Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 7 (1887)
- Issue
- Heft 23 (8.7.1887)
- Date
- 1887-07-08
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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Mindesten. Eine Parallele zwischen, diesen und dem Cantor gezogen, neigt zu Gunsten der Lehrer und Rabbiner. Der Lehrer, dessen staatsgiltiges Diplom eine Art Freibrief bildet, ihm stehen alle Thüren begehrter und brauchbarer Individuen offen, das zarte Kindlein, dessen geistige Erziehung er leitet, wird zum Jüngling, zur Jungfrau; Eltern und Sippschaften werden ihm zu Dank verpflichtet, der junge Bürger,. Ln seiner Erdscholle oder im fern gelegenen Weiler, zum Gönner. Der Rabbiner, im Spiegel des Döctorgrades, der Matura oder des כבוד התורה besehen, er der Seelenhirt, der- Moral- ׳ lehrer, der Berater discreter Unebenheiten der Familie und Menge, . er steht bei Jung und Alt, wenn er findig und vielhäutig zu sein versteht, in hohem Ansehen. Demungeachtet gehört es nicht zu den seltenen . Erscheinungen, diesen im Vordergrund stehenden׳ und hochansehnlichen Functionare, auf der Stellungssuche zu begegnen; Mißliebigkeit, dunkle Machination, vielleicht auch Vertrauensbruch oder wie all.die : angedichteten oder selbstverschuldeten Mängel Heiszenmögen, haben . ihnen den Boden entzogen. Wie ist das bei einer definitiven Allstellung zu erklären? Nun es gibt gewisse Hinterpförtchen, durch welche man schwer hereinum io leichter aber hinauscomplimentirt wird: - ----- Und der- Cantor? Worauf fußt seine Autorität? Er, ein Sprößling des jüngsten Fortschrittes, eine Modeblume, vielbegehrt;׳ und vielumstritten, empfiehlt sich durch nichts als durch Stimmen-, klang und Schöngesang; ein Künstler im Kleinen, ist er gleichwol ־ Her wechselnden Gunst des Augenblickes, der Menge und der Volks- -stimmung unausgesetzt preisgegeben; seine Amtswürde, obschon in der - Leitung des Gottesdienstes wohlbegründet, wird von aller Welt, von -allen Bekennern der verschiedcntlichen Religionsanschauungen ange- '- zweifelt. Wir wissen nicht, worüber wir uns mehr wundern sollen, über dm Vorbeter, dessen׳ tönende Stimme zu Ehren des Allvaters- -lobpreisend erklingt, oder über jene, die ihren Cantor im Priestergewande kleiden, alle gottesdienstliche Functionen, selbst die'allerheiligsten, verrichten lassen und nichts anderes in ihm sehen, als einen: profanen Alltagsmenschen, der sie durch schön vorgetragene Weisen erheitert, erbaut und in gehobene Stimmung versetzt. Dass sie dadurch eine Blasphemie begehen, das Ansehen einer vieltausendjährigen Religion untergraben und ein gottgeweihtes Haus seiner heilig-ernsten Würde entkleiden, das lässt die Herren kühl bis ans Herz hinan. Zu unserem Thema einlenkend, ist zu bemerken, . dass zur staatlichen Anerkennung des Cantors, wenn sie׳ überhaupt geplant wird, zweierlei gehört: Staatsbürgerrecht und Eigenschaften, den Anforderungen entsprechend, die' eine Gemeinde Und Behörde von -einem nützlichen Bürger und Beamten voraussetzt. Sie würde im Principe gipfeln, dass der Cantor, wenn er die vorstehenden Bedingungen in sich vereinigt, den Rabbiner, in jenem Wirkungskreis, der eine Verantwortung der Behörde gegenüber voraüssetzt, substiluiren könne. -Dieses und die Anzeigepflicht der Gemeinden bei der Aufnahme und Entlassung .eines Cantors können wir als-wahrscheinliches Substracr - einer staatlichen Anerkennung des Cantorenthums ins Bereich der Möglichkeit ziehen. Damit wäreaber dem Cantorenthum verstricht wenig, geholfen; denn erscheint es auch nichtthunlich, einer Gemeinde, welche ihre Cultus- und Doinestikalbedürfniße ganz aus Eigenem repartirt, Gesetze oder Gebahrungen vorzuschreiben, die vermöge ihres׳ internen Charac-ters auf selbstständiger ' Rechtsbasis beruhen, so ist es anderseits bei der willkürlichen Handlungsweise der Gemeinde ihren Beamten gegenüber ein Gebot der Humanität, diese mitunter