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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1887-07-08 · Heft 23 (8.7.1887) · p. Seite 4

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
7 (1887)
Issue
Heft 23 (8.7.1887)
Date
1887-07-08
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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storium zu Bordeaux; Herr Romero Ortiz sprach ebenso i. I. 1868: ״die provisorische Regierung hat das Edict vom 15. Jahrhundert außer Kraft gesetzt, aber man muß diese Worte dahin verstehen, dass in den Gedanken der provisorischen Regierung der Erlass abgesetzt war, denn kein Dekret wurde diesbezüglich erlassen, und selbst, hätte die provisorische Regierung ein solches verfügt, könnte dessen Gültigkeit bestritten werden". Noch am 27. Juni 1881 schreibt Herr Sagasta, Minister-Präsident, an Herrn Guedalla: ״Der 1. Artikel der heutigen spanischen Verfassung ist die entschiedenste Revökation des Verbannungserlasses gegen die Juden im Jahre 1492. Daher hielt es die Regierung niemals für nöthig, den Leuten, die den! jüdischen Glauben huldigen, eine besondere Ermächtigung zur Rückkehr zu ertheilen. Um so unnöthiger. wäre dieselbe, wenn man sich auf den rein liberalen Standpunkt stellt, und die Grundsätze unseres Grundgesetzes im weitesten Sinne auffasst". Es' ist Thatsache, dass sich das Edict von 1492 n!it den Artikeln 1 und 2 der Verfassung von 1869 und der von 1878 im Widerspruch befindet. Diese Artikel lauten folgendermaßen in der Verfassung von 1876:! Artikel 1. Es sind Spanier: 1. diejenigen, welche auf spanischem Boden geboren wurden; 2. die Kinder von spanischen Ellern, wenngleich sie außerhalb Spaniens geboren wurden; 3. die Fremden, welche einen Naturalisationsbrief erhalten; 4. diejenigen Fremden, welche das Bürgerrecht (oder Aufenthaltsrecht, vecindad) in einer Ortschaft (pueblo) des Königreiches erworben. Artikel.2. — Die Fremden dürfen sich in Freiheit auf spanischem Boden niederlassen, daselbst ihr Gewerbe treiben, oder sich dem Berufe widmen, für welchen die Gesetze keine Beschäftigungsälteste fordern, die von spanischen Behörden ausgestellt sein müssen. Diejenigen, welche nicht naturalisirt wären, dürfen in Spanien kein Amt ausLben, zu welchem sich eine behördliche Stellung hinzugesellte. Die Nummern 3 und 4 des Artikels 1 und der Artikel 2 machen keinen Unterschied zwischen den Fremden jüdischen Glaubens und den anderen, es ist daher augenscheinlich, dass die fremden' Juden sich in Spanien (Art. 2) niederlassen dürfen, und dass sie daselbst Spanier werden können (Nr. 4 des Artikels 1). Wir werden übrigens weiter unten sehen, dass sie auch die Naturalisationsbriefe erlangen können, welche Nr. 3 des Artikels 1 erwähnt. Wenn nun auch unserer Meinung nach diese Auslegung die einzig wahre ist, und unter einer liberalen Regierung stets vorherrschen dürfte; so könnte dieselbe dennoch bestritten werden, falls eine Reaktion m Spanien überhand nähme. Man könnte, wenn auch mit Unrecht, der Ansicht Geltung verschaffen, dass das Edict von 1492 noch immer besteht, da es der Form nach nicht abgeschafft wurde, und dass sich folglich'die Artikel 1 und 2 der Verfassung nicht auf die Juden beziehen. Alles hängt, wie man sieht, von - der Rechtsauffassung ab, uud die Rechtsauffassung kann wechseln. Wenn — was nicht wahrscheinlich — eine solche Auslegung stattfinden sollte, dann wäre die Untersuchung der weiteren Rechtsfrage übersiüssig; Spanien wäre den Juden verschlossen. Im Folgenden setzen wir voraus, dass der Erlass von 1492 nicht mehr vorhanden ist. Gehen wir alle Fälle durch: a) Die Verbannung von 1492; — Man hat gesagt, dass die Nachkommen der spanischen Verbannten, falls sie in das Land zurückkehrten, kraft des § 2 des ersten Artikels der Verfassung als Spanier betrachtet werden können, ohne jede weitere Naturalisationsformalität. Diese Auslegung ist annehmbar, jedoch unter zwei Bedingungen: 1. Man müsste annehmen, dass diese Verbannten und ihre Nachkommen, oder zum wenigsten diejenigen, welche sich in den mohamedanischen Ländern niedergelassen (Türkei, Tripolis, Marocco) keine andere Nationalität angenommen, sondern Spanier geblieben. J Willetot(, Der junge Cantor. Eine Erzählung von Cäcilie L ö w y. (14. Fortsetzung ) Nach wenigen Secunden öffnete Herr Bärwald die Thür und ließ die Gäste eintreten. Die erste Begrüßung war mehr ceremoniell als herzlich, denn die ernste Absicht, welche die Ellern Edmunds herbeigeführt, ließ die heitere Conversation nicht hervortreten. Man unterhielt sich über verschiedene Tagesereigniße, sprach über Politik und andere Neuigkeiten, die die Zeitungen brachten, während von der Dienerschaft das Gabelfrühstück aufgetragen wurde. Auch Edmund und Elise schienen schüchtern und befangen zu sein, bis ihre Unterhaltung auf das Gebiet musikalischer Studien gelangte, da erzähllen sie einander von den neuesten Klavierpiecen und summten leise die schönsten Melodien. Herr Bärwald schüttelte lächelnd das Haupt und sagte: ״Ha, ha, das Musizieren hat die jungen Leutchen zusammengeführt und wie ich hörte, haben sie die Absicht, sich den heutigen Nachmittag am Klavier zu vertteiben. Dabei wird ihnen gewiss Herr Behrens Gesellschaft leisten, denn als Edmund mir ihn im Hotel vorstellte; lud ich ihn ein, unser Gast zu sein. Er nahm meine Einladung mit sichtbarer Freude an und entschuldigte sich damit, für's Erste seine Vorstellung bei dem Herrn Rabbiner und Vorsteher machen zu müssen. Der junge Cantor machte auf mich einen guten Eindruck und ich hoffe, dass er auch reussiren wird, da mir Edmunds Empfehlung maßgebend ist". Herr Guttmann erwiderte, dass er den jungen Candidaten weniger kenne, da man in Berlin wenig Gelegenheit habe, in Berührung zu kommen und er speziell sich wehr in den Kreisen älterer Herren bewege, doch habe.er oft von seinem Sohne gehört,: dass Herr Behrens ein sehr tüchtiger Sänger sei, dessen Talent vielleicht gar nicht ans Licht gekommen wäre, wenn der Direktor des Conservatoriums nicht zufällig seine Stimme im Waisenistitute gehört hätte. Behrens sang nämlich eine Solopartie bei einer Prüfung, die in der berühmten Anstalt abgehalten wurde, unb der Director, der zugegen war, erbat sich den Knaben zur Allsbildung für die Bühne. Der Waisenvater hatte dagegen nichts einzuwenden und ließ die Stimme bilden; doch als nach mehreren Jahren die Mutter des mittlerweile zum Jüngling herangewachsenen jungen Mannes davon Kunde erhielt, scheute sie kein Mittel, ihr Kind von dem Wege abzulenken, und Behrens hatte in seiner Jugend von seinem frommen Vater, der ihm so früh enttissen worden, eine, zu religiöse Erziehung erhalten, als dass er den Ermahnungen seiner frommen Mutter hätte Widerstand entgegen setzen können. Er fügte sich, ihrem Wunsche, das Cantorat zu erlernen, um seine schöne Stimme im Gotteshause ertönen zu lassen. Der Wunsch seiner Mutter, die aus sehr gutem Hause ist und durch unglückliche Speculationen ihres Mannes, dem das Unglück im Geschäfte das Leben kostete, pecuniär herabgekommen ist, ist nun erfüllt und sie wäre glücklich, wenn ihr Sohn in einer guten Gemeinde sein Amt verwalten könnte. Dann wollte sie mit ihm gemeinschaftlichen Haushalt führen und glücklich sein,. um mit ihrem Sohne ein inniges Familienleben, das sie so lange entbehren musste, gründen zu können". ״Ja", wandte Frau Guttmnn ein, ״auch ich gönnte der Frau Behrens, die in ihrer Jugend im Hause ihrer wohlhabenden Eltern eine anmuthige Erscheinung in Berlin repräsentirte, das Gluck, recht viel Freude durch ihren Sohn zu erleben, denn sie hat mit Würde ihr hartes Geschick ertragen; von ihrer Hände Arbeit erwarb sie ihren Bedarf und nur einem glücklichen Zufall hatte sie es zu verdanken, dass ihr vaterloses Kind in der guten Waisenanstalt, iu welcher für sein leibliches und geistiges Gedeihen auf's Gewissen- Hafteste Sorge gettagen wurde, Aufnahme fand. Meine rege Theilnähme, die ich für meine Jugendfreundin empfand; konnte ich - leider -nicht durch die That beweisen, denn sie entzog sich jedem Verkehr

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