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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1887-07-08 · Heft 23 (8.7.1887) · p. Seite 5

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
7 (1887)
Issue
Heft 23 (8.7.1887)
Date
1887-07-08
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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׳5 — (Schluss des Artikels 1 der Verfassung); 2. dürften von den Ein- Wanderern keine absoluten Beweise von ihrer spanischen Herkunft gefordert werden, da die Beschaffung derselben nicht möglich wäre. d) Die fremden Juden. — Kraft des Artikels LderVerfassung können sich die fremden Juden in Spanien niederlassen und alle Rechte genießen, die auch anderen Fremden gewährt werden. Dies hat Herr Sagasta in der Sitzung vom 11. Februar ausdrucklich erklärt. Und in der That leben ja auch eine große Anzahl fremder Juden in Spanien. Die Auswanderer, welche nach Spanien kämen in der Absicht, später die Naturalisation zu fordern, müssten natürlich eine gewisse Zeit lang als Fremde dort wohnen, mit Ausnähme der Nachkommen der früher verbannten Juden, falls man ״sie gleichfalls als Spanier ansehen will. c).Die Naturalisation. — Es ist eine nicht anzuzweifelnde Thatsache, dass die spanische Naturalisation fremden Juden gewährt werden kann, und ist dies auch mitunter geschehen. Jedoch muß hinzugefügt werden, dass dieselbe ganz von dem Willen der Behörde abhängt. Eine liberale Regierung wird die Naturälisation freigebig austheiten, eine weniger freisinnige Regierung kann sie allesammt ausschlagen, oder eine nur begrenzte Naturalisation ge. währen. Das Gesetz anerkennt vier Stufen von Naturalisation: 1. Absolute Gleichheit mit den Spaniern für alle geistlichen und Secularrechte; 2. Absolute Gleichheit für die Secularrechte allein; Z. Gleichheit der Secularrechte und außerdem das Recht, eine gewisse Rente von geistlichen Verrichtungen zu beziehen; 4. Gleichheit der Secularrechte allein, ausschließlich das Recht genießen, Funktionen und bezahlte Würden, die von der sogenannten Renta de milliones bezahlt werden, auszufüllen und zu bekleiden. Die Bedingungen, unter welchen die Regierung das Recht hat, den Naturalisationsbrief zu gewähren, können von den Juden erfüllt werden (Bodenbesitz, der und wies entschieden auch die zartesten Aufmerksamkeiten zurück. Wie ich höre, soll ihr Augenlicht sehr gelitten haben durch die feinen Stickereien, die sie verfertigte, denn schon in ihrer Jugend zeigte! sie eine Meisterschaft im Sticken, und man erzählte wahre Wunder von der prachtvollen Ausstattung, die sie mit eigener Hand für sich verfertigte, Blättchen und Blüten lebten unter ihren Händen auf der feinsten. Leinwand auf. Diese Kunst ist ihr leider jetzt in ihren dürftigen Verhäl-tnißen sehr gering bezahlt worden, da vor der Maschinenarbeit alles den Platz räumen muß, die wenigen Liebhaberinnen haben ihr sicherlich den Verdienst recht sauer werden lassen". . ״Nun, da wünsche ich auch schon aus diesem Grunde, dass der Sohn dieser edlen Frau, die des Lebens Bitterkeit in vollen Zügen gekostet, großen Beifall ernten möge, damit es unserer Gemeinde vergönnt sei, der alten Dame den Abend ihres Lebens verschönern zu helfen", sagte Frau Bärwald, gerührt von der Schilderung dieses Frauenlebens. ״Aber ich sehe, dass sich die Herrschaften verplaudern und gar nichts genießen", sagte sie weiter. ״Ich bitte dich Lieschen, mit Edmund näher zu treten und hier bei Tisch ein wenig die Honneurs zu machen. Uebrigens wollen wir bald das Mittagmahl Herrichten lassen, da der. Nachmittag sehr kurz ist und man gewiss schon um vier Uhr in den Tempel gehen wird". Frau Bärwald klingelte und befahl dem eintretenden Diener, im Speisezimmer den Tisch anzurichten. Nach dem Speisen plauderten die Eltern bei einer Tasse schwarzen Cafe, während Lieschen und Edmund musicirten. Bald wurden sie aber durch das Erscheinen des Herrn Behrens unterbrochen. Derselbe wurde von Edmund der Familie Bärwald vorgestellt und entschuldigte sein spätes Erscheinen damit, dass er bei Rabbi Baruch lange weilte und dort zu Mittag essen mußte, da er der Einladüng dieses edlen Mannes, dessen