den Gemeindevorständcn ins Einvernehmen setzen. Sobald die Gemeinden unsere Petita befürworten, können wir auf eine günstige Erledigung hoffen. Schwarz, M.-W e ißkirchen: In der Petition soll die Stellung des Cantors in der Gemeinde genau präcisirt werden, und ich glaube, dass keine Gemeinde die Bedeutung des Cantorates für den,Gottesdienst nicht in richtigem Maße würdigen wird. Blum, Troppau: Der Staat kennt den Cantor nicht - und kümmert sich auch gar nicht, um ihm, weil er ein interner Beamter der Gemeinde ist. Anders ist es beim Lehrer und Rabbiner, die im Interesse des Staates wirken. Uns würde also die staatliche Anerkennung inkeiner Weise nützen. Vorsitzender: Der Staat kümmert sich darum nicht um uns, weil wir selbst unsere Angelegenheiten nicht geordnet hoben. Mit Recht würde er von uns den Nachweis der fachlichen Befähigung verlangen; dann würde uns der staatliche Schutz auch nicht ausbleiben. Hiemit, kommen wir aber auf das Gebiet der Cantorenschule. (Alinea b wird hierauf sammt der von I. Stransky beantragten Petition an den Reichsrath angenommen.) acte. Blum, Troppau: Um einen Pensionsfond zu gründen, bedarf es 'eines großen Fonds. Dieser kann jedoch nur mit Hilfe der Gemeinden zu Stande gebracht werden. Meine Gemeinde z, B. würde sich nicht ausschließen. Es-gibt gewiss auch solche, die aus Mangel an Humanität nichts werden thun wollen, aber wir können sie dazu zwingen, wenn wir solidarisch uns weigern, in solchen Gemeinden Stellung zu nehmen. Salzer, Aspern: Nach meinem Gutachten ist der gegenwärtige Beitrag viel zu gering, wenn wir einen Pensionsfond erreichen wollen. Jeder' zahle 25 fl. jährlich, dann können wir auf baldige Realisirung des Pensionsfondes hoffen.’ Man wende nicht ein, der . Betrag sei zu hoch, ich habe gewiss unter Allen das geringste Einkommen; wenn man aber für das Alter Vorsorgen will, muß man Opfer bringen;- und wenn der Wille nicht fehlt, kann man es auch. (Alinea c wird hierauf angenommen.) aä 6. Stransky, Trautenau: Ich sehe ganz gut ein, dass eine Cantorenschule nötig ist, wenn wir die staatliche Anerkennung erlangen wollen. Eine andere Frage ist es jedoch, aus welchen Mitteln dieselbe .gegründet werden soll; nicht wir, sondern die Gemeinden haben die Verpflichtung hiezu. Und in Prag ist dies wirklich geschehen, wol nicht durch die Gemeinde, sondern durch den jüdischen Landesmassafond. Was also in Böhmen möglich war, wird doch also wol in Wien, der Residenzstadt, dem Sitze der Geldaristokratie, nicht unmöglich sein. Aus unseren Mitteln jedoch eine Cantorenschule gründen, wäre ein Frevel; wir müssen zunächst für uns und für unsere Witwen und Waisen, nicht aber für den Nachwuchs unseres Standes Sorge tragen. Ich beantrage darum den Wortlaut der. alinea d: ״Anstrebung einer Cantorenschule, die jedoch nicht aus Vereinsmitleln gegründet roerbeu darf." B l u m, Troppau: Die Cantorenschule ist das wichtigste Momerit, wodurch wir zu einer Stellung gelangen können, da jedoch uns die Mittet hiezu fehlen, beant׳׳age ich die Einsetzung einer Prüfungscommission in Wien, von. der jeder angehende Cantor ein Zeugnis über seine fachliche Fähigkeit erlangen muß. Vorsitzender: Die Commissionsmitglieder müssten in diesem Falle staatlich geprüft sein. Schwarz, M.-Weißkirche n, wünscht die Vereinigung von alinea b und d. Stern, Wien: Man geht daran, hier ein.Rabbinerseminar zu gründen. Wir sollten. nun dahin streben, dass dieses auf eine breitere Basis gestellt werde, indem in demselben auch ein Curs für Cantoratseleven errichtet würde. Ich beantrage daher, der Vorstand möge ermächtigt werden, mit den Gründern eines solchen Seminars diesbezüglich in Verbindung zu treten. Hiedurch streben wir eine Cantorenschule an, ohne dass unser Vermögen in Anspruch genommen wird. Rosenfeld, Pisek, unterstützt den Antrag Stransky's. Freisinger, Pilsen, befürwortet den Antrag Stern, mit Beibehalt der von I. Stransky vorgeschlagenen Fassung von alinea d. (NachdemBlum, Troppau, seinen Antrag zurückgezogen,wird alinead nach dem Anträge Stransky in Bereinigung mit dem Anträge Stern angenommen.) . §. 4. ״Der Verein wird sich jeder politischen Thätigkeit enthalten." (Wird ohne Debatte angenommen)