drakonischen Gebahrungen in gewisse Grmzen einzudämmen. Dieser Zweck wäre nur durch Einsetzung eines ständigen Consistoriums zu erreichen 1t. zw. aus Rabbinern, Gemeindc-Dcligirten und Cantoren bestehend, in gleicher Zahl vertheilt, mit einem Centrum' und Unterabtheilungen in sämmtlichen -! - I L ' Landeshauptstädten der Monarchie. Ihrer Competenz wäre Alles zu unterstellen, was Gegenstand eines.Streites zwischen Gemeinde und Functionär, sei-es in religiöser, ceremonieller, ethischer oder rein persönlicher Angelegenheit bilden können - Das Änsspinnen dieses Satzes bedarf einer weitausgreifenden Veranschaulichung, und da meine Zeit eine knapp bemessene ist, so überlasse ich es berufeneren Federn. Ob auch dieses Geheimnis in den Fascikeln des Ministerialrathes R. ruht? — Das.weiß Gott allein. < M.-Weißkirchen, im Juli 1887. - _ I. Schwa r zi j Der knchritlilhe KyiiogSKrngesmig. Von H. N. Heller. Obercäntor zn Mißtitz. EI. •«־■׳״ ■׳■׳־■ ־'״■־ Folgen wir unserem Quellenstudium, so finden wir, wenn auch nach einem- Zeiträume vbn -500 Jahren nach, .d.er'Sin.tflnth, wieder die Erwähnung der Musik; und zwar als Jakob vvn Laban , zutückkehrte in das Land Kanaair und ihn Laban verfolgte, machte ihm derselbe den Vorivur״ ׳ioiuo nachbesu liwroach wlo hig־adtu - li woeschalechacho besimcho uweschirim bsof uwechinor“ warum bift bu heimlich geflohen und hast mir nicht gesagt, dass ich dich be- ׳gleitet hätte mit Freuden, mit Singen, Pauken und Harfen?" (Genesis, Cap. 31, V. 27׳.) Welche Fülle von .Gedanken tauchen uns beim Durchlesen dieser Erzählung?'auf, die warscheittlich durch bloßen Zufall in den geschichtlichen. Stoff eingestochten wurde, aber gerade darum uns um so eher berechtigt, aus ihr unsere Beweisquellen zu entnehmen, denn solche Quellen, dienur von einem' und demselben Gegenstände sprechen, und wo eben dieser das Hauptmoment bildet, sind dem Zweifel viel mehr unterworfen,״ als diejenigen, in welcher l geschichtlicher B^veis gleichsam als 'bloßer Zufall' vorhandlsf erscheint, und sich unbewusst wiederholt' und ergänzt. ־ Und was ersehen wir aus dieser unscheinbaren Erzählung? Dass die Musik zur Zeit der Sintfluth nicht nur nicht zu Grunde gieng, sondern dass sie mit der Zeit eine Erweiterung erfuhr und tit Aufschwung kam; denn anälpsiren wir den kleinen Satz: woeschalechacho besimcho uweschirim besof uwechinor“ so ergibt sich daraus, dass sie schon damals die, Rhythmen.der Musik kannten, da das- Wort Limcho jedenfalls ein bewegteres, erregteres, freudigeres Zeitmaß als eilte gewöhnliche .Sang- und Spielw'eise bedeutet. Auch die ersten Spuren vom Gesänge mit Instrumentalbegleitung, sind im ׳' Texte' ״beschirim besof uwechinor“ enthalten, und schließlich sinden wir hier sogar auch ein neues' Instrument, welches wir bei Jubal noch nicht -erwähnt finden, nämlich ״tof“, ein Schlaginstrument. Das bis nun Gesagte hat weniger Wert für die Entwicklung des traditionellen Gesanges, obwohl es in der heiligen Schrift genannt ivird, da nicht speziell vom Judenthume die Rede, sein konnte, indem . zu ' dieser Zeit noch gar kein Jndenthum existirte. Allein mit der Rückkehr Jakobs nach Kanaan beginnt die geschichtliche Größe Israels, da unser Erzvater Jakob eben ans dieser Wanderung den Namen Israel erlangte, wie es Genesis Cap. 32, V. 29 heißt ״Io jaakob jeomer od schimcho ki im jisröel ki soriso im elohim w’im anoschim watuchol“, nicht Jakob soll dein Name mehr genannt werden, sondern J'rael, denn du hast mit göttlichen Wesen und Menschen gekämpft und hast gesiegt. Eben in diesem Segenspr.uche liegt die göttliche Kraft, die unerforschliche Macht, dass unter' allen Denkmälern der Vorzeit nur ein Einziges' noch heute hcrvorragt, Jahrtausende überlebte, obgleich zertrümmert und zersplittert dennoch ein Ganzes darstellend und allein dem WelLlaufe zu widerstehen und zu trotzen scheint; unerschütterlich felsenfest, gegen . alle Leiden abgc-