menschenfreundliches Entgegenkommen wolthuend auf sein zaghaftes Herz wirkte, nicht widerstehen konnte. ״Uber für den Sonnabend sind Sie unser Gast, mein Herr", sagte Frau Bärwald zuvorkommend, ״Sie dürfen uns nicht wortbrüchig, werden, denn ich lasse keine Entschuldigu1lgE׳nehr gelten".M direkte Steuern zahlt, oder Handel oder Industrie mit eigenem Capital, oder auch eine dem Lande nutzbringende Erfindung oder Industrie mitbringen, oder dem Lande einen großen Dienst leisten). d) Das Bürgerrecht. — Außer der, durch ein Staatsdecret zu erlangenden Naturalisation, gibt es eine solche, die der Fremde erreichen kann, wenn er das Bürgerrecht (vecindad) in einer spanischen Gemeinde erhält. Um dasselbe zu bekommen, muß man drei Jahre in Spanien und zum mindesten sechs Monate in der Gemeinde wohnhaft sein, und zu den Steuerzahlern derselben gehören. (Städtisches Gesetz von 1870). Der Fremde, welcher diese Bedingungen erfüllt, kann auf Verlangen die Vecindad erhalten, die von dem Stadtrath gewährt wird, und nachdem er die fremde National!- tät aufgegeben, wird er als Spanier eingeschrieben. Auf dieses Bürgerrecht bezieht sich der § 4 des Artikel 1 der Verfassung von 1876. Was würde übrigens geschehen, wenn sich ein Stadtrath weigerte, die nöthigen Formalitäten der Einsetzung in dieses Bürgerrecht zu erfüllen? Es gäbe wohl keinen Rekurs gegen denselben. e) Die Gesetzgebung im Allgemeinen. — Es gibt nichts in der Verfassung ober den heutigen Bestimmungen, dass die Freiheit oder den erwählten Berns eines naturalisirten oder zum Vecino gwordenen Inden beschränken könnte. Der religiöse oder christliche Schwur ist abgeschafft worden; die auf die christliche Religion bezüglichen Gegenstände, die im Jahre 1858 noch zu dem Programm des Abiturienten-Examens und anderer Atteste gehörten, sind seitdem daraus gestrichen worden; seit 1870 existirt in Spanien die bürgerliche Ehe für die Nichtkatholiken. t) Der Cultus. — Der Artikel 11 der spanischen Berfassung, welcher heute noch in Kraft ist, lautet folgendermaßen: ״Die römisch-katholische Religion ist die Religion des Staates. Die Nation verpflichtet sich, deren Cultus uud Geistlichkeit zu unterhalten. ״O, nehmen Sie besten Dank, verehrte Frau, für Ihre Freundlichkeit", sagte Behrens, sich leicht verbeugend, ״ich werde meinem Worte treu bleiben, da es mir besonderes Vergnügen macht, in der Nähe meines Freundes weilen zu können". ״Ach, die Schmeichelei verdiene ich wol nicht, lieber Behrens", sagte Edmund, ״das Vergnügen ist meinerseits, doch wäre ich froh, wenn meine Gegenwart Ihnen ein wenig Mut einflößen könnte, denn Sie sind gar zu bescheiden und haben das Lampenfieber noch nicht überstanden. Nur Courage, lieber Freund, an Erfolgen soll es nicht fehlen". Da klopfte es leise an die Thür und auf das ״Herein" Lieschens erschien Emma Weinstein mit einem Notenheft in der Hand. ״Ach, das ist schön, dass Du so bereitwillig erscheinst, um Deborah zu vertreten, liebe Emma, lass Dir aber vor Allem unsere lieben Gäste vorstellen. Edmund ist Dir bekannt, also meine zukünftige Schwiegereltern und hier der junge Cantor, Herr Behrens, — Fräulein Weinstein". Emma verbeugte sich und sprach ihre Freude aus, die Bekanntschüft der Herrschaften gemacht zu haben. ״Ich hatte bereits das Vergnügen", sprach Behrens ״bei dem Herrn Vorsteher Herrn Felix Weinstein kennen zu lernen. Sollte derselbe vielleicht Ihrer werten Familie angehören?" ״O ja", antwortete Emma, ״da haben Sie meinen Bruder kennen gelernt". Emma's Blick begegnete bei diesen Worten dem auf ihr ruhenden Blick Behren's, uud eine flüchtige Röthe glitt über die Züge des bildschönen Mädchens. Sie wendete sich mit einiger Verlegenheit an Elise und sagte: ״Wir haben nicht viel Zeit zu verlieren, die Ouvertüre nimmt mindestens eine halbe Stunde in Anspruch, wenn Ihr nichts Besseres vorhabt, so bitte ich zu beginnen". Edmund nöthigte die Gesellschaft Platz zu nehmen, und die beiden jungen Mädchen spielten recht gefühlvoll die Ouvertüre aus der ״Zauberflöte"; der Vortrag wurde besonders von Edmund und Behrens mit großem Beifall aufgensmmen. (Fortsetzung folgt.)